Rechtsprechung
| BAG, 06.07.1970 - 5 AZR 523/69 |
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Lohn und Gehalt
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Kurzfassungen/Presse
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Zahlung eines bestimmten Nettolohnes - Höhe der Abzüge - Persönliche Verhältnisse des Arbeitnehmers - Bemessung des Nettolohnes
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 31.10.1969 - 2 Sa 422/69
- BAG, 06.07.1970 - 5 AZR 523/69
Papierfundstellen
- BAGE 22, 398
- NJW 1970, 1893
- MDR 1970, 958
- DB 1970, 1741
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.10.1962 - 5 AZR 268/60
Kostenfestsetzungsverfahren - Nichtigkeit einer Entscheidung - Reisekosten - …
Auszug aus BAG, 06.07.1970 - 5 AZR 523/69
der Auslegung seitens des Revisionsgerichts zugänglich ist (vgl. BAG AP Nr. 26 zu § 52 RegelungsG, BAG 13, 256 [261] = AP Nr. 27 zu § 91 ZPO). - BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 267/55
Stadtverwaltung Königsberg - Frühere Angestellte - Befreiung von …
Auszug aus BAG, 06.07.1970 - 5 AZR 523/69
der Auslegung seitens des Revisionsgerichts zugänglich ist (vgl. BAG AP Nr. 26 zu § 52 RegelungsG, BAG 13, 256 [261] = AP Nr. 27 zu § 91 ZPO).
- LAG Düsseldorf, 19.04.2011 - 16 Sa 1570/10
Nettolohnvereinbarung bei Wechsel der Steuerklasse; Zahlungsklage einer …
Treffen die Parteien eine Nettolohnvereinbarung, so bleibt der Arbeitgeber grundsätzlich auch dann zur Zahlung des vereinbarten Nettolohns verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer die Steuerklasse wechselt (hier: Wechsel von Steuerklasse I zu Steuerklasse V) (entgegen: BAG v. 06.07.1970 - Az.: 5 AZR 523/69 -).Rn. 59 Soweit das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 06.07.1970 (- 5 AZR 523/69 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Nettolohn) die Auffassung vertreten hat, eine vertragliche Nettolohnregelung werde anpassungsbedürftig, wenn sich im Laufe des Arbeitsverhältnisses die bei Abschluss der Nettolohnvereinbarung bestehenden persönlichen Verhältnisse änderten und sich dadurch eine erhebliche Änderung bei den Abzügen des Arbeitgebers ergäben, folgt die Kammer dem jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht.
Die Entscheidung weicht von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 06.07.1970 - 5 AZR 523/69 - ab.
- BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 6/85
Streitigkeit über eine in einem Vergleich aufgenommene Abfindungszahlung brutto = …
Wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, die bei Zahlung einer Vergütung oder sonstiger Bezüge fällige Lohnsteuer zu übernehmen, dann stehen Erstattungsansprüche aufgrund des Lohnsteuerjahresausgleichs dem Arbeitnehmer zu (…Matthes, aaO, S. 1341, 1342; Putzo, Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Nettolohn;… Schaub, aaO, § 71 V 4 S. 368; LAG Hamm, BB 1960, 424).Auch dann ist denkbar, daß es von vornherein den Vorstellungen der Parteien entsprach, dem Kläger hinsichtlich der auf die Abfindung entfallenden Lohnsteuer nur insoweit einen Freistellungs- bzw. Erstattungsanspruch gegen die Beklagte einzuräumen, als er endgültig damit belastet wurde (vgl. BAG Urteil vom 6. Juli 1970 - 5 AZR 523/69 - BAG 22, 398 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Nettolohn, für den Fall einer später eingetretenen Steuervergünstigung des Arbeitnehmers, die von den Parteien schon bei Abschluß der Nettovereinbarung einkalkuliert worden ist).
- ArbG Düsseldorf, 24.09.2010 - 10 Ca 2697/10
Nettolohnvereinbarung, Ergänzende Vertragsauslegung, Wechsel der Lohnsteuerklasse
Die Nettolohnvereinbarung ist nicht ergänzend auszulegen (abweichend von BAG 6, 7.1970 - 5 AZR 523/69).Die Kammer folgt insofern nicht der Auffassung des Fünften Senats des BAG in der Entscheidung vom 6.7.1970 (- 5 AZR 523/69 - zu 3 der Gründe, AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 1), nach der die bisherige vertragliche Lohnregelung anpassungsbedürftig werden soll, wenn sich im Laufe des Arbeitsverhältnisses die bei Abschluss der Nettolohnvereinbarung bestehenden persönlichen Verhältnisse ändern, so dass sich erhebliche Änderungen der Abzüge des Arbeitnehmers ergeben.
Ändern sich später die Grundlagen der Lohnsteuer, wirkt sich dies auf die Höhe des dem Arbeitnehmer zufließenden Zahlbetrags nicht aus (LAG Köln 6.9.1990 - 10 Sa 574/90 - LAGE § 611 BGB Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 2;… MüKoBGB/Müller-Glöge 5. Aufl. § 611 Rn. 837;… Schaub/Linck HdbArbR 13. Aufl. § 71 Rn. 113;… ErfK/Preis 10. Aufl. BGB § 611 Rn. 475; zwischen originärer und abgeleiteter Nettolohnvereinbarung differenzierend: Matthes DB 1969, 1339; Putzo Anm zu AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 1;… MünchHdbArbR/Krause 3. Aufl. § 55 Rn. 52).
- BAG, 18.01.1974 - 3 AZR 183/73
Arbeitsvergütung: Begriffe des Nettolohns und der steuerfreien Leistung, Irrtum …
Wenn eine Nettolohnvereinbarung getroffen worden ist, dann ist für die Beteiligten klar, daß der Arbeitnehmer die vereinbarten Bezüge ungekürzt erhalten soll; allenfalls bleibt dann, noch offen, wie sich die für die Bemessung der Steuern erheblichen persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers im Rahmen der Vereinbarung auswirken (vgl. dazu BAG 22, 398 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Nettolohn).Für seine Ansicht, die Vereinbarung steuerfreier Bezüge sei einer Nettolohnvereinbarung gleichzusetzen, kann der Kläger sich auch nicht auf die Ausführungen von Putzo in der Anmerkung zu AP Nr. 1 zu § 611 BGB Nettolohn berufen.
- LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 3 Sa 433/07
Nettolohnvereinbarung, Betriebsvereinbarung, Auslegung, Betriebsverlegung, …
- BAG, 08.04.1987 - 5 AZR 60/86
Nettolohnvereinbarung - Bruttolohnforderung - Wesen der Nettolohnvereinbarung - …
Wenn der Kläger der Meinung ist, er habe weniger Nettolohn erhalten als er vereinbart hat, dann muß er - unter Berücksichtigung der Abtretung - die Nettolohndifferenz einklagen und kann nicht einen entsprechend hochgerechneten Bruttoverdienst beanspruchen (BAGE 22, 398, 401 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Nettolohn, zu 4 der Gründe). - BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73
Tarifverträge - Metallindustrie - Gleichbehandlung - Einmalige Zuwendung - …
Wenn nämlich, wogegen rechtliche Bedenken nicht bestehen, im Wege einzelvertraglicher Regelung Nettolöhne vereinbart werden können (vgl. BAG 22, 398 /"4oo 7 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Nettolohn, auch AP Nr. Io zu § 38 EStG und Urteil 3 AZR 183/73 vom 18. Januar 1974-, demnächst AP Nr. 19 zu § 67o BGB; Schaub, Handbuch des Arbeitsrechts, S. 249), dann kann das grundsätzlich wirksam auch durch entsprechende Tarifnormen geschehen (§ 1 Abs. 1 TVG), wie auch die neuere Tarifpraxis be stätigt. - OVG Sachsen, 20.07.2000 - 1 B 181/00
Besorgnisgrundsatz bei der Gefährdung der Trinkwasserversorgung durch Errichtung …
Diese Argumentation stützt sich auf Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 26.6.1970, NJW 1970, 1893;… OVG Lüneburg, Urt. v. 27.1.1967, DVBl. 1967, 542) bzw. Literaturmeinungen (Giese in der Anmerkung zum Urteil des VG Hannover in DVBl. 1965, 50), die zu § 34 Abs. 2 WHG bzw. gleich lautendem Landesrecht ergangen sind. - ArbG Düsseldorf, 09.11.2010 - 10 Ca 2697/10
Vollständige Zahlung der Lohnsteuer durch einen Arbeitgeber durch Vereinbarung …
Die Nettolohnvereinbarung ist nicht ergänzend auszulegen (abweichend von BAG 6, 7.1970 - 5 AZR 523/69 ).
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