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   BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R   

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BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R (https://dejure.org/2010,2292)
BSG, Entscheidung vom 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R (https://dejure.org/2010,2292)
BSG, Entscheidung vom 24. November 2010 - B 11 AL 12/10 R (https://dejure.org/2010,2292)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Höhe - keine Verminderung des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds um Nebeneinkommen bei beendeter Nebentätigkeit

  • openjur.de

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Höhe des Gründungszuschusses; zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld; keine Verminderung des bewilligten Leistungssatzes um Nebeneinkommen bei beendeter Nebentätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 Abs 1 SGB 3 vom 20.07.2006, § 57 Abs 2 SGB 3 vom 20.07.2006, § 58 Abs 1 SGB 3 vom 20.07.2006
    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Höhe des Gründungszuschusses - zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld - keine Verminderung des bewilligten Leistungssatzes um Nebeneinkommen bei beendeter Nebentätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • rewis.io

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Höhe des Gründungszuschusses - zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld - keine Verminderung des bewilligten Leistungssatzes um Nebeneinkommen bei beendeter Nebentätigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Höhe des Gründungszuschusses - zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld - keine Verminderung des bewilligten Leistungssatzes um Nebeneinkommen bei beendeter Nebentätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB III § 57 Abs. 1; SGB III § 58 Abs. 1
    Anspruch auf einen Gründungszuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Berechnung unter Verminderung des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes um Nebeneinkommen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Bemessung des Gründungszuschusses nach Arbeitslosengeld ohne Minderung durch Nebeneinkommen, wenn frühere Nebenbeschäftigung eingestellt wird

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Bemessung des Gründungszuschusses nach Arbeitslosengeld ohne Minderung durch Nebeneinkommen, wenn frühere Nebenbeschäftigung eingestellt wird

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Bundesagentur für Arbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gründungszuschuss ohne Minderung durch Nebeneinkommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gründungszuschuss für Arbeitslose und die bisherige Nebentätigkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gründungszuschuss nach Arbeitslosengeld

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bemessung des Gründungszuschusses nach Arbeitslosengeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 291
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 31.10.2007 - B 14 AS 30/07 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug -

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R
    Vielmehr lässt § 58 Abs. 1 SGB III, der auf die Höhe des Betrages abstellt, den der Arbeitnehmer als Alg zuletzt bezogen hat, offen, ob der ungeminderte Leistungssatz oder der ausgezahlte geminderte Betrag anzusetzen ist (vgl BSG SozR 4-4200 § 24 Nr. 2 RdNr 18 zur gleichartigen Formulierung in § 24 Abs. 2 Nr. 1 SGB II; ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.5.2009, L 19 AL 71/08, juris RdNr 17; SG Berlin, Urteil vom 13.2.2009, S 58 AL 6208/08, juris RdNr 15) .

    Soweit die Höhe des Gründungszuschusses an der Höhe des letzten Alg-Bezugs auszurichten ist, bedarf es somit, worauf die Revision zu Recht hinweist, eines Vergleichs zwischen zwei Haushalts- bzw Einkommenslagen, nämlich derjenigen zur Zeit des letzten Alg-Bezugs und derjenigen nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (ähnlich zu § 24 Abs. 2 Nr. 1 SGB II: BSG SozR 4-4200 § 24 Nr. 2 RdNr 19) .

    Da die Einkommenssituation des Klägers zur Zeit des letzten Alg-Bezugs maßgeblich durch die Kombination von Alg und Nebeneinkommen geprägt war und das frühere Nebeneinkommen nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mit Bezug eines Gründungszuschusses nicht mehr zur Verfügung steht, würde allein ein Abstellen auf das wegen Anrechnung von Nebeneinkommen geminderte und wegfallende Alg das Ziel der Kompensation verfehlen (vgl zu § 24 Abs. 2 Nr. 1 SGB II: BSG SozR 4-4200 § 24 Nr. 2 RdNr 20; vgl auch Stratmann in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010, § 58 RdNr 4) .

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R
    Der Kläger hatte bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (vgl hierzu Urteile des Senats vom 5.5.2010, B 11 AL 11/09 R und B 11 AL 28/09 R, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen) .

    Dass für die Höhe des Gründungszuschusses im Regelfall der bewilligte Leistungssatz ohne Minderung durch Nebeneinkommen maßgebend sein muss, folgt insbesondere aus Sinn und Zweck der §§ 57 und 58 SGB III. Mit der Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch Gründungszuschuss verfolgt der Gesetzgeber den Zweck, den Lebensunterhalt des Existenzgründers zu sichern und insoweit das infolge der Existenzgründung "wegfallende" Alg zu kompensieren (vgl BT-Drucks 16/1696 S 30 zu § 57 Abs. 1; vgl Urteil des Senats vom 5.5.2010, B 11 AL 11/09 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 16; vgl auch zum Existenzgründungszuschuss gemäß § 421l SGB III: BSGE 99, 240 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 8, jeweils RdNr 17 ff) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2009 - L 19 AL 71/08

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R
    Vielmehr lässt § 58 Abs. 1 SGB III, der auf die Höhe des Betrages abstellt, den der Arbeitnehmer als Alg zuletzt bezogen hat, offen, ob der ungeminderte Leistungssatz oder der ausgezahlte geminderte Betrag anzusetzen ist (vgl BSG SozR 4-4200 § 24 Nr. 2 RdNr 18 zur gleichartigen Formulierung in § 24 Abs. 2 Nr. 1 SGB II; ferner LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.5.2009, L 19 AL 71/08, juris RdNr 17; SG Berlin, Urteil vom 13.2.2009, S 58 AL 6208/08, juris RdNr 15) .

    Die Berechnung der Höhe des Gründungszuschusses unter Heranziehung des ungeminderten Alg ist ferner aus gesetzessystematischen Gründen geboten und vermeidet Wertungswidersprüche bzw mögliche Ungleichbehandlungen im Vergleich zu Existenzgründern, deren Anspruch nach § 57 SGB III nicht an den Bezug von Alg anknüpft (vgl hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.5.2009, L 19 AL 71/08, juris RdNr 20; Link, aaO, RdNr 26; Petzold in Hauck/Noftz, SGB III, § 58 RdNr 4, Stand 2009) .

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 16/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R
    Dass für die Höhe des Gründungszuschusses im Regelfall der bewilligte Leistungssatz ohne Minderung durch Nebeneinkommen maßgebend sein muss, folgt insbesondere aus Sinn und Zweck der §§ 57 und 58 SGB III. Mit der Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit durch Gründungszuschuss verfolgt der Gesetzgeber den Zweck, den Lebensunterhalt des Existenzgründers zu sichern und insoweit das infolge der Existenzgründung "wegfallende" Alg zu kompensieren (vgl BT-Drucks 16/1696 S 30 zu § 57 Abs. 1; vgl Urteil des Senats vom 5.5.2010, B 11 AL 11/09 R, zur Veröffentlichung vorgesehen, RdNr 16; vgl auch zum Existenzgründungszuschuss gemäß § 421l SGB III: BSGE 99, 240 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 8, jeweils RdNr 17 ff) .
  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R
    Der streitgegenständliche Anspruch auf höhere Leistungen scheitert nicht am Fehlen eines Leistungsanspruchs dem Grunde nach (vgl zur Überprüfung auch des Grundes im Höhenstreit etwa BSGE 94, 109 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1, jeweils RdNr 8, oder BSGE 100, 295 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 1, jeweils RdNr 11) .
  • BSG, 09.12.2004 - B 7 AL 24/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - Absetzung von

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R
    Der streitgegenständliche Anspruch auf höhere Leistungen scheitert nicht am Fehlen eines Leistungsanspruchs dem Grunde nach (vgl zur Überprüfung auch des Grundes im Höhenstreit etwa BSGE 94, 109 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1, jeweils RdNr 8, oder BSGE 100, 295 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 1, jeweils RdNr 11) .
  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R

    Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R
    Der Kläger hatte bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (vgl hierzu Urteile des Senats vom 5.5.2010, B 11 AL 11/09 R und B 11 AL 28/09 R, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen) .
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R
    Gegen eine Berücksichtigung nur des geminderten Alg spricht auch die Überlegung, dass Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit zunächst im Rahmen einer Nebenbeschäftigung "ausprobieren" und danach zur Beendigung der Arbeitslosigkeit "ausweiten" wollen (vgl BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1 RdNr 11) , von dieser Option Abstand nehmen könnten, wenn sie einen verminderten Gründungszuschuss befürchten müssten ( so zutreffend Link in Eicher/ Schlegel, SGB III, § 58 RdNr 26, Stand 2010) .
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 11/06 R

    Überbrückungsgeldanspruch - enger zeitlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R
    Da dem Kläger ein bestimmter Leistungssatz bewilligt worden ist und er insoweit Leistungen auch tatsächlich bezogen hat, stellt sich bei der Anwendung des § 58 Abs. 1 SGB III auf die vorliegende Fallgestaltung nicht vorrangig die Frage, was unter einem "Bezug" im Sinne der Vorschrift zu verstehen ist (vgl zur Auslegung dieses Begriffs etwa BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 S 13; SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 S 23; SozR 4-4300 § 57 Nr. 2 RdNr 12; SozR 4-4300 § 158 Nr. 4 RdNr 15 ff) .
  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92

    Überbrückungsgeld - Zeitraum

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R
    Da dem Kläger ein bestimmter Leistungssatz bewilligt worden ist und er insoweit Leistungen auch tatsächlich bezogen hat, stellt sich bei der Anwendung des § 58 Abs. 1 SGB III auf die vorliegende Fallgestaltung nicht vorrangig die Frage, was unter einem "Bezug" im Sinne der Vorschrift zu verstehen ist (vgl zur Auslegung dieses Begriffs etwa BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 S 13; SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 S 23; SozR 4-4300 § 57 Nr. 2 RdNr 12; SozR 4-4300 § 158 Nr. 4 RdNr 15 ff) .
  • BSG, 18.12.2008 - B 11 AL 48/07 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - Begrenzung des Unterhaltsgelds auf die

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 109/88

    Anwendung von § 55a AFG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • LSG Bayern, 30.04.2008 - L 10 AL 360/07

    Höhe des Gründungszuschusses - Bemessung nach zuletzt bezogenem Arbeitslosengeld

  • SG Berlin, 13.02.2009 - S 58 AL 6208/08

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Beschäftigung - Gründungszuschusses -

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2011 - L 13 AL 1008/10

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag -

    Unabhängig von einer Auswertung des Urteils des BSG vom 24. November 2010 (B 11 AL 12/10 R) durch das BMAS werde auf die Kommentierung von Ulmer in BeckOK, SGB III verwiesen, wonach eine Entgeltersatzleistung nicht bezogen werde, wenn der Anspruch wegen einer Sperrzeit ruhe.

    Dies hat das BSG in der mittlerweile veröffentlichten Entscheidung vom 24. November 2010 (B 11 AL 12/10 R) erneut unter Verweisung auf die frühere Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 109/88 - SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 = juris; BSG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92 - SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 = juris; BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 11/06 R - SozR 4-4300 § 57 Nr. 2 = juris; BSG, Urteil vom 18. Dezember 2008 - B 11 AL 48/07 R - SozR 4-4300 § 158 Nr. 4 = juris) bestätigt.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2012 - L 12 AL 5552/11
    Im Urteil vom 24. November 2010 (B 11 AL 12/10 R) habe das BSG festgestellt, gesetzgeberisches Ziel des Gründungszuschusses sei die Kompensation des wegfallenden Arbeitslosengeldes.

    Zutreffend hat der Kläger insoweit auf die Entscheidung des BSG vom 24. November 2010 (B 11 AL 12/10 R) verwiesen.

  • BSG, 19.02.2013 - B 11 AL 94/12 B

    Bemessung des Gründungszuschusses - privat Kranken- und Pflegeversicherter -

    Inwiefern die Übernahme von Beiträgen durch die BA einen "Bezug" von Alg im Sinne der auch in der Beschwerdebegründung erwähnten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R - SozR 4-4300 § 58 Nr. 1, RdNr 14 mwN) darstellen soll, legt der Beschwerdeführer nicht schlüssig dar.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 12 AL 3436/10

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Bemessung des

    Insoweit hat das BSG entschieden, dass unter dem Begriff des "zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes" das früher bezogene Arbeitslosengeld ohne Minderung durch Nebeneinkommen zu verstehen ist, wenn die Einkommenssituation des Betreffenden vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit durch die Kombination von Arbeitslosengeld und Nebeneinkommen geprägt war und das Nebeneinkommen nach der Existenzgründung nicht mehr zur Verfügung steht (Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 12/10 R - ).
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