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Rechtsprechung
   BAG, 19.01.1961 - 2 AZR 197/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,302
BAG, 19.01.1961 - 2 AZR 197/59 (https://dejure.org/1961,302)
BAG, Entscheidung vom 19.01.1961 - 2 AZR 197/59 (https://dejure.org/1961,302)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 1961 - 2 AZR 197/59 (https://dejure.org/1961,302)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitgeberseitige Änderungskündigung - Vertraglicher Ausschluß - Fiktion der Rechtswirksamkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 10, 302
  • NJW 1961, 846
  • MDR 1961, 448
  • BB 1961, 370
 
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Wird zitiert von ...

  • ArbG Berlin, 12.08.2011 - 28 Ca 9265/11

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung

    statt vieler BAG 20.9.1955 - 2 AZR 317/55 - AP § 3 KSchG Nr. 7 [Leitsatz]: "Die 3-Wochenfrist des § 3 KSchG ist eine Ausschlussfrist; ihre Versäumung begründet keine prozesshindernde Einrede im Sinne des § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO"; 16.1.1961 - 2 AZR 197/58 - BAGE 10, 302 = AP § 6 KSchG Nr. 1 = MDR 1961, 448 [I.1.]: "Das angefochtene Urteil meint, die Wahrung der Klagefrist des § 3 KSchG [§ 4 n.F.; d.U.] sei eine Prozessvoraussetzung.

    ... Wieweit dem [§ 232 Abs. 2 ZPO; d.U.] ein allgemeiner Rechtsgedanke zugrunde liegt, ... braucht hier jedoch nicht entschieden zu werden, weil es hier nicht um die Beseitigung eines prozessualen, sondern um die Vermeidung eines materiellen Nachteils geht"; ebenso noch BAG 28.4.1983 - 2 AZR 438/81 - BAGE 42, 294 = AP § 5 KSchG 1969 Nr. 4 [B.I.]: "Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, die Klagefrist von 3 Wochen nach § 4 KSchG sei eine materielle Ausschlussfrist und keine Prozessvoraussetzung für die Feststellungsklage".S. statt vieler BAG 20.9.1955 - 2 AZR 317/55 - AP § 3 KSchG Nr. 7 [Leitsatz]: "Die 3-Wochenfrist des § 3 KSchG ist eine Ausschlussfrist; ihre Versäumung begründet keine prozesshindernde Einrede im Sinne des § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO"; 16.1.1961 - 2 AZR 197/58 - BAGE 10, 302 = AP § 6 KSchG Nr. 1 = MDR 1961, 448 [I.1.]: "Das angefochtene Urteil meint, die Wahrung der Klagefrist des § 3 KSchG [§ 4 n.F.; d.U.] sei eine Prozessvoraussetzung.

    74) S. statt vieler BAG 20.9.1955 - 2 AZR 317/55 - AP § 3 KSchG Nr. 7 [Leitsatz]: "Die 3-Wochenfrist des § 3 KSchG ist eine Ausschlussfrist; ihre Versäumung begründet keine prozesshindernde Einrede im Sinne des § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO"; 16.1.1961 - 2 AZR 197/58 - BAGE 10, 302 = AP § 6 KSchG Nr. 1 = MDR 1961, 448 [I.1.]: "Das angefochtene Urteil meint, die Wahrung der Klagefrist des § 3 KSchG [§ 4 n.F.; d.U.] sei eine Prozessvoraussetzung.

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