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Rechtsprechung
   BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 18/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,703
BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 18/65 (https://dejure.org/1966,703)
BAG, Entscheidung vom 01.06.1966 - 1 ABR 18/65 (https://dejure.org/1966,703)
BAG, Entscheidung vom 01. Juni 1966 - 1 ABR 18/65 (https://dejure.org/1966,703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerkschaft - Betriebsratswahl - Anfechtungsberechtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 18, 319
  • NJW 1966, 1939
  • DB 1966, 1357
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57

    Feststellung des Verbots einer Vereinigung - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 18/65
    Diese vom landesarbeitsgericht vertretene Auffassung widerspricht weiter der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Frage der dem Gesetz entsprechenden Besetzung der Arbeitnehrcersitze im Aufsichtsrat " Auch dort hat der Senat nicht nur die erste Wahl für anfechtbar erklärt und den im Unternehmen vertretenen Gewerk schaften das Anfechtungsrecht zugebilligt, sondern deren Anfcchtungsbefugnis selbst dann bejaht, wenn es sich um ein späteres Nachrücken auf einen frei gewordenen Aufoichtsratssitz, der den Arbeitnehmern zusteht, handelt (BAG 4, 176 = AP Nr. 7 zu § 76 BetrVG; BAG AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1953)" An dieser Rechtsauffassung ist fest zuhalten, da sie allein der den Gewerkschaften durch das Gesetz zugebilligtcn Kontrollfunktion hinsichtlich der betrieblichen und unternehmerischen Repräsentationsorgane entspricht (vgl. dazu auch BVerfG AP Nr. 7 zu Art. 9 GG).
  • BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 31/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens

    Auszug aus BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 18/65
    Zwar ergibt sich aus den Gesetz, wer Beteiligter in einem Beschlußverfahren sein kann (BAG 2, 97 = AP Nr. 2 zu § 81 EetrVG).
  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 6/55

    Betriebsverfassungsrecht: Anfechtung der Betriebsratswahl

    Auszug aus BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 18/65
    Daß solche Gewerkschaften - und zwar in analoger Anwendung des § 18 BetrVG - anfechtungsbercchtigt sind, wenn es sich um die erstmalige Konstituierung des Betriebsrats handelt, nämlich.um die Wahl des Vor sitzenden und seines Stellvertreters, entspricht der Rechtsprechung des Senats (BAG 2, 182 = AP Kr. 1 zu § 27 BetrVG, und stets).
  • BAG, 08.02.1957 - 1 ABR 11/55

    Betriebsversammlung - Teilnahmerecht des Gewerkschaftsvertreters - …

    Auszug aus BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 18/65
    Jedoch muß bei der Frage der Anfechtungsberechtigung von im Eetrieb vertretenen Gewerkschaften großzügig verfahren werden, um Sinn und Zweck des § 2 BetrVG gerecht zu werden (BAG 3, 288 = AP.Nr. 1 zu § 82 BetrVG; vgl. auch BAG AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG Eetriebsvereinbarung).
  • BAG, 14.11.1958 - 1 ABR 4/58

    Betriebsrat - Vertretene Gewerkschaften - Aufsichtsrat - Ordnungsmäßige Besetzung …

    Auszug aus BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 18/65
    Diese vom landesarbeitsgericht vertretene Auffassung widerspricht weiter der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Frage der dem Gesetz entsprechenden Besetzung der Arbeitnehrcersitze im Aufsichtsrat " Auch dort hat der Senat nicht nur die erste Wahl für anfechtbar erklärt und den im Unternehmen vertretenen Gewerk schaften das Anfechtungsrecht zugebilligt, sondern deren Anfcchtungsbefugnis selbst dann bejaht, wenn es sich um ein späteres Nachrücken auf einen frei gewordenen Aufoichtsratssitz, der den Arbeitnehmern zusteht, handelt (BAG 4, 176 = AP Nr. 7 zu § 76 BetrVG; BAG AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1953)" An dieser Rechtsauffassung ist fest zuhalten, da sie allein der den Gewerkschaften durch das Gesetz zugebilligtcn Kontrollfunktion hinsichtlich der betrieblichen und unternehmerischen Repräsentationsorgane entspricht (vgl. dazu auch BVerfG AP Nr. 7 zu Art. 9 GG).
  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 4/56

    Aktiengesellschaft - Holdinggesellschaft - Wahl von Arbeitnehmervertretern - …

    Auszug aus BAG, 01.06.1966 - 1 ABR 18/65
    Diese vom landesarbeitsgericht vertretene Auffassung widerspricht weiter der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Frage der dem Gesetz entsprechenden Besetzung der Arbeitnehrcersitze im Aufsichtsrat " Auch dort hat der Senat nicht nur die erste Wahl für anfechtbar erklärt und den im Unternehmen vertretenen Gewerk schaften das Anfechtungsrecht zugebilligt, sondern deren Anfcchtungsbefugnis selbst dann bejaht, wenn es sich um ein späteres Nachrücken auf einen frei gewordenen Aufoichtsratssitz, der den Arbeitnehmern zusteht, handelt (BAG 4, 176 = AP Nr. 7 zu § 76 BetrVG; BAG AP Nr. 6 zu § 81 ArbGG 1953)" An dieser Rechtsauffassung ist fest zuhalten, da sie allein der den Gewerkschaften durch das Gesetz zugebilligtcn Kontrollfunktion hinsichtlich der betrieblichen und unternehmerischen Repräsentationsorgane entspricht (vgl. dazu auch BVerfG AP Nr. 7 zu Art. 9 GG).
  • LAG Hessen, 29.03.2007 - 9 TaBVGa 68/07

    Verhinderungsfall des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters - …

    Zudem steht die an sich jederzeit mögliche Abberufungsentscheidung unter dem Vorbehalt der Willkür (BAG 01.06.1966 - 1 ABR 18/65 - AP BetrVG 1952 § 18 Nr. 16, zu 2 a;… GK-BetrVG-Raab a.a.O. § 26 Rn 26).
  • BVerwG, 27.09.1990 - 6 P 23.88

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Satz 2 BPersVG

    Der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses könne in entsprechender Anwendung des § 18 BetrVerfG angefochten werden (vgl. BAGE 2, 182; 18, 319; 25, 60), ist das Bundesverwaltungsgericht für den Bereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes nicht gefolgt, weil jedenfalls nach diesem Gesetz die Bestimmung des Vorsitzenden und seines Stellvertreters zum Beginn der Geschäftsführung des Personalrates gehört (…vgl. Beschluß vom 13. Juni 1957 - BVerwG 2 CO 3.56 - >a.a.O.<).
  • LAG Bremen, 26.06.1991 - 2 TaBV 32/90

    Betriebsratswahl: Wahl des Vorsitzenden bzw. Stellvertreters - Verletzung des …

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