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Rechtsprechung
   BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,414
BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80 (https://dejure.org/1982,414)
BAG, Entscheidung vom 09.06.1982 - 5 AZR 501/80 (https://dejure.org/1982,414)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 1982 - 5 AZR 501/80 (https://dejure.org/1982,414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 132
  • NJW 1982, 2838
  • MDR 1983, 83
  • JR 1983, 308
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
    Nur soweit der neue Tariflohn den bisherigen Lohn (Effektivlohn) über steigt, tritt der neue Tariflohn wegen der unmittelbaren und zwingenden Wirkung des Tarifvertrages (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG) an die Stelle des bisherigen Effektivlohnes (vgl. BAG Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Eine solche Vereinbarung wäre zwar zulässig (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt das eben erwähnte Urteil vom 10. März 1982 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit weiteren Nachweisen;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 257).

    40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 a der Gründe; AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 1 der Gründe; Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) .

    Ein anderes Kriterium für Sachgerechtigkeit gibt es nicht (vgl. auch insoweit das bereits mehrfach erwähnte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1982 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    Beispielsweise ist es sachwidrig, wenn der Arbeitgeber von der Zahlung freiwilliger Zulagen nur diejenigen Arbeitnehmer ausnimmt, die im Zeitpunkt der Nachzahlung bereits ausgeschieden waren oder sich in einem gekündigten ArbeitsVerhältnis befanden (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 28 zu Art. 12 GG hin sichtlich einer Betriebsvereinbarung; Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 -, in dem der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts seine frühere Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben hat).

    Als sachwidrig benachteiligter Arbeitnehmer kann der Kläger von der Beklagten die gleichen Leistungen verlangen, wie sie die begünstigten Arbeiter erhalten haben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Ur teil des Senats vom 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - AP Nr. 117 zu Art. 3 GG, zu B I 4 der Gründe mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, beide Entscheidungen sind zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75

    Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag - …

    Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
    Der Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern freiwillige Leistungen zuwendet, muß die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, daß nicht ein Teil der Arbeitnehmer sachwidrig oder willkürlich von den Vergünstigungen ausgeschlossen bleibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt BAG 28, 14, 18 = AP Nr. 5.

    Einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern dürfen deshalb nicht ohne sachlichen Grund von einer Lohnerhöhung ausgeschlossen werden, die der Arbeitgeber im Rahmen einer allgemeinen Lohnbewegung (Lohn welle) der großen Mehrzahl seiner Arbeitnehmer gewährt (BAG 28, 14, 18 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 b der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Beispielsweise ist es sachwidrig, wenn der Arbeitgeber von der Zahlung freiwilliger Zulagen nur diejenigen Arbeitnehmer ausnimmt, die im Zeitpunkt der Nachzahlung bereits ausgeschieden waren oder sich in einem gekündigten ArbeitsVerhältnis befanden (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 28 zu Art. 12 GG hin sichtlich einer Betriebsvereinbarung; Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 -, in dem der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts seine frühere Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben hat).

  • BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80

    Anwesenheitsprämie

    Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
    Für jährlich zu zahlende Anwesenheitsprämien hat der Senat dies in seinem auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 - AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie näher dargelegt und begründet.

    geber den Lohn oder das Gehalt weiterzuzahlen hat (vgl. dazu das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 zu II 4 d der Gründe).

  • BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79

    Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot

    Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
    Als sachwidrig benachteiligter Arbeitnehmer kann der Kläger von der Beklagten die gleichen Leistungen verlangen, wie sie die begünstigten Arbeiter erhalten haben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Ur teil des Senats vom 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - AP Nr. 117 zu Art. 3 GG, zu B I 4 der Gründe mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, beide Entscheidungen sind zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der …

    Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
    40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 a der Gründe; AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 1 der Gründe; Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) .
  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78

    Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten - …

    Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
    Der Ausschluß von übertariflichen Zulagen ist im Verhältnis zur Kündigungsmöglichkeit (zu den Voraussetzungen vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1980 - 7 AZR 295/78- AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 2 c der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) nicht die weniger einschneidende Maßnahme.
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …

    Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
    Der Ausschluß von übertariflichen Zulagen ist im Verhältnis zur Kündigungsmöglichkeit (zu den Voraussetzungen vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1980 - 7 AZR 295/78- AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 2 c der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) nicht die weniger einschneidende Maßnahme.
  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77

    "Jahresleistung" und Teilanspruch

    Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
    nehmer in gekündigter Stellung von der Sonderzuwendung aus nehmen, wenn er mit dieser Leistung eine Betriebsbindung seiner Arbeitnehmer bezweckt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt AP Nr. 80 und 81 zu § 611 BGB Gratifikation; allgemein zu den mit Gratifikationen verfolgbaren Zwecken vgl. AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 503/80
    Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
    Von dieser allgemeinen Lohnerhöhung nahm die Beklagte nur den Kläger und zwei weitere Arbeiter, die Kläger der Parallelverfahren 5 AZR 502/80 und 5 AZR 503/80, ganz bzw. teilweise aus, weil diese Arbeiter im Vorjahr 1978 in erheblichem Umfang arbeitsunfähig krank gewesen seien.
  • BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 502/80
    Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
    Von dieser allgemeinen Lohnerhöhung nahm die Beklagte nur den Kläger und zwei weitere Arbeiter, die Kläger der Parallelverfahren 5 AZR 502/80 und 5 AZR 503/80, ganz bzw. teilweise aus, weil diese Arbeiter im Vorjahr 1978 in erheblichem Umfang arbeitsunfähig krank gewesen seien.
  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15

    Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer …

    Ein anderes Kriterium für die Sachgerechtigkeit von Differenzierungen bei der Gewährung freiwilliger Leistungen ist nicht ersichtlich"; 9.6.1982 - 5 AZR 501/80 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 51 [2 b]: "Ob der Ausschluss bestimmter Arbeitnehmergruppen von freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt ist, richtet sich nur nach dem Zweck der Leistung.

    Ein anderes Kriterium für die Sachgerechtigkeit von Differenzierungen bei der Gewährung freiwilliger Leistungen ist nicht ersichtlich"; 9.6.1982 - 5 AZR 501/80 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 51 [2 b]: "Ob der Ausschluss bestimmter Arbeitnehmergruppen von freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt ist, richtet sich nur nach dem Zweck der Leistung.

    Ein anderes Kriterium für die Sachgerechtigkeit von Differenzierungen bei der Gewährung freiwilliger Leistungen ist nicht ersichtlich"; 9.6.1982 - 5 AZR 501/80 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 51 [2 b]: "Ob der Ausschluss bestimmter Arbeitnehmergruppen von freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt ist, richtet sich nur nach dem Zweck der Leistung.

  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93

    Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung

    In seinen weiteren Entscheidungen ist vor allem der Fünfte Senat in seiner Rechtsprechung ständig davon ausgegangen, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch auf freiwillige Gehaltserhöhungen anzuwenden ist, soweit sie auf einer Regelung des Arbeitgebers beruhen (Urteile vom 4. Februar 1976 - 5 AZR 83/75 -, vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - und vom 9. Juni 1982 - 5 AZR 501/80 - AP Nr. 40, 42, 44 und 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 534/93

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses während eines Beamtenverhältnisses

    Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es dem Arbeitgeber verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder einzelne Arbeitnehmergruppen von einer allgemein begünstigenden Regelung willkürlich, d. h. ohne Vorliegen sachlicher Gründe, auszunehmen und schlechter zu stellen (BAGE 39, 132, 135 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - AP Nr. 157 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Ein rechtserheblicher Verstoß gegen diesen Gleichbehandlungsgrundsatz liegt dann vor, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deshalb eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (BAGE 39, 132 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken, m. w. N.).

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