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   BSG, 27.07.2011 - B 12 R 19/09 R   

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https://dejure.org/2011,15045
BSG, 27.07.2011 - B 12 R 19/09 R (https://dejure.org/2011,15045)
BSG, Entscheidung vom 27.07.2011 - B 12 R 19/09 R (https://dejure.org/2011,15045)
BSG, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - B 12 R 19/09 R (https://dejure.org/2011,15045)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Rentenversicherung; Beitragsforderung für versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit (hier: Lehrtätigkeit im Rahmen der Betreuung von Herzsportgruppen); Verjährung; Unterbrechung; Vorliegen eines Verwaltungsverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 SGB 4, § 25 Abs 1 S 1 SGB 4, § 198 S 2 SGB 6, § 8 SGB 10, § 18 S 2 Nr 1 SGB 10
    Rentenversicherung - Beitragsforderung für versicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit (hier: Lehrtätigkeit im Rahmen der Betreuung von Herzsportgruppen) - Verjährung - Unterbrechung - Hemmung - Vorliegen eines Verwaltungs- bzw Beitragsverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 SGB 4, § 25 Abs 1 S 1 SGB 4, § 198 S 2 SGB 6, § 8 SGB 10, § 18 S 2 Nr 1 SGB 10
    Rentenversicherung - Beitragsforderung für versicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit (hier: Lehrtätigkeit im Rahmen der Betreuung von Herzsportgruppen) - Verjährung - Unterbrechung - Hemmung - Vorliegen eines Verwaltungs- bzw Beitragsverfahrens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht einer ausgebildeten Sporttherapeutin als selbstständige Lehrerin in der gesetzlichen Rentenversicherung; Zulässigkeit rückwirkender Beitragsforderungen

  • rewis.io

    Rentenversicherung - Beitragsforderung für versicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit (hier: Lehrtätigkeit im Rahmen der Betreuung von Herzsportgruppen) - Verjährung - Unterbrechung - Hemmung - Vorliegen eines Verwaltungs- bzw Beitragsverfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Rentenversicherung - Beitragsforderung für versicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit (hier: Lehrtätigkeit im Rahmen der Betreuung von Herzsportgruppen) - Verjährung - Unterbrechung - Hemmung - Vorliegen eines Verwaltungs- bzw Beitragsverfahrens

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 2 S. 2 Nr. 1; SGB VI § 198 S. 2
    Versicherungspflicht einer ausgebildeten Sporttherapeutin als selbstständige Lehrerin in der gesetzlichen Rentenversicherung; Zulässigkeit rückwirkender Beitragsforderungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Fragen der Versicherungspflicht bzw der Erhebung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus BSG, 27.07.2011 - B 12 R 19/09 R
    Hierin läge im Falle der Klägerin aber bereits deshalb keine unzulässige echte Rückwirkung (zu den Voraussetzungen vgl nur BVerfG, Beschluss vom 21.7.2010 - 1 BvL 11/06 ua -, Juris RdNr 71 mwN) , weil die Neuregelung für die sich auf die Verjährung der Beitragsforderung berufende Klägerin sogar die potenziell günstigere Regelung darstellt: So blieb § 198 Satz 2 SGB VI auf der Tatbestandsseite unverändert.
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 9.82

    Mitwirkung des Personalrats - Entlassung eines Beamten auf Widerruf - Frist -

    Auszug aus BSG, 27.07.2011 - B 12 R 19/09 R
    Dabei verdeutlicht das Merkmal "nach außen wirkende Tätigkeit", dass Bestandteil des Verwaltungsverfahrens nur die Tätigkeit der Verwaltungsbehörde nach außen, insbesondere im Verhältnis zu den Bürgern ist, nicht aber schon die Tätigkeit allein im Zusammenhang mit der inneren Willensbildung der Behörden (vgl entsprechend zu § 9 VwVfG BVerwGE 66, 15, 18; 68, 189, 193 f) .
  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 P 13.79

    Besetzung einer Einigungsstelle - Rechtliche Einordnung einer Empfehlung im Sinne

    Auszug aus BSG, 27.07.2011 - B 12 R 19/09 R
    Dabei verdeutlicht das Merkmal "nach außen wirkende Tätigkeit", dass Bestandteil des Verwaltungsverfahrens nur die Tätigkeit der Verwaltungsbehörde nach außen, insbesondere im Verhältnis zu den Bürgern ist, nicht aber schon die Tätigkeit allein im Zusammenhang mit der inneren Willensbildung der Behörden (vgl entsprechend zu § 9 VwVfG BVerwGE 66, 15, 18; 68, 189, 193 f) .
  • BSG, 28.06.2022 - B 12 KR 5/20 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Durchsetzung der zivilrechtlichen

    Gegebenenfalls wird das LSG auch zu prüfen haben, ob nach § 52 Abs. 1 SGB X (idF des Gesetzes zur Einführung einer kapitalgedeckten Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung und zur Änderung anderer Gesetze vom 21.6.2002, BGBl I 2167) eine Hemmung der Haftungsverjährung, möglicherweise schon durch den Betriebsprüfungsbescheid der DRV Bund vom 21.9.2011, eingetreten ist, sofern dadurch bereits die hier streitige Haftung festgestellt worden sein sollte (vgl zur Anwendbarkeit von § 52 SGB X auf Beitragsbescheide des Rentenversicherungsträgers Senatsurteil vom 27.7.2011 - B 12 R 19/09 R - SozR 4-2600 § 198 Nr. 1 RdNr 17 sowie auf Verwaltungsakte zur Feststellung und Durchsetzung von Beitragsansprüchen Becker in Hauck/Noftz, SGB X, § 52 RdNr 20 mwN, Stand Februar 2022; Wehrhahn in Kasseler Kommentar, SGB X, § 52 RdNr 8, Stand Dezember 2021) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 455/12

    Abhängige Beschäftigung (bejaht) - Familienhilfe - rechtliche Rahmenbedingungen -

    Systematisch stellt § 198 Satz 2 SGB VI eine Ausnahme zu den in § 25 Abs. 2 SGB IV normierten allgemeinen Regelungen über die Unterbrechung bzw. Hemmung und den Neubeginn von Fristen dar (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Juli 2011, B 12 R 19/09 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 16).

    Unter diesen Begriff sind nämlich zumindest solche Verwaltungsverfahren zu fassen, die - wie hier mit Erlass des Bescheides vom 13. Oktober 1999 - auf die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht und damit auf die ordnungsgemäße Beitragserhebung abzielen (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Juli 2011, B 12 R 19/09 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 11; Udsching in Hauck/Noftz, Rdnr. 13 zu § 25 SGB IV).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 R 1582/10

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Verjährung - Hemmung - Ausdehnung des

    Denn nur eine nach außen erkennbare Tätigkeit der Behörde kann eine Hemmung der Verjährungsfrist bewirken (zur hemmenden Wirkung eines Verwaltungsverfahrens allgemein: BSG 27.07.2011, B 12 R 19/09 R, juris).
  • SG Altenburg, 25.10.2023 - S 17 R 91/22

    Nachträgliche Forderung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung -

    Das BSG hat eine solche Ermittlungsmaßnahme z. B. in der Anforderung der Einkommensteuerbescheide durch die Beklagte gesehen (vgl. B SG, Urt. v. 27.07.2011 - B 12 R 19/09 R, Rn. 13f).

    Erst mit diesem Schreiben ist dem Kläger in Bezug auf die Prüfung der Beitragspflicht für die Vergangenheit ein Verwaltungshandeln als solches tatsächlich bekannt geworden (vgl. ähnlich in BSG, Urt. v. 27.07.2011 - B 12 R 19/09 R, Rn. 14).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 2 R 322/13

    Heranziehung eines selbständig tätigen Lehrers zu Pflichtbeiträgen der

    Insbesondere hat das Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 27. Juli 2011 (B 12 R 19/09 R - SozR 4-2600 § 198 Nr. 1) wiederholt darauf abgehoben, ob das zur Unterbrechung der Verjährung führende Beitragsverfahren sich auch auf "den streitbefangenen Zeitraum" bezogen habe.

    28 Während unter Beitragsverfahren Verwaltungsverfahren zu fassen sind, die auf die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht sowie die ordnungsgemäße Beitragserhebung abzielen (BSG, Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 R 19/09 R -, SozR 4-2600 § 198 Nr. 1), dienen Kontenklärungsverfahren der tatsächlichen Abklärung von in der Vergangenheit zurückgelegten rentenrechtlichen Tatbeständen und namentlich auch des Umfangs der bereits in der Vergangenheit tatsächlich entrichteten Beiträge.

  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2015 - L 10 R 5462/13
    Ein solches Beitragsverfahren habe jedenfalls mit dem Schreiben vom 23.11.2010 begonnen (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 27.07.2011, B 12 R 19/09 R).

    Soweit der Kläger diese Regelung vorliegend nicht angewandt wissen will, da sie allein die Hemmung der Verjährung bei Prüfung von Beitragszahlungen betreffe, nicht aber das Statusfeststellungsverfahren, verkennt er, dass - wie vom Sozialgericht im angefochtenen Urteil ausführlich dargestellt - unmittelbar nach dem Endes des Statusfeststellungsverfahrens das Verfahren zur Prüfung der Beitragspflicht und damit ein "Beitragsverfahren" im Sinne des § 198 SGB VI (so zutreffend die Bezugnahme des Sozialgerichts auf das Urteil des BSG vom 27.07.2011, B 12 R 19/09 R in SozR 4-2600 § 198 Nr. 1) begann.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2017 - L 8 R 551/15

    Betriebsprüfungsbescheid; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

    Das BSG habe bereits entschieden, dass ein Verfahren zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht, von dem die Beitragspflicht des Arbeitgebers abhänge, ein Beitragsverfahren in diesem Sinne darstelle (Verweis auf BSG, Urteil v. 21.2.1990, 12 RK 55/88; BSG, Urteil v. 27.7.2011, B 12 R 19/09 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - L 5 R 2693/11
    Der Beitrag für Dezember 2001 ist gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IV in der seinerzeit noch maßgeblichen Gesetzesfassung am 15.1.2002 fällig geworden (vgl. auch BSG, Urt. v. 27.7.2011, - B 12 R 19/09 R -).

    Das stellt eine i. S. d. § 8 SGB X nach außen wirkende und der Klägerin (durch Zugang des Fragebogens naturgemäß bekannt gewordene) behördliche Tätigkeit dar, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsakts gerichtet (vgl. hierzu auch BSG, Urt. v. 27.7.2011, - B 12 R 19/09 R -) und mit der ein Verwaltungsverfahren eingeleitet und damit (auch i. S. d. § 25 Abs. 2 Satz 4 SGB IV) begonnen worden ist (§ 18 Satz 2 Nr. 1 SGB X - zur Einleitung von Statusverfahren etwa Senatsurteil vom 8.6.2011, - L 5 R 4078/10 -).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2020 - L 7 R 4020/17
    Offenbleiben kann, ob der gesetzlich nicht definierte Begriff des "Beitragsverfahrens" grundsätzlich weit auszulegen ist, da unter diesen Begriff zumindest Verwaltungsverfahren zu fassen sind, die - wie hier - auf die Feststellung der Versicherungs- und Beitragspflicht sowie die ordnungsgemäße Beitragserhebung abzielen (BSG, Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 R 19/09 R - SozR 4-2600 § 198 Nr. 1, juris Rdnr. 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2013 - L 12 R 240/12
    Im Hinblick auf die Hemmung der Verjährung sei das Urteil des BSG vom 21.7.2011 (B 12 R 19/09 R) entsprechend anwendbar, wonach ein Verfahren zur Feststellung des Status als Beitragsverfahren gelte und wodurch gem. § 198 SGB VI und § 27 Abs. 2 SGB IV die Verjährung gehemmt sei.

    Schließlich führt auch die vom Kläger zitierte Entscheidung des BSG zum Hemmung der Verjährung von Beitragsforderungen (Urt. v. 21.7.2011 - B 12 R 19/09 R) zu keiner anderen Beurteilung: Die Entscheidung bezieht sich auf die Vorschrift des § 25 Abs. 2 S. 2 SGB IV, wonach u.U. die Verjährung von Beitragsforderungen für die Dauer einer Prüfung beim Arbeitgeber gehemmt wird; eine entsprechende Vorschrift über die Hemmung der Verjährung der Erstattungsforderung während eines laufenden Statusfeststellungsverfahrens enthält das SGB IV nicht.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.01.2014 - L 3 R 411/11

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet - selbstständige

  • SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit einer rückwirkende Nacherhebung von Beiträgen

  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 KR 3192/12
  • BSG, 26.05.2021 - B 5 RE 7/21 B

    Heranziehung zu Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung;

  • SG Hamburg, 12.04.2016 - S 4 R 1395/12
  • LSG Baden-Württemberg, 21.08.2012 - L 11 R 960/11
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