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Rechtsprechung
   BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1250
BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76 (https://dejure.org/1978,1250)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1978 - 1 AZR 103/76 (https://dejure.org/1978,1250)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1978 - 1 AZR 103/76 (https://dejure.org/1978,1250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außerordentliche Kündigung - Teilnahme an rechtswidriger Arbeitsniederlegung - Erkennbarkeit der Rechtswidrigkeit - Solidarität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 30, 68
  • NJW 1979, 239
  • DB 1978, 1403
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (16)

  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76
    Die Klageschriften der unter dem Aktenzeichen 1 AZR 76/76 verbundenen sechs Klagen gegen außer ordentliche Kündigungen vom 26. März 1975 gingen am 9 April 1975 beim Arbeitsgericht ein.

    Es bedarf daher keiner näheren Ausführungen darüber, daß die Kündigungen als sogenannte "Kampfkündigungen" des Arbeitgebers überhaupt nicht dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 1o2 Abs. 1 BetrVG unterlagen und es daher einer Anhörung des Betriebsrats nicht be durfte (vgl. insoweit das Urteil des Senats vom gleichen Tage 1 AZR 76/76 unter Ziff. 7 der Gründe).

    Beides hat der Senat im Urteil vom gleichen Tage in Sachen 1 AZR 76/76 (Ziff. 5 der Gründe) näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.

    Es handelt sich einfach um Arbeitskampfkündigungen der Beklagten (siehe das Urteil vom gleichen Tage 1 AZR 76/76 unter Ziff. 4 ff. der Gründe).

  • BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 772/75

    Arbeitskampf: Rechtswidrigkeit von Streiks zur Durchsetzung …

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76
    Der Begriff des wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB ist nur dann richtig erkannt und angewandt, wenn alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles beachtet und die Interessen der Parteien vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen sind (vgl. BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB;… BAG 2, 2o7 = AP Nr. 5 aaO;… BAG AP Nr. 38 aaO;… BAG 9, 263 = AP Nr. 42 aaO; BAG Urteil vom 16.Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Schließlich kann bei der allseitigen Interessenabwägung der Gesichtspunkt der Solidarität eine gewisse Rolle spielen (vgl. das Urteil des Senats vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - aaO, unter Ziff. II 5 der Gründe).

  • BAG, 14.02.1989 - 1 AZR 142/88

    Tarifverhandlungen: Anspruch der Gewerkschaft bei laufendem Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76
    Der Begriff des wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB ist nur dann richtig erkannt und angewandt, wenn alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles beachtet und die Interessen der Parteien vollständig und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen sind (vgl. BAG 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB;… BAG 2, 2o7 = AP Nr. 5 aaO;… BAG AP Nr. 38 aaO;… BAG 9, 263 = AP Nr. 42 aaO; BAG Urteil vom 16.Juni 1976 - 3 AZR 1/75 - AP Nr. 27 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG Urteil vom 17. Dezember 1976 - 1 AZR 772/75 - AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Ein etwaiger unverschuldeter Rechtsirrtum müßte bei der Abwägung der Gründe für eine außerordentliche Kündigung mit in Erwägung gezogen werden (Herschel, Anm. zum Urteil des Senats vom 17. Dezember 1976 in SAE 1977, 188 unter II 2 b bb; Mayer-Maly, Anm. AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf;… Söllner, ZfA 1973, 1 C 25 f.], und Arbeitsrecht, 5. Aufl., S. loo;… Zöllner, Arbeitsrecht, 1977, S. 287; Seiter, Streikrecht und Aussperrungsrecht, S. 580; vgl. auch BAG Beschluß des Großen Senats vom 21. April 1971, BAG 25, 292 [ 517 H)- Hier war trotz einer unter Umständen herausgehobenen Beteiligung der Kläger an der Arbeitsniederlegung zu berücksichtigen, daß die zuständige Gewerkschaft die Arbeitsniederlegung von vornherein unterstützt, wenn auch nicht als gewerkschaftliche Kampfmaßnahme selbst durchgeführt hat.

  • BAG, 14.09.1976 - 1 AZR 784/75

    (Rechtzeitige) Einschaltung des Betriebsrats bei geplanter Betriebsänderung

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76
    Das Beteiligungsverfahren nach den §§ 111 ff. BetrVG hätte aber zu einem Zeitpunkt abgewickelt werden müssen, in dem die geplante Betriebsänderung noch nicht, auch noch nicht teilweise verwirklicht wurde (BAG Urteil vom 14. September 1976 - 1 AZR 784/75 - [ demnächst ] AP Nr. 2 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.09.1973 - 1 ABR 7/73

    Betriebsausschuß - Kleinbetrieb - Betriebsratsmitglieder - Einblicksrecht - …

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76
    Ein etwaiger unverschuldeter Rechtsirrtum müßte bei der Abwägung der Gründe für eine außerordentliche Kündigung mit in Erwägung gezogen werden (Herschel, Anm. zum Urteil des Senats vom 17. Dezember 1976 in SAE 1977, 188 unter II 2 b bb; Mayer-Maly, Anm. AP Nr. 52 zu Art. 9 GG Arbeitskampf;… Söllner, ZfA 1973, 1 C 25 f.], und Arbeitsrecht, 5. Aufl., S. loo;… Zöllner, Arbeitsrecht, 1977, S. 287; Seiter, Streikrecht und Aussperrungsrecht, S. 580; vgl. auch BAG Beschluß des Großen Senats vom 21. April 1971, BAG 25, 292 [ 517 H)- Hier war trotz einer unter Umständen herausgehobenen Beteiligung der Kläger an der Arbeitsniederlegung zu berücksichtigen, daß die zuständige Gewerkschaft die Arbeitsniederlegung von vornherein unterstützt, wenn auch nicht als gewerkschaftliche Kampfmaßnahme selbst durchgeführt hat.
  • BAG, 17.02.1977 - 2 AZR 687/75

    Zum besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte aufgrund der SchwbG § 12 ff

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76
    Die Gerichte haben lediglich bei der Interessenabwägung die Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers mit zu berücksichtigen (vgl. Urteil des BAG vom 17. Februar 1977 - 2 AZR 687/75 - AP Nr. 1 zu § 12 SchwbG).
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76
    Bei der Einhaltung der Formerfordernisse für bestimmende Schriftsätze muß als oberster Grundsatz maßgebend sein, welcher Grad von Formstrenge nach den jeweiligen maßgeblichen Verfahrensvor schriften sinnvoll gefordert werden kann (BVerfG, Beschluß vom 19. Februar 1963, BVerfGE 15, 288 [ 292] = NJW 1963, 755) Die Rechtsprechung der anderen obersten Bundesgerichte tendiert hinsichtlich der Anforderungen an die eigenhändige Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze in den letzten Jahren zu einer gewissen Auflockerung der früheren Form strenge, ohne daß insoweit eine Anrufung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes erfolgt wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 197o, NJW 1971, 1o54-; BSG, Urteil vom 15 Juli 1965, NJW 1965, 2127; BFH, Urteil vom 9 September 1974, BStBl.Teil II, 1975, 199 = DB 1975, 88 anders in Patentsachen für die Fotokopie oder Licht pause einer Berufungsschrift noch BGH, Urteil - 13.
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 119.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76
    Es ist sichergestellt und ersichtlich, daß alle Klagen als gewollte Prozeßerklärungen von Assessor U unter Übernahme der Verantwortung für ihren Inhalt beim Arbeitsgericht Paderborn eingegangen sind (vgl. BVerwGE 36, 296 = NJW 1971, 1o54).
  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76
    Der Senat konnte insoweit noch erforderliche tatsächliche Feststellungen als Revisionsgericht nach den Akten selbst treffen; bei der Prüfung der Formalien einer ordnungsgemäßen Klageerhebung handelt es sich um eine Prozeßvoraussetzung (vgl. BGHZ 31, 279 [281]).
  • BGH, 25.06.1975 - VIII ZR 254/74

    Heilung der Nichtunterzeichnung der Klageschrift

    Auszug aus BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 103/76
    Abgesehen davon, daß das Landesarbeitsgericht selbst weiter ausführt, die Beklagte habe den ihr zugestellten Klagen nicht entnehmen können, die Original klageschriften wiesen wegen fehlender handschriftlicher Unterzeichnung einen Formmangel auf, womit es schon an der tatbestandlichen Voraussetzung des Verlustes des Rügerechts fehlt, der Mangel sei bekannt oder hätte doch bekannt sein müssen ( § 295 Abs. 1 ZPO), kommt nach ganz allgemeiner Meinung eine rückwirkende Heilung mangelhafter Prozeßhandlungen nicht in Betracht (BAG AP Nr. 5 zu § 11 KSchG; BFH Urteil vom 29- August 1969, NJW 197o, 159; BGH Urteil vom 25. Juni 1975, BGHZ 65, 46 = NJW 1975, 17o4).
  • BAG, 02.06.1960 - 2 AZR 91/58

    Fristlose Kündigung von Dienstverträgen

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 26.01.1976 - 2 AZR 506/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ordnungsgemäßheit der Klageschrift

  • BAG, 16.06.1976 - 3 AZR 1/75

    Streitwertrevision - Änderung des vom Arbeitsgericht festgestzten Streitwertes - …

  • BAG, 20.04.1955 - 2 AZR 68/55

    Gebühren und Kosten: Streitwertbemessung in DM West

  • BSG, 15.07.1965 - 8 RV 493/63
  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch …

    Selbst wenn ersteres zugunsten der Beklagten unterstellt wird, ist eine solche Vertragsabrede dahin auszulegen, daß lediglich rechtswirksame Betriebsvereinbarungen in den Arbeitsvertrag einbezogen werden sollen (vgl. BAG 14. Februar 1978 - 1 AZR 154/76 - BAGE 30, 86; - 1 AZR 76/76 - BAGE 30, 50; - 1 AZR 103/76 - BAGE 30, 68).
  • LAG Niedersachsen, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06

    Beharrliche Arbeitsverweigerung als außerordentlicher Kündigungsgrund; Irrtum …

    Irrt sich der Arbeitnehmer über die Berechtigung seiner Arbeitsverweigerung, kommt es für die Annahme eines Kündigungsgrundes darauf an, ob er trotz sorgfältiger Erkundigung und Prüfung der Rechtslage die Überzeugung gewinnen durfte, dass er zur Arbeit nicht verpflichtet sei (vgl. BAG 14. Februar 1978 - 1 AZR 103/76 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 58;… ErfK/Müller-Glöge § 626 BGB Rn. 107).
  • BAG, 14.07.1981 - 1 AZR 278/79
    Dieses erste Berufungsurteil hat der Senat durch Ur teil vom 14. Februar 1978 - 1 AZR 103/76 - aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    be der Beklagten eingeführten Arbeitsordnung und der ordnungsmäßigen Anhörung des Betriebsrats vor dem Ausspruch der streitbefangenen Kündigungen hat der Senat bereits in dem in dieser Sache ergangenen ersten Revisionsurteil vom 14. Februar 1978 - 1 AZR 103/76 - (AP Nr. 59 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) Stellung genommen.

  • LAG Hamm, 17.02.1999 - 18 (4) Sa 1177/98

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Niederlegung der …

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  • OLG Saarbrücken, 06.06.1989 - 7 U 95/88
    Für die Frage, ob ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt, ist bei Berücksichtigung aller Umstände des Falles eine beiderseitige Interessenabwägung vorzunehmen und zu ermitteln, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Dienstverhältnisses zugemutet werden kann oder nicht (BAG NJW 1985, 1853; NJW 1979, 239; Palandt a. a. 0., 626 Anm. 4).
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