Rechtsprechung
| BAG, 25.01.1963 - 1 AZR 122/62 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gesamteinheitliche allgemeine Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlungsgrundsat - Grundlohn - Kinderzulage - Mütter ehelicher Kinder - Mütter unehelicher Kinder
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 13.02.1962 - 1 Sa 622/61
- BAG, 25.01.1963 - 1 AZR 122/62
Papierfundstellen
- BAGE 14, 61
- NJW 1963, 1172
- MDR 1963, 533
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (3)
- BAG, 06.04.1955 - 1 AZR 365/54
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung von Männern und Frauen
Auszug aus BAG, 25.01.1963 - 1 AZR 122/62
"Bei der gesetzlichen Neuordnung ist davon auszugehen, daß tie Wertentscheidungen der Verfassung in Art. 6 Abs. 1 GG üiiGDArtr 6tAl)hoGG-'gleichen Rang haben." Verletzt eine nach dem Erlaß des Grundgesetzes ergangene normative oder gesamteinheitlich aufgestellte Regelung der Arbeitsbedingungen die Grundidee des Arto 6 Abs« 5 GG, so ist eine solche Regelung (hier des Kinderzuschlages) durch keine vernünftigen sachlichen Gründe gerechtfertigt und verstößt daher gegen Arto 3 Abso 1 GGo 3) .ha die Benachteiligung der Mütter von unehelichen Kindern in der hier vorliegenden gesamteinheitlichen Regelung über die Berechnung des für die Arbeit zu gewährenden Lohnes gegen ein gesetzliches Verbot (nämlich Arto 3 Abs.. 1 GG) verstößt, ist sie nach § 134 BGB nichtig" In den Fällen der Nichtigkeit wegen Verfesotairoverstoßes hat der Senat in stän diger Rechtsprechung (vgl" insbesondere die sogenannten Frau enlohnurteile AP Nr" 6 zu Art" 3 GG; BAG 1, 348 = AP Nr" 7 zu Art" 5 GG; BAG 4, 24o = AP Nr" 16 zu Art" 3 GG; BAG 4, 125 = AP Nr. 17 zu Art" 3 GG; BAG 4, 133 = AP Nr. 18 zu Art" 3 G G ; AP Nr. 68 zu Art" 3 GG; AP Nr. 7o zu Art" 3 GG) ausge- Regclung. - BAG, 23.03.1957 - 1 AZR 64/56
Lohnregelung für männliche Arbeitnehmer - Lohngruppe für weibliche Arbeiterinnen …
Auszug aus BAG, 25.01.1963 - 1 AZR 122/62
"Bei der gesetzlichen Neuordnung ist davon auszugehen, daß tie Wertentscheidungen der Verfassung in Art. 6 Abs. 1 GG üiiGDArtr 6tAl)hoGG-'gleichen Rang haben." Verletzt eine nach dem Erlaß des Grundgesetzes ergangene normative oder gesamteinheitlich aufgestellte Regelung der Arbeitsbedingungen die Grundidee des Arto 6 Abs« 5 GG, so ist eine solche Regelung (hier des Kinderzuschlages) durch keine vernünftigen sachlichen Gründe gerechtfertigt und verstößt daher gegen Arto 3 Abso 1 GGo 3) .ha die Benachteiligung der Mütter von unehelichen Kindern in der hier vorliegenden gesamteinheitlichen Regelung über die Berechnung des für die Arbeit zu gewährenden Lohnes gegen ein gesetzliches Verbot (nämlich Arto 3 Abs.. 1 GG) verstößt, ist sie nach § 134 BGB nichtig" In den Fällen der Nichtigkeit wegen Verfesotairoverstoßes hat der Senat in stän diger Rechtsprechung (vgl" insbesondere die sogenannten Frau enlohnurteile AP Nr" 6 zu Art" 3 GG; BAG 1, 348 = AP Nr" 7 zu Art" 5 GG; BAG 4, 24o = AP Nr" 16 zu Art" 3 GG; BAG 4, 125 = AP Nr. 17 zu Art" 3 GG; BAG 4, 133 = AP Nr. 18 zu Art" 3 G G ; AP Nr. 68 zu Art" 3 GG; AP Nr. 7o zu Art" 3 GG) ausge- Regclung. - BAG, 23.03.1957 - 1 AZR 203/56
Tarifklausel - Weibliche Arbeitnehmer - Mindestlohn - Verstoß gegen …
Auszug aus BAG, 25.01.1963 - 1 AZR 122/62
"Bei der gesetzlichen Neuordnung ist davon auszugehen, daß tie Wertentscheidungen der Verfassung in Art. 6 Abs. 1 GG üiiGDArtr 6tAl)hoGG-'gleichen Rang haben." Verletzt eine nach dem Erlaß des Grundgesetzes ergangene normative oder gesamteinheitlich aufgestellte Regelung der Arbeitsbedingungen die Grundidee des Arto 6 Abs« 5 GG, so ist eine solche Regelung (hier des Kinderzuschlages) durch keine vernünftigen sachlichen Gründe gerechtfertigt und verstößt daher gegen Arto 3 Abso 1 GGo 3) .ha die Benachteiligung der Mütter von unehelichen Kindern in der hier vorliegenden gesamteinheitlichen Regelung über die Berechnung des für die Arbeit zu gewährenden Lohnes gegen ein gesetzliches Verbot (nämlich Arto 3 Abs.. 1 GG) verstößt, ist sie nach § 134 BGB nichtig" In den Fällen der Nichtigkeit wegen Verfesotairoverstoßes hat der Senat in stän diger Rechtsprechung (vgl" insbesondere die sogenannten Frau enlohnurteile AP Nr" 6 zu Art" 3 GG; BAG 1, 348 = AP Nr" 7 zu Art" 5 GG; BAG 4, 24o = AP Nr" 16 zu Art" 3 GG; BAG 4, 125 = AP Nr. 17 zu Art" 3 GG; BAG 4, 133 = AP Nr. 18 zu Art" 3 G G ; AP Nr. 68 zu Art" 3 GG; AP Nr. 7o zu Art" 3 GG) ausge- Regclung.
- ArbG Berlin, 03.08.2012 - 28 Ca 7089/11
Vergütungszuschläge für Nachtarbeit - arbeitsrechtlicher …
dazu, soweit ersichtlich erstmals (die vielfach genannten Belegstellen betreffen durchweg Entscheidungen zu speziellen Gleichheitsgarantien und damit nicht auch Art. 3 Abs. 1 GG), BAG 25.1.1963 - 1 AZR 122/62 - BAGE 14, 61, 63 = AP Art. 3 GG Nr. 77 [1.]: "Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, dass Gesetze im materiellrechtlichen Sinne und autonomes Recht, namentlich auch Tarifnormen, an den Gleichheitssatz des Art. 3 GG gebunden sind"; sodann statt vieler BAG 10.3.1982 - 4 AZR 540/79 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 47 [Bl. 5]: "Eine solche Regelung verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG, der auch von den Tarifvertragsparteien zu beachten ist"; 16.11.1982 - 3 AZR 220/81 - AP § 62 BAT Nr. 4 [II.4.]; 20.4.1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231, 237 = AP §§ 22, 23 BAT 1975 Nr. 71 ["Juris"-Rn. 15].S. dazu, soweit ersichtlich erstmals (die vielfach genannten Belegstellen betreffen durchweg Entscheidungen zu speziellen Gleichheitsgarantien und damit nicht auch Art. 3 Abs. 1 GG), BAG 25.1.1963 - 1 AZR 122/62 - BAGE 14, 61, 63 = AP Art. 3 GG Nr. 77 [1.]: "Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, dass Gesetze im materiellrechtlichen Sinne und autonomes Recht, namentlich auch Tarifnormen, an den Gleichheitssatz des Art. 3 GG gebunden sind"; sodann statt vieler BAG 10.3.1982 - 4 AZR 540/79 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 47 [Bl. 5]: "Eine solche Regelung verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG, der auch von den Tarifvertragsparteien zu beachten ist"; 16.11.1982 - 3 AZR 220/81 - AP § 62 BAT Nr. 4 [II.4.]; 20.4.1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231, 237 = AP §§ 22, 23 BAT 1975 Nr. 71 ["Juris"-Rn. 15]., wendete sich das Blatt (spätestens) mit den neunziger Jahren: Nun setzten die befassten Senate des BAG, während das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sich einer Stellungnahme bis heute enthalten hat 65S.64) S. dazu, soweit ersichtlich erstmals (die vielfach genannten Belegstellen betreffen durchweg Entscheidungen zu speziellen Gleichheitsgarantien und damit nicht auch Art. 3 Abs. 1 GG), BAG 25.1.1963 - 1 AZR 122/62 - BAGE 14, 61, 63 = AP Art. 3 GG Nr. 77 [1.]: "Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen, dass Gesetze im materiellrechtlichen Sinne und autonomes Recht, namentlich auch Tarifnormen, an den Gleichheitssatz des Art. 3 GG gebunden sind"; sodann statt vieler BAG 10.3.1982 - 4 AZR 540/79 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 47 [Bl. 5]: "Eine solche Regelung verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG, der auch von den Tarifvertragsparteien zu beachten ist"; 16.11.1982 - 3 AZR 220/81 - AP § 62 BAT Nr. 4 [II.4.]; 20.4.1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231, 237 = AP §§ 22, 23 BAT 1975 Nr. 71 ["Juris"-Rn. 15].
- BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 159/89
Weihnachtsgeld - Teilzeitbeschäftigung im kirchlichen Dienst
Zu bedenken ist auch, daß kirchliche Arbeitsvertragsregelungen niemals unmittelbar und zwingend wie Tarifverträge Arbeitsverhältnisse gestalten (BAGE 14, 61, 63 = AP Nr. 77 zu Art. 3 GG; BAGE 28, 14, 17 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 34, 182, 184 = AP Nr. 9 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; BAG Urteil vom 28. Oktober 1987 - 5 AZR 518/85 - AP Nr. 1 zu § 7 AVR Caritasverband; BAG Beschluß vom 7. September 1988 - 4 AZN 436/88 - AP Nr. 36 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz und BAGE 60, 344 = AP Nr. 37 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; vgl. dazu aber auch die ablehnende Anmerkung von Mayer-Maly zu AP Nr. 1 zu § 7 AVR Caritasverband). - BAG, 28.10.1987 - 5 AZR 518/85
Verpflichtung einer Stiftung zur Weiterzahlung einer jahrelang gewährten Zulage - …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes keine Tarifverträge und damit keine Rechtsnormen im Sinne des Art. 2 EGBGB oder des § 72 a ArbGG (BAGE 14, 61, 63 = AP Nr. 77 zu Art. 3 GG, zu 1 der Gründe; BAGE 28, 14, 17 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 1 c der Gründe; BAGE 34, 182, 184 = AP Nr. 9 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz; ferner BAG Beschluß vom 18. Mai 1982 - 3 AZN 23/82 - AP Nr. 22 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz, zu 2 der Gründe; aus dem Schrifttum besonders Richardi, Arbeitsrecht in der Kirche, S. 147, 153).
- BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 313/77
Versorgungsordnung - Grundsatz der GLeichberechtigung - Eintrittsalter - Ruhegeld …
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend: BAG 1, 258 = AP Nr. 4 zu Art. 3 GG zur Lohngleichheit von Mann und Frau; dazu aus jüngster Zeit AP Nr. 110 zu Art. 3 GG [zu II der Gründe]; zur generellen Zusage freiwilliger Sozialleistungen: BAG 11, 338 = AP Nr. 69 zu Art. 3 GG und BAG 14, 61 « A P Nr. 77 zu Art. 3 GG). - BAG, 11.09.1974 - 5 AZR 567/73
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Zahlung freiwilligerZulagen - …
Das Bundesarbeitsgericht hat deshalb gesfetzeswidrigen oder verfassungswidrigen Differenzierungen bei der Festsetzung allgemeiner Arbeitsbedingungen die rechtliche Anerkennung versagt (BAG 11, 338 [344] = AP Nr. 69 zu Art. 3 GG [Bl. 4]; BAG 14, 61 [6 3 ] = AP Nr. 77 zu Art. 3 GG [zu 1 der Gründe]). - BAG, 18.08.1976 - 4 AZR 284/75
Anspruch auf Übergangsgeld - Vollbeschäftigung bei Ausscheiden - …
Ein Verstoß gegen diese Verfassungsnorm käme nämlich allen falls dann in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien bei der Gestaltung der Voraussetzungen für den Bezug des Übergangsgeldes Gesichtspunkte von solchem Gewicht unberücksichtigt gelassen hätten, daß sich im Hinblick darauf die Differenzierung in der Tarifnorm zwischen vollbeschäftigten und nicht vollbeschäftigten Angestellten als willkürlich oder unsachlich erweisen würde (BVerfGE 9, 2o1 /""2o6 J7, 8, 51 C & J sowie 14 /~16 un.cL 52 7; BAG 24, 5oo /f3o3 7 = AP Nr. 1 zu § 26 BBesG und BAG 14, 61 /"63 7 = AP Nr. 77 zu Art. 3 GG;… Maunz-Dürig-Herzog, Kommentar zum Grundgesetz, 4. Auf1., Art. 3 Rdnr. 266). - BAG, 18.07.1972 - 3 AZR 472/71
Versorgungsordnung - Witwenrente
IX Entgegen der Meinung der Revision verstoßt die Regelung m § 5 Abs. 0 9 LO auch nicht gegen das Grundgesetz 1 Der Senat ist davon ausgegangen, daß den Grundrechten für die Bestimmungen aer Leistungsordnung unmittelbare Geltung zukommt Die von der Beklagten m Bezug genommene Leistungsordnung ist eine generelle Ruhegeldordnung auf emzolvertraglicher Grundlage Ebenso wie Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen als normative Regelungen an die Grund rechte gebunden sind, sind diese auch bei der Festlegung gesamteinheitlicher allgemeiner Arbeitsbedingungen zu beachten (so rbegcgsi auf Ar to 3 Abs. 1 GQ"r BAG 14, 61 /~63J - AP Hr 77 zu Art. 3 GG z u 1 der Grunde J mit zustirnonder Anm von Mayer-Maly /."mit zahlreichen weiteren HachwoisenJO Daß die Beklagte dem Bochumer Verband nicht als Mitglied angehoit, ist unerheblich Die Leistungsordnung gilt auch für die Verbandsm-tglieder nicht kraft Hormenwirkung, sondern kraft einzeln erträglicher Verweisung.
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