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   BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R   

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BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R (https://dejure.org/2011,31766)
BSG, Entscheidung vom 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R (https://dejure.org/2011,31766)
BSG, Entscheidung vom 03. November 2011 - B 3 KR 8/11 R (https://dejure.org/2011,31766)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl zum täglichen Transport von der Wohnung in den Kindergarten - rechtzeitige Zuleitung des Leistungsantrages vom erstangegangenen Rehabilitationsträger an den für zuständig ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 SGB 5, § 12 Abs 1 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 14 Abs 1 S 1 SGB 9
    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl zum täglichen Transport von der Wohnung in den Kindergarten - rechtzeitige Zuleitung des Leistungsantrages vom erstangegangenen Rehabilitationsträger an den für zuständig ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse - Zweitversorgung eines Kindes mit einem Therapiestuhl

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung; Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl zum täglichen Transport von der Wohnung in den Kindergarten - rechtzeitige Zuleitung des Leistungsantrages vom erstangegangenen Rehabilitationsträger an den für zuständig ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl zum täglichen Transport von der Wohnung in den Kindergarten - rechtzeitige Zuleitung des Leistungsantrages vom erstangegangenen Rehabilitationsträger an den für zuständig ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 33; SGB IX § 14
    Ausstattung eines behinderten Kindes mit einem Therapiestuhl als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung; Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 109, 199
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 18.11.1969 - 3 RK 75/66

    Behandlungsbedürftigkeit eines Körperbehinderten

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Zu den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langer Zeit anerkannten Aufgaben der GKV gehört auch die Herstellung und die Sicherung der Schulfähigkeit eines Schülers bzw der Erwerb einer elementaren Schulausbildung (BSGE 30, 151, 154 = SozR Nr. 37 zu § 182 RVO; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 28; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 und 40).

    Für Schüler setzte die Rechtsprechung den Begriff der Arbeitsfähigkeit folgerichtig mit dem Begriff der Schulfähigkeit gleich (BSGE 30, 151, 154 = SozR Nr. 37 zu § 182 RVO; stRspr) .

    Die Schulfähigkeit bzw der Erwerb einer elementaren Schulausbildung waren damit als allgemeines Grundbedürfnis eines Schülers anerkannt (BSGE 30, 151, 154 = SozR Nr. 37 zu § 182 RVO; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 28) .

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 13/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Personalcomputer - Notebook - allgemeines

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Zu den Grundbedürfnissen jedes Menschen gehören die körperlichen Grundfunktionen (zB Gehen, Stehen, Sitzen, Greifen, Sehen, Hören, Nahrungsaufnahme, Ausscheidung) sowie die elementare Körperpflege, das selbstständige Wohnen und die Erschließung eines gewissen körperlichen und geistigen Freiraums, der zB die Bewegung im Nahbereich der Wohnung sowie die Aufnahme von Informationen und die Kommunikation mit anderen zur Vermeidung von Vereinsamung umfasst (BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 6 mwN) .

    Diese Rechtsprechung ist auf den Anspruch auf Hilfsmittelversorgung nach § 33 SGB V ab 1989 unverändert übertragen und fortgeführt worden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 und 40; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 6).

  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Zu den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung seit langer Zeit anerkannten Aufgaben der GKV gehört auch die Herstellung und die Sicherung der Schulfähigkeit eines Schülers bzw der Erwerb einer elementaren Schulausbildung (BSGE 30, 151, 154 = SozR Nr. 37 zu § 182 RVO; BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 28; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 und 40).

    Diese Rechtsprechung ist auf den Anspruch auf Hilfsmittelversorgung nach § 33 SGB V ab 1989 unverändert übertragen und fortgeführt worden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22 und 40; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 6).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2011 - L 16 KR 185/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20. Januar 2011 - L 16 KR 185/09 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20.1.2011 - L 16 KR 185/09 - zu ändern und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 29.7.2009 zurückzuweisen.

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Der Senat hat lediglich in einer Entscheidung zur häuslichen Krankenpflege (BSGE 90, 143 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 5) die Pflicht zur versichertenfreundlichen Auslegung der leistungsrechtlichen Vorgaben des SGB V vor dem Hintergrund des § 2 Abs. 2 SGB I als geboten angesehen, wozu bei Kindern die Wiederherstellung und Sicherung der Möglichkeit zur sozialen Integration unter Gleichaltrigen in einer Kindertageseinrichtung sowie der Schulfähigkeit nach Eintritt der Schulpflicht gehöre.
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 16/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Diese Vorschriften gelten für Erstattungsansprüche nach § 14 Abs. 4 SGB IX entsprechend (so bereits Urteil des Senats vom 20.11.2008 - B 3 KR 16/08 R - juris, RdNr 26) .
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 10/00 R

    Notebook kein Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Die Studierfähigkeit, die mit diesem Hilfsmittel gefördert werden soll, zählt nicht zu den allgemeinen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens eines Menschen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 40).
  • BSG, 02.08.1979 - 11 RK 7/78

    Hilfsmittel iS der KV - Ausgleichswirkung

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Die Schulfähigkeit bzw der Erwerb einer elementaren Schulausbildung waren damit als allgemeines Grundbedürfnis eines Schülers anerkannt (BSGE 30, 151, 154 = SozR Nr. 37 zu § 182 RVO; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 13; BSG SozR 2200 § 182b Nr. 28) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.07.2010 - L 10 KR 29/09

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Doppelversorgung mit Sitzschale -

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Nach den von der Revision nicht angegriffenen und daher für den Senat verbindlichen (§ 163 SGG) Feststellungen des LSG, die auch dem übereinstimmenden Vorbringen der Beteiligten im gesamten Rechtsstreit entsprechen, war ein täglicher Transport des von der Beklagten im Jahre 2003 bereitgestellten Therapiestuhls "Gamma 2" vor allem wegen seines hohen Gewichts und seiner Größe ausgeschlossen (zum Anspruch auf Zweitversorgung nur mit einer weiteren speziell angepassten Sitzschale bei vorhandener Ausstattung mit zwei Untergestellen vgl Beschluss des LSG Sachsen-Anhalt vom 19.7.2010 - L 10 KR 29/09 B ER - juris).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 8/11 R
    Ein Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist von der GKV daher nur zu gewähren, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (stRspr, vgl zuletzt etwa BSGE 105, 170 = SozR 4-2500 § 36 Nr. 2, RdNr 14 ff - Hörgerätefestbetrag; BSGE 107, 44 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 31, RdNr 16 f - Treppensteighilfe; BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 32 RdNr 13 - Therapiedreirad II; jeweils mwN).
  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 37/59

    Schwerbeschädigung und Anspruch auf Krankengeld

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 9/09 R

    Zuständigkeit für die Gewährung einer stationären Reha-Maßnahme; Anspruch auf

  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80

    Versorgung mit einer Sportbrille

  • BSG, 15.12.1971 - 3 RK 35/70

    Ansprüche eines Rentners - Krankenkassenleistungen - Zuschußfähige Anschaffungen

  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 18/64

    Zahlung von Schlechtwettergeld - Unverzügliche Anzeige des Arbeitsausfalles -

  • BSG, 29.01.1970 - 5 RKn 6/67

    Knappschaftliche Krankenversicherung - Leistungspflicht des Versicherungsträgers

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Dies ist jedenfalls zu bejahen, wenn - wie hier - die mit einer Behinderung einhergehenden Beeinträchtigungen der erfolgreichen Teilnahme am Unterricht in einer Grundschule entgegenstehen (vgl auch BVerwG, Beschluss vom 2.9.2003 - 5 B 259/02) , weil Lerninhalte ohne zusätzliche Hilfestellung nicht aufgenommen und verarbeitet werden können; denn eine Grundschulbildung bildet die essentielle Basis für jegliche weitere Schullaufbahn (vgl BSG, Urteil vom 3.11.2011 - B 3 KR 8/11 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 22) bzw eine valide spätere berufliche Tätigkeit.
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 10/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Stehen - wie hier - die mit einer Behinderung einhergehenden Beeinträchtigungen der erfolgreichen Teilnahme des Klägers am Unterricht in einer allgemeinen (Grund-)Schule entgegen (vgl auch BVerwG, Beschluss vom 2.9.2003 - 5 B 259/02) , weil Lerninhalte ohne zusätzliche Hilfestellung nicht aufgenommen und verarbeitet werden können, und erfordert die geistige Behinderung deshalb einen sonderpädagogischen Förderbedarf, um die mögliche Vermittlung praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten überhaupt erst zu ermöglichen, ist die Behinderung nach den oben aufgezeigten Grundsätzen wesentlich; denn eine Grundschulbildung bildet die essentielle Basis für jegliche weitere Schullaufbahn (vgl: BSGE 110, 301 ff RdNr 19 = SozR 4-3500 § 54 Nr. 8; BSGE 109, 199 ff RdNr 22 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 37) .
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2017 - L 11 KR 131/16

    Krankenversicherung - Leistungen zur stationären medizinischen Rehabilitation -

    Diese Regelungen gelten für Erstattungsansprüche nach § 14 Abs. 4 SGB IX entsprechend (BSG 03.11.2011, B 3 KR 8/11 R, BSGE 109, 199; BSG 20.11.2008, B 3 KR 16/08 R, - juris, Rn 26).
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