Rechtsprechung
| BAG, 19.01.1961 - 2 AZR 197/59 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitgeberseitige Änderungskündigung - Vertraglicher Ausschluß - Fiktion der Rechtswirksamkeit
Verfahrensgang
- LAG Düsseldorf, 09.03.1959 - 4 Sa 379/58
- BAG, 19.01.1961 - 2 AZR 197/59
Papierfundstellen
- BAGE 10, 302
- NJW 1961, 846
- MDR 1961, 448
- BB 1961, 370
Wird zitiert von ...
- ArbG Berlin, 12.08.2011 - 28 Ca 9265/11
Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung
statt vieler BAG 20.9.1955 - 2 AZR 317/55 - AP § 3 KSchG Nr. 7 [Leitsatz]: "Die 3-Wochenfrist des § 3 KSchG ist eine Ausschlussfrist; ihre Versäumung begründet keine prozesshindernde Einrede im Sinne des § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO"; 16.1.1961 - 2 AZR 197/58 - BAGE 10, 302 = AP § 6 KSchG Nr. 1 = MDR 1961, 448 [I.1.]: "Das angefochtene Urteil meint, die Wahrung der Klagefrist des § 3 KSchG [§ 4 n.F.; d.U.] sei eine Prozessvoraussetzung.... Wieweit dem [§ 232 Abs. 2 ZPO; d.U.] ein allgemeiner Rechtsgedanke zugrunde liegt, ... braucht hier jedoch nicht entschieden zu werden, weil es hier nicht um die Beseitigung eines prozessualen, sondern um die Vermeidung eines materiellen Nachteils geht"; ebenso noch BAG 28.4.1983 - 2 AZR 438/81 - BAGE 42, 294 = AP § 5 KSchG 1969 Nr. 4 [B.I.]: "Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, die Klagefrist von 3 Wochen nach § 4 KSchG sei eine materielle Ausschlussfrist und keine Prozessvoraussetzung für die Feststellungsklage".S. statt vieler BAG 20.9.1955 - 2 AZR 317/55 - AP § 3 KSchG Nr. 7 [Leitsatz]: "Die 3-Wochenfrist des § 3 KSchG ist eine Ausschlussfrist; ihre Versäumung begründet keine prozesshindernde Einrede im Sinne des § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO"; 16.1.1961 - 2 AZR 197/58 - BAGE 10, 302 = AP § 6 KSchG Nr. 1 = MDR 1961, 448 [I.1.]: "Das angefochtene Urteil meint, die Wahrung der Klagefrist des § 3 KSchG [§ 4 n.F.; d.U.] sei eine Prozessvoraussetzung.
74) S. statt vieler BAG 20.9.1955 - 2 AZR 317/55 - AP § 3 KSchG Nr. 7 [Leitsatz]: "Die 3-Wochenfrist des § 3 KSchG ist eine Ausschlussfrist; ihre Versäumung begründet keine prozesshindernde Einrede im Sinne des § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO"; 16.1.1961 - 2 AZR 197/58 - BAGE 10, 302 = AP § 6 KSchG Nr. 1 = MDR 1961, 448 [I.1.]: "Das angefochtene Urteil meint, die Wahrung der Klagefrist des § 3 KSchG [§ 4 n.F.; d.U.] sei eine Prozessvoraussetzung.
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