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Rechtsprechung
   BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1180
BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08 (https://dejure.org/2010,1180)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2010 - 3 AZR 97/08 (https://dejure.org/2010,1180)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 3 AZR 97/08 (https://dejure.org/2010,1180)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Betriebsrente - wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

  • openjur.de

    Betriebsrente; wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hinterbliebenenversorgung und betriebliche Altersversorgung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Verrechnung bei Hinterbliebenenversorgung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betriebliche Altersversorgung - Verrechnung bei Hinterbliebenenversorgung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    BAV - wirtschaftliche Auszehrung anderer Ansprüche

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Verrechnung der Hinterbliebenenversorgung mit bAV

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Verrechnung von Hinterbliebenenversorgung bei Vereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung - Verrechnungsklauseln in Betriebsvereinbarung dürfen andere Bezüge nicht unverhältnismäßig entwerten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Anrechnung gesetzlicher auf betriebliche Rente // Anrechnung bis 80 Prozent ist aber zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 134, 254
  • NZA 2011, 581
  • FamRZ 2010, 2075
  • BB 2010, 2236
  • DB 2010, 2114
  • DB 2010, 22
  • JR 2011, 138
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (14)

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 216/09

    Betriebsrente - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08
    Die Betriebsparteien haben - ebenso wie die anderen Normgeber - einen Beurteilungsspielraum und eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen und Folgen der von ihnen gesetzten Regelungen(vgl. zum Ganzen BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 29 - 31, NZA 2010, 701).

    Die daraus folgenden Differenzierungen stehen in Übereinstimmung mit den üblichen Zwecken betrieblicher Versorgungswerke(BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 37, NZA 2010, 701). Andererseits - und insoweit vorrangig - sind Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Entgelt des berechtigten Arbeitnehmers, das er als Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Betriebstreue erhält.

    Ein Verstoß gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichheitssatz in § 75 BetrVG führt - jedenfalls - im Bereich der betrieblichen Altersversorgung zu einem Anspruch auf Angleichung nach oben, wie es in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG vorausgesetzt wird(BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 216/09 - Rn. 55, NZA 2010, 701)..

  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von …

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08
    Dies ist in der Rechtsprechung sowohl des Senats (vgl. zB 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 62, 345) als auch des Bundesgerichtshofs (20. September 2006 - IV ZR 304/04 - Rn. 17, BGHZ 169, 122) anerkannt.

    Diesen Unterschied hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Grundsatzentscheidung vom 11. Oktober 1977(- 2 BvR 407/76 - zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 46, 97) herausgearbeitet. Es hat dabei den Rechtssatz entwickelt, dass bei derartigen Fallgestaltungen eine völlige Auszehrung der Versorgungsrechte ausgeschlossen ist (ebenso die Rechtsprechung des BGH vgl. 20. September 2006 - IV ZR 304/04 - Rn. 18, BGHZ 169, 122)..

  • BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 31/90

    Anrechnung anderweiter Versorgungsleistungen

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08
    Soweit Satz 1 einer Anrechnung nicht entgegensteht, kommt es auf Satz 2 nicht mehr an (vgl. BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 66, 282). Die Regelung lässt daher nicht nur eine Anrechnung solcher Leistungen zu, die der zur Versorgung verpflichtete Arbeitgeber finanziert hat (vgl. BAG 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - zu 3 b der Gründe, AP BetrAVG § 5 Nr. 27 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 19; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 81, 345). Sie steht nur umgekehrt der Anrechnung von Versorgungsleistungen entgegen, die sich der Arbeitnehmer ohne Beteiligung eines Arbeitgebers ausschließlich auf eigene Kosten verschafft hat (vgl. BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - aaO). Um eine derartige Leistung handelt es sich hier nicht.

    Die Bestimmung steht der Anwendung von sonstigen gesetzlichen Vorschriften und allgemeinen Rechtsgrundsätzen nicht entgegen, die eine Berücksichtigung sonstiger Bezüge bei der Berechnung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausschließt(vgl. BT-Drucks. 7/2843 S. 8 sowie BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 66, 282)..

  • BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 942/94

    Auf der Anrechnung von Kindererziehungszeiten beruhende gesetzliche Altersrente …

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08
    Rn. 16 Schafft eine Versorgungsordnung Tatbestände, aufgrund derer im Rahmen einer Limitierungsklausel anderweitige Einkünfte berücksichtigt werden, muss sie diese für den Arbeitnehmer erkennbar und eindeutig beschreiben(vgl. zB BAG 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - zu B II 1 und 2 der Gründe, BAGE 81, 345). Dabei reicht es jedoch aus, wenn eine Auslegung vorzunehmen ist (…vgl. Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 5. Aufl. § 5 Rn. 57). Das schließt auch allgemeine, aber umfassende Formulierungen nicht aus.

    Soweit Satz 1 einer Anrechnung nicht entgegensteht, kommt es auf Satz 2 nicht mehr an (vgl. BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 66, 282). Die Regelung lässt daher nicht nur eine Anrechnung solcher Leistungen zu, die der zur Versorgung verpflichtete Arbeitgeber finanziert hat (vgl. BAG 17. Mai 1988 - 3 AZR 400/86 - zu 3 b der Gründe, AP BetrAVG § 5 Nr. 27 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 19; 5. Dezember 1995 - 3 AZR 942/94 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 81, 345). Sie steht nur umgekehrt der Anrechnung von Versorgungsleistungen entgegen, die sich der Arbeitnehmer ohne Beteiligung eines Arbeitgebers ausschließlich auf eigene Kosten verschafft hat (…vgl. BAG 20. November 1990 - 3 AZR 31/90 - aaO). Um eine derartige Leistung handelt es sich hier nicht.

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08
    Die Regelungen der Gesamtbetriebsvereinbarung im Übrigen bleiben ohne Weiteres sinnvoll und können in sich geschlossen noch weiter angewendet werden(vgl. BAG 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - zu B II 2 c ee (4) (b) der Gründe, BAGE 114, 162)..
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08
    Diesen Unterschied hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Grundsatzentscheidung vom 11. Oktober 1977(- 2 BvR 407/76 - zu B II 2 b der Gründe, BVerfGE 46, 97) herausgearbeitet. Es hat dabei den Rechtssatz entwickelt, dass bei derartigen Fallgestaltungen eine völlige Auszehrung der Versorgungsrechte ausgeschlossen ist (…ebenso die Rechtsprechung des BGH vgl. 20. September 2006 - IV ZR 304/04 - Rn. 18, BGHZ 169, 122)..
  • BVerwG, 17.03.1983 - 2 C 28.81

    Verfassungsmäßigkeit der Ruhensregelung bei Zusammentreffen von Witwengeld und …

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08
    Dort wurde als Reaktion auf die genannte Grundsatzentscheidung des BVerfG durch die Einführung von § 53 Abs. 5 Satz 1 sowie § 54 Abs. 3 und 4 BeamtVG - soweit nicht Besonderheiten des öffentlichen Dienstes durch Einsatz von "Verwendungseinkommen" in Frage stehen - bei Zusammentreffen mehrerer Einkunftsarten eine wirtschaftliche Entwertung von mehr als 80 % ausgeschlossen, indem ein Mindestsatz von 20 % der Einkünfte verbleibt(vgl. zur Gesetzgebungsgeschichte: Art. V § 1 Nr. 6 des Gesetzes vom 20. März 1979, BGBl. I S. 357, dazu BT-Drucks. 8/2075 S. 20 und BVerwG 17. März 1983 - 2 C 28/81 - NVwZ 1983, 548 sowie Art. 1 Nr. 19 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2218, dazu BT-Drucks. 11/5136 S. 24). Eine Übertragung dieser gesetzlichen Wertung aus dem Beamtenversorgungsrecht auch in das Recht der betrieblichen Altersversorgung ist geboten.
  • BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88

    Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08
    Dies ist in der Rechtsprechung sowohl des Senats (vgl. zB 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 62, 345) als auch des Bundesgerichtshofs (…20. September 2006 - IV ZR 304/04 - Rn. 17, BGHZ 169, 122) anerkannt.
  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 465/02

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung von Abgeordnetenpensionen auf eine …

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08
    Rn. 24 Entscheidend für das Anrechnungsverbot des § 5 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG ist allein, dass der Arbeitnehmer ausschließlich eigene Beiträge aufwenden musste(vgl. BAG 23. September 2003 - 3 AZR 465/02 - zu II 1 der Gründe, BAGE 107, 369). Aus Satz 2 der Vorschrift ergeben sich keine weiteren Anrechnungsverbote.
  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90

    Revisionsbegründung mit neuen Tatsachen - Lohnpfändung

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 97/08
    Die der Antragsänderung zugrunde liegenden Tatsachen sind unstreitig und können deshalb auch in der Revisionsinstanz berücksichtigt werden (BAG 16. Mai 1990 - 4 AZR 145/90 - zu I der Gründe, BAGE 65, 147). Neue Rechtsfragen stellen sich durch die Neufassung des Antrags nicht.
  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 79/06

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 400/86

    Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Regelung für eine Versorgungsobergrenze

  • LAG Düsseldorf, 07.08.2007 - 6 Sa 315/07

    Ermittlung des Gesamtversorgungseinkommens aufgrund einer …

  • ArbG Essen, 25.01.2007 - 3 Ca 5521/06

    Ermittlung des Gesamtversorgungsbedarfs einer Witwe

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 349/20

    Betriebliche Altersversorgung - Anrechnung anderweitiger Bezüge - …

    Rn. 22 Anrechnungen anderweitiger Bezüge auf eine Betriebsrente sind nur insoweit möglich, als die maßgeblichen Bestimmungen die Anrechnungs- bzw. Berücksichtigungstatbestände, aufgrund derer im Rahmen einer Limitierungsklausel anderweitige Einkünfte berücksichtigt werden, für den Versorgungsberechtigten erkennbar und eindeutig beschreiben (für eine tarifvertragliche Regelung vgl. BAG 26. März 1996 - 3 AZR 1023/94 - zu I 2 der Gründe; für eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung: vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 80/08 - Rn. 20 sowie 18. Mai 2010 - 3 AZR 97/08 - Rn. 16, BAGE 134, 254;… für eine vertragliche Regelung vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 3 AZR 453/17 - Rn. 31, BAGE 164, 294).

    Ausreichend ist es, wenn eine Auslegung zu einer erkennbaren und eindeutigen Regelung führt (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 97/08 - aaO).

    Auch differenzierte Formulierungen können zu Auslegungsproblemen führen (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 97/08 - Rn. 16, aaO).

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 113/10

    Klarstellende Tarifregelung - Zusammentreffen von Pension und Betriebsrente

    Vielmehr ist es grundsätzlich möglich, eine anderweitige Versorgung beim Erwerb von Versorgungsansprüchen zu berücksichtigen, soweit die anderweitige Versorgung mit dem in Frage stehenden Versorgungsanspruch gleichgerichtet ist und nicht zu einer Kürzung der Versorgungsleistung über den anderweitig bezogenen Betrag hinaus führt (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 97/08 - Rn. 35, BAGE 134, 254).

    Dem entspricht es, dass auch § 5 Abs. 2 BetrAVG die Berücksichtigung anderer Versorgungsbezüge insoweit zulässt, als sie nicht auf eigenen Beiträgen des Versorgungsempfängers beruhen; die Bestimmung steht demnach der Berücksichtigung von Pensionsansprüchen nicht entgegen (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 97/08 - Rn. 22 ff., aaO).

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind auch Entgelt des berechtigten Arbeitnehmers, das er als Gegenleistung für die im Arbeitsverhältnis erbrachte Betriebszugehörigkeit erhält (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 97/08 - Rn. 30, BetrAV 2010, 696).
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