Rechtsprechung
| BVerwG, 18.05.1990 - B 4 C 49.89 |
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Volltextveröffentlichung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 14 Abs. 1 GG; § 4 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1962; § 31 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 BauGB.
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2005 - 10 A 1166/04
Umgebungsprägung bei eingestellter Nutzung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2004 - 7a D 51/02
Anforderungen des § 12 BauGB
Rn. 115 Vgl. BVerwG, Urteile vom 25. März 1988 - 4 C 21.85 -, BRS 48 Nr. 138 (Seite 345), und vom 18. Mai 1990 - B 4 C 49.89 -, BRS 50 Nr. 166 (Seite 394). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1997 - 11 A 2980/94
Baurecht: Erweiterung einer vorhandenen Spielhalle um die Grundfläche eines …
Eine Nutzungsänderung ist nämlich jedenfalls dann nicht mehr vom Bestandschutz gedeckt, wenn die jeder Nutzung eigene tatsächliche Variationsbreite überschritten wird und der neuen Nutzung unter städtebaulichen Gesichtspunkten eine andere Qualität zukommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.05.1990 - B 4 C 49.89 -, BRS 50 Nr. 166). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2002 - 10 A 2939/00
Umstellung eines Klageantrags auf Erteilung einer Baugenehmigung auf Erteilung …
Rn. 85 vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - B 4 C 49.89 -, BRS 50 Nr. 166.
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