Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
| Dritter Abschnitt - Berufswahl und Berufsausbildung (§§ 48 - 80b) |
| Dritter Unterabschnitt - Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 56 - 72) |
(1) Eine Berufsausbildung, die teilweise im Ausland durchgeführt wird, ist auch für den im Ausland durchgeführten Teil förderungsfähig, wenn dieser Teil im Verhältnis zur Gesamtdauer der Berufsausbildung angemessen ist und die Dauer von einem Jahr nicht übersteigt.
(2) Eine betriebliche Berufsausbildung, die vollständig im angrenzenden Ausland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt wird, ist förderungsfähig, wenn
Fassung aufgrund des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 23.12.2014
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2015 | Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes | 23.12.2014 | |
| 01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
| 28.12.2011 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 | |
| 01.08.2006 | Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende | 20.07.2006 |
beihilfe § 57Förderungsfähige Berufsausbildung § 58Förderung im Ausland § 59(weggefallen) § 60Förderungs-
berechtigter Personenkreis bei Berufsausbildung § 61Bedarf für den Lebensunterhalt bei Berufsausbildung § 62Bedarf für den Lebensunterhalt bei berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen § 63Fahrkosten § 64Sonstige Aufwendungen § 65Besonderheiten beim Besuch des Berufsschul-
unterrichts in Blockform § 66Anpassung der Bedarfssätze § 67Einkommensanrechnung § 68Vorausleistung von Berufsausbildungs-
beihilfe § 69Dauer der Förderung § 70Berufsausbildungs-
beihilfe für Arbeitslose § 71Auszahlung § 72Anordnungs-
ermächtigung
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Rechtsprechung zu § 58 SGB III
166 Entscheidungen zu § 58 SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2016 - L 31 AS 2648/14
Ausbildung behinderter Menschen - hier: Metallfeinbearbeiterin
- SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 99/14
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
Vorlagen zum Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger und Auszubildender von ...
- BVerfG, 17.12.2019 - 1 BvL 6/16
- LSG Bayern, 12.07.2018 - L 1 LW 8/16
Gründungszuschuss stellt eine einem Erwerbsersatzeinkommen vergleichbare Leistung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2021 - L 6 AS 947/21
Keine SGB II-Leistungen für duales Studium
Zum selben Verfahren:
- BSG, 21.06.2023 - B 7 AS 11/22 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten bei ...
- BSG, 21.06.2023 - B 7 AS 11/22 R
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2021 - L 20 AY 29/19
Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG in der bis zum 31.08.2019 geltenden Fassung ...
- LSG Bayern, 20.04.2017 - L 9 AL 49/14
Ermessensausübung bei der Gewährung eines Gründungszuschusses zur Förderung der ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2018 - L 5 AS 36/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - zeitliche Begrenzung bei ...
- LSG Sachsen, 17.08.2023 - L 3 AL 63/22
Keine Kostenerstattung für eine weitere Pilotlizenz einer ehemaligen Lehrerin
Querverweise
Auf § 58 SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Leistungen der Sozialhilfe
- Anspruch auf Leistungen
- § 22 (Sonderregelungen für Auszubildende)