Rechtsprechung
| BAG, 05.03.1959 - 2 AZR 268/56 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zum Schutze des Arbeitnehmereigentums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schutz des Arbeitnehmereigentums - Allgemeine Fürsorgepflicht - Schutz eingebrachter Motorroller - Platzfrage - Kostenfrage - Dringlichkeitsfrage - Verbietende Fürsorgepflicht - Benutzung von Räumlichkeiten - Verbot des vorigen Haftungsausschlusses
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hamm, 27.04.1956 - 4 Sa 145/56
- LAG Hamm, 06.06.1956 - 4 Sa 145/56
- BAG, 05.03.1959 - 2 AZR 268/56
Papierfundstellen
- BAGE 7, 280
- NJW 1959, 1555
- MDR 1959, 788
- BB 1959, 777
- DB 1959, 833
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 04.02.1960 - 2 AZR 290/57
Parkmöglichkeit - Arbeitgeberpflicht - Schwerbehinderte
Wie der Senat in seinem Urteil vom 5- März 1959 in Sachen 2 AZR 268/56 (AP Nr. 26 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) ausgesprochen hat, läßt sich allein aus der Übung zahlreicher Arbeit nehmer des Industriegebietes, den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle mit Motorrollern zurückzulegen, eine Verpflichtung des Arbeit gebers zur Bereitstellung geeigneter Parkplätze noch nicht herleiten.I" Wie der Senat in seinem Urteil vom 5" März 1959 in Sachen 2 AZR 268/56 (AP Nr. 26 zu § 611 BGB Pürsorgepflicht) ausgesprochen hat, läßt sich allein aus der Übung zahlreicher Arbeitnehmer des Industriegebietes, den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle mit Motorrollern zurückzulegen, eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung geeigneter Parkplätze ncch nicht herleiten" Das gilt auch bei der Benutzung eines PKW durch den Arbeitnehmer" Eine Verpflichtung des Arbeitgebers, Unteistellraum für motorgetriebene Pahrzeuge zu schaffen, die seine Arbeitnehmer zur Zurücclegung des Weges von und zur Arbeitsstätte benutzen, hängt .jeweils R.
- BAG, 01.12.1992 - 1 AZR 260/92
Betriebsvereinbarung über Kosten für Arbeitskleidung
Unwirksam sind deshalb Betriebsvereinbarungen, durch die materielle Arbeitsbedingungen ausschließlich zuungunsten der Arbeitnehmer gestaltet werden (vgl. BAGE 7, 280, 288 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu II 2 der Gründe;… Dietz/Richardi, aaO, § 77 Rz 89;… Galperin/Löwisch, aaO, § 77 Rz 47; Kreutz, GK-BetrVG, § 77 Rz 274;… ders., Grenzen der Betriebsautonomie, 1979, S. 247). - BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 180/99
Interessenausgleich mit Namensliste - Teilbetriebsübergang
Demgegenüber stehen Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend zu Recht auf dem Standpunkt, Erklärungen, die der Vorsitzende unbefugt abgebe, seien rechtsunwirksam, könnten jedoch genehmigt werden; unter Umständen komme eine Duldungs- oder Anscheinsvollmacht in Betracht, der gute Glaube des Arbeitgebers werde aber grundsätzlich nicht geschützt (vgl. BAG 5. März 1959 - 2 AZR 268/56 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 26; BAG 15. Dezember 1961 - 1 AZR 207/59 - AP BGB § 615 Kurzarbeit Nr. 1; BAG 28. Februar 1958 - 1 AZR 491/56 - AP AZO § 14 Nr. 1; BAG 17. Februar 1981 - 1 AZR 290/78 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 21; BAG 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 17 = EzA BetrVG 1972 § 103 Nr. 30; BAG 10. November 1992 - 1 AZR 183/92 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 58 = EzA BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 39;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels aaO § 33 Rn. 57, § 26 Rn. 39 ff.;… GK-Wiese BetrVG 6. Aufl. § 26 Rn. 53 ff., 60 ff.;… ErfK/Eisemann § 26 BetrVG Rn. 6;… Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 9. Aufl. § 220 II 3 = S 2114 f. Rn. 9).
- BAG, 17.12.1968 - 5 AZR 149/68
Lohnfortzahlung bei vom Arbeitgeber zu vertretender Unmöglichkeit - Zerstörung …
Der Arbeitgeber ist aber kraft seiner Fürsorgepflicht gehalten, das berechtigterweise in den Betrieb eingebrachte Eigentum des Arbeitnehmers vor Schädigungen zu bewahren (BAG 7, 280, 17, 229 = AP Nr. 26 und Nr. 75 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).Obwohl die Beschränkungen des § 619 BGB für das berechtigterweise eingebrachte Eigentum des Arbeitnehmers nicht gelten, ist doch nach einhelliger Auffassung jedenfalls ein vorheriger einseitiger Haftungsausschluß nicht möglich; ein vertraglicher Haftungsausschluß greift nicht ein, wenn dem Arbeitgeber grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt (BAG 7, 280 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
- BAG, 01.07.1965 - 5 AZR 264/64
Schutz des Arbeitnehmereigentums - Allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers - …
1" Für den Schutz dos vom Arbeitnehmer berechtigterweise in den Be trieb eingcbrachtcn Arbcitnehmeroigontums kommt als Anspruchsgrundla ge ausschließlich die allgemeine Füi"sorgepflicht des Arbeitgebers in Betracht, soweit keine oinzcl- oder kollektivvcrtraglichc Vereinba rung vorlicgt" § 618 BGB ist nicht anwendbar (Bestätigung des Urteils des Bundcsarbcitsgcrichts vom 5° März 1959 - 2 AZR 268/56 - BAG 7 5 280 = AP Nr" 26 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht)" . - BAG, 28.09.1989 - 8 AZR 120/88
Haftungsbeschränkung - Haftungsausschluß - Kfz-Unfall - Betriebshof - Parken - …
Ebenso kann unentschieden bleiben, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang der Arbeitgeber seine Haftung für eine Verletzung der Fürsorgepflicht ausschließen könnte (vgl. dazu BAGE 7, 280 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, mit Anm. von A. Hueck). - BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 3/90
Betriebsvereinbarung über Vertragsstrafen
Insbesondere im Anschluß an eine Entscheidung des Zweiten Senats vom 5. März 1959 (- 2 AZR 268/56 - AP Nr. 26 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht) wird weitgehend die Ansicht vertreten, daß Betriebsvereinbarungen nicht ausschließlich Bestimmungen zu Lasten der Arbeitnehmer enthalten dürfen (…so auch Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 77 Rz 47;… Hess/Schlochauer/ Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 77 Rz 23). - VGH Hessen, 22.01.1986 - BPV TK 990/85
Inhaltliche Anforderungen an eine Beschwerdebegründung im …
Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 7, 280 ) sei nicht einschlägig. - BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 503/56
Arbeit gegen Entgelt - Wirtschaftlicher Austausch - Tatsächlich geleistete Arbeit …
Volksfeste sind, einen ersatzlosen Ausfall der Arbeitszeit mit der Betriebsleitung zu vereinbaren" Die Ersatzlosigkeit des Wegfalls kommt dabei zwar dem Arbeitgeber zugute, aber das steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem nach dem Tat bestand der Vorschrift der Belegschaft zugute kommenden Arbeitsausfall selbst (siehe das zur Aufnahme in die Amtlo Sammlung des Gerichtsbestimmte Urteil des Senats in Sachen 2 AZR 268/56 vom 5« März 1959)" Die Ausschlussnorm des § 59 BetrVG greift jedenfalls schon deswegen nicht Platz, da hier der Tarifvertrag selbst eine solche Vereinbarung ausdrücklich vorsieht" Der Schrift form des § 52 Absc 2 BetrVG bedurfte diese Vereinbarung nicht, weil es sich nicht um eine Aufstellunggenereller Regelungen handelt, sondern um eine ganz .bestimmte Einzel massnahme hinsichtlich eines ganz bestimmten Einzelvorfalls Hier ist die der Klarheit der Abmachung und ihrer sicheren Festlegung dienende Schriftform nicht erforderlich, so dass man von einer Betriebsvereinbarung, die nun einmal jener Form bedarf, nicht reden kann.« (Ebenso Fitting-Kraegeloh, BetrVG, 4. Aufl., § 5 2 Anm, 14; a.A. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch, Bd0 II, So 781/782".Nicht ganz eindeutig Galperin- Siebert, BetrVG, § 52 Anm0 13j .
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