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Rechtsprechung
   BAG, 16.12.1965 - 5 AZR 304/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,1865
BAG, 16.12.1965 - 5 AZR 304/65 (https://dejure.org/1965,1865)
BAG, Entscheidung vom 16.12.1965 - 5 AZR 304/65 (https://dejure.org/1965,1865)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 1965 - 5 AZR 304/65 (https://dejure.org/1965,1865)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Privatrechtliches Arbeitsverhältnis - Abwälzung der Umsatzsteuer - Steuerrechtliche Erlaubnis - Vergütung nach billigem Ermessen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 18, 54
  • MDR 1966, 271
  • DB 1966, 467
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.01.1964 - 5 AZR 263/63

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Einzelvergütung - …

    Auszug aus BAG, 16.12.1965 - 5 AZR 304/65
    1) Die sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24" Januar 1964 (BAG 15, 242 = AP Nr" 4 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstverhältnis Ziff" II) mit eingehender Begründung bejaht und an dieser Auffassung in der späteren Entscheidung vom 25" Juli 1965 (AP Nr" 8 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstverhältnis) festgehalten" Das beklagte Land hat diese Rechtsmeinung in dem vorliegen den Rechtsstreit zunächst ausdrücklich gebilligt und zur Begründung u"a" auf die alle Einzelheiten der Tätigkeit des Klägers regelnden Ausführungsbestimrnungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland vom 1, November 1940 (RMB1"40, S" 296) mit späteren Änderungen und auf die besondere Beaufsichtigung des Klägers nach § 5 dieser Bestimmungen hingewiesen" Hieraus hatte der Senat in der früheren Entscheidung vom 24" Januar 1964 die persönliche Abhängigkeit des Fleischbeschautierarztes gefolgerte Noch im ersten Rechtszuge hat das beklagte Land dann den Standpunkt eingenommen, der Kläger stehe in einem freien Dienstvertrag" Deshalb muß auch noch das Revisionsgericht von Amts v/egen die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für den geltend gemachten Anspruch prüfen (vgl. statt aller BAG 10, 39 [41 j = AP Nr, 3 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten [Ziff J> Die Argumente des beklagten Landes sind jedoch im wesentlichen die gleichen, mit denen sich der Senat bereits auseinandergesetzt hat" Dies gilt insbesondere für den Gesichtspunkt, der Kläger übe seine Tätigkeit nur nebenberuflich aus und sei deshalb nicht wirtschaft lich auf diese Tätigkeit angewiesen, so daß auch eine persönliche Abhängigkeit vom Auftraggeber ausscheide" Beide Gesichtspunkte decken sich nicht notwendig, Maß gebend für die Arbeitnehmereigenschaft ist die persönliche, nicht die wirtschaftliche Abhänigkeit, die z B" bei einer Nebentätigkeit oft nicht gegeben ist. Gleichwohl schließt die nur nebenberuflich erbrachte Arbeitsleistung die Arbeitnehmereigenschaft nach allgemeiner Meinung nicht aus (Kueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeits rechts, 7" Aufl., Io Bdo, § 9 IV, 3 So 49)o Der Senat hat in dem genannten Urteil gerade auf den Gegensatz der arbeitsrechtlichen zu der umsatzsteuerrechtlichen, die gesamte Berufsstellung umfassenden Betrachtungsweise des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 26, November 1959? BFH 70, 105 = BStBl. I960, Teil III, S" 39) hingewiesen, wobei er von einem Einkommensanteil des Fleischbeschautierarztes aus der Fleischbeschau von 25 % ausgegangen ist" Im vorliegenden Fall hat der Kläger seine Einnahmen aus der Fleischbeschau für den Klagzeitraum unbestritten mit weniger als 30 % angegeben" Auch die übrigen tatsächlichen Verhältnisse liegen im wesentlichen mit denen der Entscheidung vom 24" Januar 1964 gleich, so daß kein Anlaß besteht, von der früher vertretenen Auffassung abzuweichen".

    6 2) Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht auch angenommen, § 10 Abs0 1 Satz 2 UStG selbst gebe keine Anspruchsgrundlage für die Erstattung der Umsatzsteuer abc Diese Vorschrift enthält, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (BAG 13, 211 [216 ff«] = BAG AP Nr, 3 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstverhältnis Ziff, III, 1; BAG 15, 242 = AP Nr, 4 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstvcrhältnis Ziff, III, 1), nur eine Ausnahme von dem in § 10 Abs, 1 Satz 1 UStG enthaltenen Verbot der sog, offenen Abwälzung der Umsatzsteuer und läßt diese zu, wenn das Entgelt aus "gesetzlich bemessenen Gebühren" besteht.

  • BAG, 23.09.1960 - 5 AZR 258/59

    Sachliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten - Entschädigungen wegen …

    Auszug aus BAG, 16.12.1965 - 5 AZR 304/65
    1) Die sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 24" Januar 1964 (BAG 15, 242 = AP Nr" 4 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstverhältnis Ziff" II) mit eingehender Begründung bejaht und an dieser Auffassung in der späteren Entscheidung vom 25" Juli 1965 (AP Nr" 8 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstverhältnis) festgehalten" Das beklagte Land hat diese Rechtsmeinung in dem vorliegen den Rechtsstreit zunächst ausdrücklich gebilligt und zur Begründung u"a" auf die alle Einzelheiten der Tätigkeit des Klägers regelnden Ausführungsbestimrnungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland vom 1, November 1940 (RMB1"40, S" 296) mit späteren Änderungen und auf die besondere Beaufsichtigung des Klägers nach § 5 dieser Bestimmungen hingewiesen" Hieraus hatte der Senat in der früheren Entscheidung vom 24" Januar 1964 die persönliche Abhängigkeit des Fleischbeschautierarztes gefolgerte Noch im ersten Rechtszuge hat das beklagte Land dann den Standpunkt eingenommen, der Kläger stehe in einem freien Dienstvertrag" Deshalb muß auch noch das Revisionsgericht von Amts v/egen die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen für den geltend gemachten Anspruch prüfen (vgl. statt aller BAG 10, 39 [41 j = AP Nr, 3 zu § 61 ArbGG 1953 Kosten [Ziff J> Die Argumente des beklagten Landes sind jedoch im wesentlichen die gleichen, mit denen sich der Senat bereits auseinandergesetzt hat" Dies gilt insbesondere für den Gesichtspunkt, der Kläger übe seine Tätigkeit nur nebenberuflich aus und sei deshalb nicht wirtschaft lich auf diese Tätigkeit angewiesen, so daß auch eine persönliche Abhängigkeit vom Auftraggeber ausscheide" Beide Gesichtspunkte decken sich nicht notwendig, Maß gebend für die Arbeitnehmereigenschaft ist die persönliche, nicht die wirtschaftliche Abhänigkeit, die z B" bei einer Nebentätigkeit oft nicht gegeben ist. Gleichwohl schließt die nur nebenberuflich erbrachte Arbeitsleistung die Arbeitnehmereigenschaft nach allgemeiner Meinung nicht aus (Kueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeits rechts, 7" Aufl., Io Bdo, § 9 IV, 3 So 49)o Der Senat hat in dem genannten Urteil gerade auf den Gegensatz der arbeitsrechtlichen zu der umsatzsteuerrechtlichen, die gesamte Berufsstellung umfassenden Betrachtungsweise des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 26, November 1959? BFH 70, 105 = BStBl. I960, Teil III, S" 39) hingewiesen, wobei er von einem Einkommensanteil des Fleischbeschautierarztes aus der Fleischbeschau von 25 % ausgegangen ist" Im vorliegenden Fall hat der Kläger seine Einnahmen aus der Fleischbeschau für den Klagzeitraum unbestritten mit weniger als 30 % angegeben" Auch die übrigen tatsächlichen Verhältnisse liegen im wesentlichen mit denen der Entscheidung vom 24" Januar 1964 gleich, so daß kein Anlaß besteht, von der früher vertretenen Auffassung abzuweichen".
  • BAG, 16.08.1962 - 5 AZR 505/61

    Freiberuflicher Tierarzt - Fleischbeschautierarzt - Gemeinde - Privatrechtliche …

    Auszug aus BAG, 16.12.1965 - 5 AZR 304/65
    6 2) Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht auch angenommen, § 10 Abs0 1 Satz 2 UStG selbst gebe keine Anspruchsgrundlage für die Erstattung der Umsatzsteuer abc Diese Vorschrift enthält, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (BAG 13, 211 [216 ff«] = BAG AP Nr, 3 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstverhältnis Ziff, III, 1; BAG 15, 242 = AP Nr, 4 zu § 611 BGB Fleischbeschauer-Dienstvcrhältnis Ziff, III, 1), nur eine Ausnahme von dem in § 10 Abs, 1 Satz 1 UStG enthaltenen Verbot der sog, offenen Abwälzung der Umsatzsteuer und läßt diese zu, wenn das Entgelt aus "gesetzlich bemessenen Gebühren" besteht.
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Die als Beleg zitierten Entscheidungen (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - 16. Dezember 1965 - 5 AZR 304/65 - BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - BGHZ 167, 139) betrafen dementsprechend nicht die Ausübung des Weisungsrechts, sondern Ersatzleistungsbestimmungen nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB.
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Die als Beleg zitierten Entscheidungen (BAG 28. Juni 2011 - 3 AZR 859/09 - 16. Dezember 1965 - 5 AZR 304/65 - BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - BGHZ 167, 139) betrafen dementsprechend nicht die Ausübung des Weisungsrechts, sondern Ersatzleistungsbestimmungen nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB.
  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht …

    Rn. 293 In der angeführten Entscheidung vom 16.12.1965 (5 AZR 304/65) hat das Bundesarbeitsgericht herausgearbeitet, dass eine unbillige Leistungsbestimmung nicht nichtig, sondern in besonderer Weise anfechtbar ist.
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Wegen der das Arbeitsverhältnis prägenden Weisungsgebundenheit (…vgl. dazu BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - Rn. 18 mwN, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 120 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 17) ist der Arbeitnehmer an die durch die Ausübung des Direktionsrechts erfolgte Konkretisierung ua. des Inhalts der Arbeitsleistung vorläufig gebunden, bis durch ein rechtskräftiges Urteil (etwa aufgrund einer Klage auf Beschäftigung mit der früheren Tätigkeit) die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung feststeht (vgl. zur Gestaltungswirkung des Urteils nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und der vorläufigen Bindung an die Leistungsbestimmung BAG 16. Dezember 1965 - 5 AZR 304/65 - zu 4 der Gründe, BAGE 18, 54;… 28. Juli 2011 - 3 AZR 859/09 - Rn. 32, AP BetrAVG § 16 Nr. 74 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 60;… BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - Rn. 22, BGHZ 167, 139;… MünchKommBGB/Gottwald 5. Aufl. § 315 Rn. 45, 47 ff.;… Erman/Hager 13. Aufl. § 315 BGB Rn. 22;… Palandt/Grüneberg 71. Aufl. § 315 BGB Rn. 16 f. - jeweils mwN;… vgl. zur Verbindlichkeit einer Weisung und der möglichen Verpflichtung des Arbeitgebers, einzelne Weisungen wegen eines Gewissenskonflikts des Arbeitnehmers durch Neuausübung des Direktionsrechts zu verändern, BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 25, EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 28).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Der Betroffene kann allerdings durch illoyale Verzögerung der Klageerhebung sein Klagerecht verwirken (MünchKomm/Söllner 2. Aufl. § 315 Rn. 27 im Anschluß an BAGE 18, 54, 59 f.).

    Die angeführte Entscheidung BAGE 18, 54 betrifft arbeitsrechtliche Besonderheiten, die nicht auf den hier zu beurteilenden Fall übertragen werden können.

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13

    Betrieblicher Verbesserungsvorschlag - Verjährung

    Rn. 37 (c) Dem stehen die vom Berufungsgericht angeführten Entscheidungen (BGH 6. März 1986 - III ZR 195/84 - BGHZ 97, 212; BAG 16. Dezember 1965 - 5 AZR 304/65 - BAGE 18, 54) nicht entgegen.

    Danach darf der Erklärungsempfänger den bestimmenden Vertragspartner nicht unabsehbare Zeit im Zweifel darüber lassen, ob er die getroffene Festlegung der Leistung als billig gelten lassen will oder nicht, und gesteht dem Erklärungsempfänger "naturgemäß nur [eine] kurz zu bemessende Überlegungsfrist" zu, die nach den konkreten Umständen bereits nach knapp 1, 5 Jahren abgelaufen sein kann (vgl. BAG 16. Dezember 1965 - 5 AZR 304/65 - zu 4 der Gründe, aaO).

  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1661/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht …

    Rn. 273 In der angeführten Entscheidung vom 16.12.1965 (5 AZR 304/65) hat das Bundesarbeitsgericht herausgearbeitet, dass eine unbillige Leistungsbestimmung nicht nichtig, sondern in besonderer Weise anfechtbar ist.
  • LAG Düsseldorf, 06.04.2016 - 12 Sa 1153/15

    Wirksamkeit einer Versetzung

    Aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.12.1965 (- 5 AZR 304/65, BAGE 18, 54) lässt sich nur ableiten, dass ein Arbeitnehmer nicht zu lange zuwarten darf, wenn er sich gegen eine unbillige Weisung wehren möchte.
  • OLG Frankfurt, 05.10.2010 - 11 U 31/09

    Netznutzungsvertrag: Rückforderung überhöhten Nutzungsentgelts; Ermittlung des …

    Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht für § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB entschieden (BAGE 18, 54, 59 = Bl. 812 - 815 d. A.).

    Ein über den allgemeinen Rechtsgrundsatz der Verwirkung hinausgehendes besonderes Beschleunigungsgebot kann man jedoch weder aus § 315 Abs. 3 Satz 2 letzter Halbsatz BGB ableiten (so aber LG Mainz, Urteil vom 14.9.2007 - 12 HKO 93/06, WuW/E DE-R 2130;… zitiert nach Juris Rn. 77; so wohl auch BAGE 18, 54, 59) noch besteht Anlass für eine analoge Anwendung der Regelung des § 124 BGB (so aber OLG Jena…, Urteil vom 26.9.2007 - 2 U 227/07, ZNER 2008, 82, zitiert nach Juris Rn. 24).

  • OLG Saarbrücken, 06.05.2009 - 1 U (Kart) 262/08

    Befristung des Klagerechts auf Bestimmung der angemessenen Leistung

    Das BAG hat insoweit ausgeführt (BAGE 18, 54, 59):.

    Es hat davon gesprochen, es könne sich naturgemäß nur um "eine kurz zu bemessende Überlegungsfrist" handeln, die jedenfalls nach 16 - 18 Monaten verstrichen war." (BAGE 18, 54, 60).

  • LAG Hamm, 28.02.2013 - 8 Sa 1259/12

    Prämierung eines Verbesserungsvorschlages - keine Verjährung des Anspruchs auf …

  • OLG Frankfurt, 03.12.1998 - 3 U 257/97

    Räumung einer Wohnung; Verzug mit dem vertraglich geschuldeten Mietzins; …

  • BVerwG, 05.03.1968 - I C 35.65

    Heranziehung eines im Nebenberuf beschäftigten Fleischbeschautierarztes zur …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2014 - 3 Sa 552/13

    Wirksamkeit einer fristlosen Arbeitgeberkündigung

  • BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1111/79

    Lehrauftragsverhältnis als öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis

  • BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78

    Anforderungen an eine "Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen …

  • OLG Nürnberg, 26.05.2009 - 1 U 1422/08

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle für Netznutzungsentgelte: Verzögerung der …

  • BVerwG, 29.08.1975 - VII C 17.73

    Anspruch eines wissenschaftlichen Assistenten auf Lehrauftragsvergütung gegenüber …

  • BAG, 23.11.1988 - 5 AZR 663/87

    Anspruch auf Beschäftigung auf bestimmten Arbeitsplätzen aus dem allgemeinen …

  • LG Köln, 27.03.2009 - 90 O 71/08

    Verwirkung des Unbilligkeitseinwands gegen Netznutzungsentgelte des Betreibers …

  • LG Köln, 27.03.2009 - 90 O 63/08

    Verwirkung des Unbilligkeitseinwands gegen Netznutzungsentgelte des Betreibers …

  • LAG Nürnberg, 07.10.2003 - 6 (3) Sa 252/01

    Bemessung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Erfolgsbeteiligung - Auslegung …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2003 - 8 Sa 275/03
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