Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,563
BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03 (https://dejure.org/2004,563)
BAG, Entscheidung vom 20.07.2004 - 9 AZR 626/03 (https://dejure.org/2004,563)
BAG, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 (https://dejure.org/2004,563)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,563) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

  • Judicialis

    TzBfG § 8; ; BGB § 133

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 111, 260
  • NJW 2005, 1144
  • MDR 2005, 38
  • NZA 2004, 1090
  • BB 2005, 829
  • DB 2004, 2323
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 542/02

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung - betriebliche Ablehnungsgründe

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03
    Der Kläger begehrt die Verringerung seiner Arbeitszeit und deren Festlegung nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG und damit die Abgabe einer Willenserklärung iSv. § 894 ZPO (Senat 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4; 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2 = EzA TzBfG § 8 Nr. 3).

    Erst zu diesem Zeitpunkt wurden Handlungsobliegenheiten des Arbeitgebers ausgelöst (Senat 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4).

    Denn der Regelung des § 8 TzBfG liegt eine Vertragslösung zugrunde (Senat 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4).

    bb) Ein Arbeitszeitverlangen des Arbeitnehmers löst eine Verhandlungsobliegenheit des Arbeitgebers aus (§ 8 Abs. 3 TzBfG; Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 1 = EzA TzBfG § 8 Nr. 2; 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4).

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03
    Der Kläger begehrt die Verringerung seiner Arbeitszeit und deren Festlegung nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG und damit die Abgabe einer Willenserklärung iSv. § 894 ZPO (Senat 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4; 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2 = EzA TzBfG § 8 Nr. 3).

    a) Das Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit und deren Neuverteilung stellt ein Angebot auf Änderung des Arbeitsvertrages dar, das ebenso wie jede andere Willenserklärung ausgelegt werden kann und muss (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2 = EzA TzBfG § 8 Nr. 3).

    Ob betriebliche Gründe vorliegen, ist gerichtlich anhand folgender dreistufiger Prüfungsfolge festzustellen (Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2 = EzA TzBfG § 8 Nr. 3 und ständig):.

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03
    Die Beklagte hat sich jedoch auf dieses Verlangen ohne Vorbehalt durch Schreiben vom 4. April 2001 eingelassen, so dass sie auf die Einhaltung der Frist verzichtet hat (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 6; 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Es obliegt dem Arbeitgeber sich zu bemühen, die durch die Arbeitszeitverringerung ausfallende Arbeitszeit durch Einstellung einer Ersatzkraft auszugleichen (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 -).

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 356/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03
    bb) Ein Arbeitszeitverlangen des Arbeitnehmers löst eine Verhandlungsobliegenheit des Arbeitgebers aus (§ 8 Abs. 3 TzBfG; Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 1 = EzA TzBfG § 8 Nr. 2; 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4).

    Der Tag der Geltendmachung ist bei der hier vorzunehmenden Rückwärtsberechnung der Frist nicht einzubeziehen (§ 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Halbsatz 2 BGB; vgl. Senat 18. Februar 2003 - 9 AZR 356/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 1 = EzA TzBfG § 8 Nr. 2).

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03
    Die Beklagte hat sich jedoch auf dieses Verlangen ohne Vorbehalt durch Schreiben vom 4. April 2001 eingelassen, so dass sie auf die Einhaltung der Frist verzichtet hat (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 6; 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03
    Nach allgemeinen Grundsätzen darf eine Partei für die andere im Rahmen von Vertragsverhandlungen keine Gefahrenquelle schaffen (Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 339/00 - AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 2 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 62).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03
    Soweit die Revision sich auf die Rechtsprechung hinsichtlich der Auslegung von Testamenten stützt (BGH 10. Februar 1960 - V ZR 39/58 - BGHZ 32, 60, 63; 25. Oktober 1965 - III ZR 47/64 - NJW 1966, 201 f.) kann sie damit nicht durchdringen.
  • BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03
    Vielmehr gilt grundsätzlich auch bei klarem und eindeutigem Wortlaut, dass die Auslegung auf die Gesamtumstände abzustellen hat (BGH 19. Dezember 2001 - XII ZR 281/99 - NJW 2002, 1260).
  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 339/00

    Hinweispflichten - betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03
    Nach allgemeinen Grundsätzen darf eine Partei für die andere im Rahmen von Vertragsverhandlungen keine Gefahrenquelle schaffen (Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02 - BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 339/00 - AP BetrAVG § 1 Auskunft Nr. 2 = EzA BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 62).
  • LAG Niedersachsen, 12.09.2003 - 16 Sa 138/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Pflicht zur Versetzung in eine Tätigkeit der …

    Auszug aus BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. September 2003 - 16 Sa 138/03 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, mit Ausnahme der Zeit von November eines Kalenderjahres bis zum Januar des jeweiligen Folgejahres, eine Herabsetzung der Wochenarbeitszeit des Klägers auf 33 Stunden bei einer Arbeitszeitverteilung von Montag bis Donnerstag zuzustimmen.
  • BGH, 25.10.1965 - III ZR 47/64

    Auslegung und Ergänzung eines Testaments durch Verwertung von außerhalb der …

  • BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 311/01

    Auslegung einer Ergänzungsvereinbarung zur Zusatzversorgung

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Die Vertragsänderung wird nur später wirksam (vgl. Senat 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 111, 260).
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

    Macht der Arbeitgeber geltend, es sei ihm nicht möglich, die infolge der Teilzeit ausfallende Arbeitszeit durch die Einstellung einer Ersatzkraft auszugleichen, obliegt es ihm, im Einzelnen darzulegen, welche Anstrengungen er unternommen hat, eine Ersatzkraft zu finden (vgl. BAG 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 111, 260 zu § 8 TzBfG).
  • BAG, 24.02.2021 - 7 AZR 108/20

    Sachgrundlose Befristung - Verlängerung - Arbeitszeitreduzierung

    Auch wenn das nicht fristgerecht gestellte Verlangen des Klägers so auszulegen wäre, dass es sich nicht nur auf den zu kurz bemessenen Beginn der Veränderung der Arbeitszeitregelung bezieht, sondern hilfsweise auch auf den nach der gesetzlichen Regelung zulässigen, der drei Monate nach dem Tag der Geltendmachung des Teilzeitanspruchs liegt (vgl. dazu BAG 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 260), war die Beklagte zur erfolgten Vereinbarung der Arbeitszeitverringerung im Änderungsvertrag vom 29. November 2016 bereits zum 1. Januar 2017 jedenfalls nicht nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG verpflichtet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht