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Rechtsprechung
   BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 437/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,327
BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 437/55 (https://dejure.org/1956,327)
BAG, Entscheidung vom 02.11.1956 - 1 AZR 437/55 (https://dejure.org/1956,327)
BAG, Entscheidung vom 02. November 1956 - 1 AZR 437/55 (https://dejure.org/1956,327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 3, 225
  • NJW 1957, 603
  • DB 1957, 167
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Auszug aus BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 437/55
    Daher konnte der Senat es dahingestellt sein lassen, ob an dem Grundsatz des § 253 BGB festzuhalten ist, nach dem wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen (§§ 847, 1300) gefordert werden kann, oder ob das Grundrecht der Würde des Menschen (Art. 1 GG) und die nunmehr auf der Verfassung beruhende Anerkennung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (BGHZ 13, 338 [BGH 25.05.1954 - I ZR 211/53]; NJW 56, 26) auch die Bejahung des Ersatzes immateriellen Schadens erfordern (…vgl. Nipperdey in Grundrechte, Bd. 2, S. 46;… Staudinger-Coing, Allg. Teil, 11. Aufl., Vorbem. 22, 28 vor § 1).
  • BAG, 14.07.1954 - 1 AZR 89/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Zulässigkeit einer Fststellungsklage

    Auszug aus BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 437/55
    Denn wenn sich ihre Behauptung als richtig herausstellt, daß die Beklagte seinerzeit im Januar 1954, gleich aus welchem Grunde, die Gewährung des Hausarbeitstags überhaupt abgelehnt hat, so bedurfte es einer weiteren besonderen Geltendmachung des Anspruchs nicht (BAG 1, 60).
  • RG, 26.10.1932 - I 131/32

    1. Kann sich der Kommissionär, der auf Grund eines ungültigen …

    Auszug aus BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 437/55
    Auch § 814 BGB steht dem Anspruch nicht entgegen, da die Klägerin offenbar nicht völlig freiwillig und vorbehaltlos geleistet hat, sondern deshalb, weil ihr der Hausarbeitstag verweigert wurde (RGZ 138, 122; 147, 21; Larenz , Lehrbuch des Schuldrechts, Bd. 2, 1956 S. 312).
  • BAG, 25.03.1960 - 1 AZR 420/58

    Ausreichende Hilfe - Gesamtwürdigung aller Umstände - Lage des Arbeitszeit - …

    Sowohl im Urteil BAG 1, 51=AP Nr. 1 zu Art" 3 GG wie auch in der Entscheidung BAG 3, 225=AP Nr. 4 zu § 1 HATG NRW hat der Senat ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen ein nicht gewährter HAT abgegolteu werden kann.

    In BAG 3, 225=AP Nr. 4 zu § 1 HATG NRW hat der Senat ausdrücklich ausgesprochen, dass der Abgeltungsanspruch kein Schadensersatzanspruch ist.

    Allerdings sind diese Grundsätze nicht ohne weiteres auf das nordrhein-westfälische Gesetz zu übertragen (vgl. z.B. BAG 3, 225=AP Nr. 4 zu § 1 HATG Niedersachsen).

  • BAG, 10.03.1961 - 1 AZR 133/59

    Hausarbeitstagsberechtigte Frau - Gewährung des Hausarbeitstages - Geltendmachung …

    s Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (BAG 1, 5 1 = AP Nr" 1 zu Art" 3 GG, BAG 3, 225 = AP Nr0 4 zu § 1 HATG NRV/) fest, daß die hausarbeitstagsberechtigte Frau rechtzeitig den Anspruch auf Gewährung des Haus arbeitstages in irgendeiner geeigneten Art und Weise geltend machen muß.

    Der Senat hat für den Bereich des Hausarbeitstagsgesetzes -von Nordrhein-Westfalen, das hier zur Anwendung kommt, von jeher ausgesprochen, daß der hausarbeitstagsbe rechtigten Frau nur dann ein Anspruch auf Gewährung des Haus arbeitstages oder auf Abgeltung zu Unrecht nicht gewährter Hausarbeitstage zusteht, wenn sie diesen Anspruch geltend gemacht hat (BAG 1, 51 = AP Nr. 1 zu Art. 5 GG; BAG 3, 225 = AP Nr. 4 zu § 1 HATG NRW).

  • BAG, 26.11.1956 - 1 AZR 301/55

    Hausarbeitstagsgesetz: Unverzichtbarkeit, Lohnabgeltung

    Wie der Senat wiederholt, so insbesondere in Sachen B. ./. R. - 1 AZR 437/55 - durch Urteil vom 02. November 1956 in Übereinstimmung mit seiner Entscheidung vom 14. Juli 1954 (BAGE 1, 51 ff.) entschieden hat, besteht der Anspruch auf Abgeltung nicht gewährter Hausarbeitstage dann, wenn entweder das Arbeitsverhältnis beendet ist und deshalb Freizeit nicht mehr gewährt werden kann, oder wenn der Anspruchszeitraum über 1 Monat hinaus abgelaufen ist und aus rechtlichen Gründen im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Hausarbeitstags die Freizeit für diesen, auf einen bestimmten Anspruchszeitraum beschränkten Hausarbeitstag nicht mehr in natura gewährt werden kann.

    Wegen der Begründung im Einzelnen wird auf das Urteil in Sachen B. ./. R. - 1 AZR 437/55 - vom 02. November 1956 verwiesen.

  • BAG, 13.11.1985 - 5 AZR 174/84

    Anspruch auf bezahlten Hausarbeitstag - Berechnung bei Wechselschichtdienst - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann dieser Freizeitanspruch jedoch nur für eine begrenzte Zeit, und zwar in dem auf den Anspruchsmonat folgenden Monat nachgewährt werden (BAG Urteil vom 2. November 1956 - 1 AZR 437/55 - AP Nr. 4 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; seither ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 02.11.1956 - 1 AZR 115/55

    Hausarbeitstagsgesetz: Anspruchsvoraussetzungen nach nidersächsischem Landesrecht

    Im Einzelnen wird hierzu auf die Ausführungen im Urteil des Senats in der Sache Block ./. Fa. Röttger - 1 AZR 437/55 - vom gleichen Tage verwiesen.
  • BAG, 08.01.1959 - 1 AZR 472/58

    Anspruch auf Hausarbeitstag - Eigen geführter Haushalt - Fehlende ausreichende …

    Zur Rechtsnatur dieses Abgeltungsanspruchs hat sich der Senat in der Entscheidung AP Nr. 4 zu § 1 HATG NEY.7 = BAG 3, 225 ausgesprochen.
  • BSG, 30.04.1968 - 3 RK 100/64

    Berechnung von Sozialversicherungsbeiträgen für bestimmte Zahlungen, die eine …

    ist ein nicht gewährter Hausarbeitstag in bar abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und deswegen Freizeit nicht mehr gewährt werden kann, oder wenn der Anspruchszeitraum und der folgende Monat abgelaufen sind, so daß der Hausarbeitstag nach seinem Sinn und Zweck nicht mehr in Natur gewährt werden darf (BAG 3, 225).
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