Rechtsprechung
| BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97 |
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BGB § 611 Abhängigkeit; ; BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
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- Wolters Kluwer
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters - Befristungsgrund Rundfunkfreiheit
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund Rundfunkfreiheit
- archive.org
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Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund Rundfunkfreiheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 88, 263
- MDR 1998, 1415
- NZA 1998, 1336
- BB 1998, 1956
- DB 1998, 2167
- ZUM 2000, 691
- afp 1998, 654
Wird zitiert von ... (70) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
Dies haben Fachgerichte bei der Entscheidung darüber zu beachten, ob die Rechtsbeziehungen zwischen den Rundfunkanstalten und ihren in der Programmgestaltung tätigen Mitarbeitern als unbefristete Arbeitsverhältnisse einzuordnen sind (BVerfGE 59, 231, 256 f. = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit; BVerfGE 64, 256, 260).Das sind die Mitarbeiter, die "typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Sachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendungen einbringen, wie dies etwa bei Regisseuren, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftlern oder Künstlern der Fall ist" (BVerfGE 59, 231 = AP, aaO).
Der arbeitsrechtliche Bestandsschutz begrenzt nicht nur die Rundfunkfreiheit; er wird seinerseits durch die Freiheit des Rundfunks begrenzt (BVerfGE 59, 231, 264 ff.; 64, 256, 261).
Es steht nur arbeitsrechtlichen Regelungen und einer Rechtsprechung entgegen, welche den Rundfunkanstalten die zur Erfüllung ihres Programmauftrages notwendige Freiheit und Flexibilität nehmen würden" (BVerfGE 59, 231, 267 f.).
Er hat daran auch nach dem teilweise abweichenden Beschluß der Dritten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1992 (- 1 BvR 1462/86 - AP Nr. 5 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit) mit der Begründung festgehalten, es handele sich bei den entsprechenden Ausführungen um nicht tragende Erwägungen, denen im übrigen der Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 (BVerfGE 59, 231) entgegenstehe (BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - BAGE 77, 226 = AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
Wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, kann die Beschäftigung programmgestaltender Mitarbeiter über eine sehr lange Zeit hinweg und in einem nicht unerheblichen Umfang ein Indiz dafür sein, daß für die Anstalt kein Bedürfnis nach einem Wechsel besteht, während auf der anderen Seite die soziale Schutzwürdigkeit solcher Mitarbeiter im Laufe der Zeit wachsen wird (BVerfGE 59, 231, 271 = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit).
- BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95
Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lokalreportern von Rundfunk- und Fernsehanstalten kann aus Gründen der Rundfunkfreiheit sachlich gerechtfertigt sein (vgl. BAG Urteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 - AP Nr. 144 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 83, 60 = AP Nr. 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Zu berücksichtigen ist, daß nach der auf das Bundesverfassungsgericht zurückgehenden ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 -, vom 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - AP Nr. 144, 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Senatsurteile vom 22. Februar 1995 - 5 AZR 234/94 -, vom 11. Dezember 1996 - 5 AZR 592/95 - beide n.v.;… vgl. auch BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - aaO) die den Rundfunk- und Fernsehanstalten zustehende Rundfunkfreiheit die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem programmgestaltend tätigen Mitarbeiter rechtfertigen kann, ohne daß weitere Gründe für die Befristung erforderlich sind.
Ist der Schutzbereich der Rundfunkfreiheit berührt, sind die Belange der Rundfunkanstalt und des betroffenen Arbeitnehmers im Einzelfall abzuwägen (BAG Urteile vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 - und vom 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - beide aaO).
Die Würdigung des Berufungsgerichts, daß ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz nur eingeschränkt nachprüfbar, nämlich dahin, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgesetze verletzt sind oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (BAGE 60, 270 = AP Nr. 8 zu § 543 ZPO 1977; Urteil vom 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - BAGE 83, 60 = AP Nr. 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Allerdings kann - wie ebenfalls bereits ausgeführt - eine langandauernde Beschäftigung ein Indiz dafür sein, daß bei einer Rundfunkanstalt ein Bedürfnis nach einem personellen Wechsel nicht besteht (BAG Urteile vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 - und vom 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - AP Nr. 144, 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 128/91
Befristungsgrund; programmgestaltende Tätigkeit
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lokalreportern von Rundfunk- und Fernsehanstalten kann aus Gründen der Rundfunkfreiheit sachlich gerechtfertigt sein (vgl. BAG Urteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 - AP Nr. 144 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 83, 60 = AP Nr. 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Zu berücksichtigen ist, daß nach der auf das Bundesverfassungsgericht zurückgehenden ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 -, vom 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - AP Nr. 144, 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Senatsurteile vom 22. Februar 1995 - 5 AZR 234/94 -, vom 11. Dezember 1996 - 5 AZR 592/95 - beide n.v.;… vgl. auch BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - aaO) die den Rundfunk- und Fernsehanstalten zustehende Rundfunkfreiheit die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem programmgestaltend tätigen Mitarbeiter rechtfertigen kann, ohne daß weitere Gründe für die Befristung erforderlich sind.
Ist der Schutzbereich der Rundfunkfreiheit berührt, sind die Belange der Rundfunkanstalt und des betroffenen Arbeitnehmers im Einzelfall abzuwägen (BAG Urteile vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 - …und vom 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - beide aaO).
Allerdings kann - wie ebenfalls bereits ausgeführt - eine langandauernde Beschäftigung ein Indiz dafür sein, daß bei einer Rundfunkanstalt ein Bedürfnis nach einem personellen Wechsel nicht besteht (BAG Urteile vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 - und vom 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - AP Nr. 144, 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
- LAG Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 13 Sa 32/96
Arbeitsrechtliche Stellung eines Reporters und redaktionellen Mitarbeiters; …
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Mannheim) - 13 Sa 32/96 -.Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Dezember 1996 - 13 Sa 32/96 - wird zurückgewiesen.
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 19. Dezember 1996 - 13 Sa 32/96 - teilweise aufgehoben.
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
Er hat daran auch nach dem teilweise abweichenden Beschluß der Dritten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1992 (- 1 BvR 1462/86 - AP Nr. 5 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit) mit der Begründung festgehalten, es handele sich bei den entsprechenden Ausführungen um nicht tragende Erwägungen, denen im übrigen der Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 (BVerfGE 59, 231) entgegenstehe (BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - BAGE 77, 226 = AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit).Zu berücksichtigen ist, daß nach der auf das Bundesverfassungsgericht zurückgehenden ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 -, vom 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - AP Nr. 144, 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Senatsurteile vom 22. Februar 1995 - 5 AZR 234/94 -, vom 11. Dezember 1996 - 5 AZR 592/95 - beide n.v.; vgl. auch BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - aaO) die den Rundfunk- und Fernsehanstalten zustehende Rundfunkfreiheit die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem programmgestaltend tätigen Mitarbeiter rechtfertigen kann, ohne daß weitere Gründe für die Befristung erforderlich sind.
- BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82
Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
Dies haben Fachgerichte bei der Entscheidung darüber zu beachten, ob die Rechtsbeziehungen zwischen den Rundfunkanstalten und ihren in der Programmgestaltung tätigen Mitarbeitern als unbefristete Arbeitsverhältnisse einzuordnen sind (BVerfGE 59, 231, 256 f. = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit; BVerfGE 64, 256, 260).Der arbeitsrechtliche Bestandsschutz begrenzt nicht nur die Rundfunkfreiheit; er wird seinerseits durch die Freiheit des Rundfunks begrenzt (BVerfGE 59, 231, 264 ff.; 64, 256, 261).
- BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
Widersprechen sich Vereinbarungen und tatsächliche Durchführung, so ist letztere maßgebend (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BAG Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343, 347 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).Wird der programmgestaltende Mitarbeiter dagegen in Dienstplänen aufgeführt, ohne daß die einzelnen Einsätze im voraus abgesprochen werden, so ist dies ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft (vgl. BAG Urteil vom 30. November 1994, aaO.).
- BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
Der erkennende Senat hat entschieden (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 13. Januar 1983 - 5 AZR 149/82 - BAGE 41, 247 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit), daß der genannte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts nicht dazu zwingt, im Bereich des Rundfunks und Fernsehens für die Abgrenzung des Arbeitsvertrags von einem Dienstvertrag besondere, vom allgemeinen Arbeitsrecht abweichende Kriterien zu entwickeln. - BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit dem Urteil vom 8. Mai 1985 - BAGE 49, 73, 79 f. = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist bei mehreren hintereinandergereihten Arbeitsverhältnissen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen. - BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter …
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97
Er hat daran auch nach dem teilweise abweichenden Beschluß der Dritten Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 1992 (- 1 BvR 1462/86 - AP Nr. 5 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit) mit der Begründung festgehalten, es handele sich bei den entsprechenden Ausführungen um nicht tragende Erwägungen, denen im übrigen der Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 (BVerfGE 59, 231) entgegenstehe (BAG Urteil vom 9. Juni 1993 - 5 AZR 123/92 - AP Nr. 66 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - BAGE 77, 226 = AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 138/88
Revision - Berufung
- BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 592/95
Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter der Hörfunkredaktion
- BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 234/94
- BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74
Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft
- BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 1037/06
Betriebsbedingte Kündigung
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263, zu I 1 der Gründe mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, zu B III 1 a der Gründe). - BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, zu B III 1 a der Gründe). - BAG, 26.09.2002 - 5 AZB 19/01
Rechtsweg - Dienstleistungen in einem Verein
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 222).
- BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06
Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB;… Senat 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - aaO; 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263, 269 f. mwN). - BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren
Diese überwog zeitlich eindeutig und diente nicht etwa der Vorbereitung der Sprechertätigkeit (vgl. Senat 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343, 352; 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263, 274 f.).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263, 273 mwN) kann die den Rundfunk- und Fernsehanstalten zustehende Rundfunkfreiheit die Befristung des Arbeitsvertrags mit einem programmgestaltend tätigen Mitarbeiter rechtfertigen, ohne dass weitere Gründe für die Befristung erforderlich sind.
- BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Für die Abgrenzung von Bedeutung sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, nicht die Bezeichnung, die die Parteien ihrem Rechtsverhältnis gegeben haben, oder eine von ihnen gewünschte Rechtsfolge (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN).Dies haben die Fachgerichte bei der Entscheidung darüber zu beachten, ob die Rechtsbeziehungen zwischen den Rundfunkanstalten und ihren in der Programmgestaltung tätigen Mitarbeitern als unbefristete Arbeitsverhältnisse einzuordnen sind (BVerfGE 64, 256, 260; BVerfGE 59, 231, 256 f.; BAGE 88, 263).
Die Rechtsprechung des Senats verbietet den Sendern lediglich widersprüchliches Verhalten; das bedeutet, daß die Sender Mitarbeiter, die sie als freie Mitarbeiter eingestellt haben, auch als solche behandeln müssen (BAGE 88, 263).
- BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09
Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule - …
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB;… Senat 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - aaO; 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263). Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls in Betracht zu ziehen und in ihrer Gesamtheit zu würdigen. - BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00
Rückabwicklung nach einem Statusurteil
Mit Urteil vom 22. April 1998 (- 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263) stellte das Bundesarbeitsgericht fest, daß zwischen dem SWF und dem Beklagten vom 1. Juli 1990 bis zum 31. März 1995 Arbeitsverhältnisse bestanden und das letzte Arbeitsverhältnis auf Grund wirksamer Befristung mit Ablauf des 31. März 1995 endete. - BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02
Arbeitnehmerbegriff; Handelsvertreter
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (Senat 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN; 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 222). - BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08
Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters
Arbeitnehmer ist derjenige Mitarbeiter, der nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (vgl. § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB;… Senat 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - aaO.; 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263, 269 f. mwN). - BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 595/02
Arbeitnehmerbegriff - Lehrkraft an einer privaten Berufsschule
- BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 495/05
Befristung - Rundfunkmitarbeiter - Eigenart der Tätigkeit
- BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- BAG, 09.03.2005 - 5 AZR 493/04
Statusklage - Lehrkraft an einer Ergänzungsschule
- BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01
Abbau einer tariflichen Überversorgung
- BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01
Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines …
- BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93
Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Festanstellung ständiger freier …
- LAG Düsseldorf, 11.11.2013 - 9 Sa 469/13
Werkstattverhältnis contra Arbeitsverhältnis
- BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 457/12
Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche Welle
- BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 161/01
Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten
- BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99
Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe
- LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04
Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge - …
- BAG, 24.10.2018 - 7 AZR 92/17
Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Producer bei einer Rundfunkanstalt
- ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
- OLG Braunschweig, 08.03.1996 - Ss (B) 100/95
Steuerstrafrecht; keine mittelbare Täterschaft des Steuerberaters bei …
- ArbG Berlin, 20.01.2004 - 47 Ca 17605/03
Befristung eines Arbeitsvertrags eines Moderators und "Anchormans"
- OLG Karlsruhe, 14.08.2007 - 19 W 16/07
Prozesskostenhilfeverfahren: Beschwerde gegen eine Rechtswegverweisung
- LAG Düsseldorf, 18.03.2013 - 9 Sa 1746/12
Arbeitnehmereigenschaft eines Hausaufgabenbetreuuers im offenen Ganztag einer …
- BAG, 09.07.2003 - 9 AZR 595/02
Arbeitsverhältnis kontra selbständige Tätigkeit - Lehrkraft an einer privaten …
- LAG Sachsen, 21.09.2016 - 8 Sa 186/16
Befristeter Arbeitsvertrag eines programmgestaltend beschäftigten "Producers" im …
- BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99
Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten
- LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2014 - 4 Sa 1731/13
Rechtswegzuständigkeit in aut-aut-Fall - freier Mitarbeiter
- LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 24/05
Redakteur in der Pressestelle eines Fernsehsenders - Frage der …
- ArbG Hamburg, 07.01.2020 - 14 Ca 453/19
Zahlung Selbstbehalt
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
Arbeitslosengeld; Rundfunkmitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; Erstellung …
- LAG Baden-Württemberg, 02.08.2005 - 14 Sa 25/05
Redakteur in der Pressestelle eines Fernsehsenders - Frage der …
- LAG Baden-Württemberg, 21.09.2000 - 3 Sa 4/00
Rückzahlung von Honorar - Kein Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung
- LAG Düsseldorf, 29.09.2014 - 9 Sa 31/14
Abgrenzung von Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2024 - L 1 BA 78/20
Statusfeststellung - Abgrenzung abhängige Beschäftigung - selbstständige …
- LAG Köln, 12.01.2010 - 12 Sa 429/09
Statusklage einer Führungskraft
- ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04
Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters - Änderungskündigung - …
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.546
Chefdirigent unterfällt nicht der Pflichtversicherung
- FG Berlin-Brandenburg, 13.01.2020 - 9 V 9095/19
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Haftung betr. …
- LAG Schleswig-Holstein, 13.12.2005 - 5 Sa 322/05
Arbeitnehmerstatus, Frachtführer, Speditionsvertrag
- SG Berlin, 20.04.2011 - S 36 KR 17/10
Rentenversicherungspflicht - statusrechtliche Einordnung eines Synchronsprechers …
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.405
Chefdirigent; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.335
Generalmusikdirektor; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit
- LAG München, 09.04.2013 - 6 Sa 605/12
Arbeitnehmereigenschaft, Cutter
- LAG Köln, 31.10.2013 - 7 Sa 268/13
Eigenart der Arbeitsleistung als Befristungsgrund
- LAG Düsseldorf, 29.10.2012 - 9 Sa 1168/12
Arbeitnehmereigenschaft; Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes e.V
- LAG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 11 Sa 1047/11
Befristung der Wahrnehmung einer Führungsaufgabe - Gleichwertigkeit des …
- VGH Bayern, 09.07.2009 - 21 BV 07.437
Chefdirigent; Pflichtversicherungsverhältnis; selbständige Tätigkeit
- LAG Sachsen, 27.04.2006 - 8 Sa 178/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2004 - 4 Ta 235/04
Handelsvertreterin ist keine Arbeitnehmerin
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2026 - 4 SLa 177/25
(Kein) Arbeitnehmerstatus eines (programmgestaltenden) Fernsehredakteurs
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2016 - 4 Sa 44/16
Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Orchestermusiker
- SG Berlin, 28.08.2014 - S 81 KR 280/12
Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Benennung des zutreffenden …
- SG Berlin, 17.03.2011 - S 36 KR 142/10
Sozialversicherungspflicht - Cutterin/Filmeditorin - abhängige Beschäftigung - …
- BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 609/02
Begriff des Arbeitnehmers - Verteilung der Darlegungslast und Beweislast - …
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2004 - L 4 KR 3414/02
Sozialversicherung - Beitragserhebung bei freiwilligem Mitglied - …
- LSG Bayern, 10.03.2006 - L 5 KR 128/04
Nachforderungsbescheid des Rentenversicherungsträgers auf Grund einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.04.2011 - 7 Ta 519/11
- SG Berlin, 14.06.2012 - S 210 KR 536/09
Sozialversicherung - Versicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit eines …
- ArbG Würzburg, 24.07.2020 - 3 Ca 1199/19
Eingliederung eines Arbeitnehmers in den Betrieb
- LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 5 KR 3629/12
- SG Duisburg, 23.11.2005 - S 10 RA 19/03
Rentenversicherung
- LAG Köln, 13.08.1998 - 5 (4) Sa 161/98
Arbeitnehmer; Redakteur; Dienstplan
- ArbG Düsseldorf, 01.03.2007 - 14 Ca 5367/06
- ArbG Köln, 19.10.2006 - 22 Ca 4869/06
Befristung - Beurlaubung - Rundfunkanstalt - programmgestaltende Tätigkeit
- ArbG München, 26.11.2014 - 35 Ca 7472/14
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