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Rechtsprechung
   BAG, 26.11.1974 - 1 ABR 16/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,700
BAG, 26.11.1974 - 1 ABR 16/74 (https://dejure.org/1974,700)
BAG, Entscheidung vom 26.11.1974 - 1 ABR 16/74 (https://dejure.org/1974,700)
BAG, Entscheidung vom 26. November 1974 - 1 ABR 16/74 (https://dejure.org/1974,700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Früherer Wahlvorstand - Meinungsverschiedenheit - Beschlußverfahren - Schulung - Kosten - Fahrtkosten - Verzehrkosten - Folgekosten - Beschränkung des Wahlrechts - Pflicht zur Kostenminimierung - Zuziehung eines Anwalts - Kostentragungspflicht des Arbeitgebers - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 26, 376
  • BB 1975, 700
  • DB 1975, 109
  • DB 1975, 1178
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BAG, 08.04.1992 - 7 ABR 56/91

    Kosten eines Beschlußverfahrens über das Vorliegen eines einheitlichen Betriebs …

    Die Frage, ob die anwaltschaftlichen Vertretungskosten eines gegen den Wahlvorstand geführten Beschlußverfahrens zu den Kosten der Wahl gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG gehören und vom Arbeitgeber zu tragen sind, hat die Tragweite der betriebsverfassungsrechtlich begründeten Kostentragungspflicht zum Gegenstand und ist deshalb eine betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheit (vgl. BAGE 26, 376, 379 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

    Zu den Kosten der Wahl gehören auch die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens, das zur Klärung von sonst nicht behebbaren Meinungsverschiedenheiten im Laufe des Wahlverfahrens zwischen Arbeitgeber und Wahlvorstand eingeleitet und durchgeführt wird (BAGE 26, 376, 380 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 20 Rz 28 m. w. N.).

    Dies ist der Fall, wenn die Sach- und Rechtslage Schwierigkeiten aufweist oder für deren Beurteilung bestimmte, dem Anwalt im besonderen Maße bekannte Verhältnisse von Bedeutung sein können (vgl. BAGE 26, 376, 382 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 2, 4 der Gründe; BAG Beschluß vom 4. Dezember 1979 - 6 ABR 37/76 - AP Nr. 18 zu § 40 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85

    Übernahme von Kosten des Betriebsrates bei Hinzuziehung eines nicht …

    Der Betriebsrat ist nur nicht befugt, auf Kosten des Arbeitgebers offensichtlich aussichtslose und unbegründete Rechtsstreitigkeiten zu führen (vgl. BAGE 26, 376, 382 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 3, 4 der Gründe;… BAGE 31, 93, 97 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP, aaO; BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972).

    Für diese Abwägung, bei der dem Betriebsrat ein gewisser Beurteilungsspielraum zusteht, ist, wie auch sonst im Rahmen der Kostentragungspflicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG, auf das Urteil eines vernünftigen Dritten im Zeitpunkt des Auftrags an den Rechtsanwalt abzustellen (BAGE 26, 376, 382 = AP, aaO;… BAGE 31, 93, 102 [BAG 03.10.1978 - 6 ABR 102/76] = AP, aaO, zu III 4 a.E.).

    Dies ergibt sich nicht zuletzt aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG, das u.a. auch eine angemessene Berücksichtigung der finanziellen Belange des Arbeitgebers erfordert (vgl. hierzu BAGE 26, 376, 381 = AP, aaO, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluß vom 26. November 1974, BAGE 26, 376 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972;… Beschluß vom 16. Oktober 1986, aaO) hat der Arbeitgeber nur diejenigen Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit zu tragen, die auf eine Beauftragung aufgrund eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses zurückgeht.
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