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Rechtsprechung
   BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,192
BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90 (https://dejure.org/1991,192)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 1 AZR 80/90 (https://dejure.org/1991,192)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 (https://dejure.org/1991,192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans - Ausschluss von Arbeitnehmern von den Leistungen eines Sozialplans, die ihr Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber selbst gekündigt haben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilunwirksamkeit eines Sozialplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 29
  • ZIP 1991, 1380
  • MDR 1991, 1180
  • NZA 1991, 692
  • BB 1991, 1198
  • BB 1991, 1488
  • DB 1991, 1526
 
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Wird zitiert von ... (60)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.02.1981 - 1 AZR 290/78

    Betriebsratsvorsitzender - Vertretung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts scheitert der vom Kläger geltend gemachte Anspruch auch nicht daran, daß mit Hilfe der Inhaltskontrolle im Individualprozeß die Angemessenheit der finanziellen Gesamtausstattung nicht überprüft werden kann (so die ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 35, 80 = AP Nr. 11 zu § 112 BetrVG 1972).

    Es ist aber ständige Senatsrechtsprechung, daß die mit der Inhaltskontrolle verbundene mittelbare Ausdehnung des vereinbarten Finanzrahmens hinzunehmen ist, solange - wie hier - nur einzelne Arbeitnehmer benachteiligt worden sind und die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht ins Gewicht fällt (BAGE 35, 80 = AP Nr. 11 zu § 112 BetrVG 1972 sowie zuletzt Senatsentscheidung vom 26. Juni 1990 - 1 AZR 263/88 - aaO).

  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 156/87

    Sozialplan - Altersruhegeld

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Hierbei ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz der wichtigste Unterfall der Behandlung nach Recht und Billigkeit: Ob eine Regelung für einen Arbeitnehmer billig oder unbillig ist, zeigt sich in erster Linie daran, wie er im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern behandelt wird (vgl. Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - und BAGE 59, 255 = AP Nr. 45 und 46 zu § 112 BetrVG 1972 mit gemeinsamer Anm. Löwisch sowie Senatsurteil vom 26. Juni 1990 - 1 AZR 263/88 - EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 55).

    Aus diesem Grunde hat der Senat in der Entscheidung vom 26. Juli 1988 (aaO) eine Klausel in einem Sozialplan für zulässig gehalten, nach der die Arbeitnehmer von den Leistungen eines Sozialplans ausgenommen werden, die vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen können.

  • BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 263/88

    Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern in Sozialplan

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Hierbei ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz der wichtigste Unterfall der Behandlung nach Recht und Billigkeit: Ob eine Regelung für einen Arbeitnehmer billig oder unbillig ist, zeigt sich in erster Linie daran, wie er im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern behandelt wird (vgl. Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - und BAGE 59, 255 = AP Nr. 45 und 46 zu § 112 BetrVG 1972 mit gemeinsamer Anm. Löwisch sowie Senatsurteil vom 26. Juni 1990 - 1 AZR 263/88 - EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 55).

    Es ist aber ständige Senatsrechtsprechung, daß die mit der Inhaltskontrolle verbundene mittelbare Ausdehnung des vereinbarten Finanzrahmens hinzunehmen ist, solange - wie hier - nur einzelne Arbeitnehmer benachteiligt worden sind und die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht ins Gewicht fällt (BAGE 35, 80 = AP Nr. 11 zu § 112 BetrVG 1972 sowie zuletzt Senatsentscheidung vom 26. Juni 1990 - 1 AZR 263/88 - aaO).

  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 284/87

    Bemessung der Höhe einer Sozialplanabfindung - Ausgleich und Milderung der …

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Hierbei ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz der wichtigste Unterfall der Behandlung nach Recht und Billigkeit: Ob eine Regelung für einen Arbeitnehmer billig oder unbillig ist, zeigt sich in erster Linie daran, wie er im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern behandelt wird (vgl. Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - und BAGE 59, 255 = AP Nr. 45 und 46 zu § 112 BetrVG 1972 mit gemeinsamer Anm. Löwisch sowie Senatsurteil vom 26. Juni 1990 - 1 AZR 263/88 - EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 55).

    Aus den gleichen Gründen hat der Senat Höchstbegrenzungsklauseln für Abfindungen wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes in Sozialplänen grundsätzlich für zulässig gehalten (BAGE 59, 255 = AP Nr. 46 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von …

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Der Senat hat bereits für die Frage, ob eine Sozialplanpflicht bei einer Betriebseinschränkung in Form einer Personalreduzierung besteht und ob eine Betriebsänderung vorliegt, entscheiden, es komme auf die Zahl der Arbeitnehmer an, deren Ausscheiden durch den Arbeitgeber veranlaßt worden sei; dafür sei unerheblich, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Kündigung ausspreche (BAGE 59, 242 und BAGE 60, 87 [BAG 08.11.1988 - 1 AZR 687/87] = AP Nr. 17 und 18 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 687/87

    Anspruch auf Abfindung des Arbeitnehmers bei geplanter Betriebsänderung - …

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Der Senat hat bereits für die Frage, ob eine Sozialplanpflicht bei einer Betriebseinschränkung in Form einer Personalreduzierung besteht und ob eine Betriebsänderung vorliegt, entscheiden, es komme auf die Zahl der Arbeitnehmer an, deren Ausscheiden durch den Arbeitgeber veranlaßt worden sei; dafür sei unerheblich, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Kündigung ausspreche (BAGE 59, 242 und BAGE 60, 87 [BAG 08.11.1988 - 1 AZR 687/87] = AP Nr. 17 und 18 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.12.1976 - 5 AZR 613/75

    Interessenausgleich: Entlassung nach Ausschlagung eines zumutbaren Umsetzungs- …

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Sie sind bei Abschluß eines Sozialplans grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, welche Nachteile, die der Verlust eines Arbeitsplatzes mit sich bringt, durch eine Abfindung ausgeglichen werden sollen (BAG Urteil vom 8. Dezember 1976 - 5 AZR 613/75 - AP Nr. 3 zu § 112 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 14. Februar 1984 - 1 AZR 574/82 - AP Nr. 21 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 14.02.1984 - 1 AZR 574/82

    Billigkeitskontrolle eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Sie sind bei Abschluß eines Sozialplans grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, welche Nachteile, die der Verlust eines Arbeitsplatzes mit sich bringt, durch eine Abfindung ausgeglichen werden sollen (BAG Urteil vom 8. Dezember 1976 - 5 AZR 613/75 - AP Nr. 3 zu § 112 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 14. Februar 1984 - 1 AZR 574/82 - AP Nr. 21 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 589/79

    Lohnfortzahlung - Einvernehmliche Beendigung - Entgeltfortzahlungsanspruch - …

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Schon in diesen Entscheidungen hat der Senat darauf hingewiesen, daß auch in anderem arbeitsrechtlichem Zusammenhang für die Frage, ob ein Anspruch bestehe, nicht auf die rechtstechnische Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses abgestellt werde, sondern auf den materiellen Auflösungsgrund (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB, zu I 1 der Gründe, zum Auflösungsverschulden nach § 628 Abs. 2 BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 166/75 - AP Nr. 172 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zur betrieblichen Altersversorgung und BAG Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 589/79 - AP Nr. 15 zu § 6 LohnFG, zur Lohnfortzahlung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 LohnFG; vgl. auch Heither, ZIP 1985, 513, 518).
  • BAG, 10.05.1971 - 3 AZR 126/70

    Auflösungsverschulden - Probearbeitsverhältnis - Wettbewerbsvereinbarung - …

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 80/90
    Schon in diesen Entscheidungen hat der Senat darauf hingewiesen, daß auch in anderem arbeitsrechtlichem Zusammenhang für die Frage, ob ein Anspruch bestehe, nicht auf die rechtstechnische Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses abgestellt werde, sondern auf den materiellen Auflösungsgrund (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 1971 - 3 AZR 126/70 - AP Nr. 6 zu § 628 BGB, zu I 1 der Gründe, zum Auflösungsverschulden nach § 628 Abs. 2 BGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 166/75 - AP Nr. 172 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zur betrieblichen Altersversorgung und BAG Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 589/79 - AP Nr. 15 zu § 6 LohnFG, zur Lohnfortzahlung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 LohnFG; vgl. auch Heither, ZIP 1985, 513, 518).
  • BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 166/75

    Ruhegehalt - Verwirkung - Direktionsrecht - Konkurrenzklausel - Versetzung - …

  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht angenommen, daß auch die Betriebsparteien nach § 75 Abs. 1 BetrVG an den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden sind, der ihnen eine sachfremde Gruppenbildung bei einer kollektivrechtlichen Regelung verwehrt (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - BAGE 67, 29, zu II der Gründe).
  • LAG Hamburg, 22.01.2003 - 4 TaBV 1/02

    Sozialplan - wirtschaftliche Vertretbarkeit - Berechnungsdurchgriff - …

    Auch wenn die Unterscheidung nach der Art der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur beschränkt zulässig sein darf, weil auch ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat oder einen Aufhebungsvertrag abschließt, durch die geplante Betriebsänderung mit Entlassung einen wirtschaftlichen Nachteil erleidet (BAG, Urt. v. 15.01.1991 -- 1 AZR 80/90 -- …und Urt. v. 30.11.1994 -- 10 AZR 578/93 -- AP Nr. 57 und 89 zu § 112 BetrVG 1972;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, a.a.O., §§ 112, 112a, Rn. 160), wird es im Grundsatz als nicht gleichheitswidrig angesehen, Arbeitnehmer von der Zahlung von Sozialplanleistungen auszuschließen, die ihr Arbeitsverhältnis selbst aufgelöst haben; die Einigungsstelle soll dann darüber entscheiden können, ob und welche durch eigene Auflösung entstandenen Nachteile ausgeglichen werden sollen.

    Üblich und grundsätzlich zulässig sind auch Stichtagsregelungen, wenn mithin Arbeitgeber und Betriebsrat einen Stichtag bestimmen und auf das Verhalten der Arbeitnehmer vor und nach diesem Stichtag abstellen; der Stichtag muss nur sachlich berechtigt sein (vgl. bereits BAG, Urt. v. 15.01.1991 -- 1 AZR 80/90 -- DB 1991, 1526;… Urt. v. 30.11.1994 -- 10 AZR 578/93 -- AP Nr. 89 zu § 112 BetrVG 1972;… Urt. v 24.01.1996 -- 10 AZR 155/95 -- AP Nr. 98 zu § 112 BetrVG 1972;… Urt. v. 13.11.1996 -- 10 AZR 340/96 -- AP Nr. 4 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag).

    "Veranlasst" ist die Eigenkündigung immer dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer erklärt oder sonst deutlich zum Ausdruck bringt, er habe nach der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr, wobei maßgebend der Zusammenhang mit einer Betriebsänderung ist (BAG, Urt. v. 15.01.1991 -- 1 AZR 80/90 -- DB 1991, 1526;… Urt. v. 28.10.1992 -- 10 AZR 129/92 -- AP Nr. 66 zu § 112 BetrVG 1972;… vgl. zu allem ausführlich Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, a.a.O., §§ 112, 112a, Rn. 165 mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).

    Im Einzelfall kann es an einem sachlichen Grund für den Ausschluss von den Leistungen des Sozialplanes auch dann fehlen, wenn die Eigenkündigung bereits ausgesprochen wurde, bevor die Verhandlungen über einen Interessenausgleich abgeschlossen waren, wenn nämlich schon vor Abschluss des Interessenausgleichs feststand, dass eine betriebliche Arbeitsmöglichkeit nicht mehr gegeben sein würde (BAG, Urt. v. 15.01.1991 -- 1 AZR 80/90 -- DB 1991).

  • BAG, 28.04.1993 - 10 AZR 222/92

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

    Ob eine Regelung für einen Arbeitnehmer billig oder unbillig ist, zeigt sich in erster Linie daran, wie er im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern behandelt wird (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972).

    Bei Abschluß eines Sozialplans sind sie grundsätzlich frei, darüber zu entscheiden, welche Nachteile aus einer Betriebsänderung auf welche Weise ausgeglichen werden (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 27/88 - n.v. zum vorliegenden Sozialplan).

    Ebenso hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, es komme insoweit nicht auf die rechtstechnische (rechtsgeschäftliche) Form der Auflösung des Arbeitsverhältnisses an (Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO; Beschluß vom 27. Juni 1989 - 1 ABR 27/88 - n.v.), sondern allein darauf, ob der Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Rücksicht auf die von ihm geplante Betriebsänderung veranlaßt hat.

  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 80/02

    Auslegung eins Sozialplans; Veranlassen einer Eigenkündigung

    Eine Eigenkündigung ist in der Regel dann durch eine geplante Betriebsänderung veranlaßt, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mitgeteilt hat, er habe für ihn nach Durchführung der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - BAGE 67, 29; 28. Oktober 1992 - 10 AZR 406/91 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 65 = EzA BetrVG 1972 § 112 a Nr. 6;… Fitting BetrVG 21. Aufl. §§ 112, 112 a Rn. 165).

    Er ist der wichtigste Unterfall der gebotenen Behandlung nach Recht und Billigkeit (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO mwN).

    Deshalb verstößt eine Sozialplanregelung, die formal zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigung unterscheidet und den generellen Ausschluß aller Arbeitnehmer vorsieht, die ihr Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, gegen § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - aaO;… 28. Oktober 1992 - 10 AZR 406/91 - aaO).

  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Senats sind die Betriebspartner bei der Vereinbarung eines Sozialplans grundsätzlich frei in der Entscheidung, welche wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer durch welche Leistungen ausgeglichen oder gemildert werden sollen (BAG Urteile vom 15. Januar 1991, BAGE 67, 29 = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; vom 28. April 1993 - 10 AZR 222/92 - AP Nr. 67 zu § 112 BetrVG 1972; vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 11.08.1993 - 10 AZR 558/92

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung

    Sie sind bei Abschluß eines Sozialplans grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, welche Nachteile, die der Verlust eines Arbeitsplatzes mit sich bringt, durch eine Abfindung ausgeglichen werden sollen (BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 80/90 - AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972).

    Dieser Überbrückungshilfe bedarf auch ein Arbeitnehmer, der selber kündigt, weil er einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, da er alle Anwartschaften beim bisherigen Arbeitgeber verliert und beim neuen Arbeitgeber zunächst keinen Kündigungsschutz hat (BAG Urteil vom 15. Januar 1991, aaO).

    Ein Verstoß gegen § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann daher nicht bereits - wie im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Januar 1991 (aaO) - mit einem generellen Ausschluß von Sozialplanleistungen bei Eigenkündigung begründet werden.

  • LAG Brandenburg, 21.07.1993 - 2 (1) Sa 113/93

    Sozialplan; Abfindung; Personalabbau; Stillegungsabsicht; Günstigkeitsklausel ; …

    Im übrigen handelte es sich anderenfalls nicht um ein sachlich gerechtigtes Ausschlußkriterium, da es dem Arbeitnehmer bei Wissen um den Verlust seines Arbeitsplatzes nicht obliegt, mit einer Kündigung bis zum Zustandekommen von Interessenausgleich und Sozialplan zuzuwarten (vgl. BAG vom 15. Januar 1991, AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972 = DB 1991, 1526, sub II.3.).

    Ob eine Regelung für einen Arbeitnehmer billig oder unbillig ist, zeigt sich in erster Linie daran, wie er im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern behandelt wird (BAG vom 15. Januar 1991, AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972 = DB 1991, 1526, sub II.).

    Normzweck von § 112 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist es, durch den Sozialplan die wirtschaftlichen Nachteile zu mildern, die den Arbeitnehmern infolge einer Betriebsänderung entstehen (BAG vom 15. Januar 1991, AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972 = DB 1991, 1526, sub II.1.).

    Diese Ausweitung ist hinzunehmen, wenn nur einzelne Arbeitnehmer benachteiligt worden sind und die Mehrbelastung des Arbeitgebers durch die Korrektur im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Sozialplans nicht ins Gewicht fällt (BAG vom 15. Januar 1991, AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972 = DB 1991, 1526, 1527 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] , sub 4.).

  • BAG, 30.11.1994 - 10 AZR 578/93

    Sozialplan - Wirksamkeit einer Stichtagsregelung

    Dabei ist der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz der wichtigste Unterfall der Behandlung von Recht und Billigkeit (BAG Urteil vom 15. Januar 1991, BAGE 67, 29 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 24. November 1993 - 10 AZR 311/93 - AP Nr. 72 zu § 112 BetrVG 1972).

    Auch ein Arbeitnehmer, der im Hinblick auf eine geplante Betriebsänderung sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt, weil er einen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, erleidet durch die geplante Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile, da er alle Anwartschaften beim bisherigen Arbeitgeber verliert und beim neuen Arbeitgeber zunächst keinen Kündigungsschutz hat (BAG Urteil vom 15. Januar 1991, BAGE 67, 29 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 11. August 1993 - 10 AZR 558/92 - AP Nr. 71 zu § 112 BetrVG 1972).

  • LAG Köln, 19.12.2001 - 7 Sa 577/01

    Sozialplan, Abfindung, Gleichbehandlung, Treu und Glauben, Eigenkündigung

    Das begründet zu allererst eine entsprechende Bindung der Betriebsparteien an diese Grundsätze für ihre eigenen Regelungen (BAG NZA 1991, 692 ff.).

    Der von den Betriebspartnern vereinbarte Inhalt eines Sozialplans muss immer dem Normzweck von § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG entsprechen, welcher darin besteht, die wirtschaftlichen Nachteile zu mildern, die den Arbeitnehmern in Folge der geplanten Betriebsänderung entstehen (BAG NZA 1991, 692 ff.).

    Die Sachlage stellt sich letztlich ähnlich dar, wie vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 15.01.1991 (NZA 1991, 692 ff.) unter II 3 gekennzeichnet.

  • BAG, 09.11.1994 - 10 AZR 281/94

    Sozialplanabfindung - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Ob eine Regelung für einen Arbeitnehmer billig oder unbillig ist, zeigt sich in erster Linie daran, wie er im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern behandelt wird (BAGE 67, 29 [BAG 15.01.1991 - 1 AZR 80/90] = AP Nr. 57 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 169/02

    Arbeitgeberseitig veranlaßter Aufhebungsvertrag - Auslegung eines Sozialplans

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 129/92

    Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93

    Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 406/91

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer - Voraussetzungen …

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 405/91

    Sozialplanabfindung bei Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.04.1993 - 1 Sa 3/93

    Abfindung aufgrund Wegfall des Arbeitsplatzes; Unterrichtungspflicht über die …

  • LAG Düsseldorf, 24.01.2007 - 12 Sa 1127/06

    Sozialplanabfindung auch bei arbeitgeberseits veranlasster vorzeitiger …

  • BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 869/93

    Gleichbehandlung bei Abfindungszahlungen auf einzelvertraglicher Grundlage

  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93

    Abfindung; Aufhebungsvertrag; Gleichbehandlung

  • LAG Hessen, 21.01.1992 - 5 Sa 1605/90

    Anspruch eines Dozenten auf Zahlung einer Sozialplanabfindung nach Abschluss …

  • LAG Hamm, 22.07.2005 - 10 Sa 899/05

    Sozialplan, Auslegung, Gleichbehandlung, Abfindung, Ausschluss bei …

  • LAG München, 13.09.2005 - 6 Sa 141/05

    Sozialplanabfindung

  • BAG, 24.01.1996 - 10 AZR 155/95

    Stichtagsregelung in Sozialplänen

  • LAG Brandenburg, 02.04.1993 - 4 Sa 869/92

    Sozialplan: Ausschluss bestimmter Arbeitnehmer von Leistungen

  • LAG Sachsen, 27.01.1993 - 2 Sa 102/92

    Anspruch eines durch Aufhebungsvertrag ausgeschiedenen Arbeitnehmers auf …

  • LAG Hamm, 10.11.1992 - 13 (6) Sa 585/92

    Abfindung; Sozialplan; Sozialplanabfindung; Ablösungsvertrag; Arbeitsverhältnis; …

  • LAG Hamm, 27.10.2005 - 4 Sa 1709/04

    Ausnahmsweise Zulässigkeit einer Leistungsklage auf Restzahlung eines …

  • BAG, 24.11.1993 - 10 AZR 311/93

    Sozialplanabfindung bei Aufhebungsvertrag

  • LAG Berlin, 15.02.1993 - 15 Sa 6/92

    Betriebsvereinbarung: Unwirksamkeit infolge fehlender Legitimation des …

  • LAG Brandenburg, 22.06.1994 - 4 Sa 74/94

    Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 128/92

    Sozialplanabfindung für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer - Berechnung der …

  • BAG, 16.10.1996 - 10 AZR 276/96

    Abfindungsanspruch: tarifvertragliche Verfallfrist bei einzelvertraglicher …

  • BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 170/02

    Sozialplanabfindung - Interessenausgleich und Sozialplan wegen Betriebsänderungen …

  • LAG Berlin, 15.01.2002 - 12 Sa 2251/01

    Kündigung eines Arbeitnehmers bei Betriebsstilllegung

  • LAG Nürnberg, 12.08.1998 - 4 Sa 842/97

    Höchstbegrenzungsklausel im Sozialplan für Abfindungen für den Verlust des …

  • LAG Hamm, 03.12.1996 - 6 Sa 638/92

    Aufhebungsvertrag: Abfindung - Sozialplan

  • BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 868/94

    Ausschluss von Sozialplanansprüchen bei Eigenkündigung der Arbeitnehmerin - …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.06.1993 - 6 Sa 284/93

    Eigenkündigung; Sozialplan; Konkurs; Korrekturentscheidung

  • BAG, 11.01.1995 - 10 AZR 374/94

    Anspruch auf Abfindung aus einem Sozialplan bei Eintritt in den Vorruhestand - …

  • BAG, 25.03.2003 - 1 AZR 171/02

    Sozialplanabfindung - Vorliegen mehrerer Sozialpläne - Veranlassung der Aufhebung …

  • LAG Baden-Württemberg, 05.05.1995 - 19 Sa 8/95

    Sozialplanabfindung: Anspruch - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • BAG, 24.01.1996 - 10 AZR 704/95

    Sozialplan: Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 877/93

    Anspruch eines Lagerarbeiters auf Zahlung einer Abfindung wegen Verlegung eines …

  • LAG Thüringen, 06.02.1995 - 4 Sa 1888/93

    Sozialplan: Ausschluss eines Arbeitnehmers wegen vorsätzlicher Schädigung des …

  • LAG Sachsen, 17.11.1994 - 6 Sa 401/93

    Anspruch auf Zahlung einer tarifvertraglichen Abfindung; Betriebsbedingte …

  • LAG Brandenburg, 12.10.1994 - 4 Sa 230/94

    Streitigkeit über die Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan; …

  • LAG Brandenburg, 16.12.1992 - 5 (3) Sa 397/92

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Aufhebungsvertrag; Sozialplanabfindung; …

  • BAG, 24.01.1996 - 10 AZR 803/94

    Stichtagsregelung in Sozialplänen - Abfindungsanspruch wegen Verlegung des …

  • LAG Brandenburg, 04.06.1992 - 3 Sa 251/91

    Abfindungsanspruch; Betriebsübergang; Ausschlußbestimmungen; Tarifvertrag; …

  • BAG, 09.11.1993 - 3 AZR 375/93

    Zeitanteilige Kürzung der Betriebsrente wegen vorzeitiger Inanspruchnahme - …

  • BAG, 09.11.1993 - 3 AZR 374/93

    Berechnung einer Betriebsrente - Kürzung einer Betriebsrente wegen vorzeitiger …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.1995 - 1 Sa 710/93

    Höhe einer Abfindung aufgrund eines Sozialplans; Neuaufnahme einer Beschäftigung …

  • LAG Thüringen, 06.10.1994 - 1 Sa 282/92

    Anspruch auf Abfindung bei Arbeitgeberkündigung oder bei Ausscheiden aus dem …

  • LAG Thüringen, 20.06.1994 - 3 Sa 1826/93

    Anspruchsberechtigung bezüglich Abfindung aus einem anlässlich eines …

  • LAG Thüringen, 06.10.1994 - 1 Sa 550/93

    Bestehen eines tariflichen Anspruchs auf Abfindung; Auslegung eines …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.07.1994 - 5 Sa 1697/93

    Auswirkungen einer nicht funktionierenden Telefonleitung des Gerichts auf die …

  • LAG Köln, 14.12.1998 - 11 Sa 785/98

    Versagung von Abfindungsansprüchen aus einem betrieblichen Sozialplan gegenüber …

  • LAG Brandenburg, 28.09.1994 - 4 Sa 425/94

    Streitigkeit über die Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan; Rechtsfolgen …

  • LAG Baden-Württemberg, 03.09.1992 - 4a Sa 18/92

    Differenzierung zwischen den verschieden Arbeitnehmergruppen bei Ansprüchen aus …

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