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Rechtsprechung
   BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,156
BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74 (https://dejure.org/1975,156)
BAG, Entscheidung vom 19.08.1975 - 1 AZR 565/74 (https://dejure.org/1975,156)
BAG, Entscheidung vom 19. August 1975 - 1 AZR 565/74 (https://dejure.org/1975,156)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leitender Angestellter - Vorfrage der Kündigungsschutzklage - Umdeutung in Anhörung des Betriebsrats - Allgemeiner Rechtssatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 218
  • BB 1975, 1483
  • DB 1975, 2231
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 736/13

    Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Ein Anhörungsschreiben ist als Erklärung nicht typischer Art zwar grundsätzlich von den Tatsacheninstanzen auszulegen (vgl. BAG 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - zu B I 2 der Gründe; 19. August 1975 - 1 AZR 565/74 - zu II 3 der Gründe, BAGE 27, 218).
  • BAG, 22.09.2005 - 6 AZR 607/04

    Kündigung vor Ablauf der Wartezeit; Betriebsratsanhörung

    (1) Bei der Betriebsratsanhörung handelt es sich um eine atypische Willenserklärung, deren Auslegung grundsätzlich Sache der Tatsacheninstanz ist; in diesen Fällen ist eine Überprüfung durch das Revisionsgericht nur dahin möglich, ob das Berufungsgericht eine Auslegung völlig unterlassen hat, ob diese unzureichend ist oder ob gegen ein Gesetz verstoßen oder wesentlicher Auslegungsstoff nicht herangezogen worden ist (so BAG 19. August 1975 - 1 AZR 565/74 - BAGE 27, 218, 227; 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118, zu I 2 a aa der Gründe).
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Bei der Überprüfung der Auslegung durch das Revisionsgericht ist zu beachten, daß das Anhörungsschreiben als Willenserklärung nicht typischer Art grundsätzlich von den Tatsacheninstanzen auszulegen ist (vgl. BAG Urteil vom 19. August 1975 - 1 AZR 565/74 - BAGE 27, 218, 227 = AP Nr. 1 zu § 105 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe).
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