Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1893
BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R (https://dejure.org/2009,1893)
BSG, Entscheidung vom 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R (https://dejure.org/2009,1893)
BSG, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 5/07 R (https://dejure.org/2009,1893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

  • openjur.de

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Schwerhörigkeit; digitales Hörgerät; trägerübergreifende Kostenerstattungsansprüche; Zuständigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - trägerübergreifende Kostenerstattungsansprüche - Zuständigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Trägerübergreifende Kostenerstattungsansprüche für selbstbeschaffte Leistungen zur Rehabilitation; Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Zuständigkeit nach § 14 Abs 1 und 2 SGB IX gegenüber dem behinderten Menschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 33 Abs. 3 Nr 6; SGB IX § 33 Abs. 8 Nr 4
    Trägerübergreifend Kostenerstattungsansprüche für selbstbeschaffte Leistungen zur Rehabilitation; Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Zuständigkeit nach § 14 Abs 1 und 2 SGB IX gegenüber dem behinderten Menschen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2236
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (155)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät - …

    Auszug aus BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R
    Nachdem die Klägerin die begehrten Hörgeräte selbst beschafft hat, ist einzige in Betracht kommende Anspruchsgrundlage § 15 Abs. 1 SGB IX. Die Bedenken des 13. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) gegen die unmittelbare Anwendbarkeit dieser Vorschrift im Bereich der Rentenversicherung (BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, RdNr 21) teilt der erkennende Senat nicht.

    Diesem Gesetzeszweck liefe es zuwider, für das Außenverhältnis zum Leistungsberechtigten neben der Zuständigkeit eines Trägers nach § 14 SGB IX eine Zuständigkeit des nach den Leistungsgesetzen "eigentlich" verpflichteten Trägers für möglich zu halten (offen gelassen in BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, RdNr 36).

    Wird die Zuständigkeit eines Trägers iS von § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX festgestellt, so hat das nicht nur zur Folge, dass im Verhältnis zwischen diesem und dem Leistungsberechtigten der Anspruch an Hand aller Rechtsgrundlagen zu prüfen ist, die überhaupt in der konkreten Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (…BSGE 98, 277 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4, RdNr 12; BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, RdNr 30).

    Im Zweifel will der behinderte Mensch die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen, sodass der gestellte Antrag umfassend, dh auf alle nach Lage des Falles in Betracht kommenden Leistungen zu prüfen ist (BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, RdNr 34).

    Er bleibt vielmehr auch für ein Verfahren nach § 44 SGB X zuständig, selbst wenn die Rechtswidrigkeit iS dieser Vorschrift (nur) darin liegt, dass er die außerhalb seiner "eigentlichen" Zuständigkeit liegenden einschlägigen Rechtsgrundlagen nicht beachtet hat (…vgl BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, RdNr 10; BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, RdNr 31).

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des …

    Auszug aus BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R
    Deshalb liegt Identität des Streitgegenstandes im Verhältnis der Hauptbeteiligten zu einem Dritten vor, die zur Beiladung des oder der Dritten zwingt (…BSGE 85, 278, 279 = SozR 3-3300 § 43 Nr. 1 S 2; BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, RdNr 5).

    Er bleibt vielmehr auch für ein Verfahren nach § 44 SGB X zuständig, selbst wenn die Rechtswidrigkeit iS dieser Vorschrift (nur) darin liegt, dass er die außerhalb seiner "eigentlichen" Zuständigkeit liegenden einschlägigen Rechtsgrundlagen nicht beachtet hat (vgl BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, RdNr 10;… BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, RdNr 31).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein …

    Auszug aus BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R
    Wird die Zuständigkeit eines Trägers iS von § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX festgestellt, so hat das nicht nur zur Folge, dass im Verhältnis zwischen diesem und dem Leistungsberechtigten der Anspruch an Hand aller Rechtsgrundlagen zu prüfen ist, die überhaupt in der konkreten Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind (BSGE 98, 277 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4, RdNr 12;… BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, RdNr 30).
  • BSG, 10.02.2000 - B 3 P 12/99 R

    Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei stationärer Pflege, Vergütungsanspruch …

    Auszug aus BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R
    Deshalb liegt Identität des Streitgegenstandes im Verhältnis der Hauptbeteiligten zu einem Dritten vor, die zur Beiladung des oder der Dritten zwingt (BSGE 85, 278, 279 = SozR 3-3300 § 43 Nr. 1 S 2;… BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, RdNr 5).
  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 19/85

    Beiladung des Versicherten - Krankenhausträger - Pflegesatzberechnung - …

    Auszug aus BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R
    Es handelt sich um einen Fall der so genannten echten notwendigen Beiladung iS von § 75 Abs. 2 Alt 1 SGG, dessen Unterlassung von Amts wegen im Revisionsverfahren zu beachten ist (BSGE 61, 197, 199 = SozR 7323 § 9 Nr. 1 S 2 mwN).
  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch …

    Rn. 21 c) Der Antrag der Klägerin richtet sich auf die Versorgung mit einem Hörgerät und ist als solcher nach ständiger Rechtsprechung des BSG ein Antrag auf Teilhabeleistungen iS von § 14 Abs. 1 S 1 SGB IX (…BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, RdNr 34; BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 8, RdNr 18).

    Diese Zuständigkeit der Beigeladenen ist ausschließlicher Natur; denn die Zuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs. 2 S 1 SGB IX schließt im Außenverhältnis zum Versicherten die Zuständigkeiten aller anderen Träger aus (…BSGE 93, 283 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 1, RdNr 15;… BSGE 98, 267 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 4, RdNr 12 ff;… BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, RdNr 16; BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 8 RdNr 15; stRspr).

    Darüber hinaus verlieren alle anderen Träger innerhalb des durch den Leistungsantrag ausgelösten Verwaltungsverfahrens ihre Zuständigkeit für die Gewährung von Rehabilitationsleistungen, was wiederum zur Folge hat, dass eventuell ergangene Bescheide wegen sachlicher Unzuständigkeit aufzuheben sind (BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 8 RdNr 16).

    Rn. 40 a) Die Regelungen des § 15 Abs. 1 S 3 und 4 SGB IX sind auch im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar anwendbar (BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 8 RdNr 12).

    "Zuständiger Rehabilitationsträger" iS von § 15 Abs. 1 S 4 SGB IX ist der nach § 14 SGB IX zuständige Träger (BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 8 RdNr 14).

  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Rn. 26 1. § 15 Abs. 1 SGB IX, der vorliegend als einzige Anspruchsgrundlage in Betracht kommt, normiert trägerübergreifend Kostenerstattungsansprüche für selbstbeschaffte Teilhabeleistungen und ist unmittelbar auch in der gesetzlichen Rentenversicherung anwendbar (Urteil des Senats vom 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 8 RdNr 12).

    Hierfür spricht auch, dass § 15 Abs. 1 S 5 SGB IX ausdrücklich regelt, für welche Träger welche Kostenerstattungsansprüche der Norm nicht gelten sollen (vgl Urteil des Senats vom 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 8 RdNr 12).

    Welcher Rehabilitationsträger im Außenverhältnis zu diesem zuständig ist, richtet sich aber nach § 14 SGB IX (vgl bereits Urteil des Senats in SozR 4-3250 § 14 Nr. 8 RdNr 14).

    Rn. 29 2. Wie der Senat ebenfalls bereits zusammenfassend ausgeführt hat (…Urteil vom 11.5.2011 - B 5 R 54/10 R - BSGE 108, 158 = SozR 4-3250 § 17 Nr. 1, jeweils RdNr 31), ist für § 14 SGB IX durch die bisherige Rechtsprechung geklärt, dass derjenige Träger, der den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht weitergeleitet hat (erstangegangener Träger) und derjenige Träger, an den der Antrag weitergeleitet wurde (zweitangegangener Träger) und der daher zu einer erneuten Weiterleitung grundsätzlich nicht ermächtigt ist, ungeachtet seiner "eigentlichen" Zuständigkeit jeweils zur umfassenden Prüfung des Rehabilitationsbedarfs nach § 10 SGB IX verpflichtet ist (vgl Urteil des Senats in SozR 4-3250 § 14 Nr. 8;… BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7).

    Diese Zuständigkeit umfasst ggf auch Erstattungsansprüche aus § 15 Abs. 1 S 4 SGB IX (vgl Urteil des Senats vom 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 8 RdNr 16 mwN;… BSGE 98, 277 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4, RdNr 12;… BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7, RdNr 30).

    Der erkennende Senat hat für den vorliegenden Zusammenhang bereits entschieden, dass ein beim Träger der GKV gestellter Antrag auf Versorgung mit Hörgeräten immer auch auf Leistungen zur Teilhabe iS von §§ 1, 4 und 5 SGB IX gerichtet ist (Urteil vom 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 8 RdNr 18).

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung - …

    Rn. 31 Für § 14 SGB IX ist durch die bisherige Rechtsprechung geklärt, dass derjenige Träger, der den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht weitergeleitet hat (erstangegangener Träger) und derjenige Träger, an den der Antrag weitergeleitet wurde (zweitangegangener Träger) und der daher zu einer erneuten Weiterleitung grundsätzlich nicht ermächtigt ist, ungeachtet seiner "eigentlichen" Zuständigkeit jeweils zur umfassenden Prüfung des Rehabilitationsbedarfs nach § 10 SGB IX verpflichtet ist (vgl Urteil des Senats in SozR 4-3250 § 14 Nr. 8;… BSGE 101, 207 = SozR 4-3250 § 14 Nr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht