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| BAG, 05.03.1958 - 4 AZR 501/55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Selbständiger Nebenbetrieb - Arbeitseinheit - Selbständige Betriebsorganisation - Arbeitstechnische Betriebsorganisation - Begriffsmerkmale eines Betriebs - Aufgabe einer Hilfeleistung - Selbständige Betriebe - Landwirtschaftliche Tätigkeit
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 29.07.1955 - 3 Sa 316/55
- BAG, 05.03.1958 - 4 AZR 501/55
Papierfundstellen
- BAGE 6, 140
- DB 1958, 1160
Wird zitiert von ... (12)
- BAG, 23.09.1982 - 6 ABR 42/81
Hauptverwaltung als selbständiger Betrieb
Die Rechtsbeschwerden übersehen, daß Betriebsteile - anders als die Hauptverwaltung eines Unternehmens - ihrem Wesen nach an sich organisatorisch unselbständig sind und wegen ihrer Eingliederung in den Betrieb als solchen allein nicht bestehen können (…Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 4 Rz 2;… Galperin/ Löwisch, aaO, § 4 Rz 10; Schimana, BB 1979, 892, 893; BAG Urteil vom 12. Juli 1957 - 2 AZR 23/55 - AP Nr. 7 zu § 4 TVG Geltungsbereich; Urteil vom 5. März 1958 - 4 AZR 501/55 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; Urteil vom 30. Mai 1958 - 1 AZR 478/57 - AP Nr. 13 zu § 13 KSchG; BAG Beschluß vom 23. September 1960 - 1 ABR 9/59 - AP Nr. 4 zu § 3 BetrVG). - BAG, 27.07.1988 - 5 AZR 244/87
Feststellungsinteresse einer Klägerin, die eine höhere Vergütung auch für die …
Darüber hinaus ist das Feststellungsinteresse gegeben, weil die Klage sich gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft richtet und davon auszugehen ist, daß sie einem nicht vollstreckbaren Feststellungsurteil nachkommen wird (BAGE 6, 140, 141, 142 [BAG 05.03.1958 - 4 AZR 501/55]= AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 12, 290, 292 = AP Nr. 40 zu § 256 ZPO). - BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84
Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier …
Nebenbetriebe im Sinne des § 4 Satz 2 BetrVG sind solche Betriebe, die organisatorisch selbständig sind, die unter eigener Leitung einen eigenen Betriebszweck verfolgen, jedoch in ihrer Aufgabenstellung auf eine reine Hilfeleistung für den Hauptbetrieb ausgerichtet sind und den dort angestrebten Betriebszweck unterstützen (BAGE 6, 140, 142 [BAG 05.03.1958 - 4 AZR 501/55] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich;… BAG Beschluß vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 -, aaO; BAG Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 29. März 1977 - 1 ABR 31/76 - AuR 1978, 254, 255; BAG Beschluß vom 17. Februar 1983 - 6 ABR 64/81 - BAGE 41, 403 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG 1972;… Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 4 Rz 8;… Dietz/Richardi, aaO, § 4 Rz 6;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, § 4 Rz 5 und 6).
- BAG, 10.08.1988 - 5 AZR 571/87
Einstufung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters - Anspruch auf die Anpassung …
Darüber hinaus ist das Feststellungsinteresse gegeben, weil die Parteien nur über die Rechtsgrundlage des Anspruchs streiten und das beklagte Land erwarten läßt, daß es einem nichtvollstreckbaren Feststellungsurteil nachkommen wird (BAGE 6, 140, 141, 142 [BAG 05.03.1958 - 4 AZR 501/55]= AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 12, 290,. - BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 427/87
Feststellungsurteil - Leistungsklage
Das Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO ist in diesem Fall trotz Bezifferbarkeit des Anspruches zu bejahen, weil anzunehmen ist, daß juristische Personen des öffentlichen Rechts kraft Amtspflicht zur Erfüllung der sich aus dem Feststellungsausspruch indirekt ergebenden Leistungsansprüche verpflichtet sind und durch Staatsaufsicht gewährleistet ist, daß sie Urteile staatlicher Gerichte vollziehen, auch wenn kein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt (BAGE 1, 60 = AP Nr. 2 zu Art. 3 GG; BAGE 6, 140 [BAG 05.03.1958 - 4 AZR 501/55] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAGE 8, 333 = AP Nr. 56 zu § 3 TOA; BAGE 11, 312 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; Urteil vom 21. September 1962 - 1 AZR 388/61 - AP Nr. 41 zu § 256 ZPO; Urteil vom 4. Mai 1982 - 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte). - BAG, 17.02.1983 - 6 ABR 64/81
Betriebsratsfähigkeit eines Auslieferungslager
Mit ihm werden für den Hauptbetrieb Hilfsfunktionen ausgeübt (vgl. BAG 6, 140, 142; BAG Beschlüsse vom 23. September 1960 - 1 ABR 9/59 - und vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 -, AP Nr. 4 und 7 zu § 3 BetrVG; Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972;… Beschluß vom 29. März 1977 - 1 ABR 31/76 - ArbuR 1978, 254, Dietz/Richardi, aaO, § 4 Rz 6;… Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 13. Aufl., § 4 Rz 8;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 4 Rz 5; Kammann/Hess/Schlochauer, BetrVG, § 4 Rz 5; GK-Kraft, BetrVG, 2. Bearb. 1979, § 4 Rz 21). - BAG, 25.04.1995 - 3 AZR 528/94
Tarifauslegung: Landwirtschaftliche Betriebe und deren Nebenbetriebe
Für die Annahme, daß ein Nebenbetrieb vorliegt, ist aber darüber hinaus auch erforderlich, daß der Betriebsinhaber des Nebenbetriebes derselbe ist wie der des Hauptbetriebes (allgemein zur Identität des Betriebsinhabers bei "selbständigen Nebenbetrieben": BAG Urteil vom 5. März 1958 - 4 AZR 501/55 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich;… zu Nebenbetrieben in der Landwirtschaft: Molitor, aaO, § 1 Rz 14;… Fendel, aaO, S. 17;… Sahmer, aaO, B 2;… Meisel/Hiersemann, aaO, § 1 Rz 17;… Denecke/Neumann, aaO, § 1 AZO Rz 31, 26;… Heymann/Emmerich, aaO, § 3 Rz 17 ff.;… Baumbach/Hopt, aaO, § 3 Rz 4, 6;… Staub/Brüggemann, aaO, § 3 Rz 9, 10;… BSG Urteil vom 28. April 1964 - 3 RK 44/60 - SozR RVO § 235 Nr. 3). - BAG, 05.06.1964 - 1 ABR 11/63
Antragsrecht einer "im Betrieb vertretenen Gewerkschaft - Begriff des Betriebs
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geht der angefochtene Beschluß davon aus, daß ein Nebenbetrieb nur dann gegeben ist, wenn der verfolgte arbeitstechnische Zweck dem des Hauptbetriebes im Sinne einer Hilfeleistung untergeordnet ist (BAG 6, 140 [142];… vgl. auch Galperin-Siebert, BetrVG, 4. Aufl., § 3, Anm. 2; Fitting-Kraegeloh-Auffarth, BetrVG, 60 Aufl., § 3, Anm. 10 mit Nachweisen).Schon deswegen scheitert die Annahme eines Nebenbetriebes, abgesehen davon, daß der Nebenbetrieb eine selbständige und voll ausgebildete Betriebsorganisation besitzen muß (BAG 6, 140 [142]).
- BAG, 24.09.1968 - 1 ABR 4/68
Begriff der "räumlich weiten Entfernung"
Dem Landesarbeitsgericht ist darin beizutreten, daß Nebenbetriebe im Sinne des § 3 nur solche Betriebe sind, die als organisatorisch selbständige Betriebseinheiten unter eigener Leitung einen eigenen Betriebszweck verfolgen, jedoch in ihrer Aufgabenstellung auf eine Hilfeleistung für einen Hauptbetrieb ausgerichtet sind (BAG 6, 140 [142]). - BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1022/78
Tarifauslegung - Handwerklicher Charakter - Industrieller Charakter - …
Unter einem Nebenbetrieb ist mit dem Landesarbeitsgericht eine Arbeitseinheit zu verstehen, die eine selbständige und voll ausgebildete arbeitstechnische Betriebsorganisation hat, also sämtliche Merkmale eines Betriebes aufweist, deren Zweck aber auf eine Hilfeleistung für den mit dem Hauptbetrieb erstrebten Betriebszweck gerichtet ist (vgl. BAG 17, 53 [58] = AP Nr. 11 zu § 4 TVG Geltungsbereich sowie BAG 6, 140 [142] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich mit weiteren Nachweisen). - BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 7/75
Befristeter Arbeitsvertrag - Abhängigkeit - Teilzeitarbeitsverhältnis - …
- BAG, 03.02.1965 - 4 AZR 461/63
Gewerblicher Betrieb - Fachlicher Geltungsbereich - Baugewerbe - Bautarife - …
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