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   BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07   

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https://dejure.org/2008,143
BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07 (https://dejure.org/2008,143)
BAG, Entscheidung vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07 (https://dejure.org/2008,143)
BAG, Entscheidung vom 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 (https://dejure.org/2008,143)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit

  • openjur.de

    Zeugnisergänzung; Tageszeitungsredakteur; Stressbelastbarkeit

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nicht erwähnte, aber in der Branche üblichweise erwähnte Leistungen im Arbeitszeugnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsstreit über den Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses; Anspruch auf Hervorhebung der Leistungsfähigkeit in Stresssituationen im Arbeitszeugnis; Bestimmung des Umfangs der Gebote der Zeugniswahrheit und der Zeugnisklarheit; Einstufung der Belastbarkeit in ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Ergänzungsanspruch auf übliche Formulierungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zeugnis - Belastbarkeit in Stresssituationen

  • hensche.de

    Zeugnis, Zeugnis: Geheimcode

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auslassung von Eigenschaften des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis

  • Betriebs-Berater

    Branchenübliches Zeugnis - beredtes Schweigen

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    GewO § 109; ; BGB § 362 Abs. 1; ; ZPO § 144

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 109; BGB § 362 Abs. 1; ZPO § 144
    Zeugnisrecht - Zeugnis; Tageszeitungsredakteur; Stressbelastbarkeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erwähnung von Leistungen oder Eigenschaften in Arbeitszeugnis ? Zeugnis darf dort keine Auslassungen enthalten, wo verständiger Leser positive Hervorhebung erwartet ? Gepflogenheiten von Berufsgruppen oder Branchen zu berücksichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (32)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Anspruch auf Zeugnisergänzung bei Fehlen bestimmter Angaben

  • IWW (Kurzinformation)

    Branchenübliche Formulierungen in Arbeitszeugnissen

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Arbeitszeugnisse müssen branchenübliche Formulierungen enthalten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Notwendiger Inhalt der Zeugnisse von Tageszeitungsredakteuren

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zeugnis muss berufsspezifische Besonderheiten beachten

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Zeugnisklarheit - Zeugniswahrheit

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnisse müssen branchenübliche Formulierungen enthalten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitszeugnis muss "übliche Formulierungen" enthalten - Arbeitgeber darf sie nicht ohne sachlichen Grund weglassen: "Geheimzeichen" sind unzulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Notwendiger Inhalt von Zeugnissen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Branchenbrauch, Leistungen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers im Zeugnis zu erwähnen, ist zu berücksichtigen

  • mein-arbeitszeugnis.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis Redakteur: Was sind branchenübliche Formulierungen?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Branchenübliches Zeugnis - beredtes Schweigen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Was im Zeugnis drinstehen muss

  • law-blog.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Beurteilung bestimmter Leistungen oder Eigenschaften im Arbeitszeugnis

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 02.07.2009)

    Arbeitszeugnis - "Beredtes Schweigen" verboten

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Versteckte Hinweise in Zeugnissen - Zeugnisberichtigungsanspruch bei Auslassung üblicher Formulierungen

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnisse müssen branchenübliche Formulierungen enthalten

  • kanzlei-richter.com (Kurzinformation)

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Beurteilung der Stressbelastbarkeit im Arbeitszeugnis

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Zeugnisrecht: Arbeitszeugnis: Anspruch auf Zeugnisergänzung bei Fehlen bestimmter Angaben

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Branchenübliches Zeugnis

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Branchenübliches Zeugnis - Urteil des BAG vom 12.8.2008 - 9 AZR 632/07

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Zeugnisklarheit - Zeugniswahrheit

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Auslassung eines branchenüblichen Inhalts im Arbeitszeugnis unzulässig

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Kein beredtes Schweigen

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Notwendiger Inhalt der Zeugnisse von Tageszeitungsredakteuren

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Hervorhebung der Belastbarkeit im Zeugnis eines Zeitungsredakteurs

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Auslassungen im Arbeitszeugnis (beredtes Schweigen)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Notwendiger Inhalt eines Arbeitszeugnisses

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Zeugnisklarheit - Zeugniswahrheit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zeugnisberichtigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis - Auslassungen verstoßen gegen das Gebot der Zeugnisklarheit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zum notwendigen Inhalt der Zeugnisse von Tageszeitungsredakteuren - Ist das fehlende Hervorheben der Belastbarkeit in Stresssituationen ein unzulässiges Geheimzeichen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gebot der Zeugnisklarheit verbietet beredtes Schweigen

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gebot der Zeugnisklarheit verbietet beredtes Schweigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 127, 232
  • MDR 2009, 36
  • NZA 2008, 1349
  • NZA 2009, 68
  • DB 2008, 2546
  • JR 2010, 45
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07
    Vom Arbeitgeber wird dabei verlangt, dass er den Arbeitnehmer auf der Grundlage von Tatsachen beurteilt und, soweit das möglich ist, ein objektives Bild über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses vermittelt (Senat 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57, zu B I 2 a der Gründe).

    aa) Nach § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO ist es unzulässig, ein Zeugnis mit geheimen Merkmalen oder unklaren Formulierungen zu versehen, durch die der Arbeitnehmer anders beurteilt werden soll, als dies aus dem Zeugniswortlaut ersichtlich ist (vgl. zum früheren Recht Senat 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - BAGE 97, 57, zu B I 2 a der Gründe).

    Ein Zeugnis darf deshalb dort keine Auslassungen enthalten, wo der verständige Leser eine positive Hervorhebung erwartet (vgl. Senat 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - aaO; BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP BGB § 630 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 1, zu II der Gründe).

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07
    Genügt das Zeugnis diesen Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer dessen Berichtigung oder Ergänzung beanspruchen (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130, zu II 1 der Gründe).

    Es kommt nicht darauf an, welche Vorstellungen der Zeugnisverfasser mit seiner Wortwahl verbindet (zuletzt Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130, zu II 2 der Gründe).

    Weder Wortwahl noch Auslassungen dürfen dazu führen, dass bei Lesern des Zeugnisses der Wahrheit nicht entsprechende Vorstellungen entstehen können (Senat 21. Juni 2005 - 9 AZR 352/04 - BAGE 115, 130, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07
    Mit einer Klage auf Berichtigung oder Ergänzung eines erteilten Arbeitszeugnisses macht der Arbeitnehmer deshalb weiterhin die Erfüllung seines Zeugnisanspruchs geltend und keinen dem Gesetz fremden Berichtigungs- oder Ergänzungsanspruch (st. Rspr., Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - BAGE 108, 86, zu IV 2 b bb der Gründe; BAG 17. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329, zu I 1 der Gründe).

    a) Der gesetzlich geschuldete Inhalt des Zeugnisses bestimmt sich nach den mit ihm verfolgten Zwecken (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 261/04 - BAGE 114, 320, zu II 2 a der Gründe; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - BAGE 108, 86, zu III 2 der Gründe).

    Dem Arbeitnehmer gibt es zugleich Aufschluss darüber, wie der Arbeitgeber seine Leistungen beurteilt (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - aaO; BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 189/71 - BAGE 24, 112, 115).

  • BAG, 29.07.1971 - 2 AZR 250/70

    Arbeitszeugnis - Verpflichtung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07
    bb) In diesem Rahmen ist der Arbeitgeber grundsätzlich in der Formulierung frei, solange das Zeugnis nichts Falsches enthält (BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP BGB § 630 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 1, zu II der Gründe).

    Ein Zeugnis darf deshalb dort keine Auslassungen enthalten, wo der verständige Leser eine positive Hervorhebung erwartet (vgl. Senat 20. Februar 2001 - 9 AZR 44/00 - aaO; BAG 29. Juli 1971 - 2 AZR 250/70 - AP BGB § 630 Nr. 6 = EzA BGB § 630 Nr. 1, zu II der Gründe).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 261/04

    Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07
    a) Der gesetzlich geschuldete Inhalt des Zeugnisses bestimmt sich nach den mit ihm verfolgten Zwecken (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 261/04 - BAGE 114, 320, zu II 2 a der Gründe; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - BAGE 108, 86, zu III 2 der Gründe).

    Die Tätigkeiten des Arbeitnehmers sind so vollständig und genau zu beschreiben, dass sich ein künftiger Arbeitgeber ein klares Bild machen kann (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 261/04 - BAGE 114, 320, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 573/91

    Zeugnisberichtigung - Gesamtbeurteilung

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07
    Der Arbeitgeber entscheidet deshalb auch darüber, welche positiven oder negativen Leistungen er stärker hervorheben will als andere (BAG 23. September 1992 - 5 AZR 573/91 - EzA BGB § 630 Nr. 16, zu II der Gründe).
  • BAG, 23.06.1960 - 5 AZR 560/58

    Zeugnis - Unterlage für neue Bewerbung - Unterrichtung eines Dritten -

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07
    Anspruch auf ausdrückliche Bescheinigung bestimmter Merkmale hat damit der Arbeitnehmer, in dessen Berufskreis dies üblich ist und bei dem das Fehlen einer entsprechenden Aussage im Zeugnis sein berufliches Fortkommen behindern könnte (vgl. BAG 23. Juni 1960 - 5 AZR 560/58 - BAGE 9, 289).
  • BGH, 22.09.1970 - VI ZR 193/69

    Haftung - Dienstleistungszeugnis - Handlungsbevollmächtigter - Unterschlagung

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07
    Soweit jedoch die Merkmale in besonderem Maße gefragt sind und deshalb der allgemeine Brauch besteht, diese im Zeugnis zu erwähnen, kann die Nichterwähnung (beredtes Schweigen) ein erkennbarer Hinweis für den Zeugnisleser sein (BGH 22. September 1970 - VI ZR 193/69 -AP BGB § 826 Nr. 16, zu III 1 der Gründe).
  • BGH, 01.04.1993 - I ZR 136/91

    Bedingte Unterwerfung - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit fachlicher

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07
    Andernfalls hat es sich der Hilfe eines Sachverständigen zu bedienen (vgl. BGH 2. Oktober 2003 - I ZR 150/01 - BGHZ 156, 250, zu II 2 a der Gründe; 1. April 1993 - I ZR 136/91 - NJW-RR 1993, 1000, zu II 1 b der Gründe).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

    Auszug aus BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 632/07
    b) Die Feststellung eines Zeugnisbrauchs ist als Tatfrage der Tatsacheninstanz vorbehalten (vgl. für Handelsbrauch und Verkehrssitte BGH 11. Mai 2001 - V ZR 492/99 - NJW 2001, 2464, zu II 1 c der Gründe).
  • LAG Sachsen, 30.11.2006 - 6 Sa 963/05

    Bedeutung der inhaltlichen Wahrheit eines Arbeitszeugnisses im Rahmen der

  • BAG, 09.11.1973 - 4 AZR 27/73

    Eingruppierungsprozeß - Überwiegend auszuübende Tätigkeit - Öffentlicher Dienst -

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

  • BAG, 08.02.1972 - 1 AZR 189/71

    Zeugnis - Bindung gegenüber dem Arbeitnehmer

  • BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13

    Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast

    Bei diesen Studien handelt es sich nicht um Sachverständigengutachten iSd. § 144 iVm. §§ 402 ff. ZPO (vgl. zur Zuziehung eines Sachverständigen zur Feststellung eines Zeugnisbrauchs BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 25, BAGE 127, 232) oder amtliche Statistiken.
  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Anspruch auf ausdrückliche Bescheinigung bestimmter Merkmale hat daher der Arbeitnehmer, in dessen Berufskreis dies üblich ist und bei dem das Fehlen einer entsprechenden Aussage im Zeugnis sein berufliches Fortkommen behindern könnte (BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 127, 232) .
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Genügt das erteilte Zeugnis diesen Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer die Berichtigung des Arbeitszeugnisses oder dessen Ergänzung verlangen (st. Rspr., vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 13, BAGE 127, 232; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 12/03 - zu IV 2 b bb der Gründe, BAGE 108, 86) .

    Maßstab ist dabei ein wohlwollender verständiger Arbeitgeber (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 19, BAGE 127, 232) .

    Weder Wortwahl noch Auslassungen dürfen dazu führen, beim Leser des Zeugnisses der Wahrheit nicht entsprechende Vorstellungen entstehen zu lassen ( vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 21 mwN, BAGE 127, 232; 21. Juni 2005 -  9 AZR 352/04  - zu II 2 der Gründe, BAGE 115, 130 ) .

    Maßgeblich ist allein der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers ( vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 18, aaO; 21. Juni 2005 -  9 AZR 352/04  - zu II 2 der Gründe, aaO) .

    (a) Das Arbeitszeugnis dient regelmäßig als Bewerbungsunterlage und damit gleichzeitig als Entscheidungsgrundlage für die Personalauswahl künftiger Arbeitgeber (st. Rspr., vgl. zuletzt BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 16, BAGE 127, 232) .

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 800/20

    Rechtsanspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

    Maßstab ist dabei ein wohlwollender verständiger Arbeitgeber (BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 19), wobei dem das Zeugnis formulierenden Arbeitgeber insoweit ein Beurteilungsspielraum zukommt (BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 11).

    Weder Wortwahl noch Auslassungen dürfen dazu führen, beim Leser des Zeugnisses der Wahrheit nicht entsprechende Vorstellungen entstehen zu lassen (BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15; BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 21; BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21; BAG vom 20.02.2001 - 9 AZR 44/00, juris, Rz. 18).

    Maßgeblich ist allein der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers (BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15; BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 18; BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21).

    Genügt das erteilte Zeugnis diesen Anforderungen nicht, ist der Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses noch nicht gesetzeskonform erfüllt und der Arbeitnehmer kann die Berichtigung des Arbeitszeugnisses oder dessen Ergänzung verlangen (vgl. BAG vom 14.06.2016 - 9 AZR 8/15, juris, Rz. 13; BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 9; BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 13).

    Entscheidend ist wie bereits aufgezeigt der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers (BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10, juris, Rz. 15; BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris, Rz. 18; BAG vom 21.06.2005 - 9 AZR 352/04, juris, Rz. 21).

  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 262/20

    Arbeitszeugnis - Beurteilung in Tabellenform

    Mit einer Klage auf Berichtigung oder Ergänzung eines erteilten Arbeitszeugnisses macht der Arbeitnehmer weiterhin die Erfüllung seines Zeugnisanspruchs geltend und keinen dem Gesetz fremden Berichtigungs- oder Ergänzungsanspruch (st. Rspr., vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 127, 232) .

    Das Zeugnis muss wahr sein und darf dort keine Auslassung enthalten, wo der Leser eine positive Hervorhebung erwartet (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 19, 21, BAGE 127, 232) .

    Da über den zeugnisrechtlichen Erfüllungsanspruch nur einheitlich entschieden werden kann, war es dem Senat nicht möglich, im Wege eines Teilurteils über einzelne vom Kläger begehrte "Berichtigungen" zu erkennen (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 26, BAGE 127, 232) .

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

    d) Nach § 563 Abs. 3 ZPO kann das Revisionsgericht in der Sache selbst entscheiden, wenn das Urteil des Berufungsgerichts nur wegen eines Mangels in der Gesetzesanwendung aufzuheben und der Rechtsstreit entscheidungsreif ist (Senat 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 24, BAGE 127, 232).
  • LAG Düsseldorf, 29.11.2017 - 12 Sa 936/16

    Erwähnung selbständiger Arbeitsweise kein Zeugnisbrauch

    Genügt das erteilte Zeugnis diesen Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer die Berichtigung des Arbeitszeugnisses oder dessen Ergänzung verlangen (BAG 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, juris Rn. 13; BAG 15.11.2011 a.a.O. Rn. 9).

    Maßstab ist der eines wohlwollenden verständigen Arbeitgebers (BAG 23.09.1992 - 5 AZR 573/91, juris Rn. 19; BAG 12.08.2008 a.a.O. Rn. 19).

    Ist es für Arbeitnehmer einer Branche oder einer Berufsgruppe allerdings üblich, bestimmte positive Eigenschaften oder Leistungen hervorzuheben, dann muss diesem Brauch auch im Zeugnis Rechnung getragen werden (BAG 12.08.2008 a.a.O. Rn. 20).

    Soweit jedoch die Merkmale in besonderem Maße gefragt sind und deshalb der allgemeine Brauch besteht, diese im Zeugnis zu erwähnen, kann die Nichterwähnung (beredtes Schweigen) ein erkennbarer Hinweis für den Zeugnisleser sein (BAG 12.08.2008 a.a.O. Rn. 21).

  • BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11

    Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich

    Maßstab ist der eines wohlwollenden verständigen Arbeitgebers (BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 19, BAGE 127, 232) .

    Allerdings muss auch die vom Kläger vorzuschlagende Formulierung des Zeugnisses die Grenze der Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit berücksichtigen (vgl. BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - Rn. 20 ff., BAGE 127, 232) , wie es die Parteien im Vergleich auch vereinbart haben.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2019 - 2 Sa 187/18

    Zeugnisberichtigung - Stichwortartige Aufzählung der übertragenen Aufgaben in

    Mit einer solchen Klage macht der Arbeitnehmer nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts keinen dem Gesetz fremden Berichtigungsanspruch geltend, sondern verlangt weiterhin die Erfüllung seines Zeugnisanspruchs (BAG 12. August 2008 - 9 AZR 632/07 - AP Nr. 1 zu § 109 GewO = NZA 2008, 1349; BAG 16. Oktober 2007 - 9 AZR 248/07 - AP Nr. 33 zu § 630 BGB = NZA 2008, 298).
  • LAG Nürnberg, 11.10.2018 - 5 Sa 100/18

    Zeugnisberichtigungsanspruch - Zeugniswahrheit und Zeugnisklarheit -

    Dabei sind nicht die Vorstellungen des Zeugnisverfassers maßgeblich, sondern alleine der objektive Empfängerhorizont des Zeugnislesers (BAG, 12. August 2008 - 9 AZR 632/07, zitiert nach Juris).

    Ist es für den Arbeitnehmer einer Branche oder einer Berufsgruppe üblich, bestimmte positive Eigenschaften oder Leistungen hervorzuheben, dann muss diesem Brauch auch im Zeugnis Rechnung getragen werden (BAG vom 12.08.2008 - 9 AZR 632/07, zitiert nach Juris).

    Soweit jedoch die Merkmale im besonderen Maße gefragt sind und deshalb der allgemeine Brauch besteht, diese im Zeugnis zu erwähnen, kann die Nichterwähnung (beredtes Schweigen) ein erkennbarer Hinweis für den Zeugnisleser sein (BAG, 12.08.2008, a.a.O., Rnr. 21).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2014 - 3 Sa 21/14

    Streitwertfestsetzung - Zeugnisberichtigung - Erteilung eines qualifizierten

  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

  • LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 12/23

    Darlegungslast bei Zeugnisberichtigung; Bindungswirkung eines Zwischenzeugnisses;

  • LAG Düsseldorf, 03.11.2010 - 12 Sa 974/10

    Zeugniserteilung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Elternzeit;

  • LAG Düsseldorf, 21.01.2022 - 7 Sa 403/21

    Luftverkehrsunternehmen; Betriebsbedingte Kündigung mit Auslandsbezug;

  • ArbG Berlin, 14.12.2012 - 28 Ca 16143/12

    Zeugnisergänzung - Anspruch auf Ehrlichkeitsvermerk nach unwirksamer

  • LAG München, 11.11.2008 - 8 Sa 298/08

    Zeugnisberichtigung - Darlegungs- und Beweislast - Pflicht des Arbeitnehmers zur

  • LAG Köln, 26.01.2011 - 9 Ta 325/10

    Arbeitszeugnis; Nachteilige Formulierungen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 89/20

    Erteilung eines berichtigten Arbeitszeugnisses - Darlegungs- und Beweislast

  • LAG Düsseldorf, 07.01.2020 - 14 Sa 505/19
  • AG Köln, 04.02.2011 - 132 C 234/10

    Vereinbarung über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und Geltendmachung

  • LAG München, 21.04.2009 - 8 Sa 254/08

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

  • LAG München, 27.01.2016 - 10 Sa 815/15

    Verhaltenbsbeurteilung, Zeugnisberichtigung

  • LAG München, 18.11.2015 - 10 Sa 611/15

    Schadensersatz wegen verzögerter Herausgabe eines PKW, wenn vereinbart ist,

  • LAG Nürnberg, 26.03.2015 - 5 Ta 5/15

    Zwangsvollstreckung - Arbeitszeugnis

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