Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BAG, 01.10.1974 - 1 ABR 77/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,452
BAG, 01.10.1974 - 1 ABR 77/73 (https://dejure.org/1974,452)
BAG, Entscheidung vom 01.10.1974 - 1 ABR 77/73 (https://dejure.org/1974,452)
BAG, Entscheidung vom 01. Oktober 1974 - 1 ABR 77/73 (https://dejure.org/1974,452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirtschaftsausschuß - Unternehmensleitung vom Inland - Unternehmensleitung vom Ausland - Gruppe zusammengefaßter Unternehmen - Inländische Unternehmensteile eines ausländischen Unternehmens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 286
  • NJW 1975, 1091
  • VersR 1975, 484
  • BB 1975, 327
  • DB 1975, 453
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des …

    Auszug aus BAG, 01.10.1974 - 1 ABR 77/73
    Richtet sich der Antrag auf Bildung eines Wirtschaftsausschusses bei einer in einer "Gruppe" zusammengefaßten Unternehmen und Unternehmensteilen erkennbar von vornherein gegen den oder die, die es überhaupt angeht ("Gruppe", mehrere Unternehmen, mehrere Unternehmensteile, Teilzusammenfassungen der Unternehmen und Unternehmensteile oder je einzelne Unternehmen oder Unternehmensteile), so liegt keine in der zweiten Instanz des Beschlußverfahrens verbotene Antragsänderung vor, wenn mit ihm die Bildung eines Wirtschaftsausschusses für die beteiligten Unternehmen erstrebt wird, nachdem zum Schlusse des Verfahrens in der ersten Instanz sich der Antrag seinem bloßen Wortlaut nach nur gegen zwei Unternehmen der "Gruppe" gerichtet hatte (siehe auch BAG 14.12.1965 - 1 ABR 6/65 = BAGE 18, 41 (49) = AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG).
  • BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 38/89

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich des …

    Die Bestimmung enthält eine beschränkte Generalklausel (vgl. BAGE 26, 286, 291 = AP Nr. 1 zu § 106 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 106 Rz 24).
  • BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88

    Wirtschaftsausschuss: Keine Errichtung durch Konzertbetriebsrat

    Die dem Wirtschaftsausschuß Übertragenen Aufgaben sollen maßgeblich dazu dienen, Entscheidungen, die sich auf die Arbeitnehmerschaft nachteilig auswirken können, möglichst frühzeitig zu erkennen (vgl. BAGE 26, 286, 290 = AP Nr. 1 zu § 106 BetrVG 1972, zu II 1a der Gründe).
  • BAG, 06.06.1978 - 1 ABR 66/75

    Betriebsrat und Einsicht in Arbeitnehmerüberlassungsverträge

    Die Rechtsbeschwerde meint zwar unter Hinweis auf den Beschluß des Senats vom 1.10.1974 - 1 ABR 77/73 - AP Nr. 1 zu § 106 BetrVG 1972 -, die Antragsgegnerin müsse sich vor Vertragsschluß mit dem Verleiher entsprechend absichern, daß sie ihre Verpflichtungen gegenüber ihrem Betriebsrat erfüllen könne.
  • BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 91/88

    Wirtschaftsausschuß bei einheitlichem Betrieb

    Für diese Lösung spricht entscheidend, daß der Wirtschaftsausschuß nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 ein Hilfsorgan des Betriebsrats (bzw. des Gesamtbetriebsrats) ist; seine Tätigkeit dient letztlich nur der Erfüllung der Betriebsratsaufgaben (vgl. insbesondere BAGE 26, 286, 290 f. = AP Nr. 1 zu § 106 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe; 34, 260, 268 f. = AP Nr. 2 zu § 108 BetrVG 1972, zu B II 2 b der Gründe, jeweils m.w.N.).
  • LAG Hessen, 05.07.2001 - 5 TaBV 153/00

    Unterlassungsanspruch; Personalfragebogen

    Dies bedeutet umgekehrt, dass die Schutzfunktion des Gesetzes nicht daran scheitern kann und darf, dass die Unternehmensleitung vom Ausland aus erfolgt (BAG, Beschl. v. 01.10.1974 - 1 ABR 77/73 -DB 1975, S. 453 f.).
  • BAG, 05.12.1975 - 1 ABR 8/74

    Betriebsverfassungsrecht: Begriff des Unternehmens i.S. von § 47 Abs. 1

    Den von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen des BAG vom 01.10.1974 - 1 ABR 77/73 - BAGE 26, 286 -, vom 21.10.1969 - 1 ABR 8/69 - AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG und vom 04.07.1957 - 2 AZR 86/55 - AP Nr. 1 zu § 21 KSchG lag ein besonderer Sachverhalt zugrunde, der mit dem hier zu entscheidenden nicht vergleichbar ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2016 - 60 PV 5.15

    Mitwirkung; Anmeldung für Dienstkräfte; Informationsrecht; aufgabenbezogen; …

    Auch beschränkt sich die Unterrichtungspflicht nur auf Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können (vgl. § 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG, Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 1. Oktober 1974 - 1 ABR 77/73 -, juris Rn. 16).
  • BAG, 31.10.1975 - 1 ABR 4/74

    Betriebsverfassungsrecht: Gerichtsstand des Betriebsrats, Bildung eines …

    Bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen ist deshalb auch für inländische Unternehmensteile ein Wirtschaftsausschuß zu bilden (Bestätigung des Beschlusses BAG 1, 10.1974 - 1 ABR 77/73 = AP Nr. 1 zu § 106 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 60/81
    Selbst wenn man aber davon ausgeht, daß bei einheitlicher Organisation auch mehrere formalrechtlich selbständige Unternehmen ein Unternehmen im Sinne des Betriebsverfassungsrechts sein können (vgl. BAG 26, 286 = AP Nr. 1 zu § 106 BetrVG 1972 mit Anm. Hinz;… Eitting/Auffarth/ Kaiser, BetrVG, 13. Aufl., § 1 Rz 22 mit weit. Nachw.), worauf auch im Bereich des KSchG abgestellt wird (vgl. KR-Becker, § 1 KSchG, Rz 87 f.;… Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 26), führt diese Auffassung hier zu keinem anderen Ergebnis.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BAG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht