Rechtsprechung
| BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 1/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsrenten - Insolvenzschutz - Konkurs - Versorgungsanwartschaft - Betriebliche Altersversorgung - Unverfallbarkeit - Gesetzliche Insolvenzversicherung
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 06.06.1979 - 3 Ca 903/79
- BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 1/80
Papierfundstellen
- BAGE 34, 227
- NJW 1981, 1287 (Ls.)
- ZIP 1981, 306
- VersR 1981, 567
- WM 1981, 368
- DB 1981, 644
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.06.1980 - II ZR 195/79
Anforderungen an "Versorgungsempfänger" und Anwartschaftsberechtigten im Sinne …
Auszug aus BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 1/80
Versorgungsanwartschaften, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 von der Rechtsprechung als unverfallbar anerkannt wurden, nehmen an der gesetzlichen Insolvenz sicherung nach §§ 7 ff. BetrAVG teil (im Anschluß an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1980 - II ZR 195/79 - [demnächst] AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG = BB 1980, 1425 = ZIP 1980, 782).2. Von der Rechtsprechung als unverfallbar anerkannte Versorgungsanwartschaften nehmen an der gesetzlichen Insolvenzsicherung teil, wie der Bundesgerichtshof bereits zutreffend entschieden hat (Urteil vom 16. Juni 1980 - II ZR 195/79 - [demnächst] AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG = BB 1980, 1425 = ZIP 1980, 782).
- BAG, 20.02.1975 - 3 AZR 514/73
Betriebliche Altersversorgung: Unverfallbarkeit von Ruhegehaltsansprüchen bei …
Auszug aus BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 1/80
Ein Arbeitnehmer, der einem Betrieb mehr als 20. Jahre angehört, und nach dem 10. März 1972, aber vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I, 3610) nach eigener Kündigung ausscheidet, behält die bis zu seinem Ausscheiden erdiente Versorgungsanwartschaft (BAG 27, 59 [66 ff-] = AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unverfallbarkeit [zu II der Gründe]). - BAG, 30.11.1955 - 1 AZR 217/54
Arbeitsentgelt: Verwirkung des Ruhegeldanspruchs, Eintritt der Verwirkung
Auszug aus BAG, 16.10.1980 - 3 AZR 1/80
Ein Arbeitnehmer, der einem Betrieb mehr als 20. Jahre angehört, und nach dem 10. März 1972, aber vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 (BGBl. I, 3610) nach eigener Kündigung ausscheidet, behält die bis zu seinem Ausscheiden erdiente Versorgungsanwartschaft (BAG 27, 59 [66 ff-] = AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unverfallbarkeit [zu II der Gründe]).
- BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 503/85
Versorgungsanwartschaft - Insolvenz - Betriebsrente
Auch die kraft Richterrechts unverfallbaren Anwartschaften sind nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG insolvenzgeschützt (Bestätigung von BAGE 34, 227 [BAG 16.10.1980 - 3 AZR 1/80] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG und BGH Urteil vom 16. Juni 1980 - II ZR 195/79 - AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG).Der Senat und der Bundesgerichtshof stimmen darin überein, daß Versorgungsanwartschaften, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 von der Rechtsprechung als unverfallbar anerkannt wurden, an der gesetzlichen Insolvenzsicherung gemäß §§ 7 ff. BetrAVG teilnehmen, sofern sich der Sicherungsfall nach dem 1. Januar 1975 ereignet hat (BAG Urteil vom 16. Oktober 1980, BAGE 34, 227 [BAG 16.10.1980 - 3 AZR 1/80] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG; BGH Urteil vom 16. Juni 1980 - II ZR 195/79 - AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG).
Das Ziel, die betriebliche Altersversorgung insgesamt sicherer zu machen, war nur zu erreichen, wenn die nach § 242 BGB unverfallbaren Anwartschaften genauso geschützt wurden wie die nach § 1 BetrAVG unverfallbaren Anwartschaften (BAGE 34, 227, 229 [BAG 16.10.1980 - 3 AZR 1/80] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG, zu 2 a der Gründe).
Warum die noch nicht zum Rentenanspruch erstarkte Anwartschaft von dem gesetzlichen Insolvenzschutz ausgenommen bleiben sollte, obwohl sie nach allgemeinen Grundsätzen unentziehbar geworden war, ließe sich nicht erklären (BAGE 34, 227, 229 [BAG 16.10.1980 - 3 AZR 1/80] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG, zu 2 b der Gründe).
Derartiges ergibt sich auch nicht aus den Übergangsvorschriften der §§ 26 ff. BetrAVG, wie der Senat bereits näher begründet hat (BAGE 34, 227, 229 f. [BAG 16.10.1980 - 3 AZR 1/80] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG, zu 3 der Gründe).
- BGH, 07.07.1986 - II ZR 238/85
Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften in die Insolvenzsicherung
Die Regelung des § 7 Abs. 2 BetrAVG ist - wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 16. Oktober 1980 (3 AZR 1/80, WM 1981, 368, 369) zutreffend ausgeführt hat - nicht abschließend in dem Sinne, daß ausschließlich nach § 1 BetrAVG unverfallbare Versorgungsanwartschaften insolvenzgesichert sein sollen; sie enthält vielmehr eine Regelungslücke, die es dem Richter erlaubt, auch die richterrechtlich unverfallbare Anwartschaft in sie einzubeziehen.Der Zweck, die betriebliche Altersversorgung gegen die Wechselfälle des Unternehmens abzusichern, wird nur dann lückenlos erreicht, wenn auch diese vom Gesetzgeber vorgefundenen unverfallbaren Anwartschaften in den Insolvenzschutz einbezogen werden (vgl. BAG, Urt. v. 16.10.1980 - 3 AZR 1/80, a.a.O.;… Sen. Urt. v. 16.6.1980 - II ZR 195/79, a.a.O.).
Eine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung liegt in dieser Anwendung des Betriebsrentengesetzes nicht; es wird nicht an ein abgeschlossenes und abgewickeltes Dienstverhältnis eine neue Rechtsfolge geknüpft, sondern nur der eingeführte Insolvenzschutz realisiert (vgl. BAG, Urt. v. 16.6.1980 - 3 AZR 1/80, a.a.O.).
- BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit - …
Andererseits betont das Bundesververfassungsgericht den Vertrauensschutz zugunsten der Versorgungsgläubiger, wobei es den Interessengegensatz gleichzeitig dadurch verschärft, daß es den gesetzlichen Insolvenzschutz für Altfälle ausschaltet, was zu besonderen Härten führen wird (die abweichende Rechtsprechung BGH AP Nr. 7 zu 7 BetrAVG und BAG 34, 227 = AP Nr. 8 zu $ 7 BetrAVG wird nicht erwähnt).
- BGH, 16.03.1981 - II ZR 222/79
Gewährung von Insolvenzschutz für eine Ruhegehaltszusage - Schutz des …
Diese Rechtsansicht wird - entgegen den Ausführungen von Ortlepp (BB 1980, 1426) - vom Bundesarbeitsgericht geteilt, wie es dies in seinem Urteil vom 16. Oktober 1980 (3 AZR 1/80, ZIP 1981, 306 = WM 1981, 368) näher dargelegt hat. - BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 212/80
Insolvenzschutz - Insolvenz - Versorgungsanwartschaft - Anrechnung - …
Das gilt auch dann, wenn man mit der Rechtspr. Anwartschaften einbezieht, die nach den vom BAG entwickelten Grundsätzen unverfallbar geworden sind (BAG 34, 227, 228 = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG [zu 2 der Gründe]; BGH…, Urt. vom 16.6.1980 - II ZR 195/79 - AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG [zu 2 der Gründe]). - BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 195/86
Insolvenz bei richterrechtlich unverfallbarer Versorgung - …
Der Senat und der Bundesgerichtshof gehen übereinstimmend davon aus, daß Versorgungsanwartschaften, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 von der Rechtsprechung als unverfallbar anerkannt wurden, an der gesetzlichen Insolvenzsicherung gem. §§ 7 ff. BetrAVG teilnehmen, sofern sich der Sicherungsfall nach dem 1. Januar 1975 ereignet hat (BAG Urteil vom 16. Oktober 1980, BAGE 34, 227 [BAG 16.10.1980 - 3 AZR 1/80] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG; BGH Urteil vom 16. Juni 1980 - II ZR 195/79 - AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG). - BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 397/81 Sicherung teilnehmen (BGH vom 16. Juni 1960, AP Nr. 7 zu § 7 BetrAVG = BB 1980, 1425 mit krit. Anm. von Ortlepp = ZIP 1980, 782; BAG 34, 227 = AP Nr. 0 zu § 7 BetrAVG mit krit. Anm. von Ortlepp;… gleichfalls kritisch Paulsdorff bei Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, 2. Aufl., 1982, § 7 Rz 60 a;… Höfer/Abt, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 2. Aufl. t 1982, § 7 Rz 31, 32).
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