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   BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76   

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https://dejure.org/1978,328
BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76 (https://dejure.org/1978,328)
BAG, Entscheidung vom 15.03.1978 - 5 AZR 831/76 (https://dejure.org/1978,328)
BAG, Entscheidung vom 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 (https://dejure.org/1978,328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten Arbeitsvertrages - Angemessene Zeitspanne - Gesetzliche Probezeit - Medienbereich - Kündigung

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2319 (Ls.)
  • BB 1978, 1265
  • DB 1978, 1744
  • AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 45
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.11.1963 - 2 AZR 140/63

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses - Vereinbarung einer Probezeit

    Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76
    Der Wunsch des Arbeitgebers, die Eignung eines Ar beitnehmers zu erproben, kann den Abschluß eines be fristeten Arbeitsvertrags rechtfertigen, jedoch nur für eine angemessene Zeitspanne (im Anschluß an BAG 15, 132 = AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeit! vertrag).

    Auch bei Vereinbarung der Probezeit und bei der Verlängerung einer Probezeit muß der Arbeitgeber auf berechtigte Interessen seines Arbeitnehmers Rücksicht nehmen (BAG 15, 132 [133 f.] = AP Nr. 26 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 2 der Gründe]).

  • BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 388/76

    Befristeter Arbeitsvertrag - Sender - Auslandskorrespondent - Rechtfertigung der

    Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76
    Das gilt auch im Medienbereich (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 9. November 1977 - 5 AZR 388/76 - [demnächst] AP Nr. 43 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu III der Gründe]).

    Auch zu einer vorsorglichen Kündigung hatte er noch keinen Anlaß, da die Klä gerin sich noch nicht zur Wirksamkeit der Befristung geäußert hatte (vgl. dazu Urteil des Senats vom 9. November 1977 - 5 AZR 388/76 - [demnächst] AP Nr. 43 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu IV der Gründe]).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76
    Danach ist eine Befristung unwirksam, wenn sie nicht mit sachlichen Gründen gerechtfertigt werden kann (vgl. BAG [GS] 10, 65 C71/72] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu II C 2 und 3 der Gründe]).
  • BAG, 22.03.1973 - 2 AZR 274/72

    Befristeter Arbeitsvertrag - Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit - Lehrer

    Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76
    Mit dem Wunsch des Arbeitnehmers kann die Befristung nur in den Pallen gerechtfertigt werden, in denen sich der Arbeitnehmer aus einer besonderen Interessenlage heraus nur für bestimmte Zeit binden will (vgl. BAG 25, 125 [127/128] = AP Nr. 38 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu I 2 und 3 der Gründe]).
  • BAG, 15.03.1966 - 2 AZR 211/65

    Öffentlicher Dienst - Befristung von Arbeitsverträgen - Sachliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76
    a) Der Senat unterstellt, daß der Wunsch des Beklagten, die Eignung der Klägerin für die vorgesehene Tätigkeit als Redakteurin mit besonderen Aufgaben im Vor schul- und Kinderprogramm (Ressortleiterin) zu erproben, den ersten Zeitvertrag rechtfertigen konnte (vgl. zur Erprobung im Zeitvertrag BAG AP Nr. 28 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu 1 der Gründe]).
  • LAG Hessen, 22.09.1976 - 2 Sa 794/75
    Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76
    hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. März 1978 durch die Vorsitzende Richterin Professorin Dr. Hilger, die Richter Dr. Heither und Dr. Fenge sowie die ehrenamtlichen Richter Seiler und Schleinkofer für Recht erkannt: 1. Die Revision des Beklagten gegen das Ur teil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt (Main) vom 22. September 1976 - 10/2 Sa 794/75 wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 382/01

    Fristberechnung einer Probezeit

    Die vereinbarte Probezeit soll ua. dem Arbeitgeber Gelegenheit geben, den Arbeitnehmer innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu erproben (BAG 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 45 = EzA BGB § 620 Nr. 34; 16. Februar 1995 - 8 AZR 714/93 - BAGE 79, 193).
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 253/14

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - AGB-Kontrolle -

    Einschlägige Tarifverträge können Anhaltspunkte geben, welche Probezeit angemessen ist (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16; 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - zu I 2 b der Gründe) .
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09

    Sachgrund der Erprobung iSv. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG

    Einschlägige Tarifverträge können Anhaltspunkte geben, welche Probezeit angemessen ist (BAG 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 45 = EzA BGB § 620 Nr. 34).
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