Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,19358
BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 (https://dejure.org/2015,19358)
BAG, Entscheidung vom 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 (https://dejure.org/2015,19358)
BAG, Entscheidung vom 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 (https://dejure.org/2015,19358)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,19358) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Tarifpluralität - Eingruppierung

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifpluralität - und die Eingruppierung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Eingruppierung in betrieblicher Vergütungsordnung bei Tarifpluralität

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auswirkungen einer Tarifpluralität

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tarifpluralität - Eingruppierung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Eine Arbeitgeberin ist an die Eingruppierungsentscheidung der Tarifvertragsparteien gebunden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 212
  • NZA 2015, 1077
  • BB 2015, 1971
  • BB 2015, 2044
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 30.09.2014 - 1 ABR 32/13

    Zustimmungsverweigerung - Beweiswert einer Sitzungsniederschrift - …

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Dieses folgt bereits aus der Nichterfüllung des geltend gemachten Anspruchs (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 13).

    Rn. 19 a) Nach § 101 Satz 1 BetrVG kann der Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme iSd. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ohne seine Zustimmung durchführt, beim Arbeitsgericht beantragen, diesem aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 15).

    Der Anspruch des Betriebsrats aus § 101 Satz 1 BetrVG geht bei Ein- und Umgruppierungen daher dahin, dem Arbeitgeber die Einleitung eines Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder - nach dessen Abschluss - die Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG aufzugeben (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 16).

    Über eine solche muss der Arbeitgeber nicht nur beim Wechsel der einem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben, sondern auch dann befinden, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit die betriebliche Vergütungsordnung ändert und infolge dieser Änderung eine Entscheidung über eine "Neueingruppierung" des Arbeitnehmers erforderlich wird (BAG 30. September 2014 - 1 ABR 32/13 - Rn. 21).

  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Der tarifgebundene Arbeitgeber ist betriebsverfassungsrechtlich zur Anwendung einer tariflichen Vergütungsordnung verpflichtet (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 28, BAGE 139, 332).

    Rn. 32 (2) Bei tariflichen Vergütungsordnungen handelt es sich nicht um Betriebsnormen iSv. § 3 Abs. 2 TVG, die unabhängig von der Tarifbindung der Arbeitnehmer für alle Betriebe des tarifgebundenen Arbeitgebers gelten, sondern um Inhaltsnormen, die nur unmittelbar und zwingend im Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und den tarifgebundenen Arbeitnehmern anzuwenden sind (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, BAGE 139, 332).

  • BAG, 03.05.2006 - 1 ABR 2/05

    Umfang der Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Rn. 27 aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht für die Durchführung des Zustimmungsverfahrens bei Umgruppierungen kein Raum, wenn die Tarifvertragsparteien selbst die ansonsten den Betriebsparteien obliegende Umgruppierungsentscheidung getroffen haben (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 26 f., BAGE 118, 141).

    Diesen ist es auch angesichts des Mitbeurteilungsrechts des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unbenommen, zusätzlich zu einer Vergütungsordnung mit abstrakten Vergütungsmerkmalen konkretere Regelungen zu treffen, die den andernfalls vorhandenen Beurteilungsspielraum von Arbeitgeber und Betriebsrat einengen oder gänzlich ausschließen (vgl. BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 39, BAGE 118, 141).

  • BAG, 11.09.2013 - 7 ABR 29/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Diese Grundsätze gelten auch für Ein- und Umgruppierungen (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 24).

    Sie kann in einem Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund vertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (BAG 11. September 2013 - 7 ABR 29/12 - Rn. 20).

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10

    Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement - …

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Hieraus folgt eine zweistufige Prüfung darauf hin, ob überhaupt eine Aufgabe des Betriebsrats gegeben und ob im Einzelfall die begehrte Information zu ihrer Wahrnehmung erforderlich ist (BAG 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10 - Rn. 7, BAGE 140, 350).
  • BAG, 04.05.2011 - 7 ABR 10/10

    Eingruppierung und betriebliche Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Ob diese einen Anspruch auf die Anwendung der Tarifverträge haben, ist für die gegenüber dem Betriebsrat bestehende Pflicht des Arbeitgebers aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ohne Bedeutung (BAG 4. Mai 2011 - 7 ABR 10/10 - Rn. 21 ff., BAGE 138, 39).
  • BAG, 12.01.2011 - 7 ABR 34/09

    Mitbestimmung bei Ein- und Umgruppierung und ERA-TV

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Dies umfasst auch die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Zuordnung zu den Entgeltgruppen der Vergütungsordnung, selbst wenn die Anwendung ihrer abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führen würde (…BAG 19. April 2012 - 7 ABR 52/10 - Rn. 50; 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18, BAGE 136, 359).
  • BAG, 19.04.2012 - 7 ABR 52/10

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Dies umfasst auch die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Zuordnung zu den Entgeltgruppen der Vergütungsordnung, selbst wenn die Anwendung ihrer abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führen würde (BAG 19. April 2012 - 7 ABR 52/10 - Rn. 50;… 12. Januar 2011 - 7 ABR 34/09 - Rn. 18, BAGE 136, 359).
  • BAG, 06.10.2010 - 7 ABR 80/09

    Mitbestimmung bei Umgruppierung - ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Rn. 28 bb) Durch die von den Urhebern der Vergütungsordnung getroffene Zuordnungsentscheidung wird die Kompetenz der Betriebsparteien bei Ein- und Umgruppierungen nach § 99 BetrVG nicht in rechtswidriger Weise beschnitten (BAG 6. Oktober 2010 - 7 ABR 80/09 - Rn. 17).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - 2 TaBV 16/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen - Einreihung des …

    Auszug aus BAG, 14.04.2015 - 1 ABR 66/13
    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 19. Februar 2013 - 2 TaBV 16/12 - wird zurückgewiesen.
  • ArbG Köln, 08.08.2019 - 14 BV 498/18
    Dieses folgt bereits aus der Nichterfüllung des geltend gemachten Anspruchs (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 17).

    Personelle Einzelmaßnahmen im Sinne des § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG können daher nur nach Zustimmung des Betriebsrats oder deren rechtskräftiger Ersetzung in einem Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG vorgenommen werden (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 19).

    Der Anspruch des Betriebsrats aus § 101 S. 1 BetrVG geht bei Ein- und Umgruppierungen daher dahin, dem Arbeitgeber die Einleitung eines Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG oder - nach dessen Abschluss - die Durchführung eines Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG aufzugeben (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 20).

    Diese Grundsätze gelten auch für Ein- und Umgruppierungen (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 21).

    Rn. 44 Die Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG setzt bei Ein- und Umgruppierungen eine im Betrieb geltende Vergütungsordnung voraus (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 22).

    Über eine solche muss der Arbeitgeber nicht nur beim Wechsel der einem Arbeitnehmer zugewiesenen Arbeitsaufgaben, sondern auch dann befinden, wenn sich bei gleichbleibender Tätigkeit die betriebliche Vergütungsordnung ändert und infolge dieser Änderung eine Entscheidung über eine "Eingruppierung" des Arbeitnehmers erforderlich wird (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 23;… BAG 30.9.2014, 1 ABR 32/13, Rn. 21;… BAG 11.9.2013, 7 ABR 29/12, Rn. 19).

    Sie kann in einem Tarifvertrag enthalten sein, auf einer Betriebsvereinbarung beruhen, aufgrund vertraglicher Vereinbarungen im Betrieb allgemein zur Anwendung kommen oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen sein (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 24).

    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der Vergütungspraxis (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 25).

    Dies umfasst auch die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Zuordnung zu den Entgeltgruppen der Vergütungsordnung, selbst wenn die Anwendung ihrer abstrakten Tätigkeitsmerkmale zu einem anderen Ergebnis führen würde (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 27).

    Diesen ist es auch angesichts des Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unbenommen, zusätzlich zu einer Vergütungsordnung mit abstrakten Vergütungsmerkmalen konkretere Regelungen zu treffen, die den andernfalls vorhandenen Beurteilungsspielraum von Arbeitgeber und Betriebsrat einengen oder gänzlich ausschließen (vgl. BAG 14.4.2015, 1 ABR 66/13, Rn. 28).

  • BAG, 26.11.2024 - 1 ABR 12/23

    Betriebsratsmitglied - Vergütungsanpassung - Mitbestimmung

    Daher hat der Betriebsrat bei Ein- und Umgruppierungen - als bloße Akte der Rechtsanwendung, deren "Aufhebung" im wörtlichen Sinn nicht möglich ist - entsprechend § 101 Satz 1 BetrVG einen Anspruch, dem Arbeitgeber die Einleitung eines Zustimmungsverfahrens nach § 99 Abs. 1 BetrVG oder - nach dessen Abschluss - die Durchführung eines Verfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG aufzugeben (…st. Rspr., vgl. BAG 14. Februar 2023 - 1 ABR 9/22 - Rn. 16 mwN; 14. April 2015 - 1 ABR 66/13 - Rn. 20 mwN, BAGE 151, 212).
  • LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16

    Aufhebung einer Einstellung; leitender Angestellter; vorsorgliche nachträgliche …

    Entscheidungen im Aufhebungsverfahren haben daher nur Wirkung für die Zukunft, so dass auch zunächst begründete Anträge nach § 101 Satz 1 BetrVG im Laufe des Verfahrens unbegründet werden können, wenn kein betriebsverfassungswidriger Zustand mehr vorliegt (vgl. BAG 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 -, NZA 2015, 1077 zum Zeitablauf der Maßnahme).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht