Rechtsprechung
| BAG, 10.12.1964 - 2 AZR 369/63 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Im Bundesgebiet oder im Land Berlin wohnende Nichtdeutsche iS des SchwbG § 1 Abs 3 - Leistungsansprüche iS des SchwbG § 1 Abs 3 - Schwerbeschädigteneigenschaft nichtdeutscher Arbeitsopfer - Rentenbescheid - Kündigung nach SchwbG § 14
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nichtdeutsche - Wohnsitz - Sständiger Aufenthalt - Leistungsansprüche - Schwerbeschädigteneigenschaft - Nichtdeutsche Arbeitsopfer - Rentenbescheid - Entschädigungspflicht der Berufsgenossenschaft - Zustimmungsbedürftige Kündigung - Hauptfürsorgestelle - Negativattest
Verfahrensgang
- LAG Freiburg, 28.06.1963 - 8 Sa 31/63
- BAG, 10.12.1964 - 2 AZR 369/63
Papierfundstellen
- BAGE 17, 1
- NJW 1965, 1453 (Ls.)
- MDR 1965, 609
- DB 1965, 980
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (12)
- BAG, 31.05.1958 - 2 AZR 28/58
Zustimmung der Hauptfürsorgestelle bei Kündigung eines Schwerbeschädigten
Auszug aus BAG, 10.12.1964 - 2 AZR 369/63
des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 10 Bergmannsversorgungsschein-Gesetz NRW; BAG 5, 208 = AP Nr. 11 zu § H Schv/BeschG; BAG 5, 313 = AP Nr. 1 zu § 1 Schv/BeschG; BAG 8, 123 = AP Nr. 19 zu § 14 Schv/BeschG) und wird überwiegend auch von der Literatur bejaht (vgl. die Nachweise bei Wilrodt-Neumann, § 1 Anin. 8 a) .digung ist endgültig unwirksam geworden (vgl. BAG 5, 313 /~316 f . J = AP Kr. 1 zu § 1 SchwBeschG; BAG AP Nr. 6 zu § 15 SchwBeschG Bl. 1 K oben).
- BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59
Änderungskündigung - Lohnkürzung - Ablauf der Kündigungsfrist - Fortsetzung der …
Auszug aus BAG, 10.12.1964 - 2 AZR 369/63
39; siehe auch BAG 2, 121 /"123 / = AP Nr. 1 zu § 14 SchwBeschG) und sich als ein materiell-rechtlicher Verzicht auf eine Klage gegen die Kündigung darstellt (vgl. BAG 10, 280 / "291J = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung) . - BAG, 25.08.1955 - 2 AZR 29/54
Arbeitsverhältnis: Beendigung bei einem Schwerbehinderten
Auszug aus BAG, 10.12.1964 - 2 AZR 369/63
39; siehe auch BAG 2, 121 /"123 / = AP Nr. 1 zu § 14 SchwBeschG) und sich als ein materiell-rechtlicher Verzicht auf eine Klage gegen die Kündigung darstellt (vgl. BAG 10, 280 / "291J = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Änderungskündigung) .
- BGH, 15.03.1951 - IV ZR 9/50
Begriff der Verfügung
Auszug aus BAG, 10.12.1964 - 2 AZR 369/63
Die Präge wird unterschiedlich beantwortet (bejahend: BGHZ 1, 294 / "301 ff. 7 ; Soergel-Siebert, BGB, 9« Aufl., § 1828 Anm. 18; Edlinger, JV 35, 545; Schantz, JW 36, 628; Bergerfurth, i'U'.V 56, 289; LAG Frankfurt, RdA 49, 426 für die dort erforderliche Zustimmung des Arbeitsamts; verneinend: 17. - BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
Auszug aus BAG, 10.12.1964 - 2 AZR 369/63
Diese Wertung kann das Revisionsgericht, da die Revision Verfahrensrügen nicht erhoben hat, nur darauf nachprüfon, ob das Landesarbeitsgericht die gesetzlichen Tatbestandsmerkmalc des § 1 Abs. 2 KSchG zutreffend erkannt und ob es den Sachverhalt erschöpfend und ohne Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze gewürdigt hat (vgl. BAG 1, 99 / " 102J = AP Kr. 5 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG; BAG 11, 278 /~286J = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung). - BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60
Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter - …
Auszug aus BAG, 10.12.1964 - 2 AZR 369/63
Diese Wertung kann das Revisionsgericht, da die Revision Verfahrensrügen nicht erhoben hat, nur darauf nachprüfon, ob das Landesarbeitsgericht die gesetzlichen Tatbestandsmerkmalc des § 1 Abs. 2 KSchG zutreffend erkannt und ob es den Sachverhalt erschöpfend und ohne Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze gewürdigt hat (vgl. BAG 1, 99 / " 102J = AP Kr. 5 zu § 1 KSchG; BAG AP Nr. 71 zu § 1 KSchG; BAG 11, 278 /~286J = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung). - BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54
Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung
Auszug aus BAG, 10.12.1964 - 2 AZR 369/63
Diese Auslegung ist nur beschränkt nachprüfbar (vgl" BAG 4, 360 £'"364 t f . J = AP Kr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt) undj da sie rechtlich möglich ist, für das Revisionsgericht bindend. - BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 382/63
Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsbedingte …
Auszug aus BAG, 10.12.1964 - 2 AZR 369/63
Im übrigen wäre es, da jede Partei die bei der erforderlichen Interessenabwägung zu ihren Gunsten sprechenden Umstände darzulegen und zu beweisen hat (vgl. das zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 25. Juni 1964 - 2 AZR 582/63 - AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung), Sache des Klägers gewesen, hierzu nähere Ausführungen zu machen. - BAG, 10.05.1962 - 2 AZR 397/61
Telegrafische Klageerhebung - Gesetzliche Formvorschriften - Dienstvertrag - …
Auszug aus BAG, 10.12.1964 - 2 AZR 369/63
Welches Recht auf einen Arbeitsvertrag anzuv 'enden ist, bestimmt im Internationalen Arbeitsrecht aber in erster Linie der Wille der Vertragschließenden (vg'l. BAG 13, 121 /"124 7 = AP Kr. 6 Internationales Privatrecht Arbeitsrecht). - BAG, 13.02.1958 - 2 AZR 467/55
Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft durch Arbeitsunfall
Auszug aus BAG, 10.12.1964 - 2 AZR 369/63
des Bundesarbeitsgerichts anerkannt (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 10 Bergmannsversorgungsschein-Gesetz NRW; BAG 5, 208 = AP Nr. 11 zu § H Schv/BeschG; BAG 5, 313 = AP Nr. 1 zu § 1 Schv/BeschG; BAG 8, 123 = AP Nr. 19 zu § 14 Schv/BeschG) und wird überwiegend auch von der Literatur bejaht (vgl. die Nachweise bei Wilrodt-Neumann, § 1 Anin. 8 a) . - BAG, 09.05.1959 - 2 AZR 474/58
Ausländisches Unternehmen - Zweigstelle im Inland - Handelsregisterlich …
- BAG, 06.10.1959 - 3 AZR 313/56
Zeitpunkt des Beginns des Kündigungsschutzes Schwerbeschädigter
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 324/06
Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen
Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach zu den Vorgängerregelungen des § 85 SGB IX entschieden (vgl. 27. Mai 1983 - 7 AZR 482/81 - BAGE 42, 169; 10. Dezember 1964 - 2 AZR 369/63 - BAGE 17, 1; 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03 - AP SGB IX § 85 Nr. 1;… AR-Blattei-Neumann SD 1440.2 Stand August 2007 Rn. 82;… KR-Etzel 8. Aufl. SGB IX §§ 85 - 90 Rn. 54 mwN). - BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 67.85
Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur …
Die Zustimmungsfiktion des § 18 Abs. 3 Satz 2 SchwbG beseitigt - ebenso wie die Erteilung eines sogenannten Negativattestes (vgl. BAG 17, 1 sowie Urteil vom 27. Mai 1983 ) - die Kündigungssperre des § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 SchwbG und § 134 BGB und damit den Sonderkündigungsschutz des Schwerbehindertengesetzes endgültig. - BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten
Teilt die Hauptfürsorgestelle dem Arbeitgeber auf seinen form- und fristgerecht gestellten Zustimmungsantrag (§§ 12, 18 SchwbG) mit, daß die Kündigung des Arbeitnehmers ihrer Zustimmung nicht bedürfe, so beseitigt dieses Negativattest - ebenso wie die Zustimmung - die gesetzliche Kündigungssperre der §§ 12 ff. SchwbG (Fortführung von BAG, Urteil vom 10. Dezember 1964 - 2 AZR 369/63 - BAG 17, 1 = AP Nr. 4 zu § 1 SchwBeschG).Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits zum Schwerbeschädigtengesetz entschieden (vgl. BAG Urteil vom 10. Dezember 1964 - 2 AZR 369/63 - BAG 17, 1 = AP Nr. 4 zu § 1 SchwBeschG).
Die vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 10. Dezember 1964 (a.a.O.) dargelegten Gründe (insbesondere solche der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit) treffen auch für das Schwerbehindertengesetz zu.
- BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90
Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Kündigungsschutzrecht wird der materiellrechtliche Begriff des wichtigen Grundes verletzt, wenn einschlägiger Prozeßstoff entweder überhaupt außer acht gelassen oder mit fehlerhafter Begründung nicht verwertet wird (BAGE 16, 72 ; 17, 1 ; 23, 151 ). - BAG, 17.02.1977 - 2 AZR 687/75
Zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufgrund der SchwbG § 12 ff
Abgesehen davon, daß § 12 SchwbG als Verbotsnorm mit Erlaubnisvorbehalt ausgestaltet ist und deshalb der Kündigungsschutz stets entfällt, wenn die Hauptfürsorgestelle entweder zustimmt oder in der Annahme, es bedürfe ihrer Zustimmung nicht, ein sog. Negativattest erteilt (vgl. BAG 17, 1 [11 ff.] = AP Nr. 4 zu § 1 SchwBeschG [zu V der Gründe]), gibt es eine Reihe gesetzlicher Ausnahmen vom Zustimmungserfordernis (§ 17 SchwbG) oder dessen Auflockerung durch Aufstellung von Muß- oder Soll-Vorschriften (§§ 16, 18 Abs. 4 SchwbG). - BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 63.85
Entscheidungsbefugnisse der Hauptfürsorgestelle im Zustimmungsverfahren zur …
Die Zustimmungsfiktion des § 18 Abs. 3 Satz 2 SchwbG beseitigt - ebenso wie die Erteilung eines sogenannten Negativattestes (vgl. BAG 17, 1 sowie Urteil vom 27. Mai 1983 ) - die Kündigungssperre des § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 SchwbG und § 134 BGB und damit den Sonderkündigungsschutz des Schwerbehindertengesetzes endgültig. - BAG, 25.09.1969 - 2 AZR 524/68
Ausgleichsquittung
Das ergibt sich daraus, daß der Arbeitnehmer die Kündigung hinnehmen kann; erhebt er keine Kündigungsschutzklage, wird selbst eine sozial ungerechtfertigte Kündigung von Anfang an rechtswirksam (BAG 17, 1 = AP Nr. 4 zu § 1 SchwBeschG; insoweit auch Althof, ArbuR 1968 Seite 289 9 3 7 ). - BAG, 28.01.1965 - 2 AZR 29/64
Mutterschutzrecht - Negativattest
Das hat der Bundesgerichtshof für den Negativbeschoid der Devi senstelle angenommen (vgl. . BGHZ 1, 294-) und kürzlich der erkennende Senat für das Schwerbeschädigtenrecht in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 10" Dezember 1964- (2 AZR 369/63)o Diese Fälle unterscheiden sich in mehrfacher Hinsicht grundsätz.lieh von dem hier zur Entscheidung stehenden Fall aus dem Mutterschutzrechte Im Devisenrecht wie auch im Schwerbeschädigtenrccht (vglo § 19 Schwerbeschädigtengesets) gibt es neben den genehmigungspflichtigen auch noch gcnchrai- gungsfreie Geschäfte, deren Abgrenzung voneinander im EinzelfalLe streitig sein kann. - BAG, 05.11.1980 - 4 AZR 793/78 Grundsätzlich ist das Revisionsgericht nach der zu § 72 Abs. 1 ArbGG a.F. ergangenen ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an den von den Vorinstanzen festgesetzten Wert des Streitgegenstandes gebunden (BAG 1, 8 AP Nr. 2 zu § 72 ArbGG 1953) und zwar selbst dann, wenn der Streitwert unrichtig festgesetzt worden ist (BAG 13, 62 = AP Nr. 13 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG 17, 1 4 6 = AP Nr. 16 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG AP Nrn.18, 20, 21, 25, 26, 27, 28 u. 30 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision).
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