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Rechtsprechung
   BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 594/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,354
BAG, 18.09.1975 - 2 AZR 594/74 (https://dejure.org/1975,354)
BAG, Entscheidung vom 18.09.1975 - 2 AZR 594/74 (https://dejure.org/1975,354)
BAG, Entscheidung vom 18. September 1975 - 2 AZR 594/74 (https://dejure.org/1975,354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitteilung der Kündigungsabsicht - Schweigen des Betriebsrats - Anhörungspflicht - Fristablauf - Verletzung der Anhörungspflicht - Unterrichtung - Nachträgliche Unterrichtung von den Kündigungsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 102 Abs. 2
    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Anhörungsverfahren, Schweigen des Betriebsrats

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 27, 273
  • NJW 1976, 536 (Ls.)
  • BB 1976, 227
  • DB 1976, 344
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Unter Hinweis auf seine früheren Urteile vom 18. September 1975 (BAGE 27, 273 = AP Nr. 6 zu § 102 BetrVG 1972) und vom 22. September 1983 (2 AZR 136/82 -, n.v.) hat der Senat in der genannten Entscheidung für den Fall, daß eine Kündigung, zu der der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört worden sei und der er ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt habe, wegen fehlenden Zugangs an den Kündigungsgegner unwirksam war, ausgesprochen, daß vor einer erneuten Kündigung eine nochmalige Anhörung des Betriebsrates dann entbehrlich sei, wenn sie in engem zeitlichen Zusammenhang ausgesprochen und auf denselben Sachverhalt gestützt werde.
  • BAG, 22.09.1983 - 2 AZR 136/82
    Abgeschlossen ist das Anhörungsverfahren dann ordnungsgemäß, sobald dem Arbeitgeber eine endgültige Stellungnahme des Betriebsrates zur beabsichtigten Kündigung vorliegt oder, falls sich der Betriebsrat nicht äußert, die Fristen des § 102 Abs. 2 Satz 1 und 3 BetrVG abgelaufen sind (BAG 27, 273; 28, 81).

    Die vor Ablauf der Drei-Tages-Frist des § 102 Abs. 2 Satz 3 BetrVG am 26. Februar 1981 erfolgte außerordentliche Kündigung ist da her auch deswegen (nicht nur nach § 171 BGB, wie die Vorinstanzen zutreffend erkannt haben) unwirksam (BAG 27, 273; 27, 331; 28, 81).

    Abgesehen davon widerspräche es auch der Schutzfunktion des Anhörungsverfahrens, wenn die Anhörung auch wirksam zu einer Kündigung erfolgen könnte, für die es gar nicht eingeleitet worden ist (BAG 27, 273 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 17, mit insoweit kritischen Anmerkungen von Schlüter).

    Schon in der Entscheidung vom 18. September 1975 - 2 AZR 594/74 - (BAG 27, 273 = AP Nr. 6 zu § 102 BetrVG 1972 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 17, mit kritischen Anmerkungen von Schlüter) hat der Senat diese seinerzeit erwogene Möglichkeit allerdings wieder verworfen.

    Auch wenn davon abgesehen wird, daß auch bei gleichem Kündigungssachverhalt eine unterschiedliche Beurteilung durch den Betriebsrat nicht auszuschließen ist (BAG 27, 273)> ist im Hinblick auf die Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Streitfall eine wesentliche Änderung des zur Beurteilung anstehenden Kündigungssachverhalts ein getreten.

  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde - …

    In einem solchen Fall liegt eine ordnungsgemäße Anhörung nicht vor (vgl. den Fall BAG AP Nr. 6 zu § 102 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
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