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   BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R   

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https://dejure.org/2009,4212
BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R (https://dejure.org/2009,4212)
BSG, Entscheidung vom 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R (https://dejure.org/2009,4212)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - B 13 R 77/08 R (https://dejure.org/2009,4212)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - vorzeitige Inanspruchnahme - Stichtagsregelung - Anspruchsvoraussetzungen - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; vorzeitige Inanspruchnahme; Stichtagsregelung; Anspruchsvoraussetzungen; Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Abschläge bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit bei vorzeitiger Inanspruchnahme

  • Judicialis

    SGB VI § 237 Abs 2 Satz 1 Nr 1b aF; ; SGB VI § 237 Abs 4 Satz 1 Nr 1b nF

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Abschläge bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit bei vorzeitiger Inanspruchnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R
    Sie hält die angefochtene Entscheidung für zutreffend und verweist ergänzend auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11.11.2008 (1 BvL 3/05 ua).

    Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs. 3 iVm § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst a SGB VI) sind mit dem GG vereinbar (BVerfG vom 11.11.2008, DVBl 2009, 117 und Juris; Nichtannahmebeschluss vom 5.2.2009 - 1 BvR 1631/04 - Juris).

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R
    Nur der Abschluss eines solchen Vertrags über eine "freie" Generalvertretung hätte die Vermutung beinhalten können, dass das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis der Beteiligten einvernehmlich beendet worden sei (vgl zum Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags: Bundesarbeitsgericht [BAG] vom 5.6.2008, NZA 2008, 1002 unter Hinweis auf die stRspr des BAG, zuletzt BAGE 116, 254; BAG NJW 2007, 3228 und BAG NZA 2008, 168).
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R
    Nur der Abschluss eines solchen Vertrags über eine "freie" Generalvertretung hätte die Vermutung beinhalten können, dass das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis der Beteiligten einvernehmlich beendet worden sei (vgl zum Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags: Bundesarbeitsgericht [BAG] vom 5.6.2008, NZA 2008, 1002 unter Hinweis auf die stRspr des BAG, zuletzt BAGE 116, 254; BAG NJW 2007, 3228 und BAG NZA 2008, 168).
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 7/03 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R
    Hinsichtlich einer Verfassungswidrigkeit der Übergangsregelung bezieht sich der Kläger auf den Vorlagebeschluss des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28.10.2004 (B 4 RA 7/03 R).
  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 1045/06

    Ordentliche Kündigung - Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis neben

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R
    Nur der Abschluss eines solchen Vertrags über eine "freie" Generalvertretung hätte die Vermutung beinhalten können, dass das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis der Beteiligten einvernehmlich beendet worden sei (vgl zum Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags: Bundesarbeitsgericht [BAG] vom 5.6.2008, NZA 2008, 1002 unter Hinweis auf die stRspr des BAG, zuletzt BAGE 116, 254; BAG NJW 2007, 3228 und BAG NZA 2008, 168).
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R
    Zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte dürfen Stichtage eingeführt werden, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (BVerfGE 117, 272, 301; BVerfG vom 11.11.2008, Juris RdNr 73; stRspr).
  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R
    Hieran fehlt es vorliegend; eine Regelung, die entsprechend klar und eindeutig formuliert (vgl BAG vom 8.5.2008, NZA 2008, 1148) dem Kläger deutlich gemacht hätte, dass sein bisheriges Arbeitsverhältnis erloschen sei oder erlöschen werde, liegt gerade nicht vor.
  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06

    Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R
    Nur der Abschluss eines solchen Vertrags über eine "freie" Generalvertretung hätte die Vermutung beinhalten können, dass das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis der Beteiligten einvernehmlich beendet worden sei (vgl zum Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrags: Bundesarbeitsgericht [BAG] vom 5.6.2008, NZA 2008, 1002 unter Hinweis auf die stRspr des BAG, zuletzt BAGE 116, 254; BAG NJW 2007, 3228 und BAG NZA 2008, 168).
  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R
    Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs. 3 iVm § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst a SGB VI) sind mit dem GG vereinbar (BVerfG vom 11.11.2008, DVBl 2009, 117 und Juris; Nichtannahmebeschluss vom 5.2.2009 - 1 BvR 1631/04 - Juris).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R
    Zu prüfen ist, ob der Gesetzgeber den ihm bei der Stichtagsregelung zukommenden Gestaltungsspielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen lässt oder als willkürlich erscheint (BVerfGE 80, 297, 311; 87, 1, 47; stRspr).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 9 R 695/16

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Entsprechendes gilt auch für den Kläger, der zwar über die Bestimmung des § 237 SGB VI eine (vorzeitige) Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen konnte, die aber wegen seiner individuellen Altersgrenze von 65 Jahren (§ 237 Abs. 3 SGB i.V.m. Anlage 19) auf Dauer um den Zugangsfaktor 0, 072 (24 Monate x 0, 03) gekürzt wurde auf den Faktor 0, 928 (s. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung, BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05 u.a., BVerfG (Kammer), Nichtannahmebeschluss vom 05.02.2009, 1 BvR 1631/04; BSG, Urteil vom 05.05.2009, B 13 R 77/08 R, Juris).
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R

    Anspruch auf Altersrente; abschlagsfreie Zahlung für langjährig Versicherte;

    a) Dass die in den Abschlagsregelungen liegende Einschränkung der Rentenanwartschaft verfassungsmäßig ist, hat das BVerfG bereits für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs. 3 SGB VI iVm § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst a SGB VI) entschieden (vgl BVerfG vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05 ua, BGBl I 2008, 2792; DVBl 2009, 117; vom 5.2. 2009, 1 BvR 1631/04, NZS 2009, 621 mwN; hierzu auch Senatsurteil vom 5.5. 2009, B 13 R 77/08 R, ArbuR 2009, 371).

    Die Belastung der Bezieher vorzeitiger Altersrenten ist auch nicht unverhältnismäßig; den Abschlägen stehen die Vorteile eines früheren Ruhestandes gegenüber (vgl BVerfG vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05 ua, Juris RdNr 83 ff; vom 5.2. 2009, 1 BvR 1631/04, Juris RdNr 17 f; hierzu auch Senatsurteil vom 5.5. 2009, B 13 R 77/08 R, Juris RdNr 20).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - L 22 R 578/15

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Entsprechendes gilt auch für den Kläger, der zwar über die Bestimmung des § 237 SGB VI eine vorzeitige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen konnte, die aber wegen seiner individuellen Altersgrenze von 65 Jahren (§ 237 Abs. 3 SGB iVm Anlage 19) auf Dauer um den Zugangsfaktor 0, 964 vermindert wird (s. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung, BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05 u.a.; BVerfG (Kammer), Nichtannahmebeschluss vom 05.02.2009, 1 BvR 1631/04; BSG, Urteil vom 05.05.2009, B 13 R 77/08 R).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 18/09 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Der Senat hat deshalb keine Veranlassung, an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zu zweifeln und erneut nach Art. 100 Abs. 1 GG die Entscheidung des BVerfG einzuholen (vgl auch Senatsurteile vom 5.5.2009 - B 13 R 77/08 R - Juris RdNr 20 - zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; vom 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R - SozR 4-2600 § 236 Nr. 1 RdNr 28 ff - zur Altersrente für langjährig Versicherte; vom 25.2.2010 - B 13 R 41/09 R - Juris RdNr 17 - zur Altersrente für Frauen) .

    Zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte dürfen Stichtage eingeführt werden, obwohl jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (stRspr, vgl BVerfGE 117, 272, 301; 122, 151, 178; vgl auch Senatsurteil vom 5.5.2009 - B 13 R 77/08 R - Juris RdNr 20) .

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2017 - L 2 R 1071/17

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Entsprechendes gilt auch für den Kläger, der zwar über die Bestimmung des § 237 SGB VI eine (vorzeitige) Altersrente wegen Arbeitslosigkeit in Anspruch nehmen konnte, die aber wegen seiner individuellen Altersgrenze von 65 Jahren (§ 237 Abs. 3 SGB i.V.m. Anlage 19) auf Dauer um den Zugangsfaktor 0, 072 (24 Monate x 0, 03) gekürzt wurde auf den Faktor 0, 928 (s. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung, BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05 u.a., BVerfG (Kammer), Nichtannahmebeschluss vom 05.02.2009, 1 BvR 1631/04; BSG, Urteil vom 05.05.2009, B 13 R 77/08 R, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - L 7 R 273/15

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 34 Abs 4 Nr 3 SGB 6, der Vorschriften

    Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (hier: § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI) und die Vertrauensschutzregelungen sind verfassungsgemäß; das BVerfG hat explizit entschieden, dass die für die gesamte Dauer des Rentenbezugs vorgenommene Kürzung des Zugangsfaktors um 0, 003 für jeden Kalendermonat des vorzeitigen Rentenbezugs einer Altersrente auf Grundlage des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a) SGB VI mit dem GG vereinbar ist (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 - und Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. - ; siehe im Übrigen etwa auch BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 77/08 R - zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - zur Altersrente für langjährig Versicherte; Urteil vom 25. Februar 2010 - B 13 R 41/09 R - zur Altersrente für Frauen; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 2013 - L 4 R 4840/11 - zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen), weil die Vorschrift eine zum Schutz der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zulässige gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung darstellt (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), die in den Abschlagsregelungen liegende Einschränkung der Anwartschaft durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist und den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entspricht.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2010 - L 16 R 639/10
    Das BSG hat in der zitierten Entscheidung hierzu im Einzelnen Folgendes ausgeführt (vgl Urteilsabdruck juris RdNr 29ff): "Dass die in den Abschlagsregelungen liegende Einschränkung der Rentenanwartschaft verfassungsmäßig ist, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (§ 237 Abs. 3 SGB VI iVm § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2a SGB VI entschieden (vgl BVerfG vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05 ua, BGBl I 2008, 2792; DVBl 2009, 117; vom 5.2.2009, 1 BvR 1631/04, NZS 2009, 621 mwN; hierzu auch Senatsurteil vom 5.5.2009, B 13 R 77/08 R, ArbuR 2009, 371).

    Die Belastung der Bezieher vorzeitiger Altersrenten ist auch nicht unverhältnismäßig; den Abschlägen stehen die Vorteile eines früheren Ruhestandes gegenüber (vgl BVerfG vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05 ua, Juris RdNr 83 ff; vom 5.2.2009, 1 BvR 1631/04, Juris RdNr 17 f; hierzu auch Senatsurteil vom 5.5.2009, B 13 R 77/08 R, Juris RdNr 20).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2016 - L 9 R 4357/14
    Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente und die Vertrauensschutzregelungen sind auch verfassungsgemäß (BVerfG, Beschluss vom 11.11.2008, 1 BvL 3/05 u.a., BVerfG (Kammer), Nichtannahmebeschluss vom 05.02.2009, 1 BvR 1631/04; BSG, Urteil vom 05.05.2009, B 13 R 77/08 R, Juris).

    Nachdem die Vereinbarkeit von § 237 Abs. 3 i. V. m. § 77 Abs. 2 Satz 2 Satz 1 Nr. a SGB VI mit dem Grundgesetz durch das BVerfG bestätigt wurde, kann der Kläger hieraus keine weitergehenden Rechte herleiten (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2009, a.a.O., Juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2018 - L 3 R 705/17

    Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte

    Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente nach § 77 Abs. 2 S. 1 Nr. 2a SGB VI und die Vertrauensschutzregelung sind zur Überzeugung der Kammer verfassungsgemäß (vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 11. November 2008, 1 BvL 3/05; BSG, Urteil vom 05.05.2009, B 13 R 77/08 R, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2016, L 7 R 273/15).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2405/17
    Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (hier: § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI) und die Vertrauensschutzregelungen sind verfassungsgemäß; nach der Rechtsprechung des BVerfG ist die für die gesamte Dauer des Rentenbezugs vorgenommene Kürzung des Zugangsfaktors um 0, 003 für jeden Kalendermonat des vorzeitigen Rentenbezugs einer Altersrente auf Grundlage des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 - juris Rdnr. 27; Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. - juris Rdnr. 80 ff.; ebenso Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 77/08 R - juris Rdnr. 20 zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; BSG, Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - juris Rdnr. 28 zur Altersrente für langjährig Versicherte; Senatsurteil vom 17. März 2016 - L 7 R 972/15 -n.v.; Senatsurteil vom 7. Juli 2016 - L 7 R 273/15 - juris Rdnr. 29), weil die Vorschrift eine zum Schutz der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zulässige gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung darstellt (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), die in den Abschlagsregelungen liegende Einschränkung der Anwartschaft durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist und den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entspricht.
  • SG Düsseldorf, 13.12.2016 - S 7 R 1865/15
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 R 4840/11
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2014 - L 4 R 2778/13
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2014 - L 11 R 1701/14
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 31 R 296/08

    Zugangsfaktor; Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft; sozialrechtlicher

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2016 - L 8 R 371/16
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 R 4716/13
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2010 - L 5 R 5143/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2020 - L 1 R 564/16
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