Rechtsprechung
| BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung
- openjur.de
Wartezeitkündigung; Personalratsanhörung
- Judicialis
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang des Informationsanspruchs des Personalrats bei einer Wartezeitkündigung
- bag-urteil.com
Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung
- hensche.de
Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, Probezeit, Anhörung des Betriebsrats
- Betriebs-Berater
Personalratsanhörung bei Wartezeitkündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Informationsanspruchs des Personalrats bei einer Wartezeitkündigung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kündigungsrecht: Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wartezeitkündigung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- advogarant.de (Kurzinformation)
Zur Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Eingeschränkte Unterrichtungspflicht der Personalvertretung bei Probezeitkündigung
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Arbeitgeber müssen Personalrat nicht die Sozialdaten des Arbeitnehmers mitteilen
- kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber müssen dem Personalrat vor einer Probezeitkündigung nicht die Sozialdaten des Arbeitnehmers mitteilen
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Personalratsanhörung bei Probezeitkündigung
- arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)
Information des Personalrats bei Probezeitkündigung
- wordpress.com (Kurzinformation)
Probezeitkündigung: richtige Personalratsanhörung
Besprechungen u.ä.
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Mitteilungspflichten bei der Personalratsanhörung vor einer Probezeitkündigung
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 25.07.2007 - 3 Ca 95/07
- LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07
- BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Papierfundstellen
- BAGE 130, 369
- NJW 2009, 3469
- MDR 2009, 1283
- NZA 2009, 959
- BB 2009, 1013
- BB 2009, 1805
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (14)
- BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98
Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des …
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
bb) Der Arbeitgeber braucht dem Betriebsrat jedoch dann nicht die Sozialdaten mitzuteilen, wenn und soweit sie - für den Betriebsrat erkennbar - für seinen Kündigungsentschluss völlig unmaßgeblich sind (vgl. BAG 16. März 2000 - 2 AZR 828/98 - zu II 2 b cc (1), AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 2 = EzA BPersVG § 108 Nr. 2;… KR/Etzel 8. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 58;… APS/Koch 3. Aufl. § 102 BetrVG Rn. 93).Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers sind deshalb für die Wirksamkeit einer Wartezeitkündigung in der Regel ohne Bedeutung (BAG 16. März 2000 - 2 AZR 828/98 - AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 2 = EzA BPersVG § 108 Nr. 2).
ee) Soweit demgegenüber der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 16. März 2000 angenommen hat, Angaben zum Lebensalter und zur Betriebszugehörigkeit sowie zu einem eventuell bestehenden Sonderkündigungsschutz seien auch bei der Wartezeitkündigung unentbehrlich, ist eine Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG nicht erforderlich, denn das angezogene Urteil vom 16. März 2000 (- 2 AZR 828/98 - zu II 2 b cc (1), AP LPVG Sachsen-Anhalt § 67 Nr. 2 = EzA BPersVG § 108 Nr. 2) beruht nicht auf diesem Rechtssatz.
- BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01
Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
aa) Der Arbeitgeber ist allerdings grundsätzlich verpflichtet, den Betriebsrat bzw. Personalrat über diese Gesichtspunkte zu unterrichten, weil sie bei personen- oder verhaltensbedingten Kündigungen regelmäßig im Rahmen der nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG bzw. § 626 Abs. 1 BGB notwendigen Interessenabwägung Berücksichtigung finden können (vgl. BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - EzA BGB § 626 Unkündbarkeit Nr. 7).Entsprechendes gilt bei einer verhaltensbedingten Kündigung, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt, der Betriebsrat die ungefähren Daten kennt und er daher die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers ausreichend beurteilen kann (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89).
Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu der vom Kläger angeführten Rechtsprechung zu verhaltensbedingten Kündigungen im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes bzw. zu außerordentlichen Kündigungen nach § 626 BGB, bei denen stets eine Abwägung der beiderseitigen Interessen zu erfolgen hat (vgl. dazu BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89).
- BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03
Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Ist eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebs nicht vorzunehmen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über Familienstand und Unterhaltspflichten des zu kündigenden Arbeitnehmers unterrichten (Senat 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).dd) Die Annahme, der Arbeitgeber brauche Sozialdaten, die bei vernünftiger Betrachtung weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung eine Rolle spielen können, im Rahmen der Anhörung der Arbeitnehmervertretung vor der Kündung nicht mitzuteilen, liegt letztlich auch der Senatsrechtsprechung sowie der Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Entbehrlichkeit der Mitteilung des Familienstands und etwaiger Unterhaltspflichten im Falle einer Kündigung wegen Betriebsstilllegung zugrunde (…20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).
Der Zweite Senat hat offengelassen, ob die Angabe erforderlich ist, wenn hiervon die Berechnung der Kündigungsfrist abhängt (13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - aaO.).
- BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 219/06
Kündigung durch Insolvenzverwalter: Betriebsratsanhörung; Massenentlassung - …
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Ist eine Sozialauswahl nach der für den Betriebsrat erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebs nicht vorzunehmen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über Familienstand und Unterhaltspflichten des zu kündigenden Arbeitnehmers unterrichten (Senat 20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; BAG 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).dd) Die Annahme, der Arbeitgeber brauche Sozialdaten, die bei vernünftiger Betrachtung weder aus seiner Sicht noch aus Sicht der Arbeitnehmervertretung für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung eine Rolle spielen können, im Rahmen der Anhörung der Arbeitnehmervertretung vor der Kündung nicht mitzuteilen, liegt letztlich auch der Senatsrechtsprechung sowie der Rechtsprechung des Zweiten Senats zur Entbehrlichkeit der Mitteilung des Familienstands und etwaiger Unterhaltspflichten im Falle einer Kündigung wegen Betriebsstilllegung zugrunde (20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - Rn. 23, AP KSchG 1969 § 17 Nr. 24; 13. Mai 2004 - 2 AZR 329/03 - BAGE 110, 331, 335 mwN).
So hat der Senat der Annahme des Berufungsgerichts beigepflichtet, Angaben zu den Sozialdaten "Lebensalter" und "Eintrittsalter" seien entbehrlich, wenn die Kündigung unter Beachtung der Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO erfolge (20. September 2006 - 6 AZR 219/06 - Rn. 23, aaO.).
- BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe …
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Entsprechendes gilt bei einer verhaltensbedingten Kündigung, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Daten ersichtlich nicht ankommt, der Betriebsrat die ungefähren Daten kennt und er daher die Kündigungsabsicht des Arbeitgebers ausreichend beurteilen kann (BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89).Hierin liegt der entscheidende Unterschied zu der vom Kläger angeführten Rechtsprechung zu verhaltensbedingten Kündigungen im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes bzw. zu außerordentlichen Kündigungen nach § 626 BGB, bei denen stets eine Abwägung der beiderseitigen Interessen zu erfolgen hat (vgl. dazu BAG 26. September 2002 - 2 AZR 424/01 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 1; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89).
- BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05
Probezeitkündigung: Personalratsbeteiligung
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Der Arbeitgeber hat den maßgebenden Sachverhalt unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, grundsätzlich so zu umschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).Es kann deshalb bei einer solchen Kündigung ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbare Kündigungsgründe benennen kann, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).
- BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 498/04
Personalratsanhörung zur ordentlichen Probezeitkündigung
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Der Arbeitgeber hat den maßgebenden Sachverhalt unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, grundsätzlich so zu umschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).Es kann deshalb bei einer solchen Kündigung ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbare Kündigungsgründe benennen kann, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt (vgl. Senat 21. Juli 2005 - 6 AZR 498/04 - AP LPVG NW § 72a Nr. 5 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 15; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151 = EzBAT BAT § 53 Beteiligung des Personalrats Nr. 29).
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 366/04
Zugangsvereitelung
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Auch bei einer Wartezeitkündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses ist die Betriebsratsanhörung gem. § 102 Abs. 1 BetrVG subjektiv determiniert (BAG 22. September 2005 - 2 AZR 366/04 - AP BGB § 130 Nr. 24 = EzA BGB 2002 § 130 Nr. 5). - BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03
Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Eine bewusst falsche und irreführende Unterrichtung des Personalrats zur Dauer der Beschäftigungszeit, die zu einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung führen würde (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 22 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 9; 16. September 2004 - 2 AZR 511/03 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 142 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 10), liegt nicht vor. - BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 511/03
Anhörung des Betriebsrats zur ordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers während …
Auszug aus BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08
Eine bewusst falsche und irreführende Unterrichtung des Personalrats zur Dauer der Beschäftigungszeit, die zu einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung führen würde (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 22 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 9; 16. September 2004 - 2 AZR 511/03 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 142 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 10), liegt nicht vor. - BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 750/06
Bezugnahme auf TV - AGB-Kontrolle - Wartezeit-Kündigung
- BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94
Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung
- BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00
Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme …
- LAG Niedersachsen, 10.06.2008 - 11 Sa 1397/07
Wirksamkeit einer Kündigung wegen unzureichender Leistungen vor Ablauf von sechs …
- BAG, 12.09.2013 - 6 AZR 121/12
Betriebsratsanhörung in der Wartezeit
Kommt der Arbeitgeber bei dieser Prüfung zu einem negativen Ergebnis, kann er das Arbeitsverhältnis grundsätzlich frei kündigen, ohne auf entgegenstehende Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen zu müssen (BAG 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 23, BAGE 130, 369 ). - BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11
Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung
Rn. 38 bb) Der Betriebsrat ist regelmäßig ausreichend über den Zeitpunkt der beabsichtigten Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert, wenn die geltende Kündigungsfrist feststeht und der Arbeitgeber klarstellt, dass die Kündigung in naher Zukunft ausgesprochen werden soll (vgl. BAG 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 18, BAGE 130, 369;… 27. April 2006 - 2 AZR 426/05 - Rn. 21). - LAG Niedersachsen, 09.06.2020 - 9 Sa 608/19
Benennung eines Datenschutzbeauftragten; Erteilung einer Kopie der gespeicherten …
Es kann deshalb bei einer solchen Kündigung ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbare Kündigungsgründe benennen kann, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen ( BAG vom 21.11.2013, 2 AZR 797/11 und 23.04.2009, 6 AZR 516/08, Rn. 13 und 14).
- BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 828/08
Wartezeitkündigung - Mitwirkungsverfahren
Es reicht deshalb bei einer solchen Kündigung aus, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützten und durch Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe benennen kann, der Personalvertretung nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt (vgl. Senat 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 14, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 161 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 25).. - BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22
Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang
Ist eine Sozialauswahl nach der erkennbaren Auffassung des Arbeitgebers wegen der Stilllegung des gesamten Betriebs nicht vorzunehmen, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht über Familienstand und Unterhaltspflichten des zu kündigenden Arbeitnehmers unterrichten (BAG 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 22, BAGE 130, 369). - BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14
Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten
Rn. 18 2. Nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens hat der Arbeitgeber den Betriebsrat insbesondere über die Art der beabsichtigten Kündigung - als ordentliche oder außerordentliche - zu unterrichten (BAG 23. April 2009 - 6 AZR 516/08 - Rn. 13, BAGE 130, 369 [zur Beteiligung des Personalrats nach § 75 Abs. 1, § 76 Abs. 1 NPersVG];… 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - Rn. 36). - LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10
Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Auswertung des Arbeitsplatzrechners …
Allerdings führt die fehlende Mitteilung der genauen Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 102 BetrVG, wenn es dem Arbeitgeber wegen der Schwere der Kündigungsvorwürfe auf die genauen Sozialdaten nicht ankommt, der Betriebsrat die Kündigungsabsicht ausreichend beurteilen kann und ihm Lebensalter und Betriebszugehörigkeitszeiten des Arbeitsnehmers ungefähr bekannt sind (vgl. BAG, 15. November 1995, 2 AZR 974/94, NZA 1996, 419 ) bzw. wenn der Umfang der Unterhaltspflichten weder aus Sicht des Arbeitgebers noch aus der Sicht der Arbeitnehmervertretung bei vernünftiger Betrachtung für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung eine Rolle spielen kann (vgl. BAG, 23. April 2009, 6 AZR 516/08, NZA 2009, 959 ). - LAG Düsseldorf, 15.05.2025 - 11 SLa 449/24
Wartezeit; Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen; Diskriminierung
Auch bei einer Wartezeitkündigung in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses ist die Personalratsanhörung subjektiv determiniert (BAG 23.04.2009 - 6 AZR 516/08, Rn. 14;… LAG Düsseldorf 27.10.2011 - 15 Sa 839/10, Rn. 96). - LAG Hessen, 21.08.2025 - 3 Sa 1152/23 Hinsichtlich des Umfangs der Unterrichtungspflicht gelten dabei die von der Rechtsprechung zu § 102 Abs. 1 BetrVG entwickelten Grundsätze (BAG 23. April 2009 -6 AZR 516/08- Rn. 13, BAGE 130, 369).
Hinsichtlich des Umfangs der Unterrichtungspflicht gelten dabei die von der Rechtsprechung zu § 102 Abs. 1 BetrVG entwickelten Grundsätze (BAG 23. April 2009 -6 AZR 516/08- Rn. 13, BAGE 130, 369).
Der Arbeitgeber hat den maßgebenden Sachverhalt unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluss hergeleitet wird, grundsätzlich so zu umschreiben, dass der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. z.B. BAG 23. April 2009 -6 AZR 516/08- Rn. 13, BAGE 130, 369).
b) Bei einer Kündigung in der Wartezeit ist die Substantiierungspflicht allerdings nicht an den objektiven Merkmalen der Kündigungsgründe des noch nicht anwendbaren § 1 KSchG, sondern allein an den Umständen zu messen, aus denen der Arbeitgeber subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet (so ausdrücklich BAG 23. April 2009 -6 AZR 516/08- Rn. 13, BAGE 130, 369).
- LAG Düsseldorf, 22.11.2011 - 17 Sa 961/11
Kündigung innerhalb der Wartezeit; Anhörung des Betriebsrats
Rn. 39 b) Diese Grundätze gelten auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis, wie im vorliegenden Fall, nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt (st. Rspr. d. BAG u.a. 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - EzA-SD 2010, Nr. 12, 3 - 6; 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 161; BAG 06.11.2003 - 2 AZR 690/02 - AP TzBfG § 14 Nr. 7; 03.12.1998 - 2 AZR 234/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 99).Es reicht deshalb bei einer solchen Kündigung aus, wenn der Arbeitgeber, der keine auf Tatsachen gestützte und durch Tatsachen konkretisierbaren Kündigungsgründe benennen kann, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Wertungen, die ihn zur Kündigung des Arbeitnehmers veranlassen, mitteilt (BAG 22.04.2010 - 6 AZR 828/08 - EzA-SD 2010 Nr. 12, 3 - 6; 23.04.2009 - 6 AZR 516/08 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 161).
- ArbG Magdeburg, 07.09.2011 - 3 Ca 1640/11
Kündigung eines Auszubildenden wegen Fehlzeiten in der Berufsschule
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2022 - 3 Sa 79/22
Kündigung während der Probezeit - ordnungsgemäße Personalratsanhörung - …
- BAG, 30.07.2026 - 2 AZR 195/25
Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2018 - 5 Sa 220/18
Kündigung während der Wartezeit - Anhörung des Betriebsrats - Treuwidrigkeit
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2023 - 7 Sa 75/23
Kündigung - befristetes Arbeitsverhältnis - Wartezeit - Auslegung - Tarifvertrag …
- LAG Hamm, 12.12.2023 - 17 Sa 760/23
Anhörung des Personalrats bei Kündigung eines Arbeitnehmers in der Probezeit
- LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 62/22
Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat
- LAG Köln, 11.12.2025 - 6 SLa 316/25
Wartezeitkündigung; Sittenwidrigkeit; Treuwidrigkeit; Mobbing
- LAG Düsseldorf, 24.01.2019 - 13 Sa 411/18
Beabsichtigte endgültige Stilllegung des Betriebs als betriebsbedingter …
- LAG Köln, 24.02.2010 - 8 Sa 1210/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung bei fehlerhafter Anhörung des …
- LAG Thüringen, 08.03.2022 - 5 Sa 65/22
Kündigung Probezeit - Zustimmungsverweigerung Personalrat
- Kirchengericht der EKD, 30.08.2024 - 2708/9-2024
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2016 - 5 Sa 272/15
Wartezeitkündigung einer Lehrkraft - Zusammenrechnung mehrerer befristeter …
- LAG Schleswig-Holstein, 25.04.2013 - 5 Sa 309/12
Kündigung, außerordentlich, Zurückweisung, Vollmachtsurkunde, Fehlen einer …
- LAG Köln, 13.11.2025 - 8 SLa 198/25
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2014 - 5 Sa 386/14
Ordentliche Kündigung wegen Privatentnahme aus der Kasse
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.04.2010 - 9 Sa 49/10
Kündigung in der Probezeit - Personalratsanhörung
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - 15 Sa 1769/09
Krankheitsbedingte Kündigung; Anhörung des Betriebsrates
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.07.2013 - 6 Sa 395/12
Ordentliche Kündigung in der Wartezeit - Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten - …
- ArbG Wuppertal, 12.05.2011 - 6 Ca 166/11
Fingiertes Arbeitsverhältnis; Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Köln, 29.06.2017 - 7 Sa 34/17
Anforderungen an die Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung des …
- LAG Köln, 18.06.2021 - 11 Sa 809/20
Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz; Endgültiger Entschluss zur …
- ArbG Münster, 15.12.2022 - 3 Ca 1033/22
- LAG Köln, 18.06.2021 - 11 Sa 810/20
Betriebsbedingte Kündigung; Silllegungsabsicht; Massenentlassungsanzeige
- ArbG Dortmund, 27.04.2023 - 6 Ca 376/23
- ArbG Saarland, 03.06.2020 - 6 Ca 3497/19
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".