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   BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R   

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https://dejure.org/2015,24052
BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R (https://dejure.org/2015,24052)
BSG, Entscheidung vom 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R (https://dejure.org/2015,24052)
BSG, Entscheidung vom 08. September 2015 - B 1 KR 27/14 R (https://dejure.org/2015,24052)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 60 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 60 Abs 1 S 4 SGB 5 vom 16.07.2015, § 75 Abs 1a S 2 SGB 5 vom 16.07.2015, § 75 Abs 1a S 3 SGB 5 vom 16.07.2015, § 76 Abs 1 S 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung - räumlich kürzeste Wegstrecke zum nächsterreichbaren Leistungserbringer - Übernahme zusätzlicher Fahrkosten bei zwingenden medizinischen oder wertungsmäßig vergleichbaren Gründen - Zulässigkeit der vorbeugenden ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Rechtmäßigkeit der Feststellung des nächsterreichbaren Leistungserbringers durch die Krankenkasse

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung - räumlich kürzeste Wegstrecke zum nächsterreichbaren Leistungserbringer - Übernahme zusätzlicher Fahrkosten bei zwingenden medizinischen oder wertungsmäßig vergleichbaren Gründen - Zulässigkeit der vorbeugenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 60 Abs. 1; SGB V § 76 Abs. 2
    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Rechtmäßigkeit der Feststellung des nächsterreichbaren Leistungserbringers durch die Krankenkasse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 100
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 27.10.2009 - B 1 KR 4/09 R

    Rahmenvertrag für die Erbringung vertragsärztlich verordneter

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann im Einzelfall auch ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses Gegenstand einer (vorbeugenden) Feststellungsklage sein (Elementenfeststellungsklage), wenn sicher anzunehmen ist, dass durch sie der (zukünftige) Streit der Beteiligten insgesamt bereinigt wird (BSGE 31, 235, 240 = SozR Nr. 14 zu § 141 SGG Da 8; BSGE 43, 134, 137 = SozR 4100 § 34 Nr. 6 S 8; BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 9 S 58; BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 36; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 55 RdNr 9a mwN) .

    Demgegenüber ist die kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage einfacher und nicht weniger rechtsschutzintensiv (vgl zur Durchbrechung des Grundsatzes der Subsidiarität der Feststellungsklage nur BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 17 mwN und BSG SozR 4-2500 § 51 Nr. 3 RdNr 11 f, auch für BSGE vorgesehen) .

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 25/11 R

    Krankenversicherung - Krankenkassenwechsel - Pflicht zur Erfüllung von bereits

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R
    Soweit der Kläger mit der Revision geltend macht, das LSG habe seinen Sachvortrag falsch gewürdigt, bezeichnet er iS von § 164 Abs. 2 S 3 SGG nicht hinreichend Tatsachen, die den Mangel ergeben sollen (vgl § 164 Abs. 2 S 3 SGG; näher BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - Juris RdNr 68 ff, insoweit in BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 nicht abgedruckt; BSGE 111, 168 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 22, RdNr 27 f mwN) .

    Bei einem Verstoß gegen die Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln, muss der Revisionskläger deshalb die Tatsachen bezeichnen, aus denen sich ergibt, dass sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (BSGE 111, 168 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 22, RdNr 28; BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - Juris RdNr 69 mwN, insoweit in BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 nicht abgedruckt; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34 S 50; BSG SozR Nr. 40 zu § 103 SGG; BSG SozR Nr. 7 zu § 103 SGG).

  • BSG, 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R

    Kriegsopferversorgung - Soldatenversorgung - Wehrdienstverhältnis -

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R
    Soweit der Kläger mit der Revision geltend macht, das LSG habe seinen Sachvortrag falsch gewürdigt, bezeichnet er iS von § 164 Abs. 2 S 3 SGG nicht hinreichend Tatsachen, die den Mangel ergeben sollen (vgl § 164 Abs. 2 S 3 SGG; näher BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - Juris RdNr 68 ff, insoweit in BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 nicht abgedruckt; BSGE 111, 168 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 22, RdNr 27 f mwN) .

    Bei einem Verstoß gegen die Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln, muss der Revisionskläger deshalb die Tatsachen bezeichnen, aus denen sich ergibt, dass sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (BSGE 111, 168 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 22, RdNr 28; BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - Juris RdNr 69 mwN, insoweit in BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 nicht abgedruckt; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34 S 50; BSG SozR Nr. 40 zu § 103 SGG; BSG SozR Nr. 7 zu § 103 SGG).

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 13/00 R

    Zulassung - Heilmittel - Logopäde - Klinischer Linguist - Sprachtherapeut

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann im Einzelfall auch ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses Gegenstand einer (vorbeugenden) Feststellungsklage sein (Elementenfeststellungsklage), wenn sicher anzunehmen ist, dass durch sie der (zukünftige) Streit der Beteiligten insgesamt bereinigt wird (BSGE 31, 235, 240 = SozR Nr. 14 zu § 141 SGG Da 8; BSGE 43, 134, 137 = SozR 4100 § 34 Nr. 6 S 8; BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 9 S 58; BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 36; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 55 RdNr 9a mwN) .
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R
    Notwendig hierfür ist eine Darlegung, die das Revisionsgericht in die Lage versetzt, sich allein anhand der Revisionsbegründung ein Urteil darüber zu bilden, ob die angegriffene Entscheidung auf einem Verfahrensmangel beruhen kann (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 31 S 49) .
  • BSG, 29.07.1970 - 7 RAr 44/68

    Bindung der Rechtsnachfolger der Parteien durch ein rechtskräftiges Urteil -

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann im Einzelfall auch ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses Gegenstand einer (vorbeugenden) Feststellungsklage sein (Elementenfeststellungsklage), wenn sicher anzunehmen ist, dass durch sie der (zukünftige) Streit der Beteiligten insgesamt bereinigt wird (BSGE 31, 235, 240 = SozR Nr. 14 zu § 141 SGG Da 8; BSGE 43, 134, 137 = SozR 4100 § 34 Nr. 6 S 8; BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 9 S 58; BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 36; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 55 RdNr 9a mwN) .
  • BSG, 27.01.1977 - 7 RAr 17/76

    Ablehnung der Förderung von Bildungswilligen mit der Begründung des

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann im Einzelfall auch ein einzelnes Element eines Rechtsverhältnisses Gegenstand einer (vorbeugenden) Feststellungsklage sein (Elementenfeststellungsklage), wenn sicher anzunehmen ist, dass durch sie der (zukünftige) Streit der Beteiligten insgesamt bereinigt wird (BSGE 31, 235, 240 = SozR Nr. 14 zu § 141 SGG Da 8; BSGE 43, 134, 137 = SozR 4100 § 34 Nr. 6 S 8; BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 9 S 58; BSGE 105, 1 = SozR 4-2500 § 125 Nr. 5, RdNr 36; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 55 RdNr 9a mwN) .
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R
    Bei einem Verstoß gegen die Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln, muss der Revisionskläger deshalb die Tatsachen bezeichnen, aus denen sich ergibt, dass sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (BSGE 111, 168 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 22, RdNr 28; BSG Urteil vom 11.12.2008 - B 9 VS 1/08 R - Juris RdNr 69 mwN, insoweit in BSGE 102, 149 = SozR 4-1100 Art. 85 Nr. 1 nicht abgedruckt; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34 S 50; BSG SozR Nr. 40 zu § 103 SGG; BSG SozR Nr. 7 zu § 103 SGG).
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R
    Als eine Ausnahme regelt das Gesetz ua die Gewährung von Fahrkosten als akzessorischer Leistung zur Krankenbehandlung (§ 60 SGB V; vgl BSGE 99, 111 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 10, RdNr 19 f).
  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Kostenerstattung - Auswahlermessen

    Auszug aus BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R
    Die Regelung der freien Wahl unter zugelassenen Leistungserbringern (§ 76 Abs. 1 SGB V) erhält durch die Übertragung des Risikos auf die Versicherten, hieraus erwachsende Mehrkosten selber zu tragen, das erforderliche Korrektiv, um die Gesamtregelung mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu harmonisieren (zur Vereinbarkeit von Mehrkostenregelungen mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot vgl BSGE 113, 231 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 7, RdNr 20 mwN).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 20/05 R

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Kostenübernahme von Fahrkosten bei

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch -

  • BSG, 20.01.1982 - 3 RK 72/80

    Kreis der nächsterreichbaren Ärzte; Zweitnächst erreichbarer Arzt; Fahrtkosten;

  • BSG, 28.03.1979 - 3 RK 92/77

    Fahrkosten - Begriff - Wechsel des Krankenhauses - Ersatz der Transportkosten

  • BSG, 11.08.1983 - 5a RKn 12/82

    Zur Linderung krankheitsbedingter Beschwerden

  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 36/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Feststellungsklage -

    Unter der Voraussetzung, dass ein Streit der Beteiligten im Ganzen bereinigt wird, ist auch die Feststellung einzelner Elemente eines Rechtsverhältnisses (Elementenfeststellungsklage) zulässig (vgl BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 5/10 R - Juris RdNr 17; BSG Urteil vom 8.9.2015 - B 1 KR 27/14 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 3 RdNr 24 mwN; zuletzt Urteil des Senats vom 15.6.2016 - B 4 AS 45/15 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 55 RdNr 9a).
  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

    Bereits die freie Arztwahl wird nach § 76 Abs. 2 SGB V durch die vom Versicherten zu tragenden Mehrkosten für den Fall eingeschränkt, dass ohne zwingenden Grund ein anderer als einer der nächst erreichbaren an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen oder medizinischen Versorgungszentren in Anspruch genommen wird (vgl hierzu BSG Urteil vom 8.9.2015 - B 1 KR 27/14 R - vorgesehen für SozR 4 - danach sind die erstattungsfähigen Fahrkosten auf Fahrten zum nächsterreichbaren Arzt beschränkt, auch wenn der Versicherte einen Arzt mit weiter entfernt gelegenem Praxissitz wählt) .
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 3516/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Wohngemeinschaft - Leistungserbringung in

    Soweit darüber hinaus angenommen wird, dass auch einzelne Elemente eines Leistungsanspruchs Gegenstand einer sog. Elementenfeststellungsklage sein können, setzt dies jedoch für die Bejahung eines Feststellungsinteresses voraus, dass anzunehmen sein muss, dass durch die Feststellungsklage der (zukünftige) Streit der Beteiligten insgesamt bereinigt wird (BSG, Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 27/14 R - juris Rdnr. 24; BSG, Urteil vom 15. Juni 2016 - B 4 AS 45/15 R - juris Rdnr. 27 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 21.09.2022 - L 1 KR 365/20

    Keine Übernahme von Fahrkosten zur Arbeitsstelle während der stufenweisen

    Der Gesetzgeber hat den Umfang dieses Anspruchs seit Einführung des SGB V deutlich eingeschränkt, weil es nicht um eine Kernleistung der gesetzlichen Krankenversicherung geht (BSG, Urteil vom 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R - juris Rn. 14) .
  • SG Neuruppin, 19.03.2021 - S 20 KR 125/19
    cc) Schließlich wäre eine auch in Fällen der vorliegenden Art im Grundsatz denkbare vorbeugende Feststellungsklage im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG - gerichtet auf die Feststellung, dass für die Klägerin für Fahrten zwischen ihrer Wohnung und dem Ort der ambulanten Behandlung die Fachärzte des Neurologischen Zentrums für Bewegungsstörungen und Diagnostik in Berlin die nächsterreichbaren Ärzte im Rechtssinne sind - angesichts der die einzelnen Zeiträume tatsächlich regelnden und bindend gewordenen ( vgl § 77 SGG ) sozialverwaltungsbehördlichen Verfügungen der Beklagten mit Blick auf den Grundsatz der Subsidiarität unzulässig ( vgl dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 08. September 2015 - B 1 KR 27/14 R, RdNr 23 ff, in der dortigen Fallgestaltung hatte die dortige Beklagte - anders als hier - eine feststellende und nicht zeitraumbezogene Verfügung getroffen ).

    Das ist der "im Rechtssinne nächsterreichbare" Leistungserbringer ( vgl dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 08. September 2015 - B 1 KR 27/14 R, RdNr 11 ).

    Dies folgt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der die Kammer folgt, weil sie sie für überzeugend hält, nicht nur aus dem Wortlaut, sondern auch aus Entstehungsgeschichte, Regelungssystem und Regelungszweck ( vgl zu den Einzelheiten Bundessozialgericht, Urteil vom 08. September 2015 - B 1 KR 27/14 R, RdNr 12 ff ).

    Spezielle Kenntnisse oder Fähigkeiten eines Arztes können erst dann eine Inanspruchnahme zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung rechtfertigen, wenn sie sich in einem besonderen, vom räumlich nächsterreichbaren Arzt nicht oder nicht ausreichend vorgehaltenen Leistungsangebot niederschlagen, das nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse Teil einer zweckmäßigen medizinischen Behandlung der betreffenden Krankheit ist ( vgl dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 08. September 2015 - B 1 KR 27/14 R, RdNr 19 mwN ).

    Bei der gebotenen restriktiven Auslegung kommen hierfür nur solche Umstände in Betracht, die in ihrer Wertigkeit zwingenden medizinischen Gründen entsprechen ( vgl dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 08. September 2015 - B 1 KR 27/14 R, RdNr 20 ).

    Weil schließlich auch sonst keine Gründe ersichtlich sind, die die dargelegten Voraussetzungen eines zwingenden Grundes erfüllen, insbesondere genügt hierfür auch kein über die Jahre gewachsenes Vertrauensverhältnis oder etwas kürzere Wartezeiten auf einen Termin ( vgl dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 08. September 2015 - B 1 KR 27/14 R, RdNr 22 ), hat die Klägerin die ihr entstandenen Mehrkosten selbst zu tragen.

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung eines Versorgungsauftrags für

    Wenn eine nicht gezielt provozierte, objektiv fundierte, besonders schwerwiegende Störung des Vertrauensverhältnisses zum Arzt nur einen einzelnen Versicherten - etwa im Kontext von mutmaßlichen Behandlungsfehlern - betrifft, muss die Krankenkasse diesem Versicherten unter den im Urteil des 1. Senats des BSG vom 8.9.2015 (B 1 KR 27/14 R - zur Veröffentlichung vorgesehen für SozR 4) genannten Voraussetzungen die Fahrtkosten zu einem weiter entfernt niedergelassenen Arzt erstatten.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - L 6 AS 403/14

    Kein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Laktoseintoleranz

    Hier besteht allerdings die Besonderheit, dass die Beteiligten mit dem Vergleich vom 28.05.2013 betreffend das Verfahren S 14 AS 272/11 ersichtlich nicht die Höhe der Leistungen in dem Bewilligungsabschnitt - zumindest soweit Mehrbedarfe betroffen sind - endgültig regeln, sondern lediglich - in unzulässiger Weise - einen Vereinbarung über bestimmte Berechnungselemente (hier: der Höhe des Regelbedarfes; vgl. dazu BSG, Urteil vom 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 43 juris Rdnr. 16; vgl. aber auch zur Zulässigkeit einer sogenannten Elementenfeststellungsklage, wenn sicher anzunehmen ist, dass durch sie der Streit der Beteiligten insgesamt bereinigt wird, BSG, Urteil vom 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 3 Rdnr. 10 und 24 m.w.N.) treffen wollten.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2018 - L 4 KR 492/16
    Gegen die Nichtzulassung der Berufung durch das SG im Urteil vom 15. Februar 2016, zugestellt am 11. März 2016 (Blatt 51 GA), hat die Beklagte am 15. März 2016 Nichtzulassungsbeschwerde zum Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen wegen Divergenz zum Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. September 2015 (B 1 KR 27/14 R) eingelegt.

    Die Beklagte bezieht sich zur Begründung ihrer Berufung auf ihren erstinstanzlichen Vortrag, das Urteil des BSG vom 8. September 2015 (B 1 KR 27/14 R) und ihre Ausführungen in den angefochtenen Bescheiden.

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, erfasst der Anspruch Versicherter auf Fahrkostenerstattung grundsätzlich nur die räumlich kürzeste Wegstreckendistanz zum nächsterreichbaren Leistungserbringer (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 27/14 R, SozR 4-2500 § 76 Nr. 3 LS 1 unter Aufgabe von BSG, Urteil vom 20. Januar 1982 - 3 RK 72/80, SozR 2200 § 368d Nr. 4).

    Will ein Versicherter aus zwingenden medizinischen oder wertungsmäßig hiermit vergleichbaren Gründen nicht zum räumlich nächsterreichbaren Leistungserbringer, hat, sofern diese Voraussetzungen auf Seiten des Versicherten erfüllt sind, die Krankenkasse auch zusätzliche Fahrkosten zu dem nächsterreichbaren, nicht ablehnungsfähigen Behandler zu übernehmen (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 27/14 R, SozR 4-2500 § 76 Nr. 3 LS 2).

    So liegt es namentlich bei nachgewiesenen oder mit erheblichen Verdachtsgründen untermauerten vermuteten schwerwiegenden Behandlungsfehlern (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 27/14 R, SozR 4-2500 § 76 Nr. 3 Rn. 20).

    Hierzu genügt rechtlich weder ein über die Jahre gewachsenes Vertrauensverhältnis noch, dass die Behandlung aus Sicht des Klägers bei dem in Anspruch genommenen Behandler in J. erfolgreich war (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 2015 - B 1 KR 27/14 R, SozR 4-2500 § 76 Nr. 3 Rn. 22).

  • BSG, 20.01.2021 - B 13 R 5/20 R

    Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente ohne die Berücksichtigung eines

    Selbst wenn man dies als einen Übergang von einer Feststellungs- zu einer Leistungsklage ansehen wollte, würde hierin nicht etwa eine im Revisionsverfahren unzulässige (§ 168 Satz 1 SGG) Klageänderung liegen, sondern lediglich eine Erweiterung des Klageantrags in der Hauptsache ohne Änderung des Klagegrunds iS des § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG (vgl zum auch im Revisionsverfahren zulässigen Übergang von einer Leistungs- zur Feststellungsklage BSG Urteil vom 8.9.2015 - B 1 KR 27/14 R - SozR 4-2500 § 76 Nr. 3 RdNr 26).
  • LSG Sachsen, 14.10.2022 - L 1 KR 320/20

    Übernahme von Fahrkosten zur Arbeitsstelle während stufenweiser

    Der Gesetzgeber hat den Umfang dieses Anspruchs seit Einführung des SGB V deutlich eingeschränkt, weil es nicht um eine Kernleistung der gesetzlichen Krankenversicherung geht (BSG, Urteil vom 08.09.2015 - B 1 KR 27/14 R - juris Rn. 14) .
  • BSG, 28.11.2018 - B 14 AS 47/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 1 KR 263/15
  • SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17

    Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen

  • LSG Sachsen, 18.05.2016 - L 3 AS 167/16

    Erteilung eines Bildungsgutscheines für eine Weiterbildungsmaßnahme; Erledigung

  • LSG Sachsen, 21.09.2022 - L 1 KR 340/21

    Keine Übernahme von Fahrkosten zur Arbeitsstelle während der stufenweisen

  • SG Karlsruhe, 31.10.2018 - S 4 AL 2140/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Feststellungklage -

  • LSG Hamburg, 06.10.2022 - L 4 AS 82/21

    Verwertungspflicht des Miteigentumsanteils des Grundsicherungsberechtigten an

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - L 11 KA 84/14

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2023 - L 11 KR 1481/23

    Krankenversicherung - Fahrkosten - ambulante Behandlung - zwingender

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2018 - L 4 KR 559/17
  • LSG Sachsen, 26.01.2022 - L 1 KR 650/17
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - L 6 KR 18/17

    Krankenversicherung - Fahrkostenerstattung - maximal zwölfmal jährlich

  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2019 - L 8 AL 217/19
  • SG Altenburg, 25.03.2021 - S 4 KR 512/19
  • SG Nürnberg, 08.10.2018 - S 5 KR 648/18

    Erstattung für Fahrtkosten - Patient und Begleitperson

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2019 - L 8 SO 160/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2017 - L 8 SO 308/15
  • SG Neuruppin, 29.07.2022 - S 20 KR 61/21
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2020 - L 4 KR 187/19
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 4 KR 23/15
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