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Rechtsprechung
   BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 12/09 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11141
BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 12/09 R (https://dejure.org/2010,11141)
BSG, Entscheidung vom 07.10.2010 - B 3 KR 12/09 R (https://dejure.org/2010,11141)
BSG, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - B 3 KR 12/09 R (https://dejure.org/2010,11141)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Heilmittelerbringer (hier: Podologe); Fortgeltung einer unter Maßgabe der RVO erworbenen Zulassung nach Inkrafttreten des SGB 5; Auswirkungen einer Änderung der Ausbildungsvoraussetzungen auf den Zulassungsstatus; Bezug der Bindungs ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer (hier: Podologe) - Fortgeltung einer unter Maßgabe der RVO erworbenen Zulassung nach Inkrafttreten des SGB 5 - Auswirkungen einer Änderung der Ausbildungsvoraussetzungen auf den Zulassungsstatus - Bezug der Bindungswirkung eines ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 S 1 SGB 5 vom 22.12.1999, § 69 Abs 1 S 1 SGB 5 vom 15.12.2008, § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 31 SGB 10, Abschn III Buchst B Nr 17.B3.1 HeilMRL
    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer (hier: Podologe) - Fortgeltung einer unter Maßgabe der RVO erworbenen Zulassung nach Inkrafttreten des SGB 5 - Auswirkungen einer Änderung der Ausbildungsvoraussetzungen auf den Zulassungsstatus - Bezug der Bindungswirkung eines ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Heilmittelversorgung; Leistungserbringer; Vereinbarung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 286
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 2/95

    Erweiterung der Zulassung eines Heilmittelerbringers, Höhe des …

    Auszug aus BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 12/09 R
    Ohne Bedeutung ist deshalb auch, dass einerseits die Rechtsbeziehungen zu den Krankenkassen unter Geltung der RVO ursprünglich als zivilrechtlich angesehen wurden (…vgl BGHZ 97, 312 = SozR 1500 § 51 Nr. 39), während sie heute vom Gesetzgeber dem öffentlichen Recht unterstellt worden sind (vgl § 69 Satz 1 SGB V idF von Art. 1 Nr. 26 des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 vom 22.12.1999, BGBl I 2626, nunmehr § 69 Abs. 1 Satz 1 SGB V idF von Art. 1 Nr. 1e Buchst a) des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 15.12.2008, BGBl I 2426), und andererseits die Zulassung zur Heilmittelversorgung unter dem Regime des SGB V nunmehr durch Verwaltungsakt iS von § 31 SGB X erfolgt (vgl nur BSGE 77, 219, 223 = SozR 3-2500 § 124 Nr. 3 S 28).

    Ohne einen grundlegenden Systemwechsel in der Sache hat der Gesetzgeber vielmehr mit dem Zulassungserfordernis des § 124 Abs. 1 SGB V nur nachvollzogen, was bereits zuvor auf rahmenvertraglicher Grundlage vereinbart und durch § 376d RVO auf eine allgemeine rechtliche Grundlage gestellt worden war (so bereits BSGE 77, 219, 221 = SozR 3-2500 § 124 Nr. 3 S 26; vgl auch oben unter a). Der Sache nach war damit keine Änderung verbunden, die nach dem Maßstab von Art. 12 Abs. 1 GG den übergangslosen Wegfall der bis dahin bereits bestehenden Zugangsberechtigungen gerechtfertigt hätte.

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 12/09 R
    Rn. 15 Schon vor der Einführung des SGB V stand der Zugang zur GKV-Versorgung unter dem Schutz der Berufsfreiheit und konnte deshalb nur unter Beachtung von Art. 12 Abs. 1 GG umgestaltet werden (vgl BVerfGE 11, 30 = SozR Nr. 15 zu § 368a RVO - Kassenarztzulassung;… BVerfGE 25, 236 = SozR Nr. 78 zu Art. 3 GG - Dentist). Daher war der Fortbestand der Zulassung zur Heilmittelversorgung beim Übergang von der RVO zum SGB V nicht notwendig auf eine ausdrückliche gesetzliche Überleitung angewiesen.
  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine …

    Auszug aus BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 12/09 R
    Insoweit ist durch die Entscheidung des BSG vom 16.11.1999 geklärt, dass die Krankenkassen Diabetikern zur Verhütung einer Verschlimmerung der Erkrankung Leistungen der medizinischen Fußpflege zu gewähren haben (BSGE 85, 132 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 12). Hierauf war die Zulassung des Klägers von Anfang an bezogen, ohne dass es dazu weiterer statusbegründender Handlungen der Beklagten oder anderer Krankenkassen bedurft hätte, denn die oa BSG-Entscheidung hat lediglich einen Rechtszustand klargestellt, der bereits früher so bestanden hat.
  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen …

    Auszug aus BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 12/09 R
    Ohne Bedeutung ist deshalb auch, dass einerseits die Rechtsbeziehungen zu den Krankenkassen unter Geltung der RVO ursprünglich als zivilrechtlich angesehen wurden (vgl BGHZ 97, 312 = SozR 1500 § 51 Nr. 39), während sie heute vom Gesetzgeber dem öffentlichen Recht unterstellt worden sind (vgl § 69 Satz 1 SGB V idF von Art. 1 Nr. 26 des GKV-Gesundheitsreformgesetzes 2000 vom 22.12.1999, BGBl I 2626, nunmehr § 69 Abs. 1 Satz 1 SGB V idF von Art. 1 Nr. 1e Buchst a) des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 15.12.2008, BGBl I 2426), und andererseits die Zulassung zur Heilmittelversorgung unter dem Regime des SGB V nunmehr durch Verwaltungsakt iS von § 31 SGB X erfolgt (…vgl nur BSGE 77, 219, 223 = SozR 3-2500 § 124 Nr. 3 S 28).
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Zahnheilkunde

    Auszug aus BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 12/09 R
    Rn. 15 Schon vor der Einführung des SGB V stand der Zugang zur GKV-Versorgung unter dem Schutz der Berufsfreiheit und konnte deshalb nur unter Beachtung von Art. 12 Abs. 1 GG umgestaltet werden (…vgl BVerfGE 11, 30 = SozR Nr. 15 zu § 368a RVO - Kassenarztzulassung; BVerfGE 25, 236 = SozR Nr. 78 zu Art. 3 GG - Dentist). Daher war der Fortbestand der Zulassung zur Heilmittelversorgung beim Übergang von der RVO zum SGB V nicht notwendig auf eine ausdrückliche gesetzliche Überleitung angewiesen.
  • BFH, 07.02.2013 - V R 22/12

    Anforderungen an Berufsqualifikation bei Heilbehandlungen - Erbringung …

    Verboten ist danach nur das Führen einer durch das PodG geschützten Berufsbezeichnung ohne entsprechende Erlaubnis, nicht aber die Leistungserbringung als solche (Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. Oktober 2010 B 3 KR 12/09 R, SozR 4-2500 § 124 Nr. 2, unter 2.e).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15

    Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - Erweiterung einer Zulassung zur …

    Fehlen Anhaltspunkte für die Bemessung des Streitwerts - wie vorliegend für die von der Klägerin mit der begehrten Zulassungserweiterung zu erzielenden Einnahmen -, ist bei einem Streit um die Zulassung nach § 124 Abs. 2 Satz 1 SGB V dieser Auffangstreitwert festzusetzen, ohne dass er wegen der in die Zukunft reichenden Wirkungen vervielfacht wird (vgl. BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 12/09 R - juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 5 KR 5194/13 - nicht veröffentlicht; anders noch LSG Baden-Württemberg…, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 5 KR 243/11 - juris, Rn. 126 [dreifacher Regelstreitwert]).
  • VG Köln, 14.02.2012 - 7 K 4747/10

    Rechtmäßigkeit der Werbung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters mit …

    Rn. 63 Vgl. BSG, Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 12/09 R -, Rn. 16, juris; LG Münster, Urteil vom 08.07.2010 - 24 O 27/10 -, Rn. 14 ff., juris; VG Augsburg, Beschluss vom 24.11.2009 - Au 3 S 09.1272 -, Rn. 16 ff., juris; VG Münster, Urteil vom 30.06.2009 - 6 K 1209/07 -, Rn. 25 ff., juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2005 - 26 K 2768/04 -, Rn. 11 ff., juris.

    Rn. 71 Vgl. BSG, Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 12/09 R -, juris.

  • VGH Bayern, 24.08.2011 - 7 B 10.2678

    Verwendung des Zertifikats "med. Fußpflege"

    Unter welchen Voraussetzungen Nicht-Podologen in diesem Bereich ohne Verwendung der geschützten Berufsbezeichnungen "Podologe" oder "Medizinischer Fußpfleger" tätig werden dürfen, ist umstritten (vgl. BSG vom 7.10.2010 Az. B 3 KR 12/09 R RdNr. 16; NdsOVG vom 31.1.2006 GewArch 2006, 295/297; OVG NRW vom 21.3.2003 Az. 13 B 290/03 RdNr. 7; VG Düsseldorf vom 24.5.2005 Az. 26 K 2768/04 ; Schnitzler, MedR 2011, 270/271 f.).
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