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   BSG, 01.06.2015 - B 9 SB 10/15 B   

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https://dejure.org/2015,17178
BSG, 01.06.2015 - B 9 SB 10/15 B (https://dejure.org/2015,17178)
BSG, Entscheidung vom 01.06.2015 - B 9 SB 10/15 B (https://dejure.org/2015,17178)
BSG, Entscheidung vom 01. Juni 2015 - B 9 SB 10/15 B (https://dejure.org/2015,17178)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 69 Abs 1 S 4 SGB 9, § 69 Abs 3 SGB 9, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Begrenzung der Feststellungswirkung des Bescheids auf den Gesamt-GdB - Divergenz - bewusst entgegengesetzter Rechtssatz des LSG - Darlegungsanforderungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 69 Abs 1 S 4 SGB 9, § 69 Abs 3 SGB 9, § 160a Abs 2 S 3 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG
    Nichtzulassungsbeschwerde - Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Begrenzung der Feststellungswirkung des Bescheids auf den Gesamt-GdB - Divergenz - bewusst entgegengesetzter Rechtssatz des LSG - Darlegungsanforderungen

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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 01.06.2015 - B 9 SB 10/15 B
    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Abweichung (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN) .

    Wer eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG geltend macht, muss darlegen, dass das LSG im angefochtenen Urteil nicht lediglich die Tragweite der höchstrichterlichen Rechtsprechung verkennt, sondern dieser Rechtsprechung bewusst einen eigenen Rechtssatz entgegensetzt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 mwN).

  • BSG, 17.04.2013 - B 9 SB 6/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Feststellungsbescheid -

    Auszug aus BSG, 01.06.2015 - B 9 SB 10/15 B
    Sie macht geltend, das Berufungsgericht habe das Urteil des BSG vom 17.4.2013 (B 9 SB 6/12 R - SozR 4-1300 § 48 Nr. 26) verkannt.
  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - isolierte

    Auszug aus BSG, 01.06.2015 - B 9 SB 10/15 B
    Soweit die Beschwerde auf eine teilweise abweichende Einschätzung einzelner Funktionsbeeinträchtigungen hinweist, die der Beklagte und das LSG zugrunde gelegt haben, so übersieht sie Folgendes: Maßgeblicher Regelungsinhalt eines Feststellungsbescheids über das Vorliegen und den Grad einer Behinderung bildet nicht die Frage, wie einzelne Funktionsbeeinträchtigungen für sich genommen zu bewerten sind, sondern welche Folgen sich aus ihrem Zusammenwirken für die Teilhabe des behinderten Menschen am Leben der Gesellschaft insgesamt ergeben, § 69 Abs. 1 S 1 und S 4 und Abs. 3 SGB IX. Das Schwerbehindertenrecht kennt nur einen Gesamtzustand der Behinderung, den gegebenenfalls mehrere Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit bestimmen (vgl BSGE 82, 176 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 24) .
  • SG Aachen, 01.03.2016 - S 12 SB 517/15

    Bemessung des Grades der Behinderung (GdB) aufgrund bestehender

    Maßgeblicher Regelungsinhalt eines Feststellungsbescheids über das Vorliegen und den Grad einer Behinderung bildet nicht die Frage, wie einzelne Funktionsbeeinträchtigungen für sich genommen zu bewerten sind, sondern welche Folgen sich aus ihrem Zusammenwirken für die Teilhabe des behinderten Menschen am Leben der Gesellschaft insgesamt ergeben, § 69 Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 sowie Abs. 3 SGB IX. Das Schwerbehindertenrecht kennt nur einen Gesamtzustand der Behinderung, den gegebenenfalls mehrere Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit bestimmen (BSG Urteil vom 01.06.2015 - B 9 SB 10/15 B = juris).

    Einzel-GdB, die den GdB separat für eine einzelne Erkrankung bzw. Funktionseinschränkung im Bescheid ausweisen, sind nur Begründungselemente (§ 35 SGB X) des Gesamt-GdB; nur letzterer steht im Verfügungssatz des Bescheids und hat Feststellungswirkung (BSG Urteil vom 01.06.2015 - B 9 SB 10/15 B = juris).

  • SG Aachen, 01.03.2016 - S 12 SB 266/15

    Herabsetzung des Grades der Behinderung (GdB) von 50 auf 40 bei einer Erkrankung

    Das Schwerbehindertenrecht kennt nur einen Gesamtzustand der Behinderung, den gegebenenfalls mehrere Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit bestimmen (BSG Urteil vom 01.06.2015 - B 9 SB 10/15 B = juris).

    Der Begründungspflicht ist der Beklagte hinreichend nachgekommen, indem er die beim Kläger berücksichtigten Beeinträchtigungen benennt und den hieraus sich ergebenden GdB angibt, der dann im Verfügungssatz des Bescheides mit Feststellungswirkung angegeben wird (st. Rspr. BSG Urteil vom 01.06.2015 - B 9 SB 10/15 B = juris, vgl. auch schon BSG Urteil vom 24.06.1998 - B 9 SB 17/97 R = juris, noch zum SchwebG).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.2015 - L 6 SB 4445/14

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Schwerbehindertenstatus -

    So genannte Einzel-GdB, die den Grad der Behinderung separat für eine einzelne Erkrankung bzw. Funktionseinschränkung im Bescheid ausweisen, sind nur Begründungselemente (§ 35 SGB X) des Gesamt-GdB; nur letzterer steht im Verfügungssatz des Bescheids und hat Feststellungswirkung (ständige Rechtsprechung, so zuletzt BSG, Beschluss vom 1. Juni 2015 - B 9 SB 10/15 B - Juris; Oppermann in Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, 2012, § 69 SGB IX Rz. 10).
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