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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.11.1984 - 14 U 188/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2155
OLG Frankfurt, 06.11.1984 - 14 U 188/81 (https://dejure.org/1984,2155)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.1984 - 14 U 188/81 (https://dejure.org/1984,2155)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 1984 - 14 U 188/81 (https://dejure.org/1984,2155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtsschutz für Softwareprogramme; Urheberrecht an Datenverarbeitungsprogrammen; Kriterien für die Annahme einer Identität von Programmen; Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs nach § 242 BGB; Verlauf der Entwicklung eines Datenverarbeitungsprogramms in vier ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 126
  • GRUR 1985, 1049
  • BB 1985, 139
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • LG Mannheim, 12.06.1981 - 7 O 143/80

    Datenverarbeitungsprogramm

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.1984 - 14 U 188/81
    Einigkeit besteht dagegen, soweit Stellungnahmen vorliegen, in der Ablehnung der vom Landgericht Mannheim (BB 1981, 1543) vertretenen Auffassung, Datenverarbeitungsprogrammen fehle regelmäßig jeglicher geistig-ästhetische Gehalt, der auf das Vorhandensein einer schöpferischen Leistung schließen lassen könne, weil sie dem Betrachter nicht als greifbare, einer geistig-ästhetischen Wertung zugängliche Formengestaltung gegenüberträten, sondern als abstrakte Kombination von Gedankenschritten und logischen Folgerungen, welche als solche der sinnlichen Wahrnehmung entzogen seien und irgendwelche das ästhetische Empfinden ansprechende Merkmale nicht aufwiesen.
  • RG, 16.03.1927 - I 385/26

    Adreßbücher; Urheberrecht; Unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.1984 - 14 U 188/81
    Doch kann bei einer besonderen Eigenart auch schon durch die Bearbeitung, Umarbeitung oder Einarbeitung vorbekannter Elemente und Formen eine eigenschöpferische Gestaltung und Wirkung erzielt werden (RGZ 116, 292/294, 295).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.1984 - 14 U 188/81
    Über diesen sich aus §§ 260 Abs. 2, 261 BGB ergebenden Anspruch kann erst entschieden werden, wenn eine Auskunft erteilt worden ist (BGHZ 10, 385).
  • BGH, 03.07.1964 - Ib ZR 146/62

    Stadtplan

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.1984 - 14 U 188/81
    Auch insoweit steht die Verwendung mathematischer, technischer, graphischer Zeichenformen der Urheberrechtsschutzfähigkeit nicht entgegen (…v. Gamm a.a.O.; BGH GRUR 1965, 45, 46 "Stadtplan").
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Für die Problemanalyse, den Datenflußplan und Programmablaufplan ist dies heute überwiegend anerkannt (vgl. OLG Frankfurt GRUR 1983, 753, 755; OLG Frankfurt BB 1985, 139, 141; BAG GRUR 1984, 429, 431; v. Gamm WRP 1969, 96, 98; Kolle GRUR 1974, 7, 9 und GRUR 1982, 443, 453; Sieber BB 1981, 1547, 1551; Haberstumpf GRUR 1982, 142, 147).
  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

    Es wird dabei vor allem auf die individuelle (formale) Programmstrukturen abzustellen haben mit der häufigen Benutzung von Grundfunktionen für eine Vielzahl von unterschiedlichen Anwendungsprogrammen, der Art, wie Unterprogramme, Arbeitsroutinen, mit Verzweigungsanweisungen verknüpft werden u. ä.; dazu gehört auch die Verwendung von Algorithmen, die zwar als solche einem Urheberrechtsschutz nicht zugänglich sind (BGHZ 94, 276, 285 - Inkasso-Programm), wohl aber in der Art und Weise der Implementierung und Zuordnung zueinander urheberrechtsschutzfähig sein können (vgl. OLG Frankfurt GRUR 1985, 1049, 1050; dazu Nichtannahmebeschluß des BGH v. 26.9. 1985 - I ZR 219/84).
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