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   BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R   

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https://dejure.org/2011,5723
BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R (https://dejure.org/2011,5723)
BSG, Entscheidung vom 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R (https://dejure.org/2011,5723)
BSG, Entscheidung vom 23. März 2011 - B 6 KA 15/10 R (https://dejure.org/2011,5723)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Anerkennung als Belegarzt - Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG - notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen - Erteilung einer Belegarztanerkennung an einen bei einem ...

  • openjur.de

    Anerkennung als Belegarzt; Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG; notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen; Erteilung einer Belegarztanerkennung a ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Abs 3 S 2 SGG, § 75 Abs 2 Alt 1 SGG, § 168 S 2 SGG, § 72 Abs 1 S 2 SGB 5, § 95 Abs 1 S 2 SGB 5
    Anerkennung als Belegarzt - Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG - notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen - Erteilung einer Belegarztanerkennung an einen bei einem ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arzt hat Anspruch auf Anerkennung als Belegarzt bei Anstellung in einem Medizinischen Versorgungszentrum; Anspruch eines bei einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellten Arztes auf Anerkennung als Belegarzt

  • rewis.io

    Anerkennung als Belegarzt - Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG - notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen - Erteilung einer Belegarztanerkennung an einen bei einem ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Anerkennung als Belegarzt - Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG - notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen - Erteilung einer Belegarztanerkennung an einen bei einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines bei einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellten Arztes als Belegarzt

  • datenbank.nwb.de

    Anerkennung als Belegarzt - Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG - notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen - Erteilung einer Belegarztanerkennung an einen bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Angelegenheiten der Vertragsärzte; Angelegenheiten des Vertragsarztrechts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Medizinisches Versorgungszentrum und die Anerkennung als Belegarzt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Auch angestellter MVZ-Arzt kann Belegarzt sein

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Belegärztliche Tätigkeit eines MVZ

  • christmann-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    MVZ: angestellter Arzt darf als Belegarzt arbeiten

  • auw.de (Entscheidungsbesprechung)

    MVZ sind keine von Ärzten unabhängige Organisationseinheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 74
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 2/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem

    In Bezug auf die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit - Leistungserbringung, Honorarverteilung, Mitgliedschaft in der KÄV - ist anerkannt, dass es so gut wie keine Unterschiede zwischen Vertragsärzten und Angestellten gibt (vgl etwa § 106d Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 SGB V zur zeitlichen Plausibilität von Abrechnungen und dazu BSG Urteil vom 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R - BSGE 129, 220 = SozR 4-2500 § 106a Nr. 25; vgl auch zur Honorarverteilung BSG Urteile vom 15.7.2020 - B 6 KA 12/19 R - BSGE 130, 290 = SozR 4-2500 § 87b Nr. 26 und - B 6 KA 4/20 R - sowie zum Streikverbot BSG Urteil vom 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R - BSGE 122, 112 = SozR 4-2500 § 75 Nr. 18, RdNr 92; vgl ferner BSG Urteil vom 12.2.2020 - B 6 KA 1/19 R - BSGE 130, 51 = SozR 4-5525 § 32 Nr. 3, RdNr 33 zur Eignung, einen Vorbereitungsassistenten anzuleiten und zu beaufsichtigen sowie BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 15/10 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 6 RdNr 22 f zur Anerkennung von angestellten Ärzten in einem MVZ als Belegarzt; zur Mitgliedschaft vgl § 77 Abs. 2 Satz 3 SGB V und hierzu Wenner, SGb 2021, 593, 602).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - L 5 R 3755/11

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit der Tätigkeit eines nicht

    Denn, wie der Vergleich zeigt, hätte es in diesem Falle des Begriffs "fest" nicht bedurft, dagegen hätte das Gesetz aber zumindest auch eine anderweitige - nicht durch die Anstellung - vermittelte Berechtigung des Arztes oder des MVZ (vgl. zur Erteilung einer Belegarztanerkennung an ein MVZ BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R - veröffentlicht in Juris) zur stationären Behandlung von Krankenhauspatienten im Krankenhaus regeln oder tatbestandlich voraussetzen müssen, in deren Rahmen auch die Gesamtverantwortung des Krankenhauses gewährleistet sein müsste (vgl. auch § 115a Abs. 1 Satz 2 SGB V, der die Kooperation mit "ausdrücklich beauftragte niedergelassene Vertragsärzten" vorsieht).
  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 6/20 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Anerkennung als Belegarzt - Entfernung zwischen

    Die Anerkennung als Belegarzt iS von § 121 Abs. 2 SGB V erfolgt dementsprechend nach der Rechtsprechung des Senats stets personenbezogen (BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 15/10 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 6 RdNr 20; vgl auch Pawlita in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 4. Aufl 2020, § 103 RdNr 441; Geier in Schiller, BMV-Ä, 2. Aufl 2020, § 39 RdNr 17; Becker in Becker/Kingreen, SGB V, 7. Aufl 2020, § 121 RdNr 8; Quaas in Quaas/Zuck/Clemens, Medizinrecht, 4. Aufl 2018, § 16 RdNr 132) .

    Einem bestimmten, namentlich benannten und hinsichtlich seiner Qualifikation identifizierbaren Arzt wird die Berechtigung erteilt, neben ambulanten vertragsärztlichen Leistungen auch stationäre Leistungen zu erbringen und zu Lasten der vertragsärztlichen Gesamtvergütung abzurechnen (BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 15/10 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 6 RdNr 20) .

    Die gemeinschaftlich vertragsärztliche Tätigkeit in einer (überörtlichen) BAG ändert aber nichts daran, dass die Belegarztanerkennung stets personenbezogen zu prüfen und zu erteilen ist (BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 15/10 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 6 RdNr 20; Geier in Schiller, BMV-Ä, 2. Aufl 2020, § 39 RdNr 17; vgl bereits RdNr 23) .

  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 33/16 R

    Vertragsarzt - Honorarabrechnung für belegärztlich erbrachte stationäre

    Die KÄV darf eine solche Anerkennung nur im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen erteilen (§ 40 Abs. 2 S 1 BMV-Ä bzw § 32 Abs. 2 S 1 EKV-Ä) ; ein zu Unrecht versagtes Einvernehmen kann nur durch ein positives sozialgerichtliches Urteil ersetzt werden (BSG Urteil vom 23.3.2011 - B 6 KA 15/10 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 6 RdNr 16 f).
  • SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 572/17

    Krankenversicherungsrecht, Vertragsarztrecht

    Hätte der Gesetzgeber - wie es der Auffassung der Beklagten entspricht - an einer Beschränkung der Beschäftigung von Vorbereitungsassistenten auf Vertragszahnärzte festhalten bzw. diese Beschränkung lediglich auf den Leiter eines MVZ ausweiten wollen, hätte dies im Zusammenhang mit den Vorschriften über das MVZ ausdrücklich bestimmt werden müssen (vgl. BSG, Urt. v. 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R - SozR 4-2500 § 121 Nr. 6, juris Rdnr. 20 für Belegärzte).

    Soweit Missbrauchsmöglichkeiten bei einer Mehrzahl von Vorbereitungsassistenten gesehen werden, die aber in gleicher Weise bei Berufsausübungsgemeinschaften bestehen dürften, kann dem durch Zuordnung des Vorbereitungsassistenten zu einem bestimmten (angestellten) Zahnarzt des MVZ in der Genehmigung begegnet werden (vgl. zur Belegarztanerkennung BSG, Urt. v. 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R - a.a.O., Rdnr. 20 f.; zur zeitversetzten Beschäftigung zweier halbtags angestellter Vorbereitungsassistenten vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 14.04.1999 - L 7 KA 1234/98 ER - juris Rdnr. 21 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.05.2006 - L 11 KA 69/05 - juris Rdnr. 21; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 10.05.2006 - L 11 KA 68/05 - juris Rdnr. 21) und wird dem durch die Beschränkung der Anzahl der Vorbereitungsassistenten (vgl. LSG Hessen, Beschl. v. 14.04.1999, a.a.O. Rdnr. 19) bereits vorgebeugt.

  • SG Stuttgart, 26.09.2018 - S 5 KA 1940/17

    Zulassung und Anerkennung eines Arztes zur belegärztlichen Tätigkeit in der

    Hieran ändert sich nichts dadurch, dass die Beklagte im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen zu entscheiden hat (BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R = SozR 4-2500 § 121 Nr. 6, RdNr. 12).

    Die Anerkennung als Belegarzt i.S. von § 121 Abs. 2 SGB V ist personenbezogen; einem bestimmten, namentlich benannten und hinsichtlich seiner Qualifikation identifizierbaren Arzt wird die Berechtigung erteilt, neben ambulanten vertragsärztlichen Leistungen auch stationäre Leistungen zu erbringen und zu Lasten der vertragsärztlichen Gesamtvergütung abzurechnen (BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 15/10 R = SozR 4-2500 § 121 Nr. 6, RdNr. 20).

    Daraus folgt für den hier zu entscheidenden Fall nichts, denn das BSG hat die Prämisse, die es in seinem Urteil vom 23.03.2011 (a.a.O.) aufgestellt hat (Personenbezogenheit der Belegarztanerkennung), nicht aufgegeben.

  • LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 10/19

    Vertragsarztrecht: Voraussetzungen für Belegarztanerkennung

    Dagegen spreche nicht, dass es sich bei der Belegarztanerkennung um eine personenbezogene "Berechtigung" handle (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2011, Aktenzeichen B 6 KA 15/10 R, Rn. 20), da das Vertragsarztrecht durchaus personenbezogenen Genehmigungen (z.B. § 121a SGB V) kenne, deren Voraussetzungen nur mit Hilfe von Kooperationen bzw. Kooperationspartnern erfüllt werden könnten (anderer Ansicht SG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2018, Aktenzeichen S 5 KA 1940/17, Rn. 24).

    Gegen die Mitberücksichtigung kooperativer ärztlicher Tätigkeit spricht nicht, dass nach ständiger Rechtsprechung die Anerkennung als Belegarzt i.S.v. § 121 Abs. 2 SGB V personenbezogen ausgestaltet ist (vgl. BSG, Urteil vom 23.03.2011, B 6 KA 15/10 R, Rdnr. 20) und der die Anerkennung als Belegarzt begehrende Vertragsarzt deshalb die Voraussetzungen nach § 39 Abs. 5 Nr. 3 BMV-Ä in seiner Person erfüllen muss.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 5 NC 13.13

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2012/13; 1. FS,

    Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. März 2011 - B 6 KA 15/10 R - sei davon auszugehen, dass diese auch vollstationäre Patienten aufnähmen.

    Die weitere Annahme der Beschwerde, es sei nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 23. März 2011 - B 6 KA 15/10 R - (juris) davon auszugehen, dass die mit der Antragsgegnerin kooperierenden Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) auch vollstationäre Patienten aufnähmen, ist spekulativ und geht "ins Blaue hinein".

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 4567/14

    Kein Bestandsschutz für MVZ, das durch Hilfsmittelerbringer gegründet werden

    Seine Zulassung werde dann für die Dauer der Tätigkeit im MVZ von der Zulassung des MVZ überlagert (vgl. auch BSG, Urteil vom 23.03.2011, - B 6 KA 15/10 R -, in juris).
  • SG München, 10.03.2016 - S 15 R 1782/15

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

    Denn in dieser Konstellation ist abrechnungsbefugt nur das MVZ, obwohl die belegärztliche Leistung für das MVZ durch den benannten angestellten Arzt erfolgt (BSG, Urteil vom 23.03.2011, B 6 KA 15/10, Rn. 20, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 3706/18

    Vertragsärztliche Versorgung - Anerkennung als Belegarzt - persönliche

  • SG Dortmund, 09.01.2019 - S 16 KA 33/17
  • SG München, 06.03.2019 - S 38 KA 5009/19

    Vertrags(zahn)arztangelegenheiten - Eilverfahren zur Vorbereitungsassistentin

  • SG Berlin, 28.01.2015 - S 22 KA 195/10

    Einführung eines neuen Vergütungssystems für vertragsärztliche Leistungen durch

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