Rechtsprechung
| BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gleichbehandlungsgrundsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 29.08.1979 - 3 Ca 1747/79
- LAG Düsseldorf, 16.06.1980 - 20 Sa 541/80
- BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
Papierfundstellen
- BAGE 39, 132
- NJW 1982, 2838
- MDR 1983, 83
- JR 1983, 308
Wird zitiert von ... (38) Zitiert selbst (10)
- BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79
Tariflohnerhöhung - Effektivklausel
Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
Nur soweit der neue Tariflohn den bisherigen Lohn (Effektivlohn) über steigt, tritt der neue Tariflohn wegen der unmittelbaren und zwingenden Wirkung des Tarifvertrages (§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVG) an die Stelle des bisherigen Effektivlohnes (vgl. BAG Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).Eine solche Vereinbarung wäre zwar zulässig (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt das eben erwähnte Urteil vom 10. März 1982 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung mit weiteren Nachweisen;… Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 257).
40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 a der Gründe; AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 1 der Gründe; Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) .
Ein anderes Kriterium für Sachgerechtigkeit gibt es nicht (vgl. auch insoweit das bereits mehrfach erwähnte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1982 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
Beispielsweise ist es sachwidrig, wenn der Arbeitgeber von der Zahlung freiwilliger Zulagen nur diejenigen Arbeitnehmer ausnimmt, die im Zeitpunkt der Nachzahlung bereits ausgeschieden waren oder sich in einem gekündigten ArbeitsVerhältnis befanden (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 28 zu Art. 12 GG hin sichtlich einer Betriebsvereinbarung; Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 -, in dem der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts seine frühere Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben hat).
Als sachwidrig benachteiligter Arbeitnehmer kann der Kläger von der Beklagten die gleichen Leistungen verlangen, wie sie die begünstigten Arbeiter erhalten haben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Ur teil des Senats vom 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - AP Nr. 117 zu Art. 3 GG, zu B I 4 der Gründe mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, beide Entscheidungen sind zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
- BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75
Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag - …
Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
Der Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern freiwillige Leistungen zuwendet, muß die Leistungsvoraussetzungen so abgrenzen, daß nicht ein Teil der Arbeitnehmer sachwidrig oder willkürlich von den Vergünstigungen ausgeschlossen bleibt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt BAG 28, 14, 18 = AP Nr. 5.Einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern dürfen deshalb nicht ohne sachlichen Grund von einer Lohnerhöhung ausgeschlossen werden, die der Arbeitgeber im Rahmen einer allgemeinen Lohnbewegung (Lohn welle) der großen Mehrzahl seiner Arbeitnehmer gewährt (BAG 28, 14, 18 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 b der Gründe mit weiteren Nachweisen).
Beispielsweise ist es sachwidrig, wenn der Arbeitgeber von der Zahlung freiwilliger Zulagen nur diejenigen Arbeitnehmer ausnimmt, die im Zeitpunkt der Nachzahlung bereits ausgeschieden waren oder sich in einem gekündigten ArbeitsVerhältnis befanden (vgl. BAG AP Nr. 3 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG AP Nr. 28 zu Art. 12 GG hin sichtlich einer Betriebsvereinbarung; Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 -, in dem der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts seine frühere Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben hat).
- BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80
Anwesenheitsprämie
Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
Für jährlich zu zahlende Anwesenheitsprämien hat der Senat dies in seinem auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 - AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie näher dargelegt und begründet.geber den Lohn oder das Gehalt weiterzuzahlen hat (vgl. dazu das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 zu II 4 d der Gründe).
- BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 1182/79
Lohngleichheit - Benachteiligungsverbot
Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
Als sachwidrig benachteiligter Arbeitnehmer kann der Kläger von der Beklagten die gleichen Leistungen verlangen, wie sie die begünstigten Arbeiter erhalten haben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt Ur teil des Senats vom 9. September 1981 - 5 AZR 1182/79 - AP Nr. 117 zu Art. 3 GG, zu B I 4 der Gründe mit weiteren Nachweisen; Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, beide Entscheidungen sind zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt). - BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77
Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der …
Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 a der Gründe; AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 1 der Gründe; Urteil vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) . - BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78
Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten - …
Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
Der Ausschluß von übertariflichen Zulagen ist im Verhältnis zur Kündigungsmöglichkeit (zu den Voraussetzungen vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1980 - 7 AZR 295/78- AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 2 c der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) nicht die weniger einschneidende Maßnahme. - BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
Der Ausschluß von übertariflichen Zulagen ist im Verhältnis zur Kündigungsmöglichkeit (zu den Voraussetzungen vgl. BAG Urteil vom 22. Februar 1980 - 7 AZR 295/78- AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu II 2 c der Gründe, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) nicht die weniger einschneidende Maßnahme. - BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 358/77
"Jahresleistung" und Teilanspruch
Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
nehmer in gekündigter Stellung von der Sonderzuwendung aus nehmen, wenn er mit dieser Leistung eine Betriebsbindung seiner Arbeitnehmer bezweckt (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. zuletzt AP Nr. 80 und 81 zu § 611 BGB Gratifikation; allgemein zu den mit Gratifikationen verfolgbaren Zwecken vgl. AP Nr. 100 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 3 der Gründe). - BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 503/80
Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
Von dieser allgemeinen Lohnerhöhung nahm die Beklagte nur den Kläger und zwei weitere Arbeiter, die Kläger der Parallelverfahren 5 AZR 502/80 und 5 AZR 503/80, ganz bzw. teilweise aus, weil diese Arbeiter im Vorjahr 1978 in erheblichem Umfang arbeitsunfähig krank gewesen seien. - BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 502/80
Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
Von dieser allgemeinen Lohnerhöhung nahm die Beklagte nur den Kläger und zwei weitere Arbeiter, die Kläger der Parallelverfahren 5 AZR 502/80 und 5 AZR 503/80, ganz bzw. teilweise aus, weil diese Arbeiter im Vorjahr 1978 in erheblichem Umfang arbeitsunfähig krank gewesen seien.
- ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15
Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer …
Ein anderes Kriterium für die Sachgerechtigkeit von Differenzierungen bei der Gewährung freiwilliger Leistungen ist nicht ersichtlich"; 9.6.1982 - 5 AZR 501/80 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 51 [2 b]: "Ob der Ausschluss bestimmter Arbeitnehmergruppen von freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt ist, richtet sich nur nach dem Zweck der Leistung.Ein anderes Kriterium für die Sachgerechtigkeit von Differenzierungen bei der Gewährung freiwilliger Leistungen ist nicht ersichtlich"; 9.6.1982 - 5 AZR 501/80 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 51 [2 b]: "Ob der Ausschluss bestimmter Arbeitnehmergruppen von freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt ist, richtet sich nur nach dem Zweck der Leistung.
Ein anderes Kriterium für die Sachgerechtigkeit von Differenzierungen bei der Gewährung freiwilliger Leistungen ist nicht ersichtlich"; 9.6.1982 - 5 AZR 501/80 - AP § 242 BGB Gleichbehandlung Nr. 51 [2 b]: "Ob der Ausschluss bestimmter Arbeitnehmergruppen von freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers sachlich gerechtfertigt ist, richtet sich nur nach dem Zweck der Leistung.
- BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93
Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung
In seinen weiteren Entscheidungen ist vor allem der Fünfte Senat in seiner Rechtsprechung ständig davon ausgegangen, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch auf freiwillige Gehaltserhöhungen anzuwenden ist, soweit sie auf einer Regelung des Arbeitgebers beruhen (Urteile vom 4. Februar 1976 - 5 AZR 83/75 -, vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - und vom 9. Juni 1982 - 5 AZR 501/80 - AP Nr. 40, 42, 44 und 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 534/93
Begründung eines Arbeitsverhältnisses während eines Beamtenverhältnisses
Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es dem Arbeitgeber verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder einzelne Arbeitnehmergruppen von einer allgemein begünstigenden Regelung willkürlich, d. h. ohne Vorliegen sachlicher Gründe, auszunehmen und schlechter zu stellen (BAGE 39, 132, 135 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 20. Februar 1991 - 4 AZR 429/90 - AP Nr. 157 zu §§ 22, 23 BAT 1975).Ein rechtserheblicher Verstoß gegen diesen Gleichbehandlungsgrundsatz liegt dann vor, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deshalb eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (BAGE 39, 132 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken, m. w. N.).
- BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83
Gehaltserhöhung - Gleichbehandlung - Kaufkraftverlust
In den Entscheidungen vom 4. Februar 1976 - 5 AZR 83/75 -, vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 -, vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - und vom 9. Juni 1982 - 5 AZR 501/80 - (AP Nr. 40, 42, 44, 47 und 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch auf freiwillige Gehaltserhöhungen zur Anwendung kommt, soweit sie auf einer allgemeinen Regelung des Arbeitgebers beruhen. - BAG, 20.02.1991 - 4 AZR 429/90
Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche …
Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es dem Arbeitgeber verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder einzelne Arbeitnehmergruppen von einer allgemein begünstigenden Regelung willkürlich, d. h. ohne Vorliegen sachlicher Gründe auszunehmen und schlechterzustellen (BAGE 39, 132, 135 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 2 der Gründe; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).Ein rechtserheblicher Verstoß gegen diesen Gleichbehandlungsgrundsatz liegt dann vor, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (BAGE 39, 132 = AP, aaO; BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken, m.w.N.).
- BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 287/95
Tarifrechtliche Eingruppierung eines Heilpädagogen - Anspruch auf Zahlung einer …
Danach ist es dem Arbeitgeber verwehrt, einzelne Arbeitnehmer oder einzelne Arbeitnehmergruppen von einer allgemein begünstigenden Regelung willkürlich, d.h. ohne Vorliegen sachlicher Gründe, auszunehmen und schlechter zu stellen (BAGE 39, 132, 135 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 35, 43 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).Ein rechtserheblicher Verstoß gegen diesen Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nur dann vor, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (BAGE 39, 132 = AP, a.a.O.; BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken, m.w.N.).
- ArbG Nienburg, 29.02.2024 - 1 Ca 155/23
Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie durch Vornahme einer Gruppenbildung in …
Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum erkrankt war, keinen Differenzierungsgrund darstellt, wenn er zu einem Anspruchsausschluss statt der unter Berücksichtigung des § 4a EFZG zulässigen anteiligen Kürzung führt (vgl. hierzu BAG, Urteil v. 09.06.1982 - 5 AZR 501/80, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 51 zu allgemeinen Lohnerhöhungen im Betrieb). - BAG, 28.09.1989 - 6 AZR 539/87
Beschäftigungszeit: Errechnung - Gleichbehandlung - Beratungsanwärter
Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es dem Arbeitgeber bei gleichliegenden Sachverhalten verwehrt, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und schlechterzustellen (BAGE 49, 346 = AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 45, 76 = AP Nr. 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 45, 86 [BAG 25.01.1984 - 5 AZR 251/82] = AP Nr. 68 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 39, 132 = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Arbeitgeber, bei freiwilligen Leistungen die Leistungsvoraussetzung so abzugrenzen, daß kein Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen bleibt (BAGE 39, 132, 135;… 33, 57, 59 = AP, jeweils aaO; BAGE 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 11. September 1974 - 5 AZR 567/73 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
- LAG München, 23.05.2007 - 7 Sa 146/05
Kündigung wegen Minderleistung
Die sachliche Rechtfertigung der Ausnahme bestimmter Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen von diesen Leistungen bestimmt sich - mangels anderweitiger Kriterien für die Sachgerechtigkeit - nur nach dem Zweck der Leistung (…BAG v. 16.12.1982, a.a.O.; BAG v. 9.6. 1982 - 5 AZR 501/80, EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 30; BAG v. 25.8. 1982 - 5 AZR 107/80, EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 31). - BAG, 12.01.1989 - 6 AZR 754/85
Arbeitsentgelt: Gleichbehandlungsgrundsatz bei Gratifikation
Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist es dem Arbeitgeber verwehrt, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemein begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und schlechterzustellen (BAG Urteil vom 11. September 1985 - 7 AZR 371/83 - AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 45, 66 = AP Nr. 66 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 45, 76 = AP Nr. 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 45, 86 [BAG 25.01.1984 - 5 AZR 251/82] = AP Nr. 68 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 39, 133 [BAG 09.06.1982 - 5 AZR 501/80] = AP Nr. 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 33, 57 = AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).Der Gleichbehandlungsgrundsatz gebietet dem Arbeitgeber, bei freiwilligen Leistungen die Leistungsvoraussetzungen so abzugrenzen, daß kein Arbeitnehmer hiervon aus sachfremden oder willkürlichen Gründen ausgeschlossen bleibt (BAGE 39, 133 [BAG 09.06.1982 - 5 AZR 501/80] = AP, aaO;… BAGE 33, 57 = AP, aaO; BAGE 28, 14 = AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 11. September 1974 - 5 AZR 567/73 - AP Nr. 39 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
- LAG Hessen, 08.02.2008 - 3 Sa 377/07
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsanspruch - Weitergabe von Tariflohnerhöhungen …
- BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 251/82
Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer
- BAG, 27.04.1988 - 5 AZR 332/87
Verletzung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Ausschluss …
- LAG Hessen, 24.09.2009 - 5 Sa 657/09
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Sonderzahlung - …
- LAG Hessen, 08.07.1988 - 12 Sa 466/88
Klagegegner der Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern aus einem …
- LAG Hamm, 08.02.1996 - 17 Sa 759/95
Werkswohnung: Abgrenzung zu Werkdienstwohnung
- LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94
Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung …
- LAG Hessen, 24.09.2009 - 5 Sa 658/09
Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Sonderzahlung - …
- LAG Berlin, 26.03.1996 - 5 Sa 102/95
Arbeitsentgelt: Funktions- und Leistungszulage - Gleichbehandlungsgebot
- LAG Hamm, 02.02.1995 - 17 Sa 952/94
Arbeitsentgelt: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Chefarztvertrag …
- LAG Hamburg, 18.07.1995 - 6 Sa 4/95
Gleichheitssatz; Verfassungsmäßigkeit; Gleichheitsgebot; Sachlicher Grund; …
- LAG München, 04.11.1987 - 5 (6) Sa 209/86
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung
- LAG Hamm, 12.04.1985 - 16 (11) Sa 1689/84
Erstattung der Kontoführungsgebühren; Nebenabrede; Schriftformerfordernis; …
- BAG, 28.08.1985 - 5 AZR 500/84
Vereinbarkeit einer Anrechnung tariflicher Lohnerhöhungen auf eine …
- BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 168/84
Streitigkeit über die Höhe des Weihnachtsgeldes - Anspruch auf ein höheres …
- BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 89/84
Anspruch auf Teilhabe an der vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer in einer Abteilung …
- BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 188/82
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf zusätzliches Weihnachtsgeld …
- BAG, 16.12.1982 - 2 AZR 147/81
Widerruf einer Arbeitsmarktzulage
- BAG, 12.10.1989 - 6 AZR 345/87
- BAG, 26.10.1988 - 5 AZR 649/87
Vereinbarkeit von übertariflichen Gehaltszahlungen an einzelne Arbeitnehmer mit …
- BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 402/82
Versagung eines Höhergruppierungsanspruchs wegen Fehlen einer …
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 113/83
- BAG, 06.03.1985 - 5 AZR 126/84
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 51/83
- BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 560/82
- ArbG Berlin, 17.09.2004 - 28 Ca 8052/04
Tarifliche Eingruppierung von Arbeitnehmern im Einzelhandel; Beachtung des …
- BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 502/80
- BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 503/80
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