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Rechtsprechung
   BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32480
BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16 (https://dejure.org/2017,32480)
BAG, Entscheidung vom 06.09.2017 - 5 AZR 382/16 (https://dejure.org/2017,32480)
BAG, Entscheidung vom 06. September 2017 - 5 AZR 382/16 (https://dejure.org/2017,32480)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auffällige Dienstkleidung - und die Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 28.12.2017)

    Klinikpersonal muss sich erst im Krankenhaus umziehen

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Umkleidezeiten und Wegezeiten sind vergütungspflichtige Arbeitszeit

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Vergütungspflicht für Umkleidezeiten - bestehen Gestaltungsmöglichkeiten?

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 117 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenhäuser | BAG: Vergütung der Umkleidezeit für weiße Kleidung eines Krankenpflegers

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Umkleiden als vergütungspflichtige Arbeitszeit - Auffällige Dienstkleidung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vergütung von Umkleide- und Wegezeiten: Wann ist Dienstkleidung "auffällig"?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umkleidezeiten für auffällige Dienstkleidung stellen vergütungspflichtige Arbeit dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht - Umkleiden ist Arbeitszeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umkleide- und Wegezeiten stellen bei weißer Dienstkleidung von Pflegern vergütungspflichtige Arbeitszeit dar - Weiße Dienstkleidung von Pflegern stellt auffällige Dienstkleidung dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 160, 167
  • NJW 2018, 1276
  • MDR 2018, 158
  • NZA 2018, 180
  • BB 2018, 180
  • DB 2018, 199
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16

    Umkleidezeiten - Schätzung

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 10, BAGE 157, 116).

    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 12, BAGE 157, 116;… 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 28, BAGE 143, 107).

    Rn. 23 1. Das Landesarbeitsgericht wird zunächst festzustellen haben, welche tarifliche Regelungen im Streitzeitraum aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis anwendbar waren und ob diese ggf. den sich aus § 611 Abs. 1 BGB ergebenden Anspruch des Klägers ausschließen oder besonders ausgestalten (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 17, BAGE 157, 116;… 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 30).

    "Erforderlich" ist daher nur die Zeit, die er für das Umkleiden und den Weg zur und von der Umkleidestelle im Rahmen der objektiven Gegebenheiten unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit benötigt (BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 28, BAGE 157, 116;… 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 47).

    Rn. 28 5. Steht fest, dass Umkleide- und Wegezeiten auf Veranlassung der Beklagten entstanden sind, kann aber der Kläger seiner Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, hat das Gericht die erforderlichen Umkleide- und damit verbundenen Wegezeiten nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO zu schätzen (vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 31, BAGE 157, 116;… 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18, BAGE 151, 180).

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift …

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Rn. 23 1. Das Landesarbeitsgericht wird zunächst festzustellen haben, welche tarifliche Regelungen im Streitzeitraum aufgrund der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf das Arbeitsverhältnis anwendbar waren und ob diese ggf. den sich aus § 611 Abs. 1 BGB ergebenden Anspruch des Klägers ausschließen oder besonders ausgestalten (…vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 17, BAGE 157, 116; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 30).

    "Erforderlich" ist daher nur die Zeit, die er für das Umkleiden und den Weg zur und von der Umkleidestelle im Rahmen der objektiven Gegebenheiten unter Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit benötigt (…BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 28, BAGE 157, 116; 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 47).

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 678/11

    Umkleiden - Arbeitszeit - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (…vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 12, BAGE 157, 116; 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - Rn. 28, BAGE 143, 107).
  • BAG, 10.11.2009 - 1 ABR 54/08

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Umkleidezeit

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Das Ankleiden mit einer vorgeschriebenen Dienstkleidung ist nur dann nicht lediglich fremdnützig und damit keine Arbeitszeit, wenn sie zu Hause angelegt und - ohne besonders auffällig zu sein - auf dem Weg zur Arbeitsstätte getragen werden kann (BAG 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - Rn. 15).
  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Rn. 28 5. Steht fest, dass Umkleide- und Wegezeiten auf Veranlassung der Beklagten entstanden sind, kann aber der Kläger seiner Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, hat das Gericht die erforderlichen Umkleide- und damit verbundenen Wegezeiten nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO zu schätzen (…vgl. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 31, BAGE 157, 116; 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18, BAGE 151, 180).
  • BAG, 17.11.2015 - 1 ABR 76/13

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Umkleidezeiten

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - Rn. 25, BAGE 153, 225;… 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 33, BAGE 146, 271).
  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (…BAG 17. November 2015 - 1 ABR 76/13 - Rn. 25, BAGE 153, 225; 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 - Rn. 33, BAGE 146, 271).
  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Dessen Würdigung ist in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob das Gericht den Rechtsbegriff selbst verkannt, gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- und Erfahrungssätze verstoßen oder wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (zum Rechtsbeschwerdeverfahren zuletzt BAG 13. Dezember 2016 - 1 ABR 59/14 - Rn. 26).
  • LAG Niedersachsen, 03.05.2016 - 11 Sa 1007/15

    Vergütungsfreies An- und Ablegen einer durch Dienstvereinbarung bestimmten weißen …

    Auszug aus BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 382/16
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 3. Mai 2016 - 11 Sa 1007/15 - aufgehoben.
  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 424/17

    Umfang der gesetzlichen Vergütungspflicht - Fahrt zur auswärtigen Arbeitsstelle - …

    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (st. Rspr., vgl. nur BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 12;… 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 10 mwN, BAGE 157, 116).

    Durch Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Fahrten der vorliegenden Art getroffen werden (…zu Fahrten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle sh. BAG 26. Oktober 2016 - 5 AZR 226/16 - Rn. 23;… 12. Dezember 2012 - 5 AZR 355/12 - Rn. 18; vgl. auch zu Umkleide- und innerbetrieblichen Wegezeiten BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 23 mwN).

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    "Arbeit" als Leistung der versprochenen Dienste iSd. § 611 Abs. 1 BGB ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 12 mwN).

    Daher schuldet der Arbeitgeber Vergütung für die durch den Arbeitnehmer hierfür im Betrieb aufgewendete Zeit (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13 mwN).

    Dann dient das Umkleiden außerhalb des Betriebs nicht nur einem fremden Bedürfnis, weil der Arbeitnehmer keine eigenen Kleidungsstücke auf dem Arbeitsweg einsetzen muss oder sich aus anderen, selbstbestimmten Gründen gegen das An- und Ablegen der Dienstkleidung im Betrieb entscheidet (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13 mwN).

    Steht fest, dass Umkleidezeiten im Streitzeitraum entstanden sind, kann aber die Klägerin ihrer Darlegungs- oder Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, hat das Gericht die erforderlichen Umkleidezeiten nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO zu schätzen (BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 28 mwN).

  • BAG, 23.04.2024 - 5 AZR 212/23

    Vergütung für Umkleide-, Wege- und Körperreinigungszeiten

    Rn. 22 b) Die Wegezeit des Klägers vom Umkleideraum zum Arbeitsplatz und zurück ist Teil der von der Beklagten geschuldeten vergütungspflichtigen Arbeitszeit (dazu BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 13, BAGE 160, 167;… 26. Oktober 2016 - 5 AZR 168/16 - Rn. 12, BAGE 157, 116).

    Rn. 44 a) Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass vergütungspflichtige Umkleide- und Körperreinigungszeiten angefallen sind, vom Arbeitgeber veranlasst wurden und im geltend gemachten Umfang erforderlich waren (…vgl. zu Wege- und Umkleidezeiten BAG 13. Oktober 2021 - 5 AZR 270/20 - Rn. 22; 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 27 f. mwN, BAGE 160, 167).

    Rn. 45 b) Steht fest, dass Umkleide- und Körperreinigungszeiten auf Veranlassung des Arbeitgebers entstanden sind, kann aber der Kläger seiner Darlegungs- und Beweislast für den zeitlichen Umfang, in dem diese erforderlich waren, nicht in jeder Hinsicht genügen, hat das Gericht die erforderlichen Umkleide- und Körperreinigungszeiten nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und 2 ZPO zu schätzen (vgl. zu Umkleide- und Wegezeiten BAG 6. September 2017 - 5 AZR 382/16 - Rn. 28 mwN, BAGE 160, 167).

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