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Rechtsprechung
   BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,799
BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95 (https://dejure.org/1996,799)
BAG, Entscheidung vom 24.09.1996 - 9 AZR 364/95 (https://dejure.org/1996,799)
BAG, Entscheidung vom 24. September 1996 - 9 AZR 364/95 (https://dejure.org/1996,799)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ende der Rechtsmittelfrist - Ort des Rechtsmittelgerichts - Feiertag - Berechnung des Fristendes - Ordnungsgemäße Berufungsbegründung - Wirksame Geltendmachung des Urlaubs - Streik - Wiederaufnahme der Arbeit

  • archive.org

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 84, 140
  • NJW 1997, 1942 (Ls.)
  • MDR 1997, 579
  • NZA 1997, 507
  • BB 1996, 2149
  • BB 1997, 580
  • DB 1996, 2033
  • DB 1997, 679
  • DB 1997, 988
  • JR 1998, 44
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94

    Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95
    Das gilt auch für erstinstanzliche Urteile (BAG Urteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - AP Nr. 12 zu § 66 ArbGG 1979).

    Wegen der Garantie eines wirksamen Rechtsschutzes und der durch die Fünf-Monats-Frist angestrebten Verfahrensbeschleunigung muß es für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung in Fällen verspätet abgesetzter Urteile ausreichen, wenn die Berufungskläger die fehlenden Entscheidungsgründe rügen (BAG Urteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - AP Nr. 12 zu § 66 ArbGG 1979; Vogg in Anmerkung zu Urteil des LAG Frankfurt vom 21. Januar 1992 - 5 Sa 1605/90 - LAGE § 519 ZPO Nr. 7).

  • BAG, 15.10.1959 - 1 AZB 19/59

    Rechtsmittelschrift - LArbG - Sitz einer detachierten Kammer - Hauptsitz des …

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95
    Fällt der letzte Tag einer Rechtsmittelfrist auf einen am Ort des Rechtsmittelgerichts geltenden gesetzlichen Feiertag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (Anschluß an BAG Beschluß vom 15. Oktober 1959 - 1 AZB 19/59 - AP Nr. 1 zu § 222 ZPO).

    Da dieser Tag ein Sonntag war, verlängerte sich die Frist nach § 222 Abs. 2 ZPO auf den nächsten Werktag am Sitz des Rechtsmittelgerichts (vgl. BAG Beschluß vom 15. Oktober 1959 - 1 AZB 19/59 - AP Nr. 1 zu § 222 ZPO).

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95
    Die Beurkundungsfunktion ist wegen des "abnehmenden richterlichen Erinnerungsvermögens" spätestens nach Ablauf der Fünf-Monats-Frist des § 516 ZPO nicht mehr gewahrt (Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS-OBG 1/92 - AP Nr. 21 zu § 551 ZPO).
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 666/94

    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - Bildungsveranstaltung "Nordsee …

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95
    Die Beklagte wäre nur dann nach § 284 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 287 Satz 2 BGB zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie sich zum Zeitpunkt des Untergangs der Urlaubsansprüche in Schuldnerverzug befunden hätte (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1988 - 8 AZR 459/86 - AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Übertragung; Senatsurteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - AP Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 743/93

    Rechtsmittelbelehrung bei verspäteter Urteilsabsetzung

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95
    Im arbeitsgerichtlichen Verfahren beginnt nämlich mit Ablauf der Fünf-Monats-Frist des § 516 ZPO noch nicht die Berufungsfrist, sondern wegen Fehlens der vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung zunächst die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 ArbGG (BAG Urteil vom 23. November 1994 - 4 AZR 743/93 - AP Nr. 12 zu § 9 ArbGG 1979).
  • BAG, 09.05.1995 - 9 AZR 552/93

    Tarifliche Urlaubsübertragung

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95
    Diese zeitliche Befristung ist auch mit den von der Bundesrepublik durch Art. 9 Abs. 1 des Zustimmungsgesetzes zum Übereinkommen Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1970 (BGBl. II 1975, 745) übernommenen Verpflichtungen vereinbar (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 9. Mai 1995 - 9 AZR 552/93 - AP Nr. 22 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • BAG, 20.02.1986 - 6 AZR 236/84

    Arbeitgeberverbandsvertreter - Postulationsfähigkeit

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95
    Die von Amts wegen auch vom Revisionsgericht zu prüfenden Prozeßfortsetzungsvoraussetzungen (vgl. BAGE 51, 163, 164 = AP Nr. 8 zu § 11 ArbGG 1979 Prozeßvertreter, zu 2 der Gründe) liegen vor.
  • BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86

    Abgeltung und Übertragbarkeit des im Veranlagungszeitraum nicht in Anspruch …

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95
    Die Beklagte wäre nur dann nach § 284 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 287 Satz 2 BGB zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie sich zum Zeitpunkt des Untergangs der Urlaubsansprüche in Schuldnerverzug befunden hätte (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1988 - 8 AZR 459/86 - AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Übertragung; Senatsurteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - AP Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hessen, 21.01.1992 - 5 Sa 1605/90

    Anspruch eines Dozenten auf Zahlung einer Sozialplanabfindung nach Abschluss …

    Auszug aus BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95
    Wegen der Garantie eines wirksamen Rechtsschutzes und der durch die Fünf-Monats-Frist angestrebten Verfahrensbeschleunigung muß es für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung in Fällen verspätet abgesetzter Urteile ausreichen, wenn die Berufungskläger die fehlenden Entscheidungsgründe rügen (BAG Urteil vom 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - AP Nr. 12 zu § 66 ArbGG 1979; Vogg in Anmerkung zu Urteil des LAG Frankfurt vom 21. Januar 1992 - 5 Sa 1605/90 - LAGE § 519 ZPO Nr. 7).
  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig …

    Rn. 23 f) Die in § 7 Abs. 3 BUrlG geregelte Befristung des Urlaubsanspruchs ist auch mit den von der Bundesrepublik Deutschland durch die Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 132 der IAO übernommenen Verpflichtungen vereinbar (vgl. BAG 24. September 1996 - 9 AZR 364/95 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 84, 140).
  • BAG, 24.08.2011 - 8 AZN 808/11

    Fristablauf - gesetzlicher Feiertag in Erfurt

    Rn. 5 a) Das Ende einer Rechtsmittelfrist wird wegen eines allgemeinen Feiertages nur dann hinausgeschoben, wenn der betreffende Tag an dem Ort, an dem das Rechtsmittel einzulegen ist, gesetzlicher Feiertag ist (st. Rspr., vgl. BAG 24. September 1996 - 9 AZR 364/95 - BAGE 84, 140, 144 = AP BUrlG § 7 Nr. 22 = EzA BUrlG § 7 Nr. 102; 16. Januar 1989 - 5 AZR 579/88 - AP ZPO § 222 Nr. 3 = EzA ZPO § 222 Nr. 1; 26. Mai 1976 - 4 AZR 240/75 - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 92; 15. Oktober 1959 - 1 AZB 19/59 - AP ZPO § 222 Nr. 1).
  • LAG Sachsen, 03.11.2025 - 2 SLa 261/24
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 24.09.1996, Az. 9 AZR 364/95, Rn. 30, juris) müsse ein streikender Arbeitnehmer erklären, dass er für die Dauer des gewünschten Urlaubs nicht mehr am Streik teilnehme und arbeitsbereit sei.

    Der AN kann aber seine Teilnahme am Streik beenden und seine Arbeitsbereitschaft anzeigen (BAG 24.9.1996, NZA 1997, 507).".

    Rn. 44 Der Kläger verkennt hier den Inhalt der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 24. September 1996 (Az. 9 AZR 364/95, juris).

    Das hat das Bundesarbeitsgericht schon im Urteil vom 24. September 1996 (a.a.O., hier Rn. 26 juris) so gesehen:.

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