Rechtsprechung
| BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Konkurrenzverhältnis zwischen dem allgemeinen Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats für den Bereich der Vergütung und dem Recht auf Einblick in die Bruttolohnlisten und Bruttogehaltslisten; Pflicht des Arbeitgebers zur Erteilung einer schriftlichen Auskunft über die ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Verhältnis zwischen dem allgemeinen Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats und dem Recht auf Einblick in die Bruttogehaltslisten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsgesetz - Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats; Einblicksrecht in Bruttolohn- und -gehaltslisten; Mitbestimmungsrecht bei Verteilung außertariflicher Zulagen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Allgemeiner Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats und Lohn- und Gehaltslisten
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 31.03.2004 - 2 BV 72/03
- LAG Köln, 21.01.2005 - 11 TaBV 36/04
- BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05
Papierfundstellen
- BAGE 119, 356
- NZA 2007, 99
- BB 2007, 106
- DB 2007, 174
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (10)
- BAG, 21.10.2003 - 1 ABR 39/02
Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Zielvereinbarungen
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05
Ob die begehrten Auskünfte, soweit sie sich auf die Vergangenheit beziehen, mittlerweile noch von Bedeutung für das Verhältnis von Betriebsrat und Arbeitgeberin sind, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern allenfalls der Begründetheit des Antrags (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 2 der Gründe).Daraus folgt eine zweistufige Prüfung daraufhin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (st. Rspr. BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 3 b der Gründe; 24. Januar 2006 - 1 ABR 60/04 - NZA 2006, 1050, zu B II 1 a der Gründe mwN).
Eine rückwärtige zeitliche Grenze liegt erst dort, wo der Betriebsrat aus den gewünschten Informationen für sein Handeln keine sachgerechten Folgerungen mehr ziehen könnte (vgl. BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 3 b bb (3) der Gründe).
Zum einen ist der Betriebsrat grundsätzlich nicht gehalten, sich benötigte Informationen selbst zu beschaffen, auch wenn er dazu objektiv in der Lage wäre (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 3 c bb der Gründe; 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/03 - BAGE 106, 111, zu B II 2 [richtig 3] d cc (3) der Gründe).
- BAG, 06.05.2003 - 1 ABR 13/02
Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05
Er setzt nicht notwendig voraus, dass der Arbeitgeber über die begehrten Informationen in übermittlungsfähiger Form bereits verfügt, sondern kann auch dann bestehen, wenn der Arbeitgeber zur Vorhaltung der Informationen verpflichtet ist (vgl. BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 -BAGE 106, 111, zu B II 2 [richtig 3] d bb und cc der Gründe).Zur Herstellung noch nicht vorhandener Unterlagen ist er nicht verpflichtet (BAG 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/02 - BAGE 106, 111, zu B II 2 [richtig 3] d aa der Gründe).
Zum einen ist der Betriebsrat grundsätzlich nicht gehalten, sich benötigte Informationen selbst zu beschaffen, auch wenn er dazu objektiv in der Lage wäre (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 3 c bb der Gründe; 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/03 - BAGE 106, 111, zu B II 2 [richtig 3] d cc (3) der Gründe).
- BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 60/04
Zumutbare Datenermittlung durch Betriebsrat
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05
Daraus folgt eine zweistufige Prüfung daraufhin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (st. Rspr. BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 3 b der Gründe; 24. Januar 2006 - 1 ABR 60/04 - NZA 2006, 1050, zu B II 1 a der Gründe mwN).Eine Ausnahme gilt insoweit nach § 2 BetrVG lediglich dann, wenn der Betriebsrat die begehrte Information aus den ihm bereits übermittelten Daten ohne Weiteres auf rechnerisch einfachem Wege ableiten kann (BAG 24. Januar 2006 - 1 ABR 60/04 - NZA 2006, 1050, zu B II 1 d der Gründe).
- BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99
Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05
Entschließt er sich aber dazu, so unterliegt seine Entscheidung darüber, nach welchen Kriterien sich die Berechnung der einzelnen Leistungen und ihre Höhe im Verhältnis untereinander bestimmen sollen, der Mitbestimmung des Betriebsrats (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 1 b bb der Gründe).Es widerspräche dem Zweck des Mitbestimmungsrechts, wenn es dadurch ausgeschlossen werden könnte, dass der Arbeitgeber mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern jeweils "individuelle" Vereinbarungen über eine bestimmte Vergütung trifft, ohne sich zu allgemeinen Regeln zu bekennen (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 1 b bb der Gründe;… 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - aaO).
- BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93
Mitbestimmung bei Sonderbonus
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05
Die individuelle Lohngestaltung, die mit Rücksicht auf besondere Umstände des einzelnen Arbeitsverhältnisses getroffen wird und bei der kein innerer Zusammenhang zur Entlohnung anderer Arbeitnehmer besteht, unterliegt nicht der Mitbestimmung (BAG 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86, zu B II 1 der Gründe mwN).Es widerspräche dem Zweck des Mitbestimmungsrechts, wenn es dadurch ausgeschlossen werden könnte, dass der Arbeitgeber mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern jeweils "individuelle" Vereinbarungen über eine bestimmte Vergütung trifft, ohne sich zu allgemeinen Regeln zu bekennen (BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 105 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 69, zu B II 1 b bb der Gründe; 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - aaO).
- BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03
Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05
Zum einen ist der Betriebsrat grundsätzlich nicht gehalten, sich benötigte Informationen selbst zu beschaffen, auch wenn er dazu objektiv in der Lage wäre (BAG 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - BAGE 108, 132, zu B II 3 c bb der Gründe; 6. Mai 2003 - 1 ABR 13/03 - BAGE 106, 111, zu B II 2 [richtig 3] d cc (3) der Gründe). - BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 8/80
Einblicksrecht - Bruttogehaltsliste - Bruttolohn
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05
Dies gilt um so mehr, als das Recht zur Einsichtnahme nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG weder zum Anfertigen von Fotokopien noch zum vollständigen Abschreiben der Listen berechtigt (BAG 3. Dezember 1981 - 6 ABR 8/80 - BAGE 37, 195, zu II 2 der Gründe). - BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86
Betriebsrat - Aufkunftsanspruch
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05
(1) Die in § 75 Abs. 1 BetrVG beschriebene Aufgabe ist eine allgemeine Aufgabe nach dem BetrVG, zu deren Durchführung der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend zu unterrichten hat (vgl. BAG 26. Januar 1988 - 1 ABR 34/86 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 31 = EzA BetrVG 1972 § 80 Nr. 32, zu B II 1 b der Gründe). - BAG, 16.08.1995 - 7 ABR 63/94
Anwesenheitsrecht bei Einsichtnahme in Bruttolohnlisten
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05
Durch die Normierung des auf Einsichtnahme durch den Betriebsausschuss, den nach § 28 BetrVG gebildeten Ausschuss oder in kleineren Betrieben den Betriebsratsvorsitzenden (vgl. etwa BAG 16. August 1995 - 7 ABR 63/94 - BAGE 80, 329, zu B I 1 der Gründe mwN) beschränkten Rechts nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG hat der Gesetzgeber jedoch zum Ausdruck gebracht, dass dem Betriebsrat als Organ kein Anspruch auf die weiterreichende Überlassung der Bruttolohn- und -gehaltslisten zustehen soll. - BAG, 30.03.2004 - 1 ABR 61/01
Auskunftsanspruch des Betriebsrats über Struktur einer gemeinschaftsweit tätigen …
Auszug aus BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 68/05
Zur Zulässigkeit des vom Betriebsrat verfolgten Leistungsantrags ist die Darlegung eines besonderen Rechtsschutzbedürfnisses nicht erforderlich (vgl. etwa BAG 30. März 2004 - 1 ABR 61/01 - BAGE 110, 100, zu B II 2 der Gründe).
- BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von …
BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 28 ff., BAGE 119, 356). - BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste
Die besondere, einschränkende Ausgestaltung dieser Berechtigung erweist das Einblicksrecht nach Halbs. 2 als die speziellere Regelung, die die Vorschrift des Halbs. 1 für den Bereich der Löhne und Gehälter verdrängt (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 21, BAGE 119, 356).Der Betriebsrat kann dagegen nicht verlangen, dass der Arbeitgeber nicht vorhandene Unterlagen für ihn erst herstellt (vgl. 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 24, BAGE 119, 356).
Daraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 18, BAGE 119, 356; 21. Oktober 2003 - 1 ABR 39/02 - zu B II 3 b der Gründe mwN, BAGE 108, 132).
Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 19 mwN, BAGE 119, 356).
Der Auskunftsanspruch gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG und das Einblicksrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 2. Halbs. BetrVG unterscheiden sich sowohl nach ihrem Inhalt als auch nach ihren Voraussetzungen und kommen nebeneinander in Betracht (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 22, 25, BAGE 119, 356).
Entschließt er sich aber dazu, hat der Betriebsrat über die Kriterien für die Berechnung der einzelnen Leistungen und ihre Höhe im Verhältnis zueinander mitzubestimmen (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 29 mwN, BAGE 119, 356).
- BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09
Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten …
Daraus folgt eine zweistufige Prüfung daraufhin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 17 f., BAGE 119, 356).
- LAG Hamburg, 07.02.2012 - 2 TaBV 12/11
Auskunftsanspruch des Betriebsrats über Sonderzahlungen - Mitbestimmungsrecht …
Denn er beziehe sich bei seiner Forderung auf die Rechtsprechung des BAG mit Beschluss vom 10.10.2006 (1 ABR 68/05).Die Unterrichtung soll es dem Betriebsrat auch ermöglichen, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob sich Aufgaben i. S. d. Betriebsverfassungsgesetzes ergeben und er zu ihrer Wahrnehmung tätig werden muss (BAG vom 10.10.2006, 1 ABR 68/05).
Daraus folgt eine zweistufige Prüfung daraufhin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (…BAG vom 24.06.2006, 1 ABR 60/04, NZA 2006, S. 1050; BAG vom 10.10.2006, aaO)..
Der Arbeitgeber ist insoweit in der Wahl seiner Informationsmittel grundsätzlich frei (BAG vom 10.10.2006, aaO).
Insbesondere bei umfangreichen, komplexen Informationen ist er allerdings nach § 2 Abs. 1 BetrVG regelmäßig verpflichtet, dem Betriebsrat die erforderliche Auskunft schriftlich zu erteilen (BAG vom 10.10.2006, aaO;… Fitting u.a., BetrVG, 25. Aufl., § 80 Rn. 56).
Der allgemeine Auskunftsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG und das Einblicksrecht des Betriebsausschusses oder eines nach § 28 BetrVG gebildeten Ausschusses kommen vielmehr nebeneinander in Betracht (BAG vom 10.10.2006, aaO; BAG vom 30.09.2008, 1 ABR 54/07).
2 BetrVG gegenüber § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG die speziellere Vorschrift dar und verdrängt diese für den Bereich der Löhne und Gehälter (BAG vom 10.10.2006, aaO).
2 BetrVG hat der Gesetzgeber jedoch zum Ausdruck gebracht, dass dem Betriebsrat als Organ kein Anspruch auf die weiterreichende Überlassung der Bruttolohn- und -gehaltslisten zustehen soll (BAG vom 10.10.2006, aaO;… BAG vom 30.09.2008, aaO).
Sie unterscheiden sich sowohl in ihrem Inhalt als auch in ihren Voraussetzungen (BAG vom 10.10.2006, aaO;… BAG vom 30.09.2008, aaO).
Er setzt nicht notwendig voraus, dass der Arbeitgeber über die begehrten Informationen in übermittlungsfähiger Form bereits verfügt, sondern kann auch dann bestehen, wenn der Arbeitgeber zur Vorhaltung der Informationen verpflichtet ist (BAG vom 06.05.2003, 1 ABR 13/02; BAG vom 10.10.2006, aaO).
2 BetrVG den sich aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG ergebenden allgemeinen Auskunftsanspruch des Betriebsrats nicht (BAG vom 10.10.2006, aaO.).
Seiner Aufgabe, zu überwachen, ob diese vom Arbeitgeber tatsächlich eingehalten werden, kann er im Regelfall durch Einblick in die Bruttolohn- und -gehaltslisten gerecht werden (BAG vom 10.10.2006, aaO.).
- LAG Hamm, 19.09.2017 - 7 TaBV 43/17
Einsicht des Betriebsausschusses in nicht anonymisierte Bruttoentgeltlisten
Rn. 47 cc) Dieses Verständnis des Gesetzgebers wird im Übrigen auch dadurch gestützt, dass in der betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsprechung und Literatur zu Recht überwiegend davon ausgegangen wird, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, spezielle Listen für den Betriebsrat zu erstellen, sondern erstellte oder vorhandene Listen zur Einsichtnahme bereit zu halten (vgl. BAG, Beschluss vom 10.10.2006, 1 ABR 68/05). - BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08
Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der …
Eine solche Wirkung kann mit der Regelung von Entlohnungsgrundsätzen untrennbar verbunden sein (BAG 13. März 2001 - 1 ABR 7/00 - zu B II 1 der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 72). Das Beteiligungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG bezieht sich nur auf kollektive Regelungen (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 30, BAGE 119, 356). Insoweit besteht auch ein Initiativrecht des Betriebsrats (…BAG 23. März 2010 - 1 ABR 82/08 - Rn. 13, aaO).. - BAG, 13.12.2023 - 1 ABR 28/22
Vorlage von Bewerbungsunterlagen - digitales Leserecht
Schon aus diesem Grund stehen dem Betriebsrat damit weitergehende Befugnisse als nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG zu (vgl. dazu BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 41 mwN, BAGE 119, 356). - BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08
Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16, …
Dem kann er sich nicht dadurch entziehen, dass er zusätzliche Stufen nur im Wege individueller Entscheidung berücksichtigt (…vgl. Beschluss vom 28. Mai 2009 - BVerwG 6 PB 5.09 - [...] Rn. 9 m.w.N.; BAG, Beschlüsse vom 14. Juni 1994 - 1 ABR 63/93 - BAGE 77, 86 , vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 - AP Nr. 105 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung Bl. 1525 und vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - BAGE 119, 356 ; Kaiser, PersR 2009, 66 ). - BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09
Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei …
Daraus folgt eine zweistufige Prüfung daraufhin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 17 f., BAGE 119, 356). - BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 32/19
Betriebsrat - dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten
Aus § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG folgt - in Abgrenzung zum Anspruch des § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG - ein Anspruch auf Einblicknahme in die Listen über Bruttolöhne und -gehälter und nicht auf deren Zurverfügungstellung (vgl. BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 21, BAGE 119, 356).Bei der Einblicknahme handelt es sich um eine einschränkende Ausgestaltung des Rechts, Unterlagen zur Verfügung gestellt zu bekommen (…vgl. BAG 30. September 2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 24, BAGE 128, 92), was einen Anspruch auf eine weiter reichende Überlassung der Bruttolohn- und -gehaltslisten gerade ausschließt (vgl. BAG 10. Oktober 2006 - 1 ABR 68/05 - Rn. 21, BAGE 119, 356).
- BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08
Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
- BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 84/06
Auskunftsanspruch des Betriebsrats
- BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 7/20
Auskunftsanspruch des Betriebsrats im Bereich des Entgelts
- LAG Düsseldorf, 22.08.2017 - 14 TaBV 25/17
Mitbestimmung des Betriebsrats
- LAG Hessen, 04.05.2015 - 16 TaBV 175/14
Für den allgemeinen Unterrichtungsanspruch bedarf es keines konkreten Anlasses …
- LAG Hamburg, 10.01.2007 - 4 TaBV 3/05
Zum Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der zeitlichen Lage von Schulungs- …
- BAG, 18.05.2010 - 1 ABR 96/08
Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats - …
- LAG Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 19 TaBV 2/19
Betriebsrat - Informationsanspruch - Fachkraft für Arbeitssicherheit
- BAG, 11.01.2011 - 1 AZR 310/09
Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze
- LAG Baden-Württemberg, 17.01.2017 - 19 TaBV 3/16
Zuteilung von Aktienoptionen und Nachzugsaktien - Auskunftsanspruch des …
- LAG München, 17.12.2019 - 6 TaBV 33/19
Übergabe der Bruttolohnlisten zur Aufgabenerfüllung nach § 13 Abs. 2 EntgTranspG
- LAG Düsseldorf, 25.08.2016 - 11 TaBV 36/15
Auskunftsanspruch des Betriebsrates zu Zielvereinbarungen
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.08.2019 - 5 TaBV 313/19
Kein Anspruch des Betriebsrates auf Aushändigung von Entgeltlisten
- BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 120/13
Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder
- LAG Düsseldorf, 17.06.2016 - 6 TaBV 20/16
Vergütungsordnung mit jährlichen Gehaltsanpassungen; Zuständigkeit des …
- LAG Hessen, 24.11.2015 - 16 TaBV 106/15
Auskunftsrechte des Betriebsrats im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen …
- BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 857/08
Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der …
- LAG Köln, 12.04.2019 - 9 TaBV 122/18
Recht des Betriebsrats auf Zurverfügungstellung von Informationen über die …
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.05.2016 - 14 TaBV 2163/15
Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Daten von persönlichen Zielvereinbarungen …
- BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 148/13
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von …
- LAG Düsseldorf, 30.01.2013 - 12 TaBV 107/12
Unterlassungsanspruch des Gesamtbetriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Bezahlung …
- BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 149/13
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von …
- BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 164/13
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von …
- BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 151/13
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von …
- BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 179/13
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von …
- BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 150/13
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von …
- VG Frankfurt/Main, 30.01.2012 - 23 K 98/12
Recht des Personalrats auf eine schriftliche Auskunft über die außer- und …
- BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 858/08
Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der …
- LAG Köln, 12.08.2016 - 4 TaBV 3/16
Auskunftsrechte des Betriebsrats im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen …
- LAG Nürnberg, 25.01.2007 - 1 TaBV 14/06
Gesamtbetriebsrat - Auskunftsanspruch hinsichtlich betriebsratsloser Betriebe
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.10.2015 - 3 TaBV 16/15
Auskunftsanspruch des Betriebsrats
- LAG München, 03.12.2008 - 10 TaBV 67/08
Auskunftsanspruch des Betriebsrats - elektronischer Zugriff auf Leistungsdaten …
- LAG Hamm, 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12
Errichtung einer Einigungsstelle zur "Festlegung der zeitlichen Lage des …
- LAG Köln, 18.02.2016 - 8 TaBV 48/15
Auskunftsrechte des Betriebsrats im Rahmen der Überwachung der ordnungsgemäßen …
- LAG Hessen, 10.10.2024 - 5 TaBV 99/24
Erfolgreiche Beschwerde des Betriebsrats gegen Abweisung des Antrags auf Bildung …
- VG Mainz, 12.12.2018 - 5 K 513/18
Initiativrecht der Personalvertretung bei Entgeltregelungen; Umgehung durch den …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2023 - 8 TaBV 25/21
Auskunftsanspruch - Mitbestimmungsrecht - Beteiligungsvergütung
- LAG Hessen, 17.10.2011 - 16 TaBV 133/11
Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats
- LAG Hamm, 20.06.2011 - 10 TaBV 39/11
Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Zahlung von …
- LAG Hamm, 08.10.2010 - 10 TaBV 5/10
Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit …
- LAG Schleswig-Holstein, 05.08.2009 - 6 TaBV 40/08
Betriebsrat, Auskunftsanspruch, Tronc, Zinsen
- ArbG Wiesbaden, 22.03.2018 - 5 BV 10/17
- ArbG Köln, 24.01.2025 - 19 BV 144/24
- ArbG Siegburg, 11.10.2018 - 1 BV 7/18
- LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 54/08
Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht
- VG Frankfurt/Main, 30.01.2012 - 23 K 3006/11
Einblick des Personalrats in die Bruttogehaltslisten außertariflich vergüteter …
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