Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1256
BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06 (https://dejure.org/2008,1256)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2008 - 1 ABR 81/06 (https://dejure.org/2008,1256)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 (https://dejure.org/2008,1256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 3; ; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 5; ; BetrVG § 99 Abs. 4; ; TVG § 3 Abs. 2; ; TVG § 4 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufzeigen der Verletzung von Bestimmungen und der konkret vorliegenden Verletzung als Anforderungen an die Rechtsbeschwerdebegründung; Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung eines Arbeitnehmers bei hinreichender Bezeichnung der personellen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung und Versetzung; Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG; qualitative Besetzungsregel

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 176
  • MDR 2008, 1107
  • NZA 2008, 832
  • DB 2008, 1922
  • JR 2009, 395
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06
    Die Zustimmungsersetzungsanträge der Arbeitgeberin wurden vom Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 14. Dezember 2004 (- 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109) wegen unzureichender Information des Betriebsrats abgewiesen.

    b) Der Zulässigkeit der Zustimmungsersetzungsanträge steht die Rechtskraft des Beschlusses des Senats vom 14. Dezember 2004 (- 1 ABR 55/03 -BAGE 113, 109), durch den Zustimmungsersetzungsanträge der Arbeitgeberin hinsichtlich der Versetzung des Arbeitnehmers sowie der Einstellung des Arbeitnehmers Kr abgewiesen wurden, nicht entgegen.

    Das ist nur der Fall, wenn die Arbeitgeberin die Anforderungen des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erfüllt hat (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109, zu B II 2 a der Gründe mwN).

    Die im Jahr 2002 vorgenommenen personellen Maßnahmen waren vielmehr vorläufiger Natur (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109, zu A der Gründe).

    In einem solchen Fall ist das Verfahren betreffend dieser Anträge in entsprechender Anwendung des § 81 Abs. 2 Satz 2, § 83a Abs. 2 Satz 1 BetrVG einzustellen (BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 55/03 - BAGE 113, 109, zu B III 1, 4 der Gründe).

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 84/87

    Rechtswirksamkeit von qualitativen Besetzungsregelungen

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06
    Als derartige Verbotsnormen kommen ua. sog. qualitative tarifliche Besetzungsregeln in Betracht (vgl. dazu BAG 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - BAGE 64, 368, zu B V der Gründe; 22. Januar 1991 - 1 ABR 19/90 - AP GG Art. 12 Nr. 67 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 22, zu B II der Gründe).

    Sie stellen regelmäßig Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2 TVG dar, die unabhängig von der Tarifbindung der Arbeitnehmer für alle Betriebe gelten, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist (BAG 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - aaO, zu B V 2 der Gründe;… 22. Januar 1991 - 1 ABR 19/90 - aaO, zu B II 3 der Gründe).

    Von Bedeutung ist vor allem der Grundsatz der möglichst verfassungs-/gesetzeskonformen Auslegung, weil bei qualitativen Besetzungsregeln in Gestalt von Betriebsnormen neben der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freiheit der Berufsausübung und der Arbeitsplatzwahl (vgl. BAG 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - aaO, zu B VI 1 der Gründe) auch die negative Koalitionsfreiheit der Außenseiter betroffen ist (vgl. BAG 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - aaO, zu B V 2a der Gründe).

  • BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 19/90

    Wirksamkeit von qualitativen Besetzungsregeln

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06
    Als derartige Verbotsnormen kommen ua. sog. qualitative tarifliche Besetzungsregeln in Betracht (vgl. dazu BAG 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - BAGE 64, 368, zu B V der Gründe; 22. Januar 1991 - 1 ABR 19/90 - AP GG Art. 12 Nr. 67 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 22, zu B II der Gründe).

    Sie verbieten - insbesondere aus Gründen des Schutzes vor Überforderung, der Förderung der Arbeitsqualität sowie des Beschäftigungsschutzes für Fachkräfte (vgl. BAG 22. Januar 1991 - 1 ABR 19/90 - aaO, zu B II 1 der Gründe) - auf bestimmten Arbeitsplätzen die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die bestimmte Anforderungen nicht erfüllen.

    Sie stellen regelmäßig Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2 TVG dar, die unabhängig von der Tarifbindung der Arbeitnehmer für alle Betriebe gelten, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist (…BAG 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - aaO, zu B V 2 der Gründe; 22. Januar 1991 - 1 ABR 19/90 - aaO, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 16/99

    Verzicht auf tarifliche Leistungen als Einstellungsvoraussetzung

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06
    Der Arbeitgeber kann in Fällen, in denen der Betriebsrat auf eine unvollständige Unterrichtung hin seine Zustimmung verweigert hat, noch im Zustimmungsersetzungsverfahren fehlende Informationen nachholen (vgl. BAG 28. März 2000 - 1 ABR 16/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 27 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 6, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 54/03

    Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06
    Voraussetzung dieses Zustimmungsverweigerungsgrunds ist bei Einstellungen und Versetzungen, dass der Verstoß gegen die tarifliche Bestimmung nur durch das Unterbleiben der personellen Maßnahme verhindert werden kann (vgl. BAG 14. Dezember 2004 - 1 ABR 54/03 - BAGE 113, 102, zu B II 3 a aa der Gründe).
  • BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

    Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06
    Bei den erneuten Anträgen auf Zustimmungsersetzung handelt es sich um neue, prozessual eigenständige Gegenstände (…vgl. BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 25, 26, BAGE 117, 123; 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 20, 21, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3).
  • BAG, 23.01.2008 - 1 ABR 74/06

    Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06
    Bei einem auf die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme gerichteten Antrag des Arbeitgebers muss klar sein, um welche Maßnahme es sich handelt (vgl. BAG 23. Januar 2008 - 1 ABR 74/06 - Rn. 17 mwN, DB 2008, 822).
  • BAG, 28.02.2006 - 1 ABR 1/05

    Rücknahme eines Zustimmungsersuchens nach § 99 Abs. 1 BetrVG

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06
    Bei den erneuten Anträgen auf Zustimmungsersetzung handelt es sich um neue, prozessual eigenständige Gegenstände (vgl. BAG 28. Februar 2006 - 1 ABR 1/05 - Rn. 25, 26, BAGE 117, 123;… 16. Januar 2007 - 1 ABR 16/06 - Rn. 20, 21, AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 99 Versetzung Nr. 3).
  • BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 22/06

    Mitbestimmung bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsbereichs - Versetzung nach § …

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06
    Betrifft eine Rechtsbeschwerde mehrere prozessual selbständige Gegenstände muss sich die Rechtsbeschwerde hinsichtlich jedes Gegenstands mit der Begründung des Landesarbeitsgerichts auseinandersetzen und dartun, warum diese nach Auffassung des Rechtsmittelführers fehlerhaft ist (vgl. BAG 13. März 2007 - 1 ABR 22/06 - Rn. 12 mwN, AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 95 Nr. 5).
  • LAG Hamm, 06.10.2006 - 10 TaBV 23/06

    Zustimmungsersetzung, Einstellung, Versetzung und Eingruppierung; Einleitung des …

    Auszug aus BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Oktober 2006 - 10 TaBV 23/06 - wird insoweit als unzulässig verworfen, als mit ihr die Abweisung der Anträge der Arbeitgeberin auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung der Mitarbeiter R K und R Kr begehrt wird.
  • BAG, 12.03.2019 - 1 ABR 42/17

    Unterlassungsansprüche - unzulässige Rechtsausübung

    Der Rechtsbeschwerdeführer muss darlegen, warum er die Begründung des Beschwerdegerichts für unrichtig hält (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 13, BAGE 126, 176).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 86/09

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs des Betriebsrats bei einer befristeten …

    Dementsprechend kann der Betriebsrat gestützt auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG einer Einstellung seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn diese als solche untersagt ist (vgl. BAG 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 29 mwN, BAGE 126, 176).
  • BAG, 27.10.2010 - 7 ABR 36/09

    Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG bei …

    Dementsprechend kann der Betriebsrat gestützt auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG einer Einstellung seine Zustimmung nur dann verweigern, wenn diese als solche untersagt ist (vgl. BAG 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 29 mwN, BAGE 126, 176).

    Das kann der Fall sein, wenn die Tarifnorm die Beschäftigung als solche verbietet oder sie nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 29 mwN, BAGE 126, 176).

    Sie stellen regelmäßig Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2 TVG dar, die unabhängig von der Tarifgebundenheit der Arbeitnehmer für alle Betriebe gelten, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - aaO). Anders ist dies bei tariflichen Bestimmungen über die Dauer der Arbeitszeit.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht