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| BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 39/79 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Redaktionsvolontär - Tageszeitung - Redakteur - Tendenzträger - Zustimmungspflicht
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 28.11.1978 - 8 TaBV 3/78
- BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 39/79
Papierfundstellen
- BAGE 35, 289
- NJW 1982, 846 (Ls.)
- VersR 1982, 104
- BB 1981, 2071
- DB 1982, 129
- afp 1981, 477
- JR 1982, 88
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (5)
- BAG, 07.11.1975 - 1 ABR 78/74
Betriebsrat: Rechte aus § 99 BetrVG
Auszug aus BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 39/79
Daraus folgt, daß die Beteiligungsrechte des Betriebsrats in Presseunternehmen insoweit zurücktreten müssen, als durch ihre Ausübung die Freiheit des Verlegers zur Tendenzbestimmung und TendenzVerwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit das Grundrecht der Pressefreiheit verletzt werden kann (BAG 27, 322 [329, 330] = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972 [zu III 3 der Gründe]; BAG AP Nr. 4 zu § 118 BetrVG 1972 [zu 4 der Gründe]; AP Nr. 13 zu § 118 BetrVG 1972 [zu B II 2 der Gründe]).Der Senat hat daher angenommen, daß die Einstellung von Redakteuren an Tageszeitungen nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unterliegt (BAG 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972).
Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, läßt sich die Tendenzträger eigenschaft eines Redakteurs nicht deswegen verneinen, weil er im Einzelfall nach gewissen vorgegebenen allgemeinen Richtlinien oder Weisungen arbeitet; es kommt allein auf die mei nungsbildende oder berichterstattende Tätigkeit des Redakteurs an (BAG 27, 322 [329] = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972 [zu III 2 der Gründe]; AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972 [zu II 2 der Gründe]).
- BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 37/74
Tendenzträgereigenschaft von Sportredakteuren einer Tageszeitung
Auszug aus BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 39/79
Der Senat hat daher angenommen, daß die Einstellung von Redakteuren an Tageszeitungen nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unterliegt (BAG 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972).Wie der Senat bereits ausgesprochen hat, läßt sich die Tendenzträger eigenschaft eines Redakteurs nicht deswegen verneinen, weil er im Einzelfall nach gewissen vorgegebenen allgemeinen Richtlinien oder Weisungen arbeitet; es kommt allein auf die mei nungsbildende oder berichterstattende Tätigkeit des Redakteurs an (BAG 27, 322 [329] = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972 [zu III 2 der Gründe]; AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972 [zu II 2 der Gründe]).
- BVerfG, 06.11.1979 - 1 BvR 81/76
Tendenzbetrieb
- BAG, 30.04.1981 - 6 ABR 59/78
Versetzung
Auszug aus BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 39/79
Er konnte sich darauf beschränken, eine entsprechende Verpflichtung der Antragsgegnerin nach § 99 Abs. 1 BetrVG feststellen zu lassen (vgl. BAG, Beschluß vom 30. April 1981 - 6 ABR 59/78 -, [demnächst] AP Nr. 12 zu § 99 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 75/76
Zustellung - Verfahrensbeendende Beschlüsse - Entfallenes Rechtsschutzinteresse - …
Auszug aus BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 39/79
Aller dings hat der Senat - worauf die Antragsgegnerin hinweist - in seinem Beschluß vom 6. Oktober 1978 - 1 ABR 75/76 - (AP Nr. 2 zu § 101 BetrVG 1972) für einen ähnlichen Fall angenommen, das Rechtsschutzinteresse für einen Antrag auf Rückgängigmachung der Einstellung eines Redaktionsvolontärs nach § 101 BetrVG entfalle mit der Beendigung des Volontärverhältnisses auch dann, wenn es dem antragstellenden Betriebsrat um eine Klärung der allgemeinen Frage gehe, ob Redak tionsvolontäre Tendenzträger sind und wie weit seine Rechte im Rahmen des § 99 BetrVG reichen, wenn § 118 Abs. 1 BetrVG 9.
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …
cc) Weitergehende Mitteilungs- oder Aufklärungspflichten hatte die Klägerin auch nicht deshalb, weil sie Redakteurin und stellvertretende Ressortleiterin des "M" der FR und damit Tendenzträgerin (vgl. BAG 19. Mai 1981 - 1 ABR 39/79 - BAGE 35, 289) in einem Tendenzbetrieb iSd. § 118 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 BetrVG ist.cc) Weitergehende Mitteilungs- oder Aufklärungspflichten hatte die Klägerin auch nicht deshalb, weil sie Redakteurin und stellvertretende Ressortleiterin des "M" der FR und damit Tendenzträgerin (vgl. BAG 19. Mai 1981 - 1 ABR 39/79 - BAGE 35, 289) in einem Tendenzbetrieb iSd. § 118 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 BetrVG ist.
- LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2024 - 5 Sa 894/23
Kündigung eines Redakteurs bei der Deutschen Welle wegen antisemitischer …
Zu solchen gehören Arbeitnehmer, die wie der Kläger unmittelbar für die Berichterstattung und (oder) Meinungsäußerung eines Rundfunkunternehmens tätig sind, also inhaltlich auf die Tendenzverwirklichung Einfluss nehmen, und zwar insbesondere durch eigene Veröffentlichungen oder durch Auswahl und Redigierung der Beiträge anderer (für Zeitungsunternehmen: BAG, Beschluss vom 19. Mai 1981 - 1 ABR 39/79 -, BAGE 35, 289-301, Randnummer 50). - BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85
Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern
Es spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Einstellung von Tendenzträgern vornehmlich aus tendenzbedingten Gründen erfolgt; denn fachliche Eignung und Eignung für die geistig-ideelle Zielsetzung des Tendenzunternehmens lassen sich bei der Einstellung kaum trennen (BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 289 [BAG 19.05.1981 - 1 ABR 39/79] = AP Nr. 21 zu § 118 BetrVG 1972).c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Tendenzträger derjenige Arbeitnehmer, für dessen Tätigkeit die Bestimmungen und Zwecke der in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Unternehmen und Betriebe prägend sind (vgl. etwa BAGE 27, 322, 328 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe; BAGE 32, 214, 218 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 2 der Gründe; BAG AP Nr. 2, 4, 7 und 13 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 289, 296 [BAG 19.05.1981 - 1 ABR 39/79] = AP Nr. 21 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II der Gründe; BAGE 40, 296, 303 = AP Nr. 12 zu § 15 KSchG 1969, zu II 2 b der Gründe).
- BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 2/88
Einigungsstelle: Mehrheit bei Spruchfindung - Dialysezentrum: karitative …
Tendenzträger kann nur sein, wer die Möglichkeit einer inhaltlich prägenden Einflußnahme auf die Tendenzverwirklichung hat (BAGE 27, 322, 328 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe; BAGE 32, 214, 218 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 2 der Gründe; BAGE 35, 289, 296 [BAG 19.05.1981 - 1 ABR 39/79] = AP Nr. 21 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II der Gründe; BAGE 53, 237, 242 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 c der Gründe). - BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 595/80
Anwendung von Vorschriften
schluß vom 19. Mai 1981 - 1 ABR 39/79 -, AP Nr. 21 zu § 118.Senats im Urteil vom 19. Mai 1981 (aaO) als Tendenzträger anzu.
- BAG, 08.11.1988 - 1 ABR 17/87
Zustimmung des Betriebsrats für die Einstellung eines Psychologen - Definition …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Tendenzträger derjenige Arbeitnehmer, für dessen Tätigkeit die Bestimmungen und Zwecke der in § 118 Abs. 1 BetrVG genannten Unternehmen und Betriebe prägend sind (vgl. etwa BAGE 27, 322, 328 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972, zu III 2 der Gründe; BAGE 32, 214, 218 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 2 der Gründe; BAGE 35, 289, 296 [BAG 19.05.1981 - 1 ABR 39/79] = AP Nr. 21 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II der Gründe; BAGE 40, 296, 303 = AP Nr. 12 zu § 15 KSchG 1969, zu II 2 b der Gründe; BAGE 53, 237, 242 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 c der Gründe). - BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82
Prozeßantrag
Ob die wissenschaftliche Bestimmung der Max-Planck-Gesellschaft einer Beteiligung des Betriebsrates bei der Einstellung wissenschaftlicher Mitarbeiter entgegensteht, ins besondere die sonst notwendige Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung entfallen läßt, läßt sich nicht allgemein für alle Mitarbeiter, auch nicht, soweit sie als "wissenschaftliche Mitarbeiter an Forschungsprojekten" bezeichnet werden, entscheiden, Auch bei einem Tendenzunternehmen treten die Beteiligungsrechte des Betriebsrates nur insoweit zurück, als durch ihre Ausübung die Freiheit des Unternehmens zur Tendenzbestimmung und Tendenz-r verwirklichung ernsthaft beeinträchtigt und damit die jeweils geschützten Freiheitsrechte - hier das Grundrecht der Forschungs" und Wissenschaftsfreiheit - verletzt werden können (zuletzt Beschluß des Senats vom 19. Mai 1981, BAG 35, 289 = AP Nr. 21 zu § 118 BetrVG 1972). - BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93
Streit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis oder …
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinen Beschlüssen vom 19. Mai 1981 (BAGE 35, 278; 35, 289 [BAG 19.05.1981 - 1 ABR 39/79]= AP Nr. 18, 21 zu § 118 BetrVG 1972, jeweils zu II der Gründe) ebenfalls diesen weiten Begriff des Redakteurs zugrunde gelegt. - BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 43/87
Ausschreibung der Arbeitsplätze von Tendenzträgern durch den Arbeitgeber - …
Bei den von der Einstellung betroffenen Redakteuren und Volontären handelt es sich auch um sogenannte Tendenzträger, d. h. um Arbeitnehmer, die selbst unmittelbar für die Berichterstattung und/oder Meinungsäußerung der Zeitung tätig sind und damit inhaltlich auf die Tendenzverwirklichung Einfluß nehmen können (für Redakteure: BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972; für Redaktionsvolontäre: BAGE 35, 289 [BAG 19.05.1981 - 1 ABR 39/79] = AP Nr. 21 zu § 118 BetrVG 1972). - BAG, 06.12.1988 - 1 ABR 42/87
Unterrichtung des Betriebsrats bei Tendenzträgern
Bei den von der Einstellung betroffenen Redakteuren und Volontären handelt es sich auch um sogenannte Tendenzträger, d. h. um Arbeitnehmer, die selbst unmittelbar für die Berichterstattung und/oder Meinungsäußerung der Zeitung tätig sind und damit inhaltlich auf die Tendenzverwirklichung Einfluß nehmen können (für Redakteure: BAGE 27, 322 = AP Nr. 3 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 37/74 - AP Nr. 7 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972; BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972; für Redaktionsvolontäre: BAGE 35, 289 [BAG 19.05.1981 - 1 ABR 39/79] = AP Nr. 21 zu § 118 BetrVG 1972). - BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 234/94
- ArbG Gera, 09.01.2006 - 3 Ga 24/05
Anspruch auf Weiterbeschäftigung gem.§ 102 Abs. 5 S. 1 Betriebsverfassungsgesetz …
- BAG, 04.03.1982 - 6 ABR 49/79
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