Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3000
BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R (https://dejure.org/2005,3000)
BSG, Entscheidung vom 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R (https://dejure.org/2005,3000)
BSG, Entscheidung vom 23. November 2005 - B 12 RA 5/03 R (https://dejure.org/2005,3000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenversicherung - selbstständiger Lehrer - Beschäftigung von mehreren Arbeitnehmern, deren Arbeitsentgelte zusammen die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten - Befreiung gem § 231 Abs 6 SGB VI - Stichtagsregelung - Verfassungsmäßigkeit

  • Judicialis

    SGB IV § ... 8 Abs 1 Nr 1; ; SGB VI § 2 Nr 9 F: 19.12.1998; ; SGB VI § 2 Nr 1 F: 19.12.1998; ; SGB VI § 2 S 1 Nr 1 F: 20.12.1999; ; SGB VI § 2 S 1 Nr 9 F: 20.12.1999; ; SGB VI § 231 Abs 5; ; SGB VI § 231 Abs 6 F: 03.04.2001; ; AVG § 2 Abs 1 Nr 3; ; GG Art 3 Abs 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für selbstständige Lehrer; Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit; Voraussetzungen der Versicherungspflicht der sog. ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht selbstständiger Lehrer in der Rentenversicherung, Verfassungsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R
    Eine partielle Neubegründung bereits vorbestehender Systemzugehörigkeiten im Wege des Paradigmenwechsels von einer durch Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe durch Erfüllung typischer Tätigkeitsmerkmale begründeten Versicherungspflicht ist hiervon gerade nicht umfasst (vgl insofern bereits Urteil des Senats vom 12. Oktober 2000, - B 12 RA 2/99 R - SozR 3-2600 § 2 Nr. 5 S 36).

    Bis zum Inkrafttreten des SGB VI bestand gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) Versicherungspflicht für selbstständige Lehrer, die in ihrem Betrieb keine Angestellten beschäftigten (vgl allgemein zur Entwicklung der Versicherungspflicht der selbstständigen Lehrer Urteil des Senats vom 12. Oktober 2000 - B 12 RA 2/99 R - SozR 3-2600 § 2 Nr. 5 S 29 f).

  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96

    Versicherungspflichtig selbständig tätiger Krankengymnasten nach § 2 Nr. 2 SGB VI

    Auszug aus BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R
    Wird die Schutzbedürftigkeit der in § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI genannten Selbstständigen in einer generalisierenden, typisierenden und verwaltungsmäßig leicht feststellbaren Weise sachgerecht davon abhängig gemacht, dass kein Arbeitnehmer beschäftigt wird (vgl zu § 2 Nr. 2 SGB VI Urteil des Senates vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 10), kann sich dieses die Schutzbedürftigkeit indizierende Kriterium nur nach dem Umfang der Beschäftigung von Arbeitnehmern, nicht jedoch nach deren versicherungsrechtlichem Status bestimmen.

    Zu Recht ist das LSG davon ausgegangen, dass es sich auf Grund der Beschäftigungsdauer von allein fünf Monaten bis zum 31. Dezember 1998 nicht um eine vorübergehende oder gelegentliche, die Versicherungspflicht nicht berührende, sondern um eine regelmäßige Beschäftigung von Arbeitnehmern handelte (vgl zu dieser Voraussetzung Urteil des Senats vom 30. Januar 1997 - 12 RK 31/96 - SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 10).

  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 58/85

    Versicherungspflicht - Lehrer - Erzieher - Selbständig - Mechanische Verrichtung

    Auszug aus BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R
    Der Versicherungspflicht stand nach der Rechtsprechung des Senats die Beschäftigung einer Hilfskraft nicht entgegen, wenn diese sich in den Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV hielt (vgl Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 58/85 - SozR 2400 § 2 Nr. 24;… vgl auch Urteil vom 9. Dezember 1982 - 12 RK 21/82 - BSGE 54, 219 = SozR 2400 § 2 Nr. 22).

    Diese Auslegung vermied die widersprüchlichen Ergebnisse, dass sonst einerseits bei geringfügiger Beschäftigung eines Angestellten, der wegen des Zusammenrechnens von Zeiten und Entgelten aus einer anderen Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 2 SGB IV versicherungspflichtig war, Versicherungspflicht des Selbstständigen nicht bestand, andererseits aber ein Selbstständiger, der mehrere jeweils wegen Geringfügigkeit der Beschäftigung versicherungsfreie Angestellte beschäftigte, der Versicherungspflicht unterlag, obwohl dessen wirtschaftliche Lage nicht mehr dem Leitbild des von § 2 Abs. 1 Nr. 3 AVG erfassten Personenkreises entsprach (vgl Urteile vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 58/85 - SozR 2400 § 2 Nr. 24, …und vom 9. Dezember 1982 - 12 RK 21/82 - BSGE 54, 219 = SozR 2400 § 2 Nr. 22).

  • BSG, 09.12.1982 - 12 RK 21/82

    Krankengymnast; Versicherungspflicht; Angestelltenverhältnis; Selbstständige …

    Auszug aus BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R
    Der Versicherungspflicht stand nach der Rechtsprechung des Senats die Beschäftigung einer Hilfskraft nicht entgegen, wenn diese sich in den Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV hielt (…vgl Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 58/85 - SozR 2400 § 2 Nr. 24; vgl auch Urteil vom 9. Dezember 1982 - 12 RK 21/82 - BSGE 54, 219 = SozR 2400 § 2 Nr. 22).

    Diese Auslegung vermied die widersprüchlichen Ergebnisse, dass sonst einerseits bei geringfügiger Beschäftigung eines Angestellten, der wegen des Zusammenrechnens von Zeiten und Entgelten aus einer anderen Beschäftigung gemäß § 8 Abs. 2 SGB IV versicherungspflichtig war, Versicherungspflicht des Selbstständigen nicht bestand, andererseits aber ein Selbstständiger, der mehrere jeweils wegen Geringfügigkeit der Beschäftigung versicherungsfreie Angestellte beschäftigte, der Versicherungspflicht unterlag, obwohl dessen wirtschaftliche Lage nicht mehr dem Leitbild des von § 2 Abs. 1 Nr. 3 AVG erfassten Personenkreises entsprach (…vgl Urteile vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 58/85 - SozR 2400 § 2 Nr. 24, und vom 9. Dezember 1982 - 12 RK 21/82 - BSGE 54, 219 = SozR 2400 § 2 Nr. 22).

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 15/04 R

    Rentenversicherungspflicht - Voraussetzung für Befreiung nach § 231 Abs 5 SGB VI …

    Auszug aus BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R
    Eine rechtfertigungsbedürftige Ungleichbehandlung gegenüber den versicherungspflichtigen Selbstständigen nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI liegt bereits deshalb nicht vor, weil auch diese nicht der Versicherungspflicht unterliegen, wenn sie Arbeitnehmer, unabhängig von deren konkretem Versicherungsstatus, in einem mehr als geringfügigen Umfang beschäftigten (vgl Urteil des Senats vom 23. November 2005 - B 12 RA 15/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 13/04 R

    Rentenversicherung - Selbstständiger - Befreiung nach § 231 Abs 6 SGB VI - …

    Auszug aus BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R
    Soweit die Revision ausführt, der Gesetzgeber habe durch den Stichtag den bis zum 31. Dezember 1998 selbstständig Tätigen die Befreiungsmöglichkeit einräumen und nur die erst ab 1. Januar 1999 oder nur kurze Zeit selbstständig Tätigen ausschließen wollen, trägt sie dem Zweck und dem systematischen Zusammenhang der Norm sowie ihrer Entstehungsgeschichte nicht hinreichend Rechnung, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 23. November 2005 (B 12 RA 13/04 R - zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat.
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen …

    Auszug aus BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R
    Mangels Deckungsgleichheit der Regelungsgegenstände beansprucht unter diesen Umständen auch nicht etwa der spätere Gesetzgeber des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte einen Vorrang des von ihm geschaffenen Rechts vor bereits Bestehendem (lex-posterior-Regel, vgl zuletzt Bundessozialgericht , Urteil vom 21. Juni 2000, - B 4 RA 52/99 R - SozR 3-2600 § 301 Nr. 3).
  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für …

    Zwar hat der Senat in der Vergangenheit stets die Sonderstellung des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI betont, die darin besteht, dass er auf bei seinem Inkrafttreten noch nicht Versicherungspflicht begründende Sachverhalte begrenzt ist mit der Folge, dass es im Verhältnis zu den Versicherungspflichttatbeständen der Nummern 1 bis 8 des § 2 Satz 1 SGB VI zu Fällen einer sog Gesetzeskonkurrenz nicht kommen kann (…vgl Urteil vom 5.7. 2006, B 12 RA 4/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 9 RdNr 14; Urteil vom 23.11.2005, B 12 RA 5/03 R, SozR 4-2600 § 231 Nr. 1 RdNr 16).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 7/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger - Entfallen der …

    Wird ein nach seinem tatsächlichen Status versicherungspflichtiger Arbeitnehmer für mehrere in einer GbR zusammengeschlossene Selbstständige tätig, so ist der (einzelne) Selbstständige von der Rentenversicherungspflicht nach § 2 S 1 Nr. 1, 2, 7 oder 9 SGB 6 nur dann ausgenommen, wenn sich nach einer Aufteilung des von dem Arbeitnehmer erzielten Arbeitsentgelts als Folge wirtschaftlicher Zurechnung ergibt, dass der Selbstständige den Arbeitnehmer (noch) in einem versicherungspflichtigen Umfang "beschäftigt" (Fortentwicklung von BSG vom 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R = SozR 4-2600 § 231 Nr. 1).

    Hiervon ausgehend hat der Senat zu § 2 S 1 Nr. 1 SGB VI (vgl BSG SozR 4-2600 § 231 Nr. 1 RdNr 23; ferner Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 5/04 R - juris RdNr 13 ff) und zu § 2 S 1 Nr. 9 SGB VI (…vgl BSGE 95, 238 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 5, RdNr 16, 18 f) entschieden, dass eine Rentenversicherungspflicht des selbstständig Tätigen unabhängig von der konkret bestehenden Versicherungspflicht des von ihm beschäftigten Arbeitnehmers auch dann nicht besteht, wenn er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit regelmäßig (mehrere) Arbeitnehmer in einem Umfang beschäftigt, dass bei Zusammenrechnung ihrer Arbeitsentgelte die Grenze des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV überschritten wird.

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV - …

    Für die Beurteilung der Versicherungspflicht (in dieser Zeit) ist insoweit auf die durch den geringen Umfang der regelmäßigen Beschäftigung der Arbeitnehmerin (in dieser Zeit) indizierte Schutzbedürftigkeit des selbstständig Tätigen maßgeblich abzustellen (vgl schon - zu § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI - Urteil des Senats vom 23.11.2005, B 12 RA 5/03 R, SozR 4-2600 § 231 Nr. 1 RdNr 27).
  • BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R

    Versicherungspflicht als selbstständiger Handelsvertreter in der gesetzlichen …

    Zwar hat der Senat in der Vergangenheit stets die Sonderstellung des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI betont, die darin besteht, dass er auf bei seinem Inkrafttreten noch nicht Versicherungspflicht begründende Sachverhalte begrenzt ist mit der Folge, dass es im Verhältnis zu den Versicherungspflichttatbeständen der Nummern 1 bis 8 des § 2 Satz 1 SGB VI zu Fällen einer sog Gesetzeskonkurrenz nicht kommen kann (…vgl Urteil vom 5.7.2006, B 12 RA 4/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 9 RdNr 14; Urteil vom 23.11.2005, B 12 RA 5/03 R, SozR 4-2600 § 231 Nr. 1 RdNr 16) .
  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 15/04 R

    Rentenversicherungspflicht - Voraussetzung für Befreiung nach § 231 Abs 5 SGB VI …

    Zu § 2 Nr. 1 SGB VI hat deshalb der Senat entschieden, dass die Versicherungspflicht nicht nur bei Beschäftigung eines konkret versicherungspflichtigen Arbeitnehmers entfällt, sondern dass unter Berücksichtigung des in der Entstehungsgeschichte zum Ausdruck kommenden Regelungszweckes auf den Umfang der Tätigkeit der Beschäftigten abzustellen ist, auch um sinnswidrige Ergebnisse zu vermeiden (vgl Urteile des Senats vom 23. November 2005 - B 12 RA 5/03 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen, und - B 12 RA 5/04 R -).
  • BSG, 05.07.2006 - B 12 RA 4/05 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - für mehrere Auftraggeber tätiger …

    In einem Rechtsstreit um die Befreiung einer selbstständigen Lehrerin von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, die diese als sog arbeitnehmerähnliche Selbstständige begehrte, hat der Senat außerdem ausgeführt, dass die Neuregelung des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI nicht zu Problemen der sog Versicherungskonkurrenz, dh der gleichzeitigen Erfüllung mehrerer Rentenversicherungstatbestände für ein und dieselbe Tätigkeit, geführt hat (Urteil vom 23. November 2005, B 12 RA 5/03 R, SozR 4-2600 § 231 Nr. 1 RdNr 16).

    Aus den gleichen Gründen, aus denen selbstständig tätige Lehrer danach am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG sog arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen reservierte - weitergehende - Befreiungsrechte nicht beanspruchen können (Urteil vom 23. November 2005, B 12 RA 5/03 R, SozR 4-2600 § 231 Nr. 1 RdNr 13 ff), kommt ihnen auch das die Versicherungspflicht sog arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger einschränkende Abgrenzungskriterium des § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchst b SGB VI nicht zu Gute.

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 9/04 R

    Rentenversicherung - selbstständiger Lehrer - Versicherungspflicht - …

    Der Senat verweist insofern auf seine Entscheidung vom heutigen Tage im Rechtsstreit B 12 RA 5/03 R (…zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Der Senat verweist auch zum Verhältnis von § 2 Satz 1 Nr. 1 und 9 SGB VI und zu Inhalt und Verfassungsmäßigkeit von § 231 Abs. 5 SGB VI auf seine Entscheidung im Rechtsstreit B 12 RA 5/03 R.

    Auch diese Vorschrift ist ausdrücklich den nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI Versicherungspflichtigen vorbehalten und findet damit auf den bereits nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI versicherungspflichtigen Kläger keine Anwendung (…s bereits Urteil des Senats vom 12. Oktober 2000, B 12 RA 2/99 R, SozR 3-2600 § 2 Nr. 5 S 36; näher zu Inhalt und Voraussetzungen von § 6 Abs. 1a SGB VI Urteil des Senats vom 24. November 2005 im Rechtsstreit B 12 RA 9/03 R; zum Verhältnis von § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI zu weiteren Versicherungspflichttatbeständen im Übrigen Urteil des Senats vom heutigen Tage im Rechtsstreit B 12 RA 5/03 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 02.07.2008 - L 5 R 3940/06
    Es kam unter Berufung auf die Entscheidung des BSG vom 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R - zu dem Ergebnis, der Befreiungstatbestand nach § 6 Abs. 1 a SGB VI könne nicht auf die nach § 2 Nr. 2 SGB VI versicherungspflichtige Klägerin angewendet werden.

    Das BSG (Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R) hat aus dem Gesamtkontext der Regelung abgeleitet, dass die zum 1.1.1999 in Kraft getretene Neuregelung nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI Grundlage und Bestand der bereits nach § 2 Satz 1 Nr. 1-8 SGB VI begründeten Versicherungsverhältnisse unangetastet lässt.

    Damit scheidet auch eine Befreiungsmöglichkeit nach § 6 Abs. 1 a SGB VI aus (siehe zu allem BSG Urt. v. 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R, bestätigt durch Urteil vom 5.7.2006 - B 12 RA 4/05 R sowie BSG vom 27.9. 2007 - B 12 R 12/06 R -).

    Die hier streitige Rechtsfrage ist durch die Entscheidung des BSG vom 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R geklärt.

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/04 R

    Rentenversicherung - Befreiung gem § 231 Abs 6 SGB 6 - Versicherungspflicht - …

    Zu dem von dieser Vorschrift erfassten Personenkreis gehört der Kläger schon deshalb nicht, weil er unbeschadet des Nachrangs der Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI gegenüber der nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI (vgl dazu Urteil des Senats vom heutigen Tag B 12 RA 5/03 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) als Fahrlehrer nicht auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 26.09.2012 - L 2 R 115/12

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Lehrer - Sprachtrainer

    Für die Begründung der Versicherungspflicht ist auch nicht erheblich, welche berufliche Eigenbezeichnung vom Versicherten angegeben wurde; auch der "Sprachentrainer" ist ein "Lehrer" i.S. des § 2 Satz 1 Nr. 6 SGB VI (…vgl. zum "Sprachtrainer" BSG 23.11.2005 - B 12 RA 9/04 R a.a.O. und zur "Kommunikationstrainerin" BSG, Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R = SozR 4-2600 § 231 Nr. 1).

    Auch wenn zu Gunsten der Klägerin unterstellt wird, dass sie in ihrer Tätigkeit Sprachtrainerin, also Lehrerin i.S. des § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, nur für einen Arbeitgeber tätig war, kann dies wegen der Vorrangigkeit der Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI nicht zu einer Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI führen (BSG, Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R = SozR 4-2600 § 231 Nr. 1 = juris RdNr. 17 [zu einer "Kommunikationstrainerin"]).

    Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, wenn das in § 231 Abs. 6 SGB VI gewährte Recht auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nur solchen Selbstständigen eingeräumt wird, die am 31.12.1998 tatsächlich rentenversicherungspflichtig waren (BSG, Urteil vom 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R = SozR 4-2600 § 231 Nr. 1).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2026 - L 9 BA 2870/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Anwendung von § 55 Abs 3 SGG auf …

  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 13/04 R

    Rentenversicherung - Selbstständiger - Befreiung nach § 231 Abs 6 SGB VI - …

  • SG Dresden, 31.01.2008 - S 25 KR 313/07

    Streit über das Bestehen von Versicherungspflicht in der gesetzlichen …

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2010 - L 4 R 2130/08
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2010 - L 4 R 3767/08
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2025 - L 3 R 316/18
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - L 8 RA 54/03

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 13.06.2007 - L 5 R 2292/05
  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - L 2 R 782/15
  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2013 - L 2 R 719/13
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 9/11 B
  • BSG, 25.02.2009 - B 12 R 6/08 B
  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - L 13 R 566/06
  • BSG, 23.03.2009 - B 12 R 8/08 B
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 16 R 655/12
  • LSG Baden-Württemberg, 01.06.2011 - L 2 R 5335/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 1 RA 263/04
  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - L 10 R 4427/08
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - L 8 RA 99/04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht