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   BAG, 20.10.1959 - 3 AZR 279/56   

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BAG, 20.10.1959 - 3 AZR 279/56 (https://dejure.org/1959,333)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1959 - 3 AZR 279/56 (https://dejure.org/1959,333)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1959 - 3 AZR 279/56 (https://dejure.org/1959,333)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Politisch zuverlässiger Arbeitnehmer - Druck familiärer Verhältnisse - Verlegen des Wohnsitzes - Ostzonale Randzone Berlin - West-Berliner Postbetrieb - Betriebsgefahr - Fristgemäße Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AP KSchG § 1 Nr. 71
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 20.10.1959 - 3 AZR 279/56
    Ob im Einzelfall q unter solchen Umständen eine Kündigung gerechtfertigt ist, kann das Revisionsgericht nicht überprüfen; denn das Werten der einzelnen Tatsachen und das Abwägen ihres Gewichts gegenüber anderen für § 1 KSchG maßgeblichen Tatumständen sind - soweit sie mit den Denkgesetzen vereinbar sind - der richterlichen Kontrolle in der Revisionsinstanz entzogen (vgl. BAG 1, 99 ""102 7" sowie BAG AP Mr. 1 Bl. 5 zu § 1 KSchG, Betriebsbedingte Kündigung, mit zustimmender Anmerkung von Herschel).
  • LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12

    Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen;

    Das Urteil in dem ersten Prozess ist in der Weise präjudiziell für das zweite Verfahren, dass eine erneute materielle - möglicherweise von dem Ergebnis des ersten Prozesses abweichende - Nachprüfung des zur Stützung der ersten Kündigung verbrauchten Kündigungsgrundes in dem zweiten Verfahren nicht erfolgen darf (LAG Düsseldorf 11 Sa 1310/11 mit Hinweisen auf die st. Rspr. seit BAG 26.08.1993 - 2 AZR 159/93, EzA § 322 ZPO Nr. 9; zuletzt wieder BAG 08.11.2007 - 2 AZR 528/06 - Rz. 21, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 19 m. w. N., vgl. zudem: BAG v. 18.05.2006 - 2 AZR 207/05, AP Nr. 5 zu § 55 BAT; BAG v. 12.02.2004 - 2 AZR 307/03, AP Nr. 75 zu § 1 KSchG 1969; BAG v. 22.05.2003 - 2 AZR 485/02, AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969; KR-Fischermeier § 626 BGB Rn. 403; Stahlhacke/Preis/Vossen Rz. 1903; Staudinger/Preis, § 626 BGB Rz.304; KR/Friedrich, § 4 KSchG Rz. 272).

    War Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens eine fristlose Kündigung, dann kann eine auf den gleichen Sachverhalt gestützte folgende fristgerechte Kündigung nicht präkludiert sein (BAG v. 22.05.2003 - 2 AZR 485/02, AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969).

    Denn es ist anerkannt, dass der Arbeitgeber jedenfalls dann eine weitere Kündigung aussprechen kann, wenn er andere Kündigungsgründe geltend macht (und dabei vielleicht den verbrauchten Kündigungsgrund unterstützend heranzieht) oder wenn sich der Sachverhalt wesentlich geändert hat und damit ein neuer Kündigungstatbestand vorliegt sowie wenn die Kündigungserklärung aus nicht materiell-rechtlichen Gründen (Formmangel, fehlerhafte Betriebsratsanhörung etc.) unwirksam war (BAG v. 22.05.2003 - 2 AZR 485/02, AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969).

  • BAG, 22.01.1998 - 8 AZR 243/95

    Betriebsübergang - Fremdvergabe von Kundendienstleistungen

    Die Beklagte könnte sich nach § 162 BGB nicht darauf berufen, die Abteilungsleiterstelle Haustechnik sei schon vor Zugang der Kündigung besetzt gewesen, wenn es sich hierbei um einen vergleichbaren Arbeitsplatz handelte und bewußt vor Ausspruch der Kündigung "vollendete Tatsachen" geschaffen wurden (vgl. BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 100 = AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 348/97

    Anspruch eines Schwerbehinderten auf Vertragsänderung

    Die Beklagte könnte sich nach § 162 BGB hierauf dann nicht berufen, wenn sie zielgerichtet eine Beschäftigungsmöglichkeit für den Kläger verhindert hat, sie also bewußt "vollendete Tatsachen" geschaffen hat (vgl. BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 100 = AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 22. Januar 1998 - 8 AZR 243/95 - AP Nr. 173 zu § 613 a BGB).
  • ArbG Trier, 23.01.2013 - 4 Ca 1255/12

    Treuwidrige Kündigung - vorangegangene unwirksame Änderungskündigung - kein neuer

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 26.08.1993 NZA 1994, 70 ff.; 22.05.2003 AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969; 12.02.2004 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 129; 08.11.2007 EzA § 626 BGB 2002 Nr. 19) gilt insoweit Folgendes: Ist in einem Kündigungsrechtsstreit entschieden, dass das Arbeitsverhältnis durch eine bestimmte Kündigung nicht aufgelöst worden ist, kann der Arbeitgeber eine erneute Kündigung nicht auf Kündigungsgründe stützen, die er schon zur Begründung der ersten Kündigung vorgebracht hat und die im ersten Kündigungsschutzprozess materiell geprüft worden sind mit dem Ergebnis, dass sie die Kündigung nicht rechtfertigen können.

    Dieses Verbot wiederholter Kündigungen bei gleich gebliebenem Kündigungssachverhalt findet seinen Grund sowohl in der materiellen Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen wie auch im rechtlichen Charakter der Kündigung als Gestaltungserklärung (BAG 26.08.1993 NZA 1994, 70, 71 ff.; 22.05.2003 AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969; 26.11.2009 NZA 2010, 628, 629).

    Zum dritten weist das Bundesarbeitsgericht völlig zutreffend ausdrücklich daraufhin, dass ein Gestaltungsrecht mit seiner Ausübung verbraucht ist (BAG 26.08.1993 NZA 1994, 70, 71; 22.05.2003 AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969; 26.11.2009 NZA 2010, 628, 629), das heißt, mit Zugang der Kündigungserklärung an den Arbeitnehmer.

  • LAG Düsseldorf, 07.05.2003 - 12 Sa 1437/02

    Betriebsbedingte Kündigung

    Dabei gehört es im Grundsatz zur freien unternehmerischen Entscheidung, das Anforderungsprofil für einen eingerichteten Arbeitsplatz festzulegen (BAG, Urteil vom 10.11.1994, 2 AZR 242/94, AP Nr. 65 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B l 3, Urteil vom 05.10.1995, 2 AZR 269/95, AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 a, Urteil vom 07.11.1996, 2 AZR 811/95, AP Nr. 82 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 c; vgl. Urteil vom 22.01.1998, 8 AZR 243/95, AP Nr. 173 zu § 613 a BGB, zu B IM 2, Stahl hacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 8. Aufl., Rz. 1008 ff.).

    Die Eingruppierung bzw. Vergütung bieten einen eher groben Anhaltspunkt (vgl. BAG, Urteil vom 05.10.1995, 2 AZR 269/95, AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 a, b, Urteil vom 18.10.2000,, 2 AZR 465/99, AP Nr. 39 zu § 9 KSchG 1969, zu II 1 c bb).

  • LAG Düsseldorf, 13.07.2005 - 12 Sa 616/05

    Keine geringere soziale Schutzwürdigkeit eines Arbeitnehmers nach dem Kündigungs-

    b) Die für die Vorgängerregelung geltende Maxime, dass alle sozial beachtenswerten Umstände in die soziale Auswahl und entsprechend auch bei deren Überprüfung einzubeziehen seien (BAG, Urteil vom 17.03.2005, 2 AZR 4/04, AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl), ist durch die Neufassung des § 1 Abs. 3 KSchG entfallen.
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1032/94

    Eingruppierung einer Vorzimmersekretärin in die Vergütungsgruppe VI des

    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Arbeitnehmer nicht zu anderen Arbeitsleistungen herangezogen werden soll (BAG Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - AP Nr. 71 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 168/96

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Es ist maßgeblich auf den im Wortlaut der Betriebsvereinbarung zum Ausdruck gelangten Willen der Betriebspartner abzustellen und der von diesen beabsichtigte Sinn und Zweck der Regelung zu berücksichtigen, soweit diese in den Regelungen der Betriebsvereinbarung noch ihren Niederschlag gefunden haben (BAG Urteil vom 11. Juni 1975 - 5 AZR 217/74 - BAGE 27, 187 = AP Nr. 1 zu § 77 BetrVG 1972 Auslegung; vom 8. November 1988 - 1 AZR 721/87 - BAGE 60, 94, 98 = AP Nr. 48 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 2a der Gründe und Senatsurteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - AP Nr. 71 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 4a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 06.09.1978 - 4 AZR 84/77

    Personalstelle - Haushaltsplan - Ausbringen eines Kw-Vermerks - Dringendes

    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich nur dahingehend unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist oder ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfah rungssätze verletzt und bei der Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung: BAG 1, 99 « AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; AP Nr. 71 zu § 1 KSchG AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 12.10.1979 - 7 AZR 959/77

    Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Revisionsinstanz

    Bei der Frage der S o z i a l wi d r i g k e i t einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Re cht sbegr i f f s, die der Nachprüfung grundsätzli ch nur dahin u n t e r l i e g t , ob der Recht sbegri f f selbst verkannt i s t , oder ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze v e r l e t z t und bei der Interessenabwägung a l l e wesentlichen Umstände berücksi cht i gt worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; v gl . etwa BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAG 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG, BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitsbummelei -

  • LAG Hamm, 16.12.2004 - 8 Sa 1520/04

    Teilzeit / Verteilung der Arbeitszeit / nachträgliche Änderung der durch Urteil

  • LAG München, 19.04.2012 - 2 Sa 968/11

    Information von Kollegen über die Anwendung von Tarifverträgen als

  • LAG Berlin, 10.02.1998 - 11 Sa 128/97
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 811/79

    Kündigung - Zwangsverwaltung - Betriebsübernahme

  • BAG, 11.07.1980 - 7 AZR 552/78

    Schulaufsichtliche Genehmigung - Einstellung von Lehrern - Nichtigkeit des

  • LAG Sachsen, 09.10.2000 - 3 (7) Sa 907/99
  • BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76

    Regelung der Krankenhauspflegesätze - Änderung des Liquidationsrechts - Änderung

  • BAG, 21.12.1983 - 7 AZR 131/82
  • LAG Köln, 14.08.1998 - 11 Sa 1256/97

    Jahressonderzahlung; Weihnachtsgeld; Auslegung einer Betriebsvereinbarung;

  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 366/81
  • BAG, 28.09.1983 - 7 AZR 85/82
  • BAG, 19.08.1980 - 6 AZR 429/78
  • BAG, 09.07.1981 - 2 AZR 342/79
  • BAG, 23.09.1980 - 6 AZR 632/78
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 266/80
  • BAG, 22.04.1982 - 2 AZR 950/79
  • ArbG Essen, 29.04.2015 - 5 Ca 3422/14

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung i.R.d. sozialen

  • BAG, 02.07.1981 - 2 AZR 201/79
  • BAG, 13.11.1980 - 2 AZR 894/78
  • BAG, 22.01.1981 - 2 AZR 945/78
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