Rechtsprechung
| BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 22.05.1984 - 6 BV 24/84
- LAG Düsseldorf, 28.09.1984 - 9 TaBV 85/84
- BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
Papierfundstellen
- BAGE 50, 1
- NZA 1986, 368
- DB 1986, 864
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 12.05.1961 - VII P 11.59
Anforderungen an die Wirksamkeit der Anfechtung einer Hauptpersonalratswahl - …
Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
Er schließt sich damit der ständigen Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Mai 1961 - VII P 11.59 = AP Nr. 14 zu § 22 PersVG und Beschluß vom 8. Juli 1977 - VII P 28.75 BVerwGE 54, 172).Den Gewerkschaften sind im BetrVG lediglich gewisse, im Gesetz einzeln aufgezählte Hilfsfunktionen eingeräumt, z. B. das Wahlanfechtungsrecht in § 19 Abs. 2 BetrVG, womit die Gewerkschaften aber nicht zu einem Organ der Betriebsverfassung werden (vgl. BAGE 25, 415, 418; Bundesverwaltungsgericht Beschluß vom 12. Mai 1961, aaO).
Sonst müßten u. U. alle Arbeitnehmer des Betriebes an einem Wahlanfechtungsverfahren beteiligt werden, weil schon drei wahlberechtigte Arbeitnehmer mögliche Antragsteller sind (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Mai 1961, aaO).
- BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
Der erkennende Senat gibt seine in den Beschlüssen vom 15. August 1978 (BAGE 31, 58, 62 [BAG 15.08.1978 - 6 ABR 56/77] = AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972) und 10. Juni 1983 (BAGE 44, 57, 61 = AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972) vertretene Ansicht auf, daß die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, auch wenn sie die Betriebsratswahl bzw. die Bildung eines Gesamtbetriebsrats nicht angefochten haben, am Beschlußverfahren immer zu beteiligen seien, weil sie ein rechtliches Interesse an der gesetzmäßigen Besetzung des Betriebsrats hätten.Wer die Wahlanfechtungsbefugnis nicht binnen zwei Wochen wahrnimmt, kann aber nicht mehr mit Erfolg die Anfechtung einer Betriebsratswahl betreiben (vgl. BAGE 44, 57, 61).
- BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 28.75
Dienstkraft - Wahlanfechtungsverfahren - Berichtigung des Wahlergebnisses - …
Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
Er schließt sich damit der ständigen Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Mai 1961 - VII P 11.59 = AP Nr. 14 zu § 22 PersVG und Beschluß vom 8. Juli 1977 - VII P 28.75 BVerwGE 54, 172).Die nicht fristgemäß wahrgenommene Anfechtungsbefugnis verleiht nach Ablauf der Ausschlußfrist von 2 Wochen keine weitere Rechtsposition, auch nicht in einem anderweit eingeleiteten Wahlanfechtungsverfahren (BVerwGE 54, 172; Otto/Bachmann, Anm. zu BAG Beschluß vom 20. Juli 1982, SAE 1983, 337, 341; vgl. auch BAG Beschluß vom 28. Januar 1975 - 1 ABR 92/73 - AP Nr. 20 zu § 37 BetrVG 1972, unter Ziff. II-3; BAGE 35, 41 [BAG 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78] und 44, 57, 61 und früher zur Aufsichtsratswahl Beschluß vom 30. August 1963 - 1 ABR 11/62 - AP Nr. 2 zu § 88 BetrVG).
- BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78
Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung - …
Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
Die nicht fristgemäß wahrgenommene Anfechtungsbefugnis verleiht nach Ablauf der Ausschlußfrist von 2 Wochen keine weitere Rechtsposition, auch nicht in einem anderweit eingeleiteten Wahlanfechtungsverfahren (BVerwGE 54, 172; Otto/Bachmann, Anm. zu BAG Beschluß vom 20. Juli 1982, SAE 1983, 337, 341; vgl. auch BAG Beschluß vom 28. Januar 1975 - 1 ABR 92/73 - AP Nr. 20 zu § 37 BetrVG 1972, unter Ziff. II-3; BAGE 35, 41 [BAG 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78] und 44, 57, 61 und früher zur Aufsichtsratswahl Beschluß vom 30. August 1963 - 1 ABR 11/62 - AP Nr. 2 zu § 88 BetrVG). - BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 76/79
Verteilung des Arbeitskampfrisiko -; Mitbestimmungsrecht und Neutralitätspflicht …
Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
Die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind nicht generell die Hüter einer ordnungsgemäßen Betriebsratswahl mit der Folge, daß sie auch an Beschlußverfahren beteiligt werden müssen, an denen sie sich - aus welchen Gründen auch immer - nicht beteiligen wollen (…vgl. Otto/Bachmann, aaO;… a. M. Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 83 Rdnr. 19; vgl. auch Dütz, Anm. EzA § 615 BGB Betriebsrisiko Nr. 8 zu dem BAG Beschluß vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 76/79 -). - BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72
Verschulden bei Vertragsschluß - Abfindung - Ausschluß von …
Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
Der Betriebsrat ist im Verhältnis zu den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ein eigenständiges Organ der Betriebsverfassung (BAGE 25, 60, 67) [BAG 15.02.1973 - 2 AZR 16/72]. - BAG, 09.02.1982 - 1 ABR 36/80
Keine Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf karitative Einrichtungen - …
Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner neueren Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 9. Februar 1982, BAGE 41, 5, 12 [BAG 09.02.1982 - 1 ABR 36/80] und 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG) angenommen, die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften seien in einem Anfechtungsverfahren gemäß § 19 Abs. 1 BetrVG von Amts wegen zu beteiligen. - BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77
Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG
Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
Der erkennende Senat gibt seine in den Beschlüssen vom 15. August 1978 (BAGE 31, 58, 62 [BAG 15.08.1978 - 6 ABR 56/77] = AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972) und 10. Juni 1983 (BAGE 44, 57, 61 = AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972) vertretene Ansicht auf, daß die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, auch wenn sie die Betriebsratswahl bzw. die Bildung eines Gesamtbetriebsrats nicht angefochten haben, am Beschlußverfahren immer zu beteiligen seien, weil sie ein rechtliches Interesse an der gesetzmäßigen Besetzung des Betriebsrats hätten. - BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81
Betriebsratswahl - Wahlanfechtung
Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner neueren Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 9. Februar 1982, BAGE 41, 5, 12 [BAG 09.02.1982 - 1 ABR 36/80] und 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG) angenommen, die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften seien in einem Anfechtungsverfahren gemäß § 19 Abs. 1 BetrVG von Amts wegen zu beteiligen. - BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 92/73
Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligtenstellung von Gewerkschaften im …
Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
Die nicht fristgemäß wahrgenommene Anfechtungsbefugnis verleiht nach Ablauf der Ausschlußfrist von 2 Wochen keine weitere Rechtsposition, auch nicht in einem anderweit eingeleiteten Wahlanfechtungsverfahren (BVerwGE 54, 172; Otto/Bachmann, Anm. zu BAG Beschluß vom 20. Juli 1982, SAE 1983, 337, 341; vgl. auch BAG Beschluß vom 28. Januar 1975 - 1 ABR 92/73 - AP Nr. 20 zu § 37 BetrVG 1972, unter Ziff. II-3; BAGE 35, 41 [BAG 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78] und 44, 57, 61 und früher zur Aufsichtsratswahl Beschluß vom 30. August 1963 - 1 ABR 11/62 - AP Nr. 2 zu § 88 BetrVG). - BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche …
- BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
Antragsrecht Gewerkschaft; Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem …
- BAG, 11.03.1960 - 1 ABR 15/59
Gruppenwahl - Gemeinschaftswahl - Vornahme einer Abstimmung - Außenvertreter - …
- BAG, 30.08.1963 - 1 ABR 11/62
Unternehmen der Seeschiffahrt - Ausübung des aktiven Wahlrechts - Arbeitnehmer …
- VGH Hessen, 20.06.1979 - HPV TL 16/78
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.10.2024 - 11 TaBV 295/24
Betriebsratswahl bei ausländischer Fluggesellschaft - Stationierungsort BER ist …
- BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92
Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat
b) Unter (teilweiser) Aufgabe dieser Rechtsprechung hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 19. September 1985 (BAGE 50, 1 [BAG 19.09.1985 - 6 ABR 4/85] = AP Nr. 12 zu § 19 BetrVG 1972) für die Betriebsratswahl entschieden, daß die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften nicht gemäß § 83 Abs. 3 ArbGG am Wahlanfechtungsverfahren zu beteiligen sind, wenn sie von ihrem Anfechtungsrecht keinen Gebrauch gemacht haben. - BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84
Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier …
In einem Beschlußverfahren nach § 18 II BetrVG analog sind die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften nicht beteiligungsbefugt (Anschluß an Senat, NZA 1986, 368 = EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 22).Das widerspricht der neueren Rechtsprechung des Senats, der in seinem Beschluß vom 19. September 1985 (- 6 ABR 4/85 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 22 = NZA 1986, 368) unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt hat, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft sei im Wahlanfechtungsverfahren dann nicht materiell beteiligungsbefugt im Sinne des § 83 Abs. 3 ArbGG, wenn sie von der in § 19 Abs. 2 BetrVG eingeräumten Anfechtungsbefugnis keinen Gebrauch gemacht hat.
Zwar hat der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 19. September 1985 (aaO) ausgeführt, die nicht fristgemäß wahrgenommene Anfechtungsbefugnis nach Ablauf der Ausschlußfrist von zwei Wochen verleihe keine weitere Rechtsposition, auch nicht in einem anderweitig eingeleiteten Wahlanfechtungsverfahren.
- BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85
Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl - …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist Beteiligter in einem arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren, wer von der zu erwartenden Entscheidung in seinem betriebsverfassungsrechtlichen Recht oder Rechtsverhältnis unmittelbar betroffen oder berührt wird (BAGE 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979; BAGE 39, 102 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 19. September 1985 - 6 ABR 4/85 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 22; BAG Beschluß vom 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 - BAGE 53, 279).Mit Beschluß vom 19. September 1985 - 6 ABR 4/85 - (…aaO) hat der Senat seine bis dahin vertretene Auffassung aufgegeben, die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften seien am Beschlußverfahren nach § 19 BetrVG immer zu beteiligen, auch wenn sie die Betriebsratswahl nicht angefochten haben, weil sie ein rechtliches Interesse an der gesetzesmäßigen Besetzung des Betriebsrats hätten (BAGE 31, 58, 62 [BAG 15.08.1978 - 6 ABR 56/77] = AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972; BAGE 41, 5, 12 [BAG 09.02.1982 - 1 ABR 36/80] = AP Nr. 24 zu § 118 BetrVG 1972 und BAGE 44, 57, 61 = AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972).
- LAG Baden-Württemberg, 03.10.1989 - 8 TaBV 4/89
Anfechtung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 56/10
Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft - …
Das ist der Fall, wenn das Wahlverfahren nach der Berichtigung noch ordnungsgemäß ablaufen kann (vgl. BAG 19. September 1985 - 6 ABR 4/85 - zu III 2 der Gründe, BAGE 50, 1). - BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 21/88
Ermittlung der für die Größe des Betriebsrats maßgebenden Belegschaftsstärke nur …
Die Vorinstanzen haben zu Recht die im Betrieb der Arbeitgeber vertretenen Gewerkschaften nicht beteiligt (vgl. BAGE 50, 1, 4 [BAG 19.09.1985 - 6 ABR 4/85] = AP Nr. 12 zu § 19 BetrVG 1972, unter II der Gründe; BAGE 53, 385, 389 = AP Nr. 13 zu § 19 BetrVG 1972, unter II 2 der Gründe). - LAG München, 10.03.2015 - 6 TaBV 64/14
Betriebsratswahlanfechtung
(2) Grundsätzlich kann eine Berichtigung von Verstößen gegen wesentliche Wahlvorschriften, unabhängig, ob es sich um grobe oder offensichtliche Verstöße handelt, erfolgen (etwa BAG v. 19.9. 1985 - 6 ABR 4/85, NZA 1986, 368, unter III 2 der Gründe [Rz. 28, juris]). - LAG Hessen, 05.08.2010 - 9 TaBV 26/10
Anfechtung der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem …
Die nachträgliche Angabe des Ortes des Wahllokals durch Ergänzung des Wahlausschreibens ist zulässig (BAG Beschluss vom 19.09.1985 - 6 ABR 4/85 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 22), zumal das Wahlausschreiben unter Ziff. 13 (Bl. 122 d. A.) einen entsprechenden Hinweis auf eine noch zu erwartende Ergänzung bezüglich des Ortes und der Uhrzeit der Stimmabgabe enthielt. - LAG Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 10 TaBV 2/23
Zweifelhaftigkeit des Bestehens einer betriebsratsfähigen Organisationseinheit - …
Im Verfahren zur Klärung, ob eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt (§ 18 Abs. 2 BetrVG), ist eine Gewerkschaft nicht zu beteiligen, wenn sie selbst keinen Antrag nach § 18 Abs. 2 BetrVG stellt (im Anschluss an die Rechtsprechung zu § 19 Abs. 2 BetrVG, vgl. nur BAG 19. September 1985 - 6 ABR 4/85 -).Insofern gilt nichts anderes als im Wahlanfechtungsverfahren nach § 19 Abs. 2 BetrVG (vgl. dazu BAG 19. September 1985 - 6 ABR 4/85 - zu II. der Gründe; 29. Januar 1987 - 6 ABR 7/86 - zu B. I. 2. der Gründe).
- LAG Sachsen, 01.04.2003 - 5 TaBV 13/02
Bestellung eines Wahlvorstandes zur Durchführung einer Betriebsratswahl; …
- LAG Düsseldorf, 15.11.2023 - 12 TaBV 35/23
Flugbetrieb; betriebsratsfähige Einheit; Unzulässigkeit eines einseitigen Antrags
- BAG, 20.02.1991 - 7 ABR 85/89
Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
- BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86
Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers …
- LAG Schleswig-Holstein, 21.06.2011 - 2 TaBV 41/10
Betriebsratswahl, Wirksamkeit, Anfechtung, Wählerliste, Zurückweisung, …
- LAG Brandenburg, 27.11.1998 - 5 TaBV 18/98
Anfechtung einer Betriebsratswahl; Verstoß gegen eine "Muss-Vorschrift"; Verstoß …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2021 - 5 TaBV 1160/19
Aushang des Wahlausschreibens - Beschluss schriftlicher Stimmabgabe für …
- LAG Baden-Württemberg, 29.10.1990 - 10 TaBV 1/90
Betriebsvereinbarung: Kollision mit Tarifvertrag; arbeitsgerichtliches …
- LAG Baden-Württemberg, 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08
Verfahren der Anfechtung einer Betriebsratswahl - ZuordnungsTV nach § 3 BetrVG …
- LAG Baden-Württemberg, 15.02.1988 - 8 TaBV 2/88
Einstweilige Verfügung gegen den Wahlvorstand im laufenden Wahlverfahren zur …
- ArbG Wesel, 29.09.2010 - 4 BV 34/10
Betriebsratswahl, Nichtigkeit, Bestellung des Wahlvorstandes, Gesamtbetriebsrat, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 6 TaBVGa 2284/09
Brandenburg untersagt Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats bei easyJet
- LAG Hessen, 03.03.1988 - 12 TaBV 59/87
Vorliegen eines "Einheitlichen Betriebs"; Entfallen der Antragsbefugnis der …
- BAG, 26.02.1987 - 6 ABR 55/85
Wirksamkeit der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters - …
- LAG Bremen, 09.03.1999 - 1 TaBV 14/98
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl bei Fälschung von abgegebenen …
- LAG Berlin, 01.02.1988 - 9 TaBV 6/87
Betriebsrat; Wahl; Betriebsratswahl; Unternehmerarbeitnehmer; Anfechtung; …
- LAG Baden-Württemberg, 28.01.1987 - 10 (8) TaBV 7/86
Wahlanfechtungsverfahren; Wahlvorstand; Betriebsrat; Persönliche Rechtsstellung ; …
- ArbG Frankfurt/Main, 15.02.2022 - 4 BV 152/21
- LAG Hamburg, 03.09.1987 - 1 TaBV 4/87
Vollstreckbarkeit von Beschlüssen; Betriebsrat; Arbeitsgerichtliches …
- BAG, 29.01.1987 - 6 ABR 7/86
- ArbG Stuttgart, 20.02.2024 - 3 BVGa 4/24
Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat - Anordnungsbefugnis des …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".