Rechtsprechung
| BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs
- Judicialis
BAT § 59 Abs. 1; ; SGB VI § 33; ; SGB VI § 43; ; SGB VI § 44; ; SGB VI § 96 a; ; GG Art. 12
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitsverhältnis: Beendigung wegen Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit - Möglichkeit der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Öffentlicher Dienst; Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezugs
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 02.07.1998 - 1 Ca 3369/97
- LAG Nürnberg, 10.02.1999 - 3 Sa 651/98
- BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99
Papierfundstellen
- BAGE 95, 264
- MDR 2001, 220
- NZA 2001, 737
- BB 2000, 2474
- DB 2000, 2479
- DB 2000, 2480
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (7)
- BAG, 28.06.1995 - 7 AZR 555/94
Befristung; auflösende Bedingung; erweiterter Beendigungsschutz
Auszug aus BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99
Sinn und Zweck der Tarifvorschrift gebieten nach der ständigen Rechtsprechung des BAG jedoch eine einschränkende Auslegung (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134; 9. Oktober 1991 - 6 AZR 443/89 - ZTR 1992, 425 f.).Andererseits will die Tarifvorschrift dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung tragen, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, der gesundheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seine nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Leistung zu erbringen und für den ein zumutbarer leistungsgerechter Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht (BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu I 3 b der Gründe mwN).
Verlangt der Arbeitnehmer trotz des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung vom Arbeitgeber seine Weiterbeschäftigung, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob das vom Rentenversicherungsträger festgestellte Leistungsvermögen für eine vertragsgemäße Beschäftigung, ggf. auf einem anderen freien Arbeitsplatz ausreicht (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu I 3 b, 4 der Gründe; 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 d der Gründe).
- BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 101/97
Rücknahme des Rentenantrags und auflösende Bedingung
Auszug aus BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99
Danach sind die staatlichen Gerichte gehalten, den Arbeitnehmer vor einer grundlosen, den staatlichen Kündigungsschutz umgehenden Verlust des Arbeitsplatzes zu bewahren und damit einen Ausgleich der kollidierenden Grundrechtspositionen der Arbeitsvertragsparteien zu finden (vgl. BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 c der Gründe mwN).Verlangt der Arbeitnehmer trotz des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung vom Arbeitgeber seine Weiterbeschäftigung, hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob das vom Rentenversicherungsträger festgestellte Leistungsvermögen für eine vertragsgemäße Beschäftigung, ggf. auf einem anderen freien Arbeitsplatz ausreicht (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu I 3 b, 4 der Gründe; 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 d der Gründe).
- LAG Nürnberg, 10.02.1999 - 3 Sa 651/98
Arbeitsverhältnis: Beendigung wegen Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit - …
Auszug aus BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99
7 AZR 214/99 3 Sa 651/98.Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 10. Februar 1999 - 3 Sa 651/98 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
- BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
Auszug aus BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99
Für Versicherte mit einem unterhalbschichtigen bis zweistündigen Leistungsvermögen gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen (GS BSG 10. Dezember 1976 BSGE 43, 75). - BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 906/98
Klagefrist bei auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen
Auszug aus BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99
Diese Vorschrift findet keine Anwendung bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge des Eintritts einer auflösenden Bedingung, wie sie § 59 Abs. 1 BAT regelt (BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - BB 2000, 1473). - BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 68/88
Erwerbsunfähigkeit Behinderter
Auszug aus BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99
b) Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die damit verbundene Erzielung von Arbeitseinkommen bei einem unterhalbschichtigen bis zweistündigen Leistungsvermögen auch für eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hindert jedoch die Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente (BSGE 67, 1). - BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 443/89
Lohnstandssicherung und Berufsunfähigkeitsrente - Anspruch auf Weitergewährung …
Auszug aus BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 214/99
Sinn und Zweck der Tarifvorschrift gebieten nach der ständigen Rechtsprechung des BAG jedoch eine einschränkende Auslegung (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134; 9. Oktober 1991 - 6 AZR 443/89 - ZTR 1992, 425 f.).
- BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 221/15
Erwerbsminderungsrente - Ruhen des Arbeitsverhältnisses
Rn. 38 (aaa) Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann grundsätzlich weder eine Beendigung noch das Ruhen des Arbeitsverhältnisses eintreten, wenn der Arbeitnehmer mit seinem verbliebenen Leistungsvermögen auf einem freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden kann (vgl. BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - zu II 3 der Gründe, BAGE 95, 264). - BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 100/03
Schwerbehinderte - Beschäftigungsanspruch - Arbeitszeit
Anderes ist entgegen der Auffassung des Klägers nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung und Wirksamkeit tariflicher Regelung über die Beendigung oder Suspendierung eines Arbeitsverhältnisses wegen der Bewilligung oder des Bezugs einer Rente nicht zu entnehmen (vgl. hierzu 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264; 31. Juli 2002 - 7 AZR 118/01 - AP BGB § 620 Altersgrenze Nr. 19 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 17).Das Arbeitsverhältnis endet dann nicht, wenn der Arbeitnehmer nach den Feststellungen des Rententrägers seine Arbeitsleistung noch erbringen kann (9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264).
- BAG, 27.07.2016 - 7 AZR 276/14
Auflösende Bedingung - Weiterbeschäftigungsverlangen
Ein von den Tarifvertragsparteien anerkanntes Bedürfnis des Arbeitgebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht danach nicht, wenn der Arbeitnehmer einen leistungsgerechten Arbeitsplatz innehat und nach dem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Leistungsvermögen seinen arbeitsvertraglichen Pflichten in vollem Umfang noch genügen kann (vgl. BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 95, 264).Nur wenn dies nicht der Fall ist, liegt ein sachlicher Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Ausspruch einer Kündigung vor (vgl. BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - zu II 3 der Gründe, aaO).
- BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 440/03
Auflösende Bedingung - Klagefrist - Erwerbsunfähigkeitsrente
Sie will auch dem rechtlichen Interesse des Arbeitgebers Rechnung tragen, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, der dauerhaft gesundheitsbedingt nicht in der Lage ist, seine vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen (BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 = AP BAT § 59 Nr. 10, zu II 2 der Gründe; 3. September 2003 - 7 AZR 661/02 - AP BAT-O § 59 Nr. 1, zu I 1 a der Gründe). - BAG, 15.03.2006 - 7 AZR 332/05
Auflösende Bedingung - Erwerbsminderung
Der Senat hatte § 59 Abs. 1 BAT aF und vergleichbare Tarifbestimmungen aus verfassungsrechtlichen Gründen im Hinblick auf den Schutz der Freiheit der Berufsausübung des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG einschränkend dahingehend ausgelegt, dass das Arbeitsverhältnis trotz der Zustellung eines Bescheids über die Gewährung einer unbefristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich nicht endete, wenn der Arbeitnehmer noch auf seinem bisherigen oder einem anderen, ihm nach seinem Leistungsvermögen zumutbaren freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden konnte (st. Rspr., vgl. etwa 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 = AP BAT § 59 Nr. 10 = EzBAT § 59 BAT Nr. 17, zu II 3 der Gründe). - BAG, 01.12.2004 - 7 AZR 135/04
Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung
Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses trat deshalb grundsätzlich nicht ein, wenn der Arbeitnehmer noch auf seinem oder einem anderen, ihm nach seinem Leistungsvermögen zumutbaren, freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden konnte (BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 265 = AP BAT § 59 Nr. 10 = EzBAT BAT § 59 Nr. 17, zu II 3 der Gründe). - BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 302/99
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentengewährung
Dabei ist die aus Art. 12 Abs. 1 GG folgende, den Gerichten obliegende Pflicht, den Arbeitnehmer vor einem grundlosen, den staatlichen Kündigungsschutz umgehenden Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen, auch bei der Auslegung tariflicher Beendigungsnormen zu beachten (vgl. BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 c der Gründe; BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen [zVv.], zu II 3 der Gründe; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3, zu 2 b der Gründe).§ 25 II Abs. 1 TV Arb dient ebenso wie § 59 Abs. 1 BAT (vgl. dazu insbesondere BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134; BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5; BAG 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25 = EzA BeschFG 1985 § 1 Klagefrist Nr. 3; BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - zVv.) oder § 62 MTArb (vgl. dazu BAG 9. August 2000 - 7 AZR 749/98 - nv.) einerseits dem Schutz des Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige Tätigkeit zu verrichten und bei dem bei einer Fortsetzung der Tätigkeit die Gefahr einer weiteren Verschlimmerung seines Gesundheitszustandes besteht.
Andererseits will die Tarifvorschrift dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung tragen, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, der gesundheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seine nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Leistung zu erbringen (vgl. hierzu BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu I 3 b der Gründe; BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - zVv., zu II 2 der Gründe).
Sinn und Zweck der Tarifvorschrift sowie verfassungsrechtliche Gesichtspunkte gebieten allerdings insoweit eine einschränkende Auslegung, als eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich dann nicht eintritt, wenn der Arbeitnehmer noch auf seinem oder einem anderen, ihm nach seinem Leistungsvermögen zumutbaren freien Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden könnte (vgl. BAG 28. Juni 1995 - 7 AZR 555/94 - AP BAT § 59 Nr. 6 = EzA BGB § 620 Nr. 134, zu I 3 b und c sowie 4 der Gründe; BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - zVv., zu II 2 der Gründe).
- BAG, 14.01.2004 - 7 AZR 213/03
Befristete Arbeitszeiterhöhung - Sachgrund
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedürfen auch tarifliche Normen über Befristungen und auflösende Bedingungen zu ihrer Wirksamkeit eines sie rechtfertigenden Sachgrunds (BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 c der Gründe; 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 ff. = AP BAT § 59 Nr. 10, zu II 3 der Gründe; 31. Juli 2002 - 7 AZR 140/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 14 = EzA GG Art. 9 Nr. 78, zu B I 3 b bb der Gründe). - BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492/01
Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers
Anders als nach neuem Recht (§ 21 TzBfG iVm. § 17 TzBfG) findet § 1 Abs. 5 BeschFG auf die Kontrolle einer auflösenden Bedingung keine Anwendung (BAG 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 = AP BAT § 59 Nr. 10, zu I 2 der Gründe; 23. Februar 2000 - 7 AZR 906/98 - BAGE 94, 7 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 25, zu 1 b der Gründe). - BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 140/01
Tarifvertragliche Altersgrenze
Daher bedürfen auch tarifliche Normen über Befristungen und auflösende Bedingungen zu ihrer Wirksamkeit eines sie rechtfertigenden Sachgrunds (vgl. etwa zu § 59 BAT BAG 11. März 1998 - 7 AZR 101/97 - AP BAT § 59 Nr. 8 = EzA BAT § 59 Nr. 5, zu 2 c der Gründe und 9. August 2000 - 7 AZR 214/99 - BAGE 95, 264 ff. = AP BAT § 59 Nr. 10, zu II 3 der Gründe; zu einer tariflichen Altersgrenze von 60 Jahren für das Cockpitpersonal 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118 ff. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 11, zu 3 b der Gründe). - BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 118/01
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Rentenbezug
- LAG Baden-Württemberg, 16.05.2012 - 13 Sa 108/11
Bezug einer befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung als auflösende …
- BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 662/05
Auflösende Bedingung - Rente wegen Erwerbsminderung
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2004 - 12 A 11602/04
Ruhen eines Arbeitsverhältnisses bei Zusammentreffen einer befristeten und einer …
- LAG Niedersachsen, 31.05.2005 - 13 Sa 1943/04
Fortbestehen oder Nichtfortbestehen eines Arbeitsverhältnisses bei Bewilligung …
- BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 409/03
Abfindung - Wegfall wegen gesetzlicher Rente
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 4 Sa 1720/11
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Gewährung einer Rente wegen voller …
- LAG München, 20.05.2005 - 3 Sa 1319/04
Auflösende Bedingung, Arbeitsverhältnis
- LAG Brandenburg, 26.06.2002 - 7 Sa 568/01
- LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2001 - 1 Sa 485b/00
Schwerbehindertenschutz - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Bewilligung von …
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