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   BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R   

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BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R (https://dejure.org/2021,19305)
BSG, Entscheidung vom 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R (https://dejure.org/2021,19305)
BSG, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - B 3 P 5/19 R (https://dejure.org/2021,19305)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 S 2 SGB 11, § 11 Abs 4 SGB 5, § 39 Abs 1a SGB 5
    Soziale Pflegeversicherung - Verletzung sozialrechtlicher Informations- und Beratungspflichten über mögliche Leistungen im Rahmen des Versorgungs- und Entlassmanagements durch Krankenhaus - Zurechnung der Pflegekasse im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

  • rewis.io

    Soziale Pflegeversicherung - Verletzung sozialrechtlicher Informations- und Beratungspflichten über mögliche Leistungen im Rahmen des Versorgungs- und Entlassmanagements durch Krankenhaus - Zurechnung der Pflegekasse im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf rückwirkende Gewährung von Pflegegeld nach dem SGB XI Anforderungen an die Anwendung der Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs bei unzureichender Beratung über mögliche Leistungen im Pflegefall durch das Krankenhaus im Anschluss an eine ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf rückwirkende Gewährung von Pflegegeld nach dem SGB XI Anforderungen an die Anwendung der Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs bei unzureichender Beratung über mögliche Leistungen im Pflegefall durch das Krankenhaus im Anschluss an eine ...

  • datenbank.nwb.de

    Soziale Pflegeversicherung - Verletzung sozialrechtlicher Informations- und Beratungspflichten über mögliche Leistungen im Rahmen des Versorgungs- und Entlassmanagements durch Krankenhaus - Zurechnung der Pflegekasse im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflegegeld für Zeiträume bereits vor Antragstellung möglich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Zahlung der Pflegekasse wegen Hinweisfehler durch Klinik

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    F. ./. BARMER - Pflegekasse

    Pflegeversicherung - Pflegegeld - Benachrichtigungspflicht - Krankenhaus - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 132, 216
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - L 27 P 5/09

    Hausarzt - Beratung - Schweigepflicht - Pflegestufe - Leistung - Zeitpunkt

    Auszug aus BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R
    Die Aufklärungs- und Beratungspflicht setzt kein entsprechendes Beratungsbegehren des Versicherten voraus, sondern entsteht als Pflicht zur Spontanberatung ua dann, wenn sich der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet (zur mit der Benachrichtigungspflicht vorausgesetzten Aufklärungs- und Beratungspflicht gegenüber dem Versicherten LSG Berlin-Brandenburg vom 23.9.2010 - L 27 P 5/09 - juris RdNr 30; Wagner in Hauck/Noftz, SGB XI, § 7 RdNr 20, Stand Juli 2015) .

    Jedenfalls damit sind die Krankenhäuser insoweit vom Gesetzgeber im Sinne der Rechtsprechung zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch partiell derart "arbeitsteilig" in die Aufgabenerfüllung der Pflegekassen eingebunden worden, dass Beratungsfehler jener diesen wie eigene zuzurechnen sind, um nachteilige leistungsrechtliche Folgen für deren Versicherte auch dann zu verhindern, wenn die Pflichtverletzung nicht einem anderem Sozialleistungsträger unterlaufen ist (zum Zurechnungsgrund einer arbeitsteiligen Funktionseinheit vgl mit Nachweisen zur Rechtsprechung Spellbrink in Kasseler Komm, vor §§ 13-15 SGB I RdNr 40 f, 45 f, Stand Juli 2020; vgl auch LSG Berlin-Brandenburg vom 23.9.2010 - L 27 P 5/09 - juris RdNr 31) .

  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim -

    Auszug aus BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R
    Dies ist indes anders, wenn Pflegebedürftige sich diese Leistung in der Vergangenheit selbst beschafft haben und soweit sie deshalb statt eines Sachleistungsanspruchs einen Kostenerstattungsanspruch haben (dazu Wahl in Udsching/Schütze, SGB XI, 5. Aufl 2018, § 36 RdNr 5 unter Hinweis auf BSG vom 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R - BSGE 89, 50 = SozR 3-3300 § 12 Nr. 1, juris RdNr 36 und BSG vom 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R - SozR 4-3300 § 40 Nr. 7 RdNr 23) .
  • BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R

    Schutzservietten als Pflegehilfsmittel

    Auszug aus BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R
    Dies ist indes anders, wenn Pflegebedürftige sich diese Leistung in der Vergangenheit selbst beschafft haben und soweit sie deshalb statt eines Sachleistungsanspruchs einen Kostenerstattungsanspruch haben (dazu Wahl in Udsching/Schütze, SGB XI, 5. Aufl 2018, § 36 RdNr 5 unter Hinweis auf BSG vom 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R - BSGE 89, 50 = SozR 3-3300 § 12 Nr. 1, juris RdNr 36 und BSG vom 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R - SozR 4-3300 § 40 Nr. 7 RdNr 23) .
  • BGH, 02.08.2018 - III ZR 466/16

    Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich

    Auszug aus BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R
    Sie stimmt weder überein mit der Rechtsentwicklung im SGB V und SGB XI zur Einbindung der Leistungserbringer in die Aufklärung und Beratung der Versicherten (dazu unter 4.) noch mit der neueren Rechtsprechung des BGH zu Amtshaftungsansprüchen bei Beratungsfehlern auf sozialrechtlichem Gebiet (BGH vom 2.8.2018 - III ZR 466/16 - NJW 2019, 68; zu den Querverbindungen dieser Entscheidung zum sozialrechtlichen Herstellungsanspruch Voelzke, jM 2019, 236, 237 f) .
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

    Auszug aus BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R
    Diese wäre nicht zu vereinbaren mit dem Sicherstellungsgebot des § 2 Abs. 2 Halbsatz 2 SGB I, dass die sozialen Rechte möglichst weitgehend verwirklicht werden (dazu Spellbrink in Kasseler Komm, vor §§ 13-15 SGB I RdNr 22, Stand Juli 2020: "optimale Sozialrechtsrealisierung"; zu § 2 Abs. 2 Halbsatz 2 SGB I als sozialrechtliches effet utile BSG vom 30.1.2020 - B 2 U 2/18 R - BSGE 130, 1 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 70, RdNr 34) .
  • BSG, 08.10.2019 - B 1 A 3/19 R

    Krankenversicherung - Versorgungsmanagementprogramm zur Optimierung der

    Auszug aus BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R
    Zu erfüllen sind diese Ansprüche von den Krankenkassen mittels der beteiligten Leistungserbringer, die für eine sachgerechte Anschlussversorgung der Versicherten sorgen und zur Erfüllung dieser Aufgabe von den Krankenkassen zu unterstützen sind (§ 11 Abs. 4 Satz 2 und 3 SGB V; vgl zum Gesamten BSG vom 8.10.2019 - B 1 A 3/19 R - BSGE 129, 156 = SozR 4-2500 § 11 Nr. 6, RdNr 19 ff, 24) .
  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 34/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R
    c) Auf der Grundlage der nicht mit Verfahrensrügen angegriffenen und deshalb den Senat bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) , für die es sich auf seine revisionsrechtlich nicht zu beanstandende tatrichterliche Beweisaufnahme und Beweiswürdigung gestützt hat (vgl zur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung letztens nur BSG vom 3.9.2020 - B 14 AS 34/19 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4-4200 § 22 Nr. 110, RdNr 20 f, 31, 36) , liegt eine objektiv rechtswidrige Pflichtverletzung seitens des Krankenhauses dadurch vor, dass der psychosoziale Dienst der Klinik im Juni 2013 die Abfrage einer Einwilligung der Eltern des Klägers zur Benachrichtigung der Beklagten über einen sich abzeichnenden Einritt von Pflegebedürftigkeit des Klägers bei Entlassung aus dem Krankenhaus in die eigene Häuslichkeit unterlassen hat.
  • OLG Hamm, 13.11.2007 - 3 U 207/07

    Benachrichtigungspflicht des Krankenhausträgers nach § 7 Abs. 2 SGB XI kein

    Auszug aus BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R
    Soweit die Beklagte mit ihrer Revision auf obergerichtliche zivilrechtliche Rechtsprechung aus dem Jahr 2007 hingewiesen hat, in der eine Wirkung des § 7 Abs. 2 Satz 2 SGB XI als Schutzgesetz im Rahmen des § 823 Abs. 2 BGB bezweifelt oder verneint worden ist (ua Hanseatisches OLG vom 20.3.2007 - 1 W 6/07 - juris RdNr 10 f; OLG Hamm vom 13.11.2007 - 3 U 207/07 - juris RdNr 4 ff) , folgt der Senat bei seiner Annahme einer drittschützenden Wirkung des § 7 Abs. 2 Satz 2 SGB XI zugunsten Versicherter dieser Rechtsprechung nicht.
  • OLG Hamburg, 20.03.2007 - 1 W 6/07

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen unterlassener Benachrichtigung der Pflegekasse

    Auszug aus BSG, 17.06.2021 - B 3 P 5/19 R
    Soweit die Beklagte mit ihrer Revision auf obergerichtliche zivilrechtliche Rechtsprechung aus dem Jahr 2007 hingewiesen hat, in der eine Wirkung des § 7 Abs. 2 Satz 2 SGB XI als Schutzgesetz im Rahmen des § 823 Abs. 2 BGB bezweifelt oder verneint worden ist (ua Hanseatisches OLG vom 20.3.2007 - 1 W 6/07 - juris RdNr 10 f; OLG Hamm vom 13.11.2007 - 3 U 207/07 - juris RdNr 4 ff) , folgt der Senat bei seiner Annahme einer drittschützenden Wirkung des § 7 Abs. 2 Satz 2 SGB XI zugunsten Versicherter dieser Rechtsprechung nicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2023 - L 4 P 1640/21

    Private Pflegeversicherung - Leistungsgewährung - verspätete Antragstellung -

    Nach dem Zweck des Versorgungs- und Entlassungsmanagements müsse die Beratung vielmehr auch solche nicht fernliegenden Komplikationen einbeziehen, die mit der jeweiligen Behandlung typischerweise einhergehen können und auf die Versicherte und Angehörige (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 SGB XI) deshalb vorbereitet sein sollten (Hinweis auf BSG, 17. Juni 2021 - B 3 P 5/19 R -).

    Eine der Beklagten im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs bzw. nach Treu und Glauben zuzurechnende Verletzung sozialrechtlicher Informations- und Beratungspflichten (zur Zurechnung vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2021 - B 3 P 5/19 R - juris, Rn. 19 ff.) liegt hier nicht vor.

    Die Beratung muss auch solche nicht fernliegenden Komplikationen einbeziehen, die mit der jeweiligen Behandlung typischerweise einhergehen können und auf die Versicherte und Angehörige (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 SGB XI) deshalb vorbereitet sein sollten (BSG, Urteil vom 17. Juni 2021 - B 3 P 5/19 R - juris, Rn. 15).

  • BSG, 30.08.2023 - B 3 P 4/22 R

    Private Pflegeversicherung - häusliche Pflege - Entlastungsbetrag - Angebote zur

    Er kommt zur Anwendung, wenn eine Rechtsgrundlage zur Beseitigung von Fehlerfolgen einer etwaigen Beratungspflichtverletzung fehlt und hat zur Voraussetzung, dass eine Pflicht des Sozialleistungsträgers bzw Versicherers, insbesondere zur Beratung und Auskunft des Versicherten, verletzt worden ist, wodurch beim Betroffenen kausal ein Nachteil eingetreten ist und der Zustand, der ohne die Pflichtverletzung bestehen würde, durch eine zulässige Handlung des Verpflichteten herstellbar ist (vgl letztens nur BSG vom 17.6.2021 - B 3 P 5/19 R - BSGE 132, 216 = SozR 4-3300 § 7 Nr. 1, RdNr 12 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2023 - L 2 R 239/22

    Beratungspflicht; Bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen Gesunder;

    (1) Die Beratungspflicht dient der möglichst weitgehenden Verwirklichung der individuellen Sozialleistungsansprüche; die Versicherten sollen die ihnen gesetzlich eingeräumten Ansprüche "bestmöglich" nutzen können (BSG, U.v. 17. Juni 2021, aaO, Rn. 17).

    Die Beratung darf sich nicht auf verlässlich zu erwartende Verlaufsentwicklungen beschränken, vielmehr hat sie sich insbesondere auch auf "nicht fernliegende" Komplikationen erstrecken, auf die die Betroffenen vorbereitet sein sollten (BSG, U.v. 17. Juni 2021 - B 3 P 5/19 R -, BSGE 132, 216, Rn. 15).

  • BSG, 19.04.2023 - B 5 R 168/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Auch befasst sich der Kläger nicht mit der aktuellen zum sozialen Herstellungsanspruch ergangenen höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl zuletzt ua BSG Urteil vom 17.6.2021 - B 3 P 5/19 R - BSGE 132, 216 = SozR 4-3300 § 7 Nr. 1) .
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