Rechtsprechung
| BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwesenheitsprämie
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 12.03.1980 - 4 Ca 298/80
- LAG Düsseldorf, 23.07.1980 - 6 Sa 519/80
- BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80
Papierfundstellen
- BAGE 39, 67
- NJW 1982, 2786
- NJW 1982, 2789
- JR 1983, 352
Wird zitiert von ... (37) Zitiert selbst (9)
- BAG, 09.11.1972 - 5 AZR 144/72
Anwesenheitsprämie - Jährlich einmalige Gewährung - Fortzuzahlendes …
Auszug aus BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80
Entgegenstehende Vereinbarun gen sind nichtig (Abweichung von BAG AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie).Zwar ist die Anwesenheitsprämie Arbeitsentgelt, weil geleistete Dienste belohnt und die Betriebstreue gefördert wer den sollen (vgl. BAG 23, 178, 180 f. = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu 3 a der Gründe; BAG AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, Bl. 2).
Insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest (AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, 5.
a) Der Senat hat bisher angenommen, bei einer jährlich zu zahlenden Anwesenheitsprämie verstoße die prämienschäd liche Berücksichtigung von krankheitsbedingten Fehlzeiten nicht gegen Sinn und Zweck des Lohnfortzahlungsgesetzes (Ur teil vom 9. November 1972 - 5 AZR 144/72 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie).
Die Landesarbeitsgerichte sind - bis auf eine Ausnahme - in den Fällen, über die der Senat am 19. Mai 1982 entschieden hat, der Entscheidung AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie nicht gefolgt.
Gegen die Kürzung bei krankheitsbedingten Fehlzeiten haben sich ausgesprochen Mayer- Maly (Anm. zu BAG AP Nr. 24 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.- Westfalen), Gumpert (BB 1964, 884, 886), Delheid/Schreven (RdA 1970, 10 ff.), Beuthien (Anm. zu BAG AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie), Fenn/Bepler (RdA 1973, 218 ff.; dieselben in der Anm. zu AP Nr. 10 zu § 611 BGB Anwesenheits prämie sowie Fenn in der Anm. zu BAG AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie), Schaub (…Arbeitsrechtshandbuch, 4. Aufl., § 79 III 1, S. 368) und Schwarz (AR-Blattei D, Anwesenheits prämie, Abschn. E II).
Das hat die Rechtsprechung aller Senate des Bundesarbeitsgerichts bisher auch so gesehen (vgl. BAG 19, 236, 244 f. = AP Nr. 2 zu § 45 BetrVG 1952, zu 3 a der Gründe; BAG 22, 318, 323 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB An wesenheitsprämie, zu III 4 c der Gründe; AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, Bl. 3; ebenso Fenn/Bepler, RdA 1973 218, 226).
- BAG, 14.02.1967 - 1 ABR 7/66
Gewerkschaftsvertreterausschließung
Auszug aus BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80
Der Senat konnte seinerzeit an die Rechtsprechung des Ersten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts anknüpfen, die zuvor schon dem Arbeitgeber das Recht eingeräumt hatten, bei entsprechender Gestaltung der Zusage die Anwe senheitsprämie in Fällen der krankheitsbedingten Fehlzei ten entsprechend zu kürzen oder ganz zu streichen (vgl. BAG 14, 38, 39 ff. = AP Nr. 16 zu § 2 ArbKrankhG; AP Nr. 35 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 19, 236, 244 f. = AP Nr. 2 zu § 45 BetrVG 1952, zu 3 a der Gründe).Das hat die Rechtsprechung aller Senate des Bundesarbeitsgerichts bisher auch so gesehen (vgl. BAG 19, 236, 244 f. = AP Nr. 2 zu § 45 BetrVG 1952, zu 3 a der Gründe; BAG 22, 318, 323 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB An wesenheitsprämie, zu III 4 c der Gründe; AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, Bl. 3; ebenso Fenn/Bepler, RdA 1973 218, 226).
te Senat des Bundesarbeitsgerichts sah eine Jahresprämie von 240,-- DM noch nicht als gefährlich an (AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anvi/esenheitsprämie) , der Erste Senat bezeichnete eine Jahresprämie von 250,-- DM als "an der Grenze des Zu lässigen" liegend (BAG 19, 236, 244 f. = AP Nr. 2 zu § 45 BetrVG, zu 3 a der Gründe).
- BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80
Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage
Auszug aus BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80
Meisel (DB 1972, 43), Franke (DB 1981, 1669 ff.) und Knevels/ Ortlepp (…Gratifikationen, Anwesenheits- und Treueprämien, Tantiemen, 2. Aufl., S. 36 ff.) haben sich der im Urteil vom 9. November 1972 (AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheits prämie) vertretenen Auffassung angeschlossen.te Senat des Bundesarbeitsgerichts sah eine Jahresprämie von 240,-- DM noch nicht als gefährlich an (AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anvi/esenheitsprämie) , der Erste Senat bezeichnete eine Jahresprämie von 250,-- DM als "an der Grenze des Zu lässigen" liegend (BAG 19, 236, 244 f. = AP Nr. 2 zu § 45 BetrVG, zu 3 a der Gründe).
- BAG, 04.10.1978 - 5 AZR 886/77
Laufend gewährte Anwesenheitsprämie - Arbeitsentgelt - Entgeltfortzahlung im …
Auszug aus BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80
Gegen die Kürzung bei krankheitsbedingten Fehlzeiten haben sich ausgesprochen Mayer- Maly (Anm. zu BAG AP Nr. 24 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.- Westfalen), Gumpert (BB 1964, 884, 886), Delheid/Schreven (RdA 1970, 10 ff.), Beuthien (Anm. zu BAG AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie), Fenn/Bepler (RdA 1973, 218 ff.; dieselben in der Anm. zu AP Nr. 10 zu § 611 BGB Anwesenheits prämie sowie Fenn in der Anm. zu BAG AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie), Schaub (…Arbeitsrechtshandbuch, 4. Aufl., § 79 III 1, S. 368) und Schwarz (AR-Blattei D, Anwesenheits prämie, Abschn. E II).Deshalb ist es unerheblich, ob die Beklagte im vorliegenden Fall die Anwesenheitsprämie auch dann gewährt hätte, wenn ihr die Nichtigkeit der Kürzungsmöglichkeit bekannt gewesen wäre (vgl. BAG AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu 4 der Gründe, mit weit. Nachweisen und zust. Anm. von Fenn, zu 3).
- BAG, 30.04.1970 - 3 AZR 97/69
Anwesenheitsprämie - Arbeitsentgelt - Abweichende Entscheidungen
Auszug aus BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80
scheiden, so der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts, würde der zwingende Charakter einer wichtigen und unentbehrlichen sozialen Schutzgesetzgebung mißachtet (BAG 22, 318, 323 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu III 4 c der Gründe).Das hat die Rechtsprechung aller Senate des Bundesarbeitsgerichts bisher auch so gesehen (vgl. BAG 19, 236, 244 f. = AP Nr. 2 zu § 45 BetrVG 1952, zu 3 a der Gründe; BAG 22, 318, 323 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB An wesenheitsprämie, zu III 4 c der Gründe; AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, Bl. 3; ebenso Fenn/Bepler, RdA 1973 218, 226).
- BAG, 30.03.1967 - 5 AZR 359/66
Gratifikationsregelung - Betriebsanwesenheitsgratifikation - Schwangerschaft
Auszug aus BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80
Fehlzeiten "infolge Schwangerschaft wurden demgegenüber zunächst wie Fehlzeiten wegen Krankheit behandelt; die Prämie durfte gekürzt werden (BAG 19, 300, 302 f. = AP Nr. 58 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 2 der Gründe).Auch Kraft (SAE 1967, 264, 267 ff.) und Trieschmann (AuR 1968, 220, 223 ff.) gehören zu den Befürwortern der Anwesenheitsprä mie; sie halten es im Anschluß an die Entscheidung des Senats BAG 19, 300 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Gratifikation für richtig, daß schwangerschaftsbedingte Fehlzeiten prämien mindernd berücksichtigt werden dürfen.
- BAG, 29.01.1971 - 3 AZR 97/69
Anwesenheitsprämie - Mutterschaftsgeld
Auszug aus BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80
Zwar ist die Anwesenheitsprämie Arbeitsentgelt, weil geleistete Dienste belohnt und die Betriebstreue gefördert wer den sollen (vgl. BAG 23, 178, 180 f. = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu 3 a der Gründe; BAG AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, Bl. 2). - BAG, 15.05.1964 - 1 AZR 432/63
Prämienregelung - Betriebsabwesenheit - Betriebsabwesenheit
Auszug aus BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80
Gegen die Kürzung bei krankheitsbedingten Fehlzeiten haben sich ausgesprochen Mayer- Maly (Anm. zu BAG AP Nr. 24 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.- Westfalen), Gumpert (BB 1964, 884, 886), Delheid/Schreven (RdA 1970, 10 ff.), Beuthien (Anm. zu BAG AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie), Fenn/Bepler (RdA 1973, 218 ff.; dieselben in der Anm. zu AP Nr. 10 zu § 611 BGB Anwesenheits prämie sowie Fenn in der Anm. zu BAG AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie), Schaub (…Arbeitsrechtshandbuch, 4. Aufl., § 79 III 1, S. 368) und Schwarz (AR-Blattei D, Anwesenheits prämie, Abschn. E II). - BAG, 21.01.1963 - 2 AZR 373/62
Pünktlichkeitsprämie - Anwesenheitsprämie
Auszug aus BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 466/80
Der Senat konnte seinerzeit an die Rechtsprechung des Ersten und Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts anknüpfen, die zuvor schon dem Arbeitgeber das Recht eingeräumt hatten, bei entsprechender Gestaltung der Zusage die Anwe senheitsprämie in Fällen der krankheitsbedingten Fehlzei ten entsprechend zu kürzen oder ganz zu streichen (vgl. BAG 14, 38, 39 ff. = AP Nr. 16 zu § 2 ArbKrankhG; AP Nr. 35 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 19, 236, 244 f. = AP Nr. 2 zu § 45 BetrVG 1952, zu 3 a der Gründe).
- BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83
Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und …
Entsprechend hatte der Fünfte Senat schon zuvor die Berücksichtigung krankheitsbedingter Fehlzeiten bei der Gewährung von Anwesenheitsprämien wegen Verstoßes gegen das Lohnfortzahlungsgesetz für unwirksam erklärt (BAG Urteil vom 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 -, AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie). - BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 381/88
Weihnachtsgeld - Anwesenheitsprämie - Krankheit
Das gilt auch insoweit, als Fehlzeiten berücksichtigt werden, für die der Arbeitgeber Lohn- und Gehaltsfortzahlung zu gewähren hat (Abweichung vom Urteil des Fünften Senats vom 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 - BAGE 39, 67 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie).c) Mit seinem Urteil vom 19. Mai 1982 (BAGE 39, 67 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie) gab der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts seine differenzierte Rechtsprechung zur Zulässigkeit laufender und einmalig zu zahlender Anwesenheitsprämien auf und entschied, jährlich gezahlte Anwesenheitsprämien dürften wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten nicht gekürzt werden.
d) Diese Entscheidung des Fünften Senats ist teils zustimmend, teils ablehnend aufgenommen worden (zustimmend Fenn, Anm. zu EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 72;… differenzierend Buchner, Festschrift für Hilger/Stumpf, S. 61 ff.; ablehnend Ortlepp, Anm. zu AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie; Meisel, SAE 1983, 181; Weber, SAE 1983, 232; Hunold, Beilage in DB 5/84, S. 8).
Der Senat wiederholt zunächst seine Begründung im Urteil vom 19. Mai 1982 (aaO) und führt dann aus, Zweck der gesetzlichen Regelungen über Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle sei es, den erkrankten Arbeitnehmer für die Dauer von sechs Wochen wirtschaftlich so zu stellen wie den gesunden Arbeitnehmer, der im fraglichen Zeitraum tatsächlich gearbeitet habe.
An dieser Bewertung ändert sich nichts, wenn der Bezug der Sonderzuwendung von ständiger Betriebsanwesenheit abhängig ist und damit die Zuwendungen teilweise den Charakter einer Anwesenheitsprämie erhalten (BAG Urteil vom 19. Mai 1982, aaO, m. w. N.).
Sie sind jedoch kein fortzuzahlendes Arbeitsentgelt im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 LFZG, keine Vergütung im Sinne von § 616 Abs. 2 Satz 1 BGB, kein Gehalt und Unterhalt im Sinne von § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB und keine vertragsgemäße Leistung im Sinne von § 133 c Satz 1 GewO (…BAG Urteile vom 9. November 1972 - 5 AZR 144/72 -, aaO, und vom 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 -, aaO;… zustimmend Lipke, aaO, S. 121 ff.; a. A. Beuthien, Anm. zu AP Nr. 9 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie).
c) Gleiches gilt für die vom Fünften Senat mit Urteil vom 19. Mai 1982 (aaO) beschworene Manipulationsgefahr bei einer Differenzierung zwischen laufenden und einmalig gezahlten Prämien.
Die Beachtung und Bewertung dieses Zwecks, der angesichts unterschiedlicher Betriebsanwesenheitszeiten der einzelnen Arbeitnehmer nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt, hat der Fünfte Senat in seiner Entscheidung vom 19. Mai 1982 (aaO) unbeachtet gelassen, jedoch für die Rechtfertigung seines Urteils vom 23. Mai 1984 (…aaO) wiederentdeckt, wonach durch jenseits des Sechs-Wochen-Zeitraums anfallende Fehlzeiten die Jahressonderzahlung gekürzt werden darf.
- BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83
Vergütung des Arbeitnehmers bei Krankheit - Provisionen als im Krankheitsfalle …
Nicht zum fortzuzahlenden Gehalt im Sinne des § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB zählen aber auch Leistungen des Arbeitgebers, die nicht auf die im Entgeltfortzahlungszeitraum entfallenden Dienste des Angestellten bezogen sind; bei ihnen ist die Arbeitsunfähigkeit nicht die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung und des Arbeitsentgelts (vgl. BAG 39, 67, 69 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu II 1 der Gründe; ferner Senatsurteil vom 22. August 1984 - 5 AZR 539/81 - zu I 1 und 2 a der Gründe m.w. N., zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt; Jahresprämie für Lizenzfußballspieler).Soweit die dem Angestellten zuzubilligenden hypothetischen Abschlüsse in die Ermittlung der vorzeitigen Quotenerfüllung bzw. Quotenübererfüllung nicht einbezogen werden, könnte hierin eine objektive Umgehung der Schutzbestimmung des § 63 Abs. 1 Satz 1 HGB liegen, so daß die für Anwesenheitsprämien geltenden Überlegungen (vgl. BAG 39, 67, 69, 70 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu II 2 der Gründe) auch für die vorliegende Prämienausgestaltung gelten könnten.
- BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 283/20
Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen
Rn. 29 bb) Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestimmungen entgegen § 139 BGB aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des gesamten Arbeitsvertrags führt (…vgl. ErfK/Preis 21. Aufl. BGB § 611a Rn. 342 ff. mwN; als selbstverständlich vorausgesetzt in BAG 15. November 1990 - 8 AZR 283/89 - zu II 4 der Gründe, BAGE 66, 220; ausdrücklich BAG 29. März 1990 - 2 AZR 354/89 - zu II 2 a der Gründe [zu Kündigungsfristen]; 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 - zu III der Gründe, BAGE 39, 67 [zu einer vereinbarten Kürzungsmöglichkeit von Sonderzahlungen bei Krankheit]; 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - zu 2 a der Gründe, BAGE 33, 220 [zur nichtigen Befristungsabrede]; 13. März 1975 - 5 AZR 199/74 - zu II 3 b der Gründe [im Ausbildungsverhältnis]; grundlegend schon BAG 10. Mai 1957 - 1 AZR 249/56 - zu VI der Gründe, BAGE 4, 274 [zu einer sog. Zölibatsklausel]). - BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82
Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr
Entsprechend hatte der Fünfte Senat schon zuvor die Berücksichtigung krankheitsbedingter Fehlzeiten bei der Gewährung von Anwesenheitsprämien wegen Verstoßes gegen das Lohnfortzahlungsgesetz für unwirksam erklärt (BAG Urteil vom 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 -, AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie). - BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 66/83
Mittelbare Diskriminierung durch Versorgungsordnung
Ob diese Begründung mit der Rechtsprechung des Fünften Senats - z. B. zur Anwesenheitsprämie (BAGE 39, 67, 75 f. = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu III 1 der Gründe; Fenn Anm. zu AP Nr. 11 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, mit Nachweisen) - vereinbar ist, muß hier nicht erörtert werden. - LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 72/15
Wegfall der Rufbereitschaftspauschale eines Hausmeisters im öffentlichen Dienst …
Insoweit habe das Bundesarbeitsgericht in der hierfür in der Argumentation von Klägerseite herangezogenen Entscheidung vom 19.05.1982 (5 AZR 466/80) lediglich für den Bereich einer Anwesenheitsprämie eine solche Aussage getroffen.Den Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.05.1982 (5 AZR 466/80) halte die Beklagte, wie bereits in erster Instanz ausgeführt, nicht für zielführend.
Die herangezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 19.05.1982 unter dem Aktenzeichen 5 AZR 466/80 (…veröffentlicht unter anderem in BB 1982, 2185-2186 - Rn. 28-31 bei juris) kann von der rechtlichen Bewertung des dort zur Entscheidung anstehenden Lebenssachverhalts gerade nicht auf den Fall des Klägers übertragen werden.
- BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80
Gleichbehandlungsgrundsatz
Für jährlich zu zahlende Anwesenheitsprämien hat der Senat dies in seinem auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Urteil vom 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 - AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie näher dargelegt und begründet.geber den Lohn oder das Gehalt weiterzuzahlen hat (vgl. dazu das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 19. Mai 1982 - 5 AZR 466/80 zu II 4 d der Gründe).
- BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 251/82
Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer
Das berechtigte Interesse des Arbeitgebers, Mißbräuchen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entgegentreten zu können, berechtigt ihn weder, die Anwesenheitsprämie eines erkrankten Arbeitnehmers noch gar die der einen höheren Krankenstand aufweisenden Arbeitnehmergruppe im Betrieb zu streichen (BAG 39, 67 ff. = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie).Gerade auch hinsichtlich der von dem Berufungsgericht vorgetragenen Bedenken, daß der Arbeitnehmer in bestimmten Grenzfällen selbst mitbestimme, ob er krankgeschrieben werde oder nicht, steht - worauf der Senat in der Entscheidung vom 19. Mai 1982 (BAG 39, 67 ff. = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie) bereits hingewiesen hat - dem Arbeitgeber ein sachgerechtes Mittel zur Verfügung, um Mißbräuche zu verhindern.
- BAG, 23.05.1984 - 5 AZR 500/81
Kürzung der Weihnachtsgratifikation um krankheitsbedingte Fehlzeiten
Der Senat hat zu der hier dargestellten Rechtsfrage zuletzt im Urteil vom 19. Mai 1982 (BAG 39, 67 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie) Stellung genommen.Weder die kritischen Stimmen aus der Literatur (vgl. Ortlepp, Anm. zu diesem Urteil in AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu II 1 und 2; Meisel, Anm. in SAE 1983, 181;… Buchner, Festschrift für Hilger/Stumpf, S. 67, 73) noch die Revision haben neue Argumente, die gegen die Lösung des Senats sprechen könnten, vorgebracht.
Der Senat hat in dem bereits mehrfach erwähnten Urteil vom 19. Mai 1982 (BAG 39, 67, 75 = AP Nr. 12 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie, zu II 4 e der Gründe) diese Frage ausdrücklich offengelassen.
- LAG München, 12.03.2003 - 9 Sa 980/02
Grenzen der Kürzung einer Sondervergütung - krankheitsbedingte Fehlzeiten
- BAG, 20.01.2021 - 4 AZR 286/20
Bezugnahme auf betriebsverfassungsrechtliche Tarifregelungen
- BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 9/84
Anwesenheitsprämie - Zuschlag zum Stundenlohn - Stundenlohnbezogenes …
- BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 502/80
- BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 503/80
- BAG, 02.12.1987 - 5 AZR 602/86
Manteltarifvertrag Metallindustrie
- BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 558/87
Lohnfortzahlung bei Kur und vorgeholter Arbeitszeit
- BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 113/83
- LAG Düsseldorf, 18.03.1998 - 17 Sa 1797/97
Weihnachtsgeld-Kürzung wegen krankheitsbedingter Fehltage
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 37/84
Ausschluß der Teilzeitbeschäftigten von der betrieblichen Altersversorgung als …
- BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 505/88
Berechnung der Krankenvergütung eines gewerblichen Arbeitnehmers - Anzahl der …
- BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80
Mutterschutz - Jahressonderzahlung
- LAG Hamm, 19.12.1988 - 16 Sa 184/88
Sonderleistung; Vergütungsanspruch; Prämie; Betriebsvereinbarung; …
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 257/83
Mittelbare Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter durch Ausschluss von einer …
- LAG Baden-Württemberg, 01.03.1988 - 14 Sa 95/87
Unteilbarkeit des Änderungsangebots beiÄnderungskündigung
- BAG, 14.10.1986 - 3 AZR 168/81
Streitigkeit über das Bestehen einer betrieblichen Erwerbsunfähigkeitsrente - …
- BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 317/81
- BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 286/87
Anspruch auf Vergütung für Tage der Arbeitsunfähigkeit ( Lohnfortzahlung)
- BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 400/87
Berechnung der Kranken- und Urlaubsvergütung im Freischichtenmodell
- BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 291/87
Vergütung für Feiertage, Urlaubstage und Krankheitstage - Arbeitszeitregelung im …
- BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 285/87
Umfang der Vergütungszahlungspflicht und Lohnfortzahlungspflicht an gesetzlichen …
- BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 279/82
- BAG, 14.09.1983 - 5 AZR 284/81
- BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 554/80
- BAG, 09.11.1988 - 5 AZR 152/87
- BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 239/82
- BAG, 19.05.1982 - 5 AZR 412/80
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