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Rechtsprechung
   BAG, 12.05.1982 - 4 AZR 510/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2274
BAG, 12.05.1982 - 4 AZR 510/81 (https://dejure.org/1982,2274)
BAG, Entscheidung vom 12.05.1982 - 4 AZR 510/81 (https://dejure.org/1982,2274)
BAG, Entscheidung vom 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 (https://dejure.org/1982,2274)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebungsklage - Schiedsgericht - Normen eines Tarifvertrages - Fehlerhafte Auslegung - Normalvertrag Chor - Teilung von Hauptproben - Teilung einer weiteren Probe - Probenabschnitte - Mehrarbeit - Aufhebungsverfahren - Prozeßzinsen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 383
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.02.1976 - 4 AZR 156/75

    Hafenarbeit am Sonntag - Seearbeit - Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 12.05.1982 - 4 AZR 510/81
    Dabei ist davon auszugehen, daß mit dem festen Honatsgehalt der Opera chorsängerin alle nach dem Tarifvertrag (Normalv Chor) zu er bringenden Arbeitsleistungen abgegolten sind (vgl. § 10 und § 11 Normalv Chor), so daß wie allgemein auch vorliegend tariflich nicht zulässige Probenzeiten ("Überstunden beim Proben") nach denselben Grundsätzen wie gesetzlich unzulässige Hehrarbeit zu vergüten sind (vgl. BAG 28, 21, 23 ff. - AP Nr. 1 zu § 90 SeemG mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Lehre).
  • BAG, 12.04.1957 - 1 AZR 559/55

    Aufhebungsklage - Verletzung einer Rechtsnorm - Tarifvertrag - Tarifordnung - …

    Auszug aus BAG, 12.05.1982 - 4 AZR 510/81
    Daher kann eine Aufhebungs klage auch damit begründet werden, daß die vorliegend tätig gewordenen Schiedsgerichte R o m e n eines Tarifvertrages fehlerhaft ausgelegt hätten (vgl. BAG 4, 156, 160 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG, auch Grunsky wie zuvor sowie Wiedemann/Stumpf, TVG, 5- Aufl., § 1 Rz 362).
  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 375/83

    Künstlergage

    Mit Recht' nimmt das Landesarbeitsgericht weiter an, daß nach § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG eine Aufhebungsklage damit begründet werden kann, daß der Schiedsspruch "auf der Verletzung einer Rechtsnorm" beruht, worunter alle Verstöße gegen materielles Recht fallen, so daß - wie vorliegend - mittels einer Aufhebungsklage auch geltend gemacht werden kann, daß Gerichte der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit tarifliche Normen fehlerhaft ausgelegt haben (vgl. BAG 38, 383, 38? = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag sowie das Urteil des Senats vom 11. Mai 1983 - 4 AZR 54-5/80 zur Veröffentlichung vorgesehen).

    In vergleich barer Weise ist der Senat auch bei der Bestimmung der Höhe der Vergütung für unzulässige Mehrarbeit bei Proben verfahren (vgl. BAG 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag mit Anmerkung von Schimana, der darin auch auf die vorliegende rechtliche Problematik eingeht).

    Ihre Geltendmachung ist vielmehr erst im Aufhebungsverfahren vor den staatlichen Gerichten für Arbeitssachen möglich (vgl. BAG 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 359/92

    Berechnung der Überstundenvergütung für Orchestermusiker - Auswirkungen fehlender …

    Tariflich nicht zulässige Überarbeit ist nach den Grundsätzen gesetzlich unzulässiger Mehrarbeit zu vergüten (vgl. BAG Urteil vom 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 - BAGE 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; Senatsurteile vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 der Gründe; vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - nicht veröffentlicht; vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - nicht veröffentlicht).
  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 626/10

    Aufhebungsklage - Rüge der Verletzung tarifvertraglicher Vorschriften zum …

    Daraus folgt, dass nur Verstöße gegen die im Arbeitsgerichtsgesetz geregelten Verfahrensvorschriften - also zB eine Verletzung des Grundsatzes der vorherigen Anhörung der Parteien nach § 105 Abs. 1 ArbGG - einen Aufhebungsgrund abgeben können (ähnlich bereits BAG 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 - BAGE 38, 383). Die tarifvertragliche Ausgestaltung des Schiedsgerichtsverfahrens darf bereits aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes nicht dazu führen, dass die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung eines in der Sache ergangenen Schiedsspruchs nach Maßgabe des § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG verhindert wird.
  • BAG, 11.05.1983 - 4 AZR 545/80

    Rechtliches Gehör - Schiedsgerichtsverfahren - Aufhebungsverfahren

    Hierunter fallen alle Verstöße gegen materielles Recht, so daß das klagende Land sich zur Begründung seiner Aufhebungsklage darauf berufen kann, das Bühnenoberschiedsgericht habe tarifvertragliche Normen fehlerhaft ausgelegt (vgl. das Urteil des Senats vom 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen) .

    Daher können die Schiedsgerichte, wie es § 104 ArbGG bestimmt, ihr Verfahren nach freiem Ermessen, d.h. auch ohne Bindung an die Verfahrensvorschriften der ZPO bestimmen (vgl. auch dazu das zuvor genannte Urteil des Senats vom 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 -).

  • BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 560/84

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für Arbeitsvorbereitungen in Form von …

    Er kann ihn daher nur aus § 612 BGB herleiten, der eingreift, wenn von einem Opernchorsänger tariflich nicht zulässige Probezeiten (Überstunden bei Proben) verlangt worden sind (BAGE 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

    Davon zu unterscheiden sind die noch nicht unmittelbar aufführungsbezogenen Chorgesangsproben und Bühnenproben (so auch BAGE 38, 383, 390, aaO), die der grundsätzlichen Einstudierung und Überprüfung der individuellen und kollektiven Gesangsleistung des Chorsängers bzw. der Kontrolle des Einstudierten im Aufführungsraum unter Aufgabenverteilung zwischen Chor, Solisten und Orchester auf der Bühne dienen und deren Anzahl im Gegensatz zur weiteren Probe, Hauptprobe(n) und Generalprobe nicht vorgeschrieben ist.

  • BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 613/02

    Gastspielvertrag mit Opernsängerin

    Rechtsnormen iSv. § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG sind auch tarifliche Bestimmungen (vgl. BAG 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 - BAGE 38, 383 = AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 20).
  • BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 462/88

    Zulässigkeit einer Sonntagsprobe nach Tarif/Gewerberecht

    Diese Vorschrift hat der Senat zwar angewandt, als von einem Opernchorsänger tariflich nicht zulässige Probezeiten (Überstunden bei Proben) verlangt worden sind (Senatsurteil vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; vgl. auch BAGE 38, 383 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 19.12.1991 - 6 AZR 72/90

    Berechnung des Stundenlohns von Orchestermusikern für die Feststellung der Höhe …

    Das Landesarbeitsgericht folgt damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Höhe der Vergütung für unzulässige Mehrarbeit bei Proben (BAGE 38, 383 ff. = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag) und zur Höhe des Abzugs von der Tagesgage bei einem Streik, der sich nur auf einen Teil eines Arbeitstages erstreckt hat (BAG Urteil vom 21. März 1984 - 4 AZR 375/83 - BAGE 45, 238 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.11.2009 - 15 Sa 71/09

    Unzuständigkeit einer tariflichen Schlichtungsstelle

    Zu den materiellen Rechtsnormen im Sinne des § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG, die verletzt sein können, zählen auch die fehlerhafte Auslegung von Tarifvertragsnormen (BAG 12.05.1982 - 4 AZR 510/81 - BAGE 38, 383;… Wiedemann/Thüsing TVG 7. Aufl. § 1 Rdnr. 950) und die Verletzung der Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB (…Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 110 Rdnr. 11;… Schwab/Weth/Schunck ArbGG 2. Aufl. § 110 Rdnrn. 25f.).
  • BAG, 27.05.1993 - 6 AZR 654/92

    Überstundenvergütung für Orchestermusiker - Vergütung tarifwidrig angeordneter …

    Rechtsfehlerfrei hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß tariflich nicht zulässige Dienste nach den Grundsätzen gesetzlich unzulässiger Mehrarbeit zu vergüten sind (vgl. BAG Urteil vom 12. Mai 1982 - 4 AZR 510/81 - BAGE 38, 383, 392 = AP Nr. 20 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag; Senatsurteile vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - AP Nr. 32 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 der Gründe; vom 19. Dezember 1991 - 6 AZR 72/90 - nicht veröffentlicht; vom 13. August 1992 - 6 AZR 22/91 - nicht veröffentlicht, und zuletzt vom 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 13.08.1992 - 6 AZR 22/91

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf Mehrarbeitsvergütung bei einer …

  • ArbG Köln, 08.07.2021 - 14 Ha 3/20
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