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Rechtsprechung
   BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,743
BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85 (https://dejure.org/1985,743)
BAG, Entscheidung vom 19.09.1985 - 6 ABR 4/85 (https://dejure.org/1985,743)
BAG, Entscheidung vom 19. September 1985 - 6 ABR 4/85 (https://dejure.org/1985,743)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 1
  • NZA 1986, 368
  • DB 1986, 864
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 12.05.1961 - VII P 11.59

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Anfechtung einer Hauptpersonalratswahl - …

    Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
    Er schließt sich damit der ständigen Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Mai 1961 - VII P 11.59 = AP Nr. 14 zu § 22 PersVG und Beschluß vom 8. Juli 1977 - VII P 28.75 BVerwGE 54, 172).

    Den Gewerkschaften sind im BetrVG lediglich gewisse, im Gesetz einzeln aufgezählte Hilfsfunktionen eingeräumt, z. B. das Wahlanfechtungsrecht in § 19 Abs. 2 BetrVG, womit die Gewerkschaften aber nicht zu einem Organ der Betriebsverfassung werden (vgl. BAGE 25, 415, 418; Bundesverwaltungsgericht Beschluß vom 12. Mai 1961, aaO).

    Sonst müßten u. U. alle Arbeitnehmer des Betriebes an einem Wahlanfechtungsverfahren beteiligt werden, weil schon drei wahlberechtigte Arbeitnehmer mögliche Antragsteller sind (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Mai 1961, aaO).

  • BAG, 10.06.1983 - 6 ABR 50/82

    Nichtigkeit und Anfechtbarkeit einer Wahl; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
    Der erkennende Senat gibt seine in den Beschlüssen vom 15. August 1978 (BAGE 31, 58, 62 [BAG 15.08.1978 - 6 ABR 56/77] = AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972) und 10. Juni 1983 (BAGE 44, 57, 61 = AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972) vertretene Ansicht auf, daß die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, auch wenn sie die Betriebsratswahl bzw. die Bildung eines Gesamtbetriebsrats nicht angefochten haben, am Beschlußverfahren immer zu beteiligen seien, weil sie ein rechtliches Interesse an der gesetzmäßigen Besetzung des Betriebsrats hätten.

    Wer die Wahlanfechtungsbefugnis nicht binnen zwei Wochen wahrnimmt, kann aber nicht mehr mit Erfolg die Anfechtung einer Betriebsratswahl betreiben (vgl. BAGE 44, 57, 61).

  • BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 28.75

    Dienstkraft - Wahlanfechtungsverfahren - Berichtigung des Wahlergebnisses - …

    Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
    Er schließt sich damit der ständigen Rechtsprechung des Siebten Senats des Bundesverwaltungsgerichts an (vgl. BVerwG Beschluß vom 12. Mai 1961 - VII P 11.59 = AP Nr. 14 zu § 22 PersVG und Beschluß vom 8. Juli 1977 - VII P 28.75 BVerwGE 54, 172).

    Die nicht fristgemäß wahrgenommene Anfechtungsbefugnis verleiht nach Ablauf der Ausschlußfrist von 2 Wochen keine weitere Rechtsposition, auch nicht in einem anderweit eingeleiteten Wahlanfechtungsverfahren (BVerwGE 54, 172; Otto/Bachmann, Anm. zu BAG Beschluß vom 20. Juli 1982, SAE 1983, 337, 341; vgl. auch BAG Beschluß vom 28. Januar 1975 - 1 ABR 92/73 - AP Nr. 20 zu § 37 BetrVG 1972, unter Ziff. II-3; BAGE 35, 41 [BAG 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78] und 44, 57, 61 und früher zur Aufsichtsratswahl Beschluß vom 30. August 1963 - 1 ABR 11/62 - AP Nr. 2 zu § 88 BetrVG).

  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78

    Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung - …

    Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
    Die nicht fristgemäß wahrgenommene Anfechtungsbefugnis verleiht nach Ablauf der Ausschlußfrist von 2 Wochen keine weitere Rechtsposition, auch nicht in einem anderweit eingeleiteten Wahlanfechtungsverfahren (BVerwGE 54, 172; Otto/Bachmann, Anm. zu BAG Beschluß vom 20. Juli 1982, SAE 1983, 337, 341; vgl. auch BAG Beschluß vom 28. Januar 1975 - 1 ABR 92/73 - AP Nr. 20 zu § 37 BetrVG 1972, unter Ziff. II-3; BAGE 35, 41 [BAG 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78] und 44, 57, 61 und früher zur Aufsichtsratswahl Beschluß vom 30. August 1963 - 1 ABR 11/62 - AP Nr. 2 zu § 88 BetrVG).
  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 76/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisiko -; Mitbestimmungsrecht und Neutralitätspflicht …

    Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
    Die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften sind nicht generell die Hüter einer ordnungsgemäßen Betriebsratswahl mit der Folge, daß sie auch an Beschlußverfahren beteiligt werden müssen, an denen sie sich - aus welchen Gründen auch immer - nicht beteiligen wollen (…vgl. Otto/Bachmann, aaO;… a. M. Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 83 Rdnr. 19; vgl. auch Dütz, Anm. EzA § 615 BGB Betriebsrisiko Nr. 8 zu dem BAG Beschluß vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 76/79 -).
  • BAG, 15.02.1973 - 2 AZR 16/72

    Verschulden bei Vertragsschluß - Abfindung - Ausschluß von …

    Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
    Der Betriebsrat ist im Verhältnis zu den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ein eigenständiges Organ der Betriebsverfassung (BAGE 25, 60, 67) [BAG 15.02.1973 - 2 AZR 16/72].
  • BAG, 09.02.1982 - 1 ABR 36/80

    Keine Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf karitative Einrichtungen - …

    Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
    Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner neueren Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 9. Februar 1982, BAGE 41, 5, 12 [BAG 09.02.1982 - 1 ABR 36/80] und 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG) angenommen, die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften seien in einem Anfechtungsverfahren gemäß § 19 Abs. 1 BetrVG von Amts wegen zu beteiligen.
  • BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 56/77

    Betriebsvereinbarung nach § 47 Abs. 5 BetrVG

    Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
    Der erkennende Senat gibt seine in den Beschlüssen vom 15. August 1978 (BAGE 31, 58, 62 [BAG 15.08.1978 - 6 ABR 56/77] = AP Nr. 3 zu § 47 BetrVG 1972) und 10. Juni 1983 (BAGE 44, 57, 61 = AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972) vertretene Ansicht auf, daß die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, auch wenn sie die Betriebsratswahl bzw. die Bildung eines Gesamtbetriebsrats nicht angefochten haben, am Beschlußverfahren immer zu beteiligen seien, weil sie ein rechtliches Interesse an der gesetzmäßigen Besetzung des Betriebsrats hätten.
  • BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

    Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
    Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner neueren Rechtsprechung (vgl. zuletzt Beschlüsse vom 9. Februar 1982, BAGE 41, 5, 12 [BAG 09.02.1982 - 1 ABR 36/80] und 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG) angenommen, die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften seien in einem Anfechtungsverfahren gemäß § 19 Abs. 1 BetrVG von Amts wegen zu beteiligen.
  • BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 92/73

    Arbeitsgerichtsverfahren: Beteiligtenstellung von Gewerkschaften im …

    Auszug aus BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
    Die nicht fristgemäß wahrgenommene Anfechtungsbefugnis verleiht nach Ablauf der Ausschlußfrist von 2 Wochen keine weitere Rechtsposition, auch nicht in einem anderweit eingeleiteten Wahlanfechtungsverfahren (BVerwGE 54, 172; Otto/Bachmann, Anm. zu BAG Beschluß vom 20. Juli 1982, SAE 1983, 337, 341; vgl. auch BAG Beschluß vom 28. Januar 1975 - 1 ABR 92/73 - AP Nr. 20 zu § 37 BetrVG 1972, unter Ziff. II-3; BAGE 35, 41 [BAG 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78] und 44, 57, 61 und früher zur Aufsichtsratswahl Beschluß vom 30. August 1963 - 1 ABR 11/62 - AP Nr. 2 zu § 88 BetrVG).
  • BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72

    Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche …

  • BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73

    Antragsrecht Gewerkschaft; Verpflichtungen des Arbeitgebers aus dem …

  • BAG, 11.03.1960 - 1 ABR 15/59

    Gruppenwahl - Gemeinschaftswahl - Vornahme einer Abstimmung - Außenvertreter - …

  • BAG, 30.08.1963 - 1 ABR 11/62

    Unternehmen der Seeschiffahrt - Ausübung des aktiven Wahlrechts - Arbeitnehmer …

  • VGH Hessen, 20.06.1979 - HPV TL 16/78
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.10.2024 - 11 TaBV 295/24

    Betriebsratswahl bei ausländischer Fluggesellschaft - Stationierungsort BER ist …

    Rn. 101 Das Bundesarbeitsgericht geht im Anschluss an die entsprechende Rechtsprechung zu § 19 Abs. 2 BetrVG (BAG, Beschluss vom 19. September 1985 - 6 ABR 4/85 - BAGE 50, 1) davon aus, dass Entsprechendes für § 18 Abs. 2 BetrVG gilt.
  • BAG, 27.01.1993 - 7 ABR 37/92

    Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

    b) Unter (teilweiser) Aufgabe dieser Rechtsprechung hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 19. September 1985 (BAGE 50, 1 [BAG 19.09.1985 - 6 ABR 4/85] = AP Nr. 12 zu § 19 BetrVG 1972) für die Betriebsratswahl entschieden, daß die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften nicht gemäß § 83 Abs. 3 ArbGG am Wahlanfechtungsverfahren zu beteiligen sind, wenn sie von ihrem Anfechtungsrecht keinen Gebrauch gemacht haben.
  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier …

    In einem Beschlußverfahren nach § 18 II BetrVG analog sind die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften nicht beteiligungsbefugt (Anschluß an Senat, NZA 1986, 368 = EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 22).

    Das widerspricht der neueren Rechtsprechung des Senats, der in seinem Beschluß vom 19. September 1985 (- 6 ABR 4/85 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 22 = NZA 1986, 368) unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt hat, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft sei im Wahlanfechtungsverfahren dann nicht materiell beteiligungsbefugt im Sinne des § 83 Abs. 3 ArbGG, wenn sie von der in § 19 Abs. 2 BetrVG eingeräumten Anfechtungsbefugnis keinen Gebrauch gemacht hat.

    Zwar hat der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 19. September 1985 (aaO) ausgeführt, die nicht fristgemäß wahrgenommene Anfechtungsbefugnis nach Ablauf der Ausschlußfrist von zwei Wochen verleihe keine weitere Rechtsposition, auch nicht in einem anderweitig eingeleiteten Wahlanfechtungsverfahren.

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