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   BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14   

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https://dejure.org/2015,38617
BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14 (https://dejure.org/2015,38617)
BAG, Entscheidung vom 17.12.2015 - 6 AZR 186/14 (https://dejure.org/2015,38617)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 6 AZR 186/14 (https://dejure.org/2015,38617)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 134 Abs 1 InsO, § 794 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 611 BGB, § 615 BGB, Art 12 Abs 1 GG
    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

  • IWW

    InsO § 129; InsO § 134 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 615 S. 1; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1
    EInsO, BGB, ZPO

  • Wolters Kluwer

    Schenkungsanfechtung bei Entgeltzahlung an die freigestellte Ehefrau; Insolvenzanfechtung der Zahlung von Annahmeverzugslohn

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Geschenkter Lohn ist anfechtbar

  • bag-urteil.com

    Schenkungsanfechtung bei Entgeltzahlung an die freigestellte Ehefrau

  • Betriebs-Berater

    (Un)entgeltliche Leistung und Insolvenztanfechtung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Schenkungsanfechtung bei Arbeitsentgeltzahlung an freigestellte Ehefrau

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schenkungsanfechtung der Entgeltzahlung an einvernehmlich freigestellte Ehefrau

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entgeltzahlungen anfechtbar bei Freistellung ohne nachvollziehbares Nachgeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entgeltzahlung an die freigestellte Ehefrau - und die Schenkungsanfechtung des Insolvenzverwalters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freistellung im Ehegattenarbeitsverhältnis - und die Insolvenzanfechtung der Gehaltszahlungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lohnfortzahlung ohne Gegenleistung - Geschenkter Arbeitslohn ist anfechtbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schenkungsanfechtung bei Entgeltzahlung an die freigestellte Ehefrau

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Lohnzahlungen an Ehefrau nach Freistellung können in der Insolvenz anfechtbar sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schenkungsanfechtung bei Entgeltzahlung an die freigestellte Ehefrau

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Insolvenzanfechtung - unentgeltliche Leistung - Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitsleistung - Entgeltzahlungen ohne Gegenleistung des Arbeitnehmers

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schenkungsanfechtung bei Entgeltzahlung an freigestellte Ehefrau

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Geschenkter Lohn ist anfechtbar

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Freigestellte Ehefrau muss Entgelt zurückzahlen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wann sind Zahlungen in einem Arbeitsverhältnis unentgeltlich und nach § 134 InsO anfechtbar?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter kann unentgeltliche Leistungen zurückfordern

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung - Entgeltzahlungen während der Freistellung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Insolvenzanfechtung von Arbeitsentgelt bei Freistellung des Arbeitnehmers?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Insolvenzverwalter kann unentgeltliche Leistungen zurückfordern

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gehalt an freigestellte Ehefrau muss zurückgezahlt werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Schenkungsanfechtung bei Entgeltzahlung an die freigestellte Ehefrau

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Schenkungsanfechtung bei Entgeltzahlung an die freigestellte Ehefrau

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 154, 28
  • NJW 2016, 970
  • ZIP 2014, 1346
  • ZIP 2016, 377
  • MDR 2016, 13
  • NZA 2016, 508
  • NZI 2016, 228
  • NZI 2016, 345
  • FamRZ 2016, 716
  • BB 2016, 499
  • DB 2016, 718
  • JR 2017, 190
  • NZG 2016, 590
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 145/13

    Insolvenzanfechtung - Scheinarbeitsverhältnis - abgestufte Darlegungslast -

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14
    Dagegen ist eine Leistung entgeltlich, wenn der Schuldner etwas erhält, was objektiv ein Ausgleich für seine Leistung ist oder das jedenfalls subjektiv nach dem Willen der Beteiligten sein soll (BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 20; BGH 2. April 2009 - IX ZR 236/07 - Rn. 16) .

    Ihre subjektive Bewertung muss allerdings eine reale Grundlage haben (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 46; BGH 18. März 2010 - IX ZR 57/09 - Rn. 9; 2. April 1998 - IX ZR 232/96 - zu II 2 c der Gründe; 13. März 1978 - VIII ZR 241/76 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 71, 61; MüKoInsO/Kayser 3. Aufl. § 134 Rn. 40; Ganter NZI 2015, 249, 254 f.) .

    Wird eine Verbindlichkeit aus einem rechtswirksam begründeten entgeltlichen Vertrag erfüllt, ist dies grundsätzlich entgeltlich, weil damit eine Befreiung von der eingegangenen Schuld verbunden ist (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 42; BGH 12. Juli 1990 - IX ZR 245/89 - zu A I 3 a der Gründe, BGHZ 112, 136; MüKoInsO/Kayser aaO Rn. 26) .

    Der Kläger behauptet nicht, dass das Ehegattenarbeitsverhältnis zwischen der Beklagten und dem Schuldner im September 2003 nur zum Schein geschlossen und bis zur Freistellung der Beklagten nach der Trennung der Eheleute nicht vollzogen wurde (zum Scheingeschäft vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 21 ff.) .

    Maßgeblich für die Frage, ob diese Zahlungen unentgeltlich waren, ist damit nicht mehr die ursprüngliche, bei Vertragsabschluss getroffene Vereinbarung und die zunächst bestehende rechtliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses, sondern allein der seit dem Abschluss dieser Vereinbarung im Januar 2005 bestehende Inhalt der Rechtsbeziehung (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 41; MüKoInsO/Kayser 3. Aufl. § 134 Rn. 20) .

    Der Schuldner verzichtete bis zu einem etwaigen Widerruf für die Zukunft auf die Erbringung und das Angebot der Arbeitsleistung der Beklagten (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 42) , verpflichtete sich aber zugleich, trotz fehlender Arbeitsleistung das Arbeitsentgelt zu zahlen (vgl. BAG 29. September 2004 - 5 AZR 99/04 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 112, 120) .

    Das hatte zur Folge, dass alle zur Erfüllung dieser Verbindlichkeit erfolgten Leistungen unentgeltlich iSv. § 134 InsO waren (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 42; BGH 13. Februar 2014 - IX ZR 133/13 - Rn. 15; Uhlenbruck/Ede/Hirte 14. Aufl. § 134 InsO Rn. 41; MüKoInsO/Kayser 3. Aufl. § 134 Rn. 7, 17; aA Wegener VIA 2014, 63, 64, der die Gegenleistung in dem Einverständnis mit den Zahlungen zur Umsetzung der Trennung sieht) .

    Die Fortzahlung der ungeschmälerten Vergütung war darum bei Unwirksamkeit der Vereinbarung mangels Gegenleistung oder zumindest eines Angebots der Arbeitsleistung eine unentgeltliche Leistung iSv. § 134 InsO (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 42) .

    Erfüllt der Arbeitgeber durch die Entgeltzahlung den gesetzlichen Annahmeverzugsanspruch, handelt es sich nach vorstehend entwickelten Grundsätzen um eine entgeltliche Leistung, die nicht der Anfechtung nach § 134 InsO unterliegt (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 42) .

  • BGH, 13.02.2014 - IX ZR 133/13

    Nachlassinsolvenzverfahren: Anfechtbarkeit der Ablösung einer bei unentgeltlicher

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14
    Wird ein schuldrechtliches Grundgeschäft durch Teilleistungen erfüllt, ist die Anfechtungsfrist für jede Zahlung gesondert zu bestimmen (BGH 13. Februar 2014 - IX ZR 133/13 - Rn. 17) .

    Das hatte zur Folge, dass alle zur Erfüllung dieser Verbindlichkeit erfolgten Leistungen unentgeltlich iSv. § 134 InsO waren (vgl. BAG 18. September 2014 - 6 AZR 145/13 - Rn. 42; BGH 13. Februar 2014 - IX ZR 133/13 - Rn. 15; Uhlenbruck/Ede/Hirte 14. Aufl. § 134 InsO Rn. 41; MüKoInsO/Kayser 3. Aufl. § 134 Rn. 7, 17; aA Wegener VIA 2014, 63, 64, der die Gegenleistung in dem Einverständnis mit den Zahlungen zur Umsetzung der Trennung sieht) .

    Jedoch setzt Unentgeltlichkeit iSv. § 134 InsO nicht voraus, dass die angefochtene Leistung rechtsgrundlos erfolgt ist (BGH 13. Februar 2014 - IX ZR 133/13 - Rn. 15; Ganter NZI 2015, 249; Baumert EWiR 2014, 325, 326) .

    Sonst wären gerade die echten Schenkungen, die einen der Hauptanwendungsfälle des § 134 InsO darstellen (vgl. MüKoInsO/Kayser 3. Aufl. § 134 Rn. 6; Uhlenbruck/Ede/Hirte 14. Aufl. § 134 InsO Rn. 33) , nicht erfasst (BGH 13. Februar 2014 - IX ZR 133/13 - aaO) .

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14

    Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14
    Leistung des Schuldners in diesem Sinn ist jede Schmälerung des Schuldnervermögens, durch die die Insolvenzgläubiger unmittelbar oder mittelbar benachteiligt werden (BGH 5. März 2015 - IX ZR 133/14 - Rn. 47, BGHZ 204, 231) .

    Der Begriff der Unentgeltlichkeit ist ausgehend von diesem Zweck der gesetzlichen Bestimmung weit auszulegen (BAG 12. September 2013 - 6 AZR 913/11 - Rn. 50, 53; BGH 5. März 2015 - IX ZR 133/14 - Rn. 49, BGHZ 204, 231) .

    Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber mit § 134 InsO die Grundentscheidung getroffen, die Gläubiger entgeltlich begründeter Rechte vor den Folgen unentgeltlicher Verfügungen des Schuldners in den letzten vier Jahren vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung zu schützen (vgl. BGH 5. März 2015 - IX ZR 133/14 - Rn. 49, BGHZ 204, 231) und ihnen den Vorrang vor den Interessen der betroffenen, durch eine unentgeltliche Leistung begünstigten Arbeitnehmer zu geben.

  • BAG, 29.01.2014 - 6 AZR 345/12

    § 133 InsO - Bargeschäft - subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14
    Die angefochtenen Zahlungen von insgesamt 29.696,01 Euro haben infolge des Vermögensabflusses bei dem Schuldner zu einer objektiven (mittelbaren) Gläubigerbenachteiligung iSd. § 129 Abs. 1 InsO geführt (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 58, BAGE 147, 172) .

    Erfolgt die Entgeltzahlung in der vertraglich geschuldeten Höhe, handelt es sich im Allgemeinen um einen gleichwertigen und damit entgeltlichen Leistungsaustausch (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 52, BAGE 147, 172; BGH 11. Dezember 2003 - IX ZR 336/01 - zu II 2 b der Gründe) .

    aa) Der Senat hat offengelassen, ob bei kongruenten Deckungen nach einem bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch das von Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Existenzminimum anfechtungsfrei zu stellen ist und ob bejahendenfalls die §§ 129 ff. InsO insoweit verfassungskonform ausgelegt werden könnten oder ob eine Vorlage nach Art. 100 GG an das Bundesverfassungsgericht erforderlich wäre (vgl. BAG 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 - Rn. 17 ff., BAGE 147, 172; zustimmend wohl Huber EWiR 2014, 291, 292; darstellend Krause Liber Amicorum für W. Henckel 2015 S. 163, 177 ff.; ablehnend BGH 10. Juli 2014 - IX ZR 192/13 - Rn. 28 ff., BGHZ 202, 59; Klinck Anm. AP InsO § 133 Nr. 2 unter II; Lütcke NZI 2014, 350, 351, der allerdings eine Auseinandersetzung mit dieser Rechtsfrage "im Einzelnen" erst dann für erforderlich hält, "wenn es darauf ankommt"; für die Freistellung des Existenzminimums auch in einem Fall inkongruenter Deckung LAG Köln 6. März 2015 - 4 Sa 726/14 - juris-Rn. 51 ff. [rkr.]) .

  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14
    Der Arbeitnehmer hat einen von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung entwickelten Beschäftigungsanspruch (BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 - Rn. 34) .

    Gleichwohl hat sich die Beklagte gegen ihre Freistellung nicht gewehrt, obwohl der Beschäftigungsanspruch bei rechtswidriger Freistellung gerichtlich durchgesetzt werden kann (Schaub/Koch aaO Rn. 7; vgl. BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 50/12 - Rn. 21; zur prozessualen Durchsetzung vgl. BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 313/11 - Rn. 18; zur [vorläufigen] Vollstreckung vgl. BAG 24. Juni 2015 - 5 AZR 462/14, 5 AZR 225/14 - Rn. 37) .

  • BGH, 21.01.1999 - IX ZR 429/97

    Voraussetzungen einer unentgeltlichen Zuwendung

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14
    Ob in diesem Sinn Unentgeltlichkeit vorliegt, lässt sich nicht ohne Berücksichtigung der Abreden zwischen Schuldner und Anfechtungsgegner und ihrer Einschätzung des Werts von Leistung und Gegenleistung feststellen (vgl. BGH 21. Januar 1999 - IX ZR 429/97 - zu I 1 b der Gründe; Ganter NZI 2015, 249, 254) .

    (b) Die von der Revision herangezogene Passage der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 1999 (- IX ZR 429/97 - zu I 1 b der Gründe) , wonach eine unentgeltliche Verfügung nicht schon dann bejaht werden kann, wenn der Schuldner zwar Anspruch auf einen seine Leistung ausgleichenden Gegenwert hat, diesen aber nicht erhält, steht der Annahme der Unentgeltlichkeit ebenfalls nicht entgegen.

  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Beschäftigung überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (BAG 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 14, BAGE 148, 16; Schaub/Koch ArbR-HdB 16. Aufl. § 109 Rn. 6, 10; Strehlein Freistellungsklauseln S. 41 ff.; vgl. auch Preis/Preis Der Arbeitsvertrag 5. Aufl. II F 10 Rn. 3 ff.) .
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14
    Insbesondere ist die Beschäftigungspflicht disponibel (st. Rspr. seit BAG GS 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C I 3 der Gründe, BAGE 48, 122) .
  • BAG, 15.05.2013 - 5 AZR 130/12

    Kündigungsfrist - Klagefrist - Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14
    Der Arbeitnehmer zeigt mit der Kündigungsschutzklage seine Leistungsbereitschaft und setzt mit der Klage nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG 15. Mai 2013 - 5 AZR 130/12 - Rn. 22) den Arbeitgeber gemäß §§ 295, 296 Satz 1 BGB in Annahmeverzug.
  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14
    Das ursprünglich vereinbarte Synallagma von Leistung (Arbeitspflicht der Beklagten) und Gegenleistung (Entgeltzahlungspflicht des Schuldners) sollte aufgelöst, die Arbeitspflicht der Beklagten aufgehoben, der Vertragsinhalt im Übrigen aber unberührt bleiben (vgl. für die unwiderrufliche Freistellung durch Vergleich BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 13) .
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 252/01

    Umfang des Anfechtungsanspruchs bei Einräumung eines Bezugsrechts für eine

  • BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 50/12

    Gewährung von Urlaub durch unwiderrufliche Freistellung

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 192/13

    Insolvenzanfechtung: Bargeschäftsprivileg für Lohnzahlungen des insolventen

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01

    Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft

  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 198/10

    Insolvenzanfechtung der Auszahlung eines Scheinauseinandersetzungsguthabens in

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 591/54

    Arbeitsverhältnis: Zuweisung vertraglich nicht vereinbarter Tätigkeit,

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 47/12

    Sicherung durch Treuhandvereinbarung

  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 367/13

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von

  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 99/04

    Auslegung eines Vergleichs - Freistellung

  • BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91

    Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 313/11

    Beschäftigungsanspruch - Organisationsänderung einer Gewerkschaft

  • BGH, 21.06.2007 - IX ZR 165/04

    Begriff der Unentgeltlichkeit einer Verfügung

  • LAG Köln, 06.03.2015 - 4 Sa 726/14

    Anfechtungsfreiheit des Existenzminimums

  • BGH, 19.01.2012 - IX ZR 2/11

    Insolvenzanfechtung: Umsatzsteuerzahlung bei umsatzsteuerlicher Organschaft;

  • BGH, 18.03.2010 - IX ZR 57/09

    Insolvenzanfechtung: Nachträgliche Bestellung einer Sicherung für eine Forderung

  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

  • BGH, 02.04.2009 - IX ZR 236/07

    Anfechtbarkeit einer stehengelassenen Gesellschafterleistung in der Insolvenz

  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 232/96

    Erstreckung des Konkursbeschlags auf geschmacksmusterrechtliche

  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 336/01

    Unentgeltlichkeit der Überlassung der Arbeitskraft eines angestellten

  • BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 913/11

    Halteprämie - entgeltliche Leistung - Vorsatzanfechtung

  • LAG Köln, 08.01.2014 - 5 Sa 764/13

    Anfechtung durch Insolvenzverwalter

  • BGH, 12.07.1990 - IX ZR 245/89

    Bestellung einer Sicherheit als unentgeltliche Verfügung

  • BGH, 13.03.1978 - VIII ZR 241/76

    Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten im Konkurs

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 481/18

    Altersteilzeit im Blockmodell - Urlaub für die Freistellungsphase

    Es ist für die Arbeitsphase geschuldet, auch wenn der Arbeitnehmer die Auszahlung nach den Vorgaben von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ATZG abweichend von § 614 BGB erst in der Freistellungsphase verlangen kann (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 186/14 - Rn. 33, BAGE 154, 28; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 112, 214) .
  • BGH, 27.06.2019 - IX ZR 167/18

    Insolvenzanfechtung von darlehnsgleichen Leistungen im Rahmen eines

    Die Erfüllung einer eigenen, rechtsbeständigen, infolge einer entgeltlichen Gegenleistung begründeten Verbindlichkeit stellt eine entgeltliche Leistung dar (BGH, Urteil vom 12. Juli 1990 - IX ZR 245/89, BGHZ 112, 136, 138 zu § 32 KO; vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 60/10, WM 2011, 364 Rn. 10; vom 4. Februar 2016 - IX ZR 77/15, BGHZ 209, 8 Rn. 15; BAGE 154, 28 Rn. 13; MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 134 Rn. 26; Uhlenbruck/Borries/Hirte, InsO, 15. Aufl., § 134 Rn. 41).
  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 33/19

    Urlaubsanspruch - Altersteilzeit - Freistellungsphase

    Es ist für die Arbeitsphase geschuldet, auch wenn der Arbeitnehmer die Auszahlung nach den Vorgaben von § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ATZG abweichend von § 614 BGB erst in der Freistellungsphase verlangen kann (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 186/14 - Rn. 33, BAGE 154, 28; 19. Oktober 2004 - 9 AZR 647/03 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 112, 214) .
  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19

    Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

    Es wird dann vielmehr der Beurteilung im Einzelfall bedürfen, ob ein entsprechendes Freistellungsrecht bestand (vgl. hierzu BAG 6. September 2018 - 6 AZR 367/17 - Rn. 28, BAGE 163, 271; 17. Dezember 2015 - 6 AZR 186/14 - Rn. 27, BAGE 154, 28) .
  • LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 728/22

    Solange der Arbeitnehmer die gesetzlichen Tätigkeitsvoraussetzungen gemäß § 20a

    Eine einseitige Berechtigung zur Freistellung ist aber dann gegeben, wenn der Beschäftigung überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (vgl. z. B. BAG, 17.12.2015 - 6 AZR 186/14 - Rn. 27 m. w. N., zit. nach juris).
  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

    Soweit die erforderliche Auslegung Elemente der Tatsachenfeststellung enthält, ist dem Senat durch die bei Entscheidungsreife durch § 563 Abs. 3 ZPO auferlegte Pflicht zur Sachentscheidung zugleich die hierzu erforderliche tatrichterliche Kompetenz eingeräumt (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 186/14 - Rn. 18, BAGE 154, 28) .
  • BAG, 23.09.2020 - 5 AZR 367/19

    Arbeitszeitkonto - Zeitgutschrift

    Zwar ist ein einseitiger Verzicht des Arbeitgebers auf die Arbeitsleistung im Gesetz nicht vorgesehen, weshalb eine einseitige Suspendierung des Arbeitnehmers im bestehenden Arbeitsverhältnis ohne vertragliche Vereinbarung grundsätzlich nicht zulässig ist (vgl. BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 186/14 - Rn. 27, BAGE 154, 28) .
  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17

    Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung

    (3) Es bedarf daher keiner Entscheidung, ob die generellen Voraussetzungen einer einseitigen Freistellung erfüllt waren (vgl. hierzu BAG 17. Dezember 2015 - 6 AZR 186/14 - Rn. 27, BAGE 154, 28) oder ob ein sog. "insolvenzspezifisches Freistellungsrecht" bestand.
  • LAG Hessen, 25.01.2023 - 18 Sa 889/22

    Falsche Bezeichnung des Berufungsbeklagten; Zustellung einer Klage an den

    Dagegen ist eine Leistung entgeltlich, wenn der Schuldner etwas erhält, was objektiv ein Ausgleich für seine Leistung ist oder dass jedenfalls subjektiv nach dem Willen der Beteiligten sein soll (BAG Urteil vom 17. Dezember 2015 - 6 AZR 186/14 - NZA 2016, 508, Rz. 13).

    Erfolgt die Entgeltzahlung in der vertraglich geschuldeten Höhe, handelt es sich im Allgemeinen um einen gleichwertigen, damit entgeltlichen Leistungsaustausch (BAG Urteil vom 17. Dezember 2015 - 6 AZR 186/14 - NZA 2016, 508, Rz. 14).

  • BGH, 12.09.2017 - IX ZR 316/16

    Insolvenzanfechtung einer unentgeltlichen Leistung: Irrtümliche Leistung des

    Das vom Berufungsgericht zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Dezember 2015 (6 AZR 186/14, BAGE 154, 28 = NJW 2016, 970, Rn. 23) betrifft die Anfechtung von Zahlungen aufgrund eines wirksam geschlossenen und in Vollzug gesetzten Arbeitsverhältnisses an eine grundlos freigestellte Arbeitnehmerin.
  • ArbG Düsseldorf, 10.06.2020 - 8 Ga 27/20

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zugang zu Geschäftsräumlichkeiten und

  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 110/18

    Tarifliche Ausschlussfrist - Geltendmachung iSd. § 37 TVöD-V - unionsrechtlicher

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 12 U 13/19

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • BGH, 20.07.2017 - IX ZR 316/16

    Zahlung einer Bearbeitungsgebühr durch den Schuldner als unentgeltliche Leistung

  • LAG Hessen, 11.08.2022 - 5 SaGa 729/22

    SARS-CoV-2: Arbeitgeber kann Ungeimpfte von Arbeit in einer Pflegeeinrichtung

  • ArbG Bochum, 17.06.2021 - 1 Ca 316/21

    Zahlung einer tariflichen Corona-Sonderzahlung - Corona-Virus

  • ArbG Dortmund, 20.07.2021 - 5 Ca 845/21

    Tarifliche Corona-Sonderzahlung - Altersteilzeit - Freistellungsphase

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2021 - 6 Sa 14/21

    Urlaubsanspruch - Freistellungsphase zur Überstundenabgeltung unmittelbar vor

  • ArbG Bochum, 09.07.2021 - 5 Ca 279/21
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