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| BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pflegesatz - Liquidationsrecht - Änderungskündigung - Gestaltungsmittel - Entkoppelung - Krankenhaus - Chefarzt - Widerufsvorbehalt - Vertragsanpassung - Teilkündigung - Wegfall der Geschäftsgrundlage
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 23.09.1976 - 9 Ca 517/74
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.1977 - 4 (5) Sa 863/76
- BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78
Papierfundstellen
- BAGE 33, 119
- NJW 1981, 646
- DB 1980, 1754
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74
Krankenhausleistungen
Auszug aus BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78
Im Beschluß vom 7. November 1979 (2 BvR 513/74 und 558/74) hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr klargestellt, daß § 6 Satz 5 der Bundespflegesatzverordnung überhaupt keine Regelung im Sinne eines Bestandsschutzes enthalte (vgl. S. 61 ff. der Gründe).in der Mehrzahl der Fälle eine ins Gewicht fallende Beeinträchtigung der Liquidationseinkünfte nicht feststellen läßt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. November 1979 - 2 BvR 513/74 u. 2 BvR 558/74 - [zu III 1 der Gründe]).
Die nunmehr durch Gesetz geforderte Inanspruchnahme bedeutet daher nur eine Festschreibung und eine eventuelle Ausweitung der bisherigen Abgabe (vgl. BVerfG Beschluß vom 7. November 1979, aaO [zu II 1 a der Gründe]).
Wie das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluß vom 7. November 1979 (aaO [zu III der Gründe], S. 59) ausgeführt hat, führt die Entkoppelung von Chefarztverträgen in der Regel sogar zu einer Ausdehnung des Patientenkreises, da auch die Patienten in der Regelunterbringung nunmehr eine Behandlung durch den liquidationsberechtigten Arzt verlangen können.
- BAG, 09.01.1980 - 5 AZR 111/78
Arzt-Krankenhaus-Vertrag - Entwicklungsklausel - Widerrufsklausel - Altvertrag - …
Auszug aus BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78
Diese Pflicht des Krankenhausträgers gegenüber den Patienten ist zwingend (vgl. die Urteile des Fünften Senats vom 9. Januar 1980 - 5 AZR 111/78 - [zu I 3 der Gründe] sowie vom 9. Januar 1980 - 5 AZR 71/78 - [zu A II der Gründe] = [demnächst] AP Nr. 7 und 6 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, beide Entscheidungen sind zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).Zwar hat der Fünfte Senat in dem Urteil vom 9. Januar 1980 - 5 AZR 111/78 - entschieden, daß der Krankenhausträger von dieser zwingenden Regelung für eine Übergangszeit, d.h. solange Chefärzte mit in Altverträgen vereinbarten Liquidationsrechten beschäftigt werden, abweichen kann.
Während in dem der Entscheidung vom 9. Januar 1980 - 5 AZR 111/78 - zugrundeliegenden Sachverhalt das Kranken- 22.
- BAG, 11.01.1978 - 5 AZR 797/76
Krankenhausträger - Leitender Krankenhausarzt - Dienstvertrag - Automatischs …
Auszug aus BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78
Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zwar in seinem Urteil vom 11. Januar 1978 - 5 AZR 797/76 - = AP Nr. 4 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag (auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) unter Hinweis auf den Vergütungscharakter des Liquidationsrechts entschieden, daß der Arbeitgeber den Widerruf eines Liquidationsrechts bei Selbstzahlern in der dritten Pflegeklasse in der Regel mit einer finanziellen Entschädigung verbinden muß.Hierin unterscheidet sich der Streifall maßgeblich von dem der Entscheidung des Fünften Senats vom 11. Januar 1978 (aaO) zugrundeliegenden Sachverhalt.
Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zwar in dem Urteil vom 11. Januar 1978 (aaO [zu II 4 d der Gründe]) ausgeführt, daß ein Krankenhausträger den Widerruf des Liquidationsrechts in der Regel mit einer finanziellen Entschädigung verbinden muß.
- BAG, 09.01.1980 - 5 AZR 71/78
Krankenhausfinanzierungsgesetz - Bundespflegesatzverordnung - Pflegesatzrecht - …
Auszug aus BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78
Diese Pflicht des Krankenhausträgers gegenüber den Patienten ist zwingend (vgl. die Urteile des Fünften Senats vom 9. Januar 1980 - 5 AZR 111/78 - [zu I 3 der Gründe] sowie vom 9. Januar 1980 - 5 AZR 71/78 - [zu A II der Gründe] = [demnächst] AP Nr. 7 und 6 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, beide Entscheidungen sind zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).In der Entscheidung vom 9. Januar 1980 - 5 AZR 71/78 [zu B II der Gründe] hat der Fünfte Senat aber klargestellt, daß ein liquidationsberechtigter Arzt nur dann einen Ausgleich seines Einnahmeverlustes verlangen kann, wenn ein erheblicher Teil seiner Vergütung weggefallen ist.
- BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 787/76
Regelung der Krankenhauspflegesätze - Änderung des Liquidationsrechts - Änderung …
Auszug aus BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78
Wie bereits der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem Urteil vom 21. Juni 1978 - 4 AZR 787/76 - (AP Nr. 5 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag [zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt]) entschieden hat, stellt das Rechtsinstitut der Änderungskündigung für Krankenhausträger ein an sich geeignetes arbeitsvertragliches Gestaltungsmittel dar, um Altverträge i.S. des § 6 Satz 5 BPflV an die durch landesrechtliche Krankenhausgesetze geänderte Rechtslage anzupassen.Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Urteil vom 21. Juni 1978 (aaO) ausgeführt, daß § 6 Satz 5 der Bundespflegesatzverordnung die Funktion habe, enteignende und entschädigungspflichtige Eingriffe zu verhindern, eine unechte Rückwirkung der Bundespflegesatzverordnung sowie die Anwendung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage auszuschließen.
- BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69
Willenserklärung - Kündigung
Auszug aus BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78
Eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht ist nur insoweit möglich, als die Auslegungsregeln der §§ 133, 137 BGB selbst verletzt sind, gegen Gesetze der Logik oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung irgendwie von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen wurden (vgl. BAG 4, 360 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; AP Nr. 2, 30, 32 zu § 133 BGB; AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAG 22, 424 [426] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB [zu 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 38 zu § 133 BGB).Da die zur Auslegung erforderlichen Tatsachen feststehen, kann das Revisionsgericht die Anwendung der Auslegungsregeln auf die Erklärung im Schreiben vom 26. Juli 1974 selbst vor nehmen (§ 565 Abs. 3 Ziff. 1 ZPO; vgl. BAG AP Nr. 38 zu § 133 BGB [zu II 3 der Gründe]; BAG 22, 424 [426] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB [zu 1 a der Gründe]).
- BAG, 13.07.1956 - 1 AZR 492/54
Arbeitsvertrag: Revisibilität der Auslegung
Auszug aus BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78
Eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht ist nur insoweit möglich, als die Auslegungsregeln der §§ 133, 137 BGB selbst verletzt sind, gegen Gesetze der Logik oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung irgendwie von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen wurden (vgl. BAG 4, 360 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; AP Nr. 2, 30, 32 zu § 133 BGB; AP Nr. 6 zu § 550 ZPO; BAG 22, 424 [426] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB [zu 1 der Gründe]; BAG AP Nr. 38 zu § 133 BGB).Zu diesem dem Revisionsgericht verschlossenen Gebiet der Tatsachen gehören die Feststellung des inneren Willens des Erklärenden, die Feststellung der für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände als auch die Ermittlung des Erklärungswertes einer Äußerung (vgl. BAG 4, 360 [364] = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu II der Gründe] und BAG AP Nr. 30 zu § 133 BGB).
- BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 267/59
Versetzung eines Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Wirksamkeit - Neuer Arbeitsort - …
Auszug aus BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78
Ebenso wie die Zulässigkeit und Wirksamkeit einer Versetzung Gegenstand einer positiven oder negativen Feststellungsklage sein kann, weil sie eine einseitige rechtsgeschäftliche Handlungs weise des Arbeitgebers ist, durch die die Arbeitsbedingungen einseitig geändert werden sollen (vgl. BAG 8, 338 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht), besteht auch im Streitfall ein rechtliches Interesse der Klägerin an alsbaldiger Feststellung ihrer Vertragsbedingungen (§ 256 ZPO). - BVerwG, 25.10.1979 - 2 C 9.77
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision
Auszug aus BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 25. Oktober 1979 - 2 C 9/77 - (NJW 1980, 654) für beamtete Chefärzte entschieden, daß sich § 6 Satz 5 der Bundespflegesatzverordnung nicht auf das Liquidationsrecht gegenüber Benutzern in Mehrbettzimmern beziehe. - BAG, 08.11.1957 - 1 AZR 123/56
Zulässigkeit einer Teilkündigung
Auszug aus BAG, 30.05.1980 - 7 AZR 215/78
Selbst wenn man zugunsten des Beklagten einen entsprechenden rechtsgeschäftlichen Willen unterstellt, wäre eine Teilkündigung mangels ihrer vertraglichen Einräumung unwirksam (vgl. BAG 5, 44 [50 f.] = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Betriebliche Übung [zu II der Gründe]; BAG AP Nr. 25 zu § 123 GewO). - BAG, 12.01.1961 - 2 AZR 171/59
Änderungskündigung - Lohnkürzung - Ablauf der Kündigungsfrist - Fortsetzung der …
- BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 346/87
Krankenhausarzt - Kostenerstattung bei Privatliquidation
Dabei gilt der Grundsatz, daß eine mißverständliche Fassung des Klageantrags nicht ausschlaggebend sein darf, wenn aus der Klage insgesamt ersichtlich ist, wogegen sie sich richten soll (BAGE 33, 119, 131 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 der Gründe).Welche der genannten arbeitsrechtlichen Anpassungsmodalitäten in Betracht kommt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach den getroffenen vertraglichen Abmachungen (BAGE 33, 119, 129 = AP, aaO, zu I 1 c der Gründe).
Dies gilt um so mehr, als das Problem der Anpassung im Zusammenhang mit der "Entkoppelung" nach der BPflV 1973 in mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen behandelt worden ist (vgl. neben dem bereits zitierten Urteil des BAG, BAGE 33, 119 = AP, aaO, zuletzt BAGE 42, 336, 344 f. = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 b der Gründe, m.w.N.).
Auf die subjektive Wertung des Klägers kommt es indessen nicht an, da bei der Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ein objektiver Maßstab anzulegen ist (vgl. BAGE 33, 119, 129 = AP, aaO, zu I 1 c der Gründe).
Hierdurch will sich der Krankenhausträger nur die Möglichkeit sichern, nach sachlichen Gesichtspunkten organisatorische Maßnahmen zu treffen, damit das Krankenhaus auch in Zukunft allen Anforderungen an die ärztliche Leistungsfähigkeit und die wirtschaftliche Gestaltung des Krankenhausbetriebes gerecht werden kann (BAGE 33, 119, 128 f. = AP, aaO, zu I 1 b der Gründe).
- BAG, 21.01.1988 - 2 AZR 581/86
Erweiterter Streitgegenstand einer mit der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG ) …
Dem Senat ist eine Nachprüfung nur daraufhin möglich, ob die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB selbst verletzt sind, gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung irgendwie von Bedeutung sind, außer acht gelassen wurden (BAGE 22, 424, 426 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 30. Mai 1980 - 7 AZR 215/78 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag). - BAG, 10.05.1990 - 2 AZR 607/89
Außerordentliche Kündigung - Status von sogenannten Vertragsamateuren …
Die Auslegung einer atypischen Willenserklärung durch den Tatrichter ist für das Revisionsgericht nur beschränkt daraufhin nachprüfbar, ob das Berufungsgericht die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt, gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstoßen oder Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sind, außer acht gelassen hat (BAGE 4, 360 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 22, 424, 426 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 33, 119, 128 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 1a der Gründe; Senatsurteil vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - AP Nr. 75 zu § 613a BGB, zu III 1 der Gründe;… Zöller/Schneider, ZPO, 15. Aufl., § 561 Rz 11).
- BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
Änderungskündigung - Chefarztvertrag
Eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht ist allerdings nur insoweit möglich, als die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt sind, gegen Gesetze der Logik oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen wurde oder Umstände, die für die Auslegung irgendwie von Bedeutung sein können, außer Betracht gelassen wurden (vgl. BAGE 4, 360 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 22, 424, 426 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 33, 119, 128 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 1 a der Gründe).Dabei ist ein Verstoß gegen die gesetzlichen Auslegungsregeln auch ohne Revisionsrügen zu beachten, wobei das Revisionsgericht allerdings an die Auslegung zugrundeliegender tatsächlicher Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden wäre, soweit von der Revision keine prozessualen Rügen erhoben worden sind; zu diesem, dem Revisionsgericht verschlossenen Gebiet der Tatsachen gehören die Feststellungen des inneren Willens des Erklärenden, die Feststellung der für die Auslegung bedeutsamen Begleitumstände, als auch die Ermittlung des Erklärungswertes einer Äußerung (BAGE 33, 119 = AP, aaO).
Wie das Bundesarbeitsgericht bereits mehrfach entschieden hat (BAGE 30, 351 [BAG 21.06.1978 - 4 AZR 787/76] = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag; 33, 119 = AP Nr. 8, aaO;… 57, 344 = AP Nr. 18, aaO) stellt das Rechtsinstitut der Änderungskündigung für Krankenhausträger ein an sich geeignetes arbeitsvertragliches Gestaltungsmittel dar, um Arztverträge an die durch landes- oder bundesrechtliche Krankenhausgesetze geänderte Rechtslage anzupassen.
Ebenso wie der rechtliche Gehalt des Schreibens vom 23. Juni 1989 der Auslegung zugänglich ist, müssen allerdings auch die Klageanträge ausgelegt werden, was auch für das Revisionsgericht gilt; dabei gilt u. a. der Grundsatz, daß eine mißverständliche Fassung des Klageantrages nicht ausschlaggebend sein darf, wenn aus der Klage insgesamt ersichtlich ist, wogegen sie sich richten soll (BAGE 33, 119, 131 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 der Gründe sowie BAGE 57, 344, 361 f. [BAG 25.02.1988 - 2 AZR 346/87] = AP Nr. 18, aaO, zu II 3 c aa der Gründe).
- BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87
Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus …
Die Auslegung einer atypischen Willenserklärung durch den Tatrichter ist für das Revisionsgericht nur beschränkt darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt, gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen oder die Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sind, außer acht gelassen hat (BAGE 4, 360 = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; 22, 424 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB; 33, 119 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag). - BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 39/90
Kündigung wegen Betriebsübergangs
Weder sind die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB verletzt, noch liegt ein Verstoß gegen Denk- oder allgemeine Erfahrungssätze vor, noch sind Umstände, die für die Auslegung von Bedeutung sind, außer acht gelassen worden (vgl. BAGE 22, 424, 426 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB, zu 1 der Gründe; BAGE 33, 119, 128 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 1 a der Gründe, m.w.N.). - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2020 - 5 Sa 132/19
Teilkündigung zur Lohnreduzierung
Die Änderungskündigung setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Willen zu erkennen gibt, sich von dem Arbeitnehmer endgültig zu trennen, sollte dieser den vorgeschlagenen Vertragsänderungen nicht zustimmen (BAG, Urteil vom 30. Mai 1980 - 7 AZR 215/78 - Rn. 63, juris = NJW 1981, 646).Gegen eine Teilkündigung kann sich der Arbeitnehmer mit einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO wehren (BAG, Urteil vom 30. Mai 1980 - 7 AZR 215/78 - Rn. 67, juris = NJW 1981, 646).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.2019 - 5 Sa 72/19
Teilkündigung zur Lohnreduzierung - Abgrenzung zur Änderungskündigung - …
Die Änderungskündigung setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Willen zu erkennen gibt, sich von dem Arbeitnehmer endgültig zu trennen, sollte dieser den vorgeschlagenen Vertragsänderungen nicht zustimmen (BAG, Urteil vom 30. Mai 1980 - 7 AZR 215/78 - Rn. 63, juris = NJW 1981, 646).Gegen eine Teilkündigung kann sich der Arbeitnehmer mit einer Feststellungsklage nach § 256 ZPO wehren (BAG, Urteil vom 30. Mai 1980 - 7 AZR 215/78 - Rn. 67, juris = NJW 1981, 646).
- BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00
Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen
b) Zwar wird bei Krankenhaus-Chefärzten die Auffassung vertreten, daß es sich bei dem einzelvertraglich vereinbarten Liquidationsrecht um einen Teil der Vergütung handelt (vgl. BAG 11. Januar 1978 - 5 AZR 797/76 - BAGE 30, 1, 6; 9. Januar 1980 - 5 AZR 71/78 - BAGE 32, 249, 263 f.; 4. Mai 1983 - 5 AZR 389/80 - BAGE 42, 336, 344 f.; zweifelnd aber 30. Mai 1980 - 7 AZR 215/78 - BAGE 33, 119, 134). - BAG, 05.11.1987 - 2 AZR 305/87 Dabei gilt der Grundsatz, daß eine mißverständliche Fassung des Klageantrags nicht ausschlaggebend sein darf, wenn aus der Klage insgesamt ersichtlich ist, wogegen sie sich richten soll (BAGE 33 119, 131 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu I 2 der Gründe).
Welche der genannten arbeitsrechtlichen Anpassungsmodalitäten in Betracht kommt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach den getroffenen vertraglichen Abmachungen (BAGE 33, 119, 129 = AP, aaO, zu I 1 c der Gründe).
Dies gilt um so mehr, als das Problem der Anpassung im Zusammenhang mit der "Entkoppelung" der Wahlleistung "gesondert berechenbare Unterkunft" von einer Vereinbarung über sonstige Wahlleistungen, ins besondere die "Behandlung durch den Chefarzt" nach der BPflV 1973 in mehreren höchstrichterlichen Entscheidungen behandelt worden ist (vgl. neben dem bereits zitierten Urteil des BAG, BAGE 33, 119 = AP, aaO, zuletzt BAGE 42, 336, 344 f. = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag, zu 1 2 b der Gründe, m. w . N . ).
- LAG Hamm, 13.04.1989 - 17 Sa 1519/88
Arzt; Krankenhaus; Personal; Honorar; Privatpatienten; Abgabenquote; …
- BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 629/87
Kündigung eines Mitgliedes des Wahlvorstandes
- LAG Hamm, 17.07.1997 - 17 Sa 288/97
Widerruf einer Nebentätigkeitserlaubnis; Arbeiter und Angestellter des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.1999 - 2 Sa 775/99
Anspruch auf Vergütung aus einem Arbeitsverhältnis; Begründung eines …
- LAG Hamm, 04.06.1998 - 17 Sa 2391/97
Außerordentliche Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen; Einstweiliger …
- ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 (2) Ca 2811/05
Chefarztvertrag, Entwicklungsklausel, AGB-Kontrolle bei Altverträgen, Widerruf …
- ArbG Hagen, 05.09.2006 - 5 Ca 2811/05
Muss der Chefarzt Kompetenzbeschneidungen durch den Krankenhausträger dulden?
- BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 797/87
Bestimmtheitserfordernis bei einer Feststellungsklage - Klage auf Feststellung …
- BAG, 04.11.1992 - 5 AZR 268/91
- BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 581/89
Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Nachwirkender Kündigungsschutz für …
- ArbG Cottbus, 10.12.2013 - 3 Ca 1879/12
Betriebsübergang - Rettungswache - Teilkündigung
- BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 529/89
Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung - Grundsätze des nachwirkenden …
- BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 667/87
Kündigung wegen des Betriebsübergangs - Berufung auf eine vereinbarte Schriftform …
- BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 740/87
Zeitpunkt der Mitwirkungshandlung bei Erkrankung des Arbeitnehmers
- BAG, 26.04.1990 - 8 AZR 581/89
Arbeitsverhältnis: Überleitung auf einen neuen Arbeitgeber - Änderungskündigung: …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.1999 - 6 (7) Sa 1380/98
Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber in eine …
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